Beschluss des Regierungsrates


über die Erhöhung der Einkommensgrenzen


für das Krankenversicherungsobligatorium


(vom 6.Februar 1991) FN1

Der Regierungsrat beschliesst:
I. Die Gemeinden sind befugt, die Krankenversicherungspflicht einzuführen:

1. für Familien (Ehepaare und Einzelpersonen samt ihren unmündigen Kindern) mit Einkommen bis höchstens Fr.34 000, zuzüglich Fr.4500 für jedes unmündige Kind;

2. für Einzelpersonen mit einem Einkommen von höchstens Fr. 28 500.

II. Als Einkommen gilt das steuerrechtliche Reineinkommen, vermehrt um einen Zehntel des steuerrechtlichen Reinvermögens, soweit dieses Fr. 120 000 übersteigt.

III. Dieser Beschluss tritt auf den 1. April 1991 in Kraft und ersetzt den Beschluss vom 8. Februar 1989.

IV. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

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FN1 OS 51, 374.


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