Tarifordnung für den Bezug von Alarmierungskomponenten der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich und Alarmierungsdienstleistungen der Einsatzleitzentrale (ELZ)

(vom 17. Dezember 2018)[1]

Die Direktion der GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich,

gestützt auf § 24 a Abs. 2 des Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen vom 24. September 1978[3], § 15 der Feuerwehrverordnung vom 22. April 2009[4] und § 4 der Gebührenordnung für die Verwaltungsbehörden vom 30. Juni 1966[2]

Anwendungsbereich

§ 1.

1

Die Tarifordnung bestimmt, welche Kosten den Partnerorganisationen und Privaten gemäss § 15 Abs. 2 der Feuerwehrverordnung für von der GVZ zur Verfügung gestellte Alarmierungskomponenten und -dienstleistungen auferlegt werden. Die Tarifordnung gilt sinngemäss für den Bezug von zusätzlichen Pagern der Feuerwehr für die Wahrnehmung von Dienstleistungsaufgaben sowie zusätzlichen Reservepagern.

2

Die Tarifordnung findet keine Anwendung, wenn die Kosten in einer Leistungsvereinbarung mit der GVZ geregelt sind.

3

Die GVZ regelt die Voraussetzungen zur Finanzierung der Alarmierungskomponenten für die Erstalarmierung der Feuerwehr in einer separaten Weisung.

Anspruchsberechtigung und Rechnungstellung

§ 2.

1

Anspruchsberechtigte Stelle gegenüber den Bezügern gemäss § 1 Abs. 1 ist die GVZ.

2

Die Rechnungstellung durch die GVZ erfolgt jährlich jeweils im Oktober des laufenden Jahres. Für angebrochene Monate erfolgt die Rechnungstellung anteilmässig.

Tarif Alarmierungskomponenten

§ 3.

Jährliche Pager- und Verwaltungskostenpro Teilnehmer
Miete des Pagers (inkl. Ladegerät und Abonnement)Fr. 324.00
Verwaltungskosten (inkl. Programmierung GVZ-RIC sowie Mutationen)Fr. 36.00
TotalFr. 360.00
Nutzungskostenpro Fall
Pager-Ruf (GVZ-RIC)Fr. 0.50
Ersatz verlorener oder zerstörter PagerFr. 250.00
Reinigung verschmutzter Pager oder Zubehör bei RücksendungFr. 25.00
Sonderprogrammierung Pager (nicht GVZ-RIC)Fr. 100.00
Zubehör und ErsatzteilePreisliste GVZ

Kosten für den Bezug von Alarmierungsdienstleistungen der ELZ

§ 4.

Für die Alarmierungsdienstleistungen der Einsatzleitzentrale (ELZ) werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

Jährliche Lizenzkosten

Feuerwehr-Administrations-System (FAS)pro Organisation
Lizenzkosten FASFr. 195.00
Jährliche Kosten Alarmierungsdienstleistungen der ELZpro Teilnehmer
Kostenanteil ELZ (Pager- und SMS-Alarmierung) inkl. Transfer auf Pager- und SMS-Gateway ab Einsatzleitsystem und Rückfall - ebene Telefonalarmierung Ist ein Teilnehmer in mehreren Organisationen, so wird der Kostenanteil derjenigen Organisation in Rechnung gestellt, in der er mit dem Status «Primär» eingeteilt ist.Fr. 30.00
Kostenanteil ELZ Telefonkonferenz (TK) und Autonome Konferenz (AK): TK mit Gesprächsbeteiligung der ELZFr. 264.00
– AK ohne Gesprächsbeteiligung der ELZ Ist ein Teilnehmer derselben Organisation in mehrere TK oder AK eingeteilt, so wird dessen Kostenanteil nur einmal in RechnungFr. 120.00 gestellt.

Inkraftsetzung

§ 5.

Diese Tarifordnung tritt am 1. März 2019 in Kraft.


[1] OS 74, 168; Begründung siehe ABl 2018-12-21.

[2] LS 682.

[3] LS 861. 1.

[4] LS 861. 2.

861.34 – Versionen

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10426.03.2019Version öffnen