Verfügung der Gesundheits- und der Fürsorgedirektion über die Taxen für Wohnheime in der Psychiatrischen Klinik Rheinau

(vom 29. Januar 1993)[1]

Die Direktionen des Gesundheitswesens und der Fürsorge verfügen:

§ 1.

1

Im Wohnheim für geistig Behinderte der Psychiatrischen Klinik Rheinau werden folgende Taxen je Bewohner und Tag verrechnet (in Franken):

Allg. Abteilung
Zürcherische Bewohner260
Schweizerische Bewohner300
Personen im Massnahmenvollzug300

2

Zusätzlich verrechnet werden die Kosten für besonders aufwendige Pflege, ärztliche Behandlung, diagnostische und therapeutische Leistungen, Medikamente und Materialien, Transporte sowie persönliche Bedürfnisse.

§ 2.

Diese Verfügung tritt am 1. Januar 1993 in Kraft.


[1] OS 52, 397.

854.6 – Versionen

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