Personalreglement BVS (PersR-BVS)

(vom 25. Juni 2013)[1][2]

Der Verwaltungsrat der BVS,

gestützt auf § 5 Abs. 2 lit. e und § 16 Abs. 2 des Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BVSG) vom 11. Juli 2011[4]

Allgemeine Bestimmung

§ 1.

1

Überträgt das Personalrecht des Kantons Zürich die Zuständigkeit den Direktionen oder der Staatskanzlei, ist die Direktorin oder der Direktor zuständig.

2

Für Beschlüsse, welche die Direktorin oder den Direktor betreffen, ist der Verwaltungsrat zuständig.

Anstellungsverhältnisse

a. Anstellungsbehörde

§ 2.

1

Die Direktorin oder der Direktor ist für die Begründung und Aufhebung der Anstellungsverhältnisse zuständig.

2

Sie oder er legt das Verfahren für die Besetzung offener Stellen fest.

b. Kündigung durch Anstellungsbehörde

§ 3.

1

Das Anstellungsverhältnis kann auch aus wirtschaftlichen Gründen aufgelöst werden. Die Kündigungsfrist beträgt in diesen Fällen drei Monate.

2

Als wirtschaftlicher Grund gilt insbesondere die Reduktion des Aufsichtsvolumens.

Lohn und andere finanzielle Leistungen

a. Grundsatz

§ 4.

Die Direktorin oder der Direktor legt den Lohn grundsätzlich innerhalb des Einreihungsplanes der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz vom 19. Mai 1999[3] fest. Bei Vorliegen besonderer Qualifikationsanforderungen kann davon abgewichen werden.

b. Individuelle Lohnerhöhungen und Einmalzulagen

§ 5.

Der Verwaltungsrat legt jährlich den Anteil der Lohnsumme fest, der für individuelle Lohnerhöhungen und Einmalzulagen zur Verfügung steht. Für ausserordentliche Leistungen können zusätzliche Einmalzulagen zugesprochen werden.

Übergangsbestimmung

§ 6.

Die im Staatsdienst des Kantons Zürich vollendeten Jahre werden den Mitarbeitenden, die am 31. Dezember 2011 beim Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen angestellt waren, bei der Berechnung des Dienstaltersgeschenks angerechnet.


[1] OS 68, 316; Begründung siehe ABl 2013-09-13. Vom Regierungsrat genehmigt am 3. September 2013.

[2] Inkrafttreten: 1. Januar 2013.

[3] LS 177. 111.

[4] LS 833. 1.

833.13 – Versionen

Dies ist die einzige verfügbare Version.
IDPublikationAufhebung
08201.01.201301.01.2026Version öffnen