Verordnung über die Sicherstellung der Betreuung der Kinder im Vorschulbereich und an der Kindergarten- und Primarstufe der Volksschule während der Corona-Pandemie

(vom 18. März 2020)[1]

Der Regierungsrat,

gestützt auf Art. 5 Abs. 3 der Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)[5], § 54 b Abs. 1 des Gesundheitsgesetzes vom 2.April 2007[3], § 30 a des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005[2] und § 18 Abs. 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 14. März 2011[4]

Grundsatz

§ 1.

1

Für den Vorschulbereich und die Kindergarten- und Primarstufe der Volksschule haben die Gemeinden ein minimales Betreuungsangebot sicherzustellen. Für den Vorschulbereich können sie private Trägerschaften zur Führung einer Kindertagesstätte verpflichten.

2

Das Betreuungsangebot gewährleistet insbesondere die Betreuung der Kinder von Eltern mit Berufstätigkeiten, die für die Versorgung unerlässlich sind, und für Kinder von Eltern, die zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind.

3

Ist die Schliessung einer Kindertagesstätte unvermeidbar, sorgen die Gemeinden für ein geeignetes Ersatzangebot.

Berufstätigkeiten

§ 2.

Berufstätigkeiten gemäss § 1 Abs. 2 üben insbesondere Personen aus, die in folgenden Bereichen arbeiten:

a.Gesundheit, Pflege und Altersbetreuung,

b.Sicherheit,

c.Verkehr,

d.Infrastruktur (Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Telematik, Reinigung),

e.Logistik, einschliesslich Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und anderen lebensnotwendigen Gütern,

f.öffentliche Verwaltung oder Institutionen mit einem öffentlichen Auftrag, soweit die ausgeübte Funktion unerlässlich ist,

g.Medien.

Geltungsdauer

§ 3.

Diese Verordnung tritt am 19. März 2020 in Kraft und gilt bis zum 30. April 2020.


[1] OS 75, 191; Begründung siehe ABl 2020-03-20.

[2] LS 412. 100.

[3] LS 810. 1.

[4] LS 852. 1.

[5] SR 818. 101. 24.

818.12 – Versionen

IDPublikationAufhebung
11504.10.202125.01.2022Version öffnen
11229.03.202101.07.2021Version öffnen
11130.11.202029.03.2021Version öffnen
10826.03.202001.05.2020Version öffnen