Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Universitätsspitals Zürich (VVO TO USZ)

(vom 15. Mai 2024)[1]

Die Spitaldirektion,

gestützt auf § 29 der Taxordnung des Universitätsspitals Zürich vom 7. Dezember 2022 (TO USZ)[2]

Begriffe

§ 1.

1

Als stationäre Behandlung gelten Aufenthalte im Spital:

a.von mindestens 24 Stunden zur Untersuchung, Behandlung und Pflege,

b.von weniger als 24 Stunden zur Untersuchung, Behandlung und Pflege einer Patientin oder eines Patienten, wenn sie oder er während mindestens einer Nacht ein Bett belegt,

c.wenn eine Patientin oder ein Patient in ein anderes Spital überwiesen wird,

d.wenn eine Patientin oder ein Patient im Universitätsspital Zürich stirbt.

2

Alle übrigen Behandlungen gelten als ambulante Behandlungen.

Gebühren für weitere Leistungen

§ 2.

Weitere Leistungen gemäss § 10 TO USZ werden gemäss Anhang 1 verrechnet.

Gebühren für ambulante Behandlungen

§ 3.

Die Gebühren für ambulante Behandlungen gemäss § 13 TO USZ ergeben sich aus Anhang 2 dieser Verordnung.

Gebühren für stationäre Behandlungen

§ 4.

1

Die Grundtaxe nach § 14 TO USZ ermittelt sich aus einem für das gesamte Universitätsspital Zürich gültigen Basisfallwert (Spital-Baserate genannt) für akutsomatische Behandlungen oder einem Basistageswert (Spital-Dayrate genannt) für psychiatrische Behandlungen.

2

Die Spital-Baserate und -Dayrate werden mit einem aufgrund der jeweiligen Fallschwere pro stationäre Behandlung ermittelten Wert multipliziert und ergeben, zuzüglich Abgeltung für Mehrleistungen und weitere Leistungen gemäss §§ 9 und 10 TO USZ, den Rechnungsbetrag aus der Grundtaxe.

3

Während der Zeit auf der Intensivpflegestation, Intermediate Care sowie auf der Notfallstation werden die Mehrleistungen für Hotellerie und die klinischen Mehrleistungen nicht verrechnet.

4

Die Gebühren für stationäre Behandlungen nach § 14 Abs. 1 TO USZ richten sich nach Anhang 3.

Verlegung

§ 5.

1

Bei einer Überweisung in ein anderes Spital und bei einer Aufnahme von einem anderen Spital rechnet das Universitätsspital Zürich diejenigen Fallpauschalen ab, die sich aus der Behandlung am Universitätsspital Zürich ergeben.

2

Auf dem Betrag gemäss Abs. 1 wird ein Abschlag gewährt, sofern dies im Rahmen von Verlegungen oder anderweitigen Abschlägen, gemäss dem gültigen Fallpauschalenkatalog nach SwissDRG sowie den Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG, vorgesehen ist.

Wiedereintritt

§ 6.

1

Grundsätzlich wird jeder Wiedereintritt als neuer Fall betrachtet.

2

Erfolgt ein stationärer Wiedereintritt in das Universitätsspital Zürich können die Einzelfälle nach den Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG unter Umständen zu einem Gesamtfall zusammengeführt werden. Hier ist der jeweilig gültige Fallpauschalenkatalog massgebend.

Ablehnung der Aufnahme wegen offener Rechnungen

§ 7.

Schuldet eine Patientin oder ein Patient dem Spital Taxen, kann das Universitätsspital Zürich die Aufnahme verweigern, soweit der Verweigerung keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufnahmepflichten entgegenstehen.

Inkrafttreten

§ 8.

Diese Vollzugsverordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft. Sie ersetzt die Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Universitätsspitals Zürich vom 7. Dezember 2022.

Hinweis zu Anhängen

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Anhänge

Anhang 1 Gebühren für weitere Leistungen (§ 2 VVO TO USZ)

