Verordnung über die Rekurskommission der Gebäudeversicherung

(vom 1. März 2000)[1]

Der Regierungsrat,

gestützt auf § 77 Abs. 2 des Gesetzes über die Gebäudeversicherung vom 2. März 1975[4]

Zusammensetzung und Sekretariat

§ 1.

Die Rekurskommission setzt sich aus Baufachleuten, einer Fachperson aus dem Bereich der Feuerwehr sowie mindestens einer Juristin oder einem Juristen zusammen.

Der Regierungsrat bezeichnet die Präsidentin oder den Präsidenten (Präsidium).

Die Direktion der Justiz und des Innern bestellt das juristische Sekretariat und die Kanzlei.

Sitz und Aufsicht

§ 2.

Der Sitz der Rekurskommission befindet sich bei der Direktion der Justiz und des Innern.

Die Rekurskommission erstattet der Direktion jährlich Bericht über die Geschäftsführung. Sie untersteht der administrativen Aufsicht dieser Direktion.

Besetzung und Verfahrensleitung

§ 3.

Das Präsidium bezeichnet für jeden Rekurs eine Referentin oder einen Referenten sowie eine Koreferentin oder einen Koreferenten. Es berücksichtigt dabei die fachliche Eignung und die Geschäftslast der Mitglieder.

Das Präsidium leitet das Verfahren und erlässt die verfahrensleitenden Verfügungen. Es kann damit ganz oder teilweise die Referentin oder den Referenten betrauen.

Entscheidung

§ 4.

Die Rekurskommission entscheidet nach mündlicher Beratung. Bei Einstimmigkeit kann sie auf dem Zirkulationsweg entscheiden.

Die juristische Sekretärin oder der juristische Sekretär hat beratende Stimme.

Verfahrenskosten

§ 5.

Die Verfahrenskosten richten sich nach der Gebührenverordnung des Verwaltungsgerichts[2], wobei die dort genannten Spruchgebühren um die Hälfte und ihre untere Grenze auf Fr. 200 reduziert werden.

Personalrecht

§ 6.

Soweit nicht besondere gesetzliche Vorschriften bestehen, unterstehen das Präsidium, die Mitglieder und die Ersatzmitglieder den Bestimmungen des Personalgesetzes[3] und seiner Ausführungsbestimmungen.

Inkrafttreten

§ 7.

Diese Verordnung tritt am 1. März 2000 in Kraft.

OS 56, 83.

175.252.

177.10 .[1] [1] [1]


[1] 862. 1.

862.12 – Versionen

Dies ist die einzige verfügbare Version.
IDPublikationAufhebung
02830.06.2011Version öffnen