Verordnung über die Ausfallentschädigung zugunsten von Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisationen zur Verminderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie
gestützt auf Art. 5 Abs. 2 der Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)[5], Ziff. 2–4 der COVID-Richtlinie FMS 2020 – Angepasste Qualifikationsverfahren für die Abschlüsse von Fachmittelschulen infolge Coronavirus (COVID-19) im Jahr 2020 vom 5. Mai 2020, §§ 4 und 16 Abs. 2 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999[3]
Dieses Reglement regelt die Abschlussprüfungen an kantonalen Fachmittelschulen für das Schuljahr 2019/2020 in Abweichung vom Prüfungsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich vom 4. Juni 2007[4].
B. Verzicht auf die Durchführung von Abschlussprüfungen für den Abschluss mit Fachmittelschulausweis
Schülerinnen und Schüler, die gestützt auf § 4 dieses Reglements den Fachmittelschulausweis nicht erlangen würden, haben Anspruch auf das Ablegen der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen.
Die Noten für den Erwerb des Fachmittelschulausweises ergeben sich aus den Erfahrungsnoten des letzten Ausbildungsjahres, in dem das Fach erteilt wurde.
Bei Ablegen der Prüfungen werden die Noten für den Fachmittelschulausweis gemäss § 12 des Prüfungsreglements für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich vom 4. Juni 2007 ermittelt.