LeistungTarif
Prothesen, soweit es sich nicht um Implantate handelt, Materialien und andere Instrumente oder Gegen - stände, die der Patientin oder dem Patienten mit - gegeben werdenEinstandspreis, zuzüglich, Bewirtschaftungs- zuschlag von 10%
Bei Spitalaustritt mitgegebene Arzneimittel sowie von der Patientin oder dem Patienten gewünschte Arzneimittel, die nicht im Zusammenhang mit der Spitalbehandlung stehenPublikumspreis, zuzüglich 10%
FremdtransportRechnungsbetrag
Repatriierung ins AuslandRechnungsbetrag
Transportbegleitung, soweit nicht bereits durch die Grundtaxe bzw. die Entschädigung für die Basisleistung abgegoltengemäss Stundenansätze pro Berufsgruppe Stunde und Person
Unentschuldigte, versäumte, ambulante TermineFr. 80, zuzüglich Kosten von Substanzen, die nicht mehr verwendet werden können
Unentschuldigte, versäumte, ambulante Gruppen - therapiesitzungenFr. 40
Abmeldung von einer geplanten ambulanten, tages- stationären oder stationären Operation/Behandlung unter 24 StundenFr. 200
Nichterscheinen zu einer geplanten ambulanten, tagesstationären Operation/BehandlungFr. 500
Verzug Antritt / Nichterscheinen zur stationären BehandlungFr. 2 000
Blutentnahme für BlutalkoholuntersuchungFr. 60
Blutentnahme mit BlutalkoholuntersuchungFr. 120
Zeugnisse zuhanden des ArbeitgebersFr. 15
Zeugnisse und Gutachten, soweit nicht in der Pauschale enthaltenLeistungen für Zeugnisse, Berichte und Gutachten werden nach der jeweils geltenden Tarifstruktur abgerechnet
Für besonders aufwendige Gutachten können Zuschläge nach Aufwand erhoben werdenTarif, zuzüglich Zuschlag nach Aufwand
Persönliche Sonderleistungen wie
– Kosten für Telekommunikationsdienstleistungen, wie TelefonGrundtaxe pro Gespräch Fr. 0.60 plus Gebühren
– TodesfallkostenRechnungsbetrag
– Abklärung und Begleitungen von Garantie - verhältnissen, USZ-intern erbrachte Dolmetscher - leistungen und Übersetzungen, Transportbegleitung, Begleitung von Patientinnen und Patienten an den Wohnort, zu Ämtern usw.)Fr. 100 pro Stunde/ Abklärung
– USZ-extern erbrachte Dolmetscherleistungen und ÜbersetzungenRechnungsbetrag
– Instandstellung von EinrichtungenRechnungsbetrag
Geburtsvorbereitungskursepro Kurs
– Geburtsvorbereitung kurz und kompakt einzeln (1× 3 Std.)Fr. 210
– Geburtsvorbereitung kurz und kompakt Paare (1× 3 Std.)Fr. 290
– Geburtsvorbereitung Abendkurs einzeln (4× 100 Min.)Fr. 200
– Geburtsvorbereitung Abendkurs Paare (4× 100 Min.)Fr. 400
– Geburtsvorbereitung Wochenende in Englisch einzeln (1× 3½ Std.)Fr. 260
– Geburtsvorbereitung Wochenende in Englisch Paare (1× 3½ Std.)Fr. 340
– Geburtsvorbereitung bei geplantem Kaiserschnitt einzeln (1× 3 Std.)Fr. 210
– Geburtsvorbereitung bei geplantem Kaiserschnitt Paare (1× 3 Std.)Fr. 290
– Geburtsvorbereitung mit Väterrunde einzeln (4× 100 Min.)Fr. 200
– Geburtsvorbereitung mit Väterrunde Paare (4× 100 Min.)Fr. 400
– Rückbildungsgymnastik (8× 60 Min.)Fr. 250
– Yoga in der Schwangerschaft (8× 60 Min.)Fr. 250
– Angebot für Eltern mit Sternenkindern einzeln (6× 90 Min.)Fr. 250
– Angebot für Eltern mit Sternenkindern Paare (6× 90 Min.)Fr. 400
Kosmetische BehandlungRechnungsbetrag
Medizinisches PeelingFr. 250
SitzwacheFr. 70 pro Stunde
Zusatzbett für BegleitpersonFr. 100 pro Nacht
Hotellerie-Leistungen für Pflegepatientinnen und -patienten in Tagespauschalen (stationär)Fr. 500 pro Tag
Von Patientin oder Patienten gewünschte Kopien der PatientendokumentationFr. 1 pro Kopie / Fr. 50 pro Datenträger
Betreuungs- und Dienstleistungsaufwendungen International OfficeFr. 200 pro Stunde
Betreuung Angehörige von Verstorbenen (Administrativleistungen und Beratung)Fr. 100
Beratungsleistung am TelefonFr. 30 pro 15 Minuten
Neue teure Medikamente, die in den Tarifstrukturen bisher nicht abgebildet sindRechnungsbetrag
Neue teure Materialien, die in den Tarifstrukturen bisher nicht abgebildet sindRechnungsbetrag
Alle weiteren Leistungen, für die keine Tarifpositionen in einem Tarifregelwerk vorhanden sindFr. 120 pro Stunde, zuzüglich Sachkosten
Mehraufwand und weitere Leistungen nach Wunsch / Private Aufwendungen oder durch besondere Wünsche bedingte MehrleistungenBetrag je nach Aufwand

Anhang 2 Gebühren für ambulante Behandlungen (§ 3 VVO TO USZ) 1. Für ästhetische Eingriffe und weitere Leistungen in der Kategorie ambulant Basis betragen die Fallpauschalen (in Franken):

LeistungFallpauschale
1.1Ästhetische Eingriffe und Behandlungen
1.1.1Facelift partiell6 000
1.1.2Facelift partiell TKL in Vollnarkose4 000
1.1.3Rhinoplastik (einfach)3 690
1.1.4Rhinoplastik (mittel)4 470
1.1.5Rhinoplastik (komplex)5 250
1.1.6Zuschlag Renuvion (keine Anwendung der Reduktionen aus Abs. 2)2 400
1.1.7Personalized Cell Therapy800
1.1.8Narbenkorrektur/Weichteilkorrektur klein ambulant in LA800
1.1.9Narbenkorrektur/Weichteilkorrektur gross ambulant in LA2 000
1.1.10Eigenfettunterspritzung in Tagesklinik in Vollnarkose4 000
1.1.11Eigenfettunterspritzung klein ambulant in LA800
1.1.12Eigenfettunterspritzung gross ambulant in LA2 000
1.1.13Liposuction eine Region4 500
1.1.14Liposuction pro weitere Region800
1.1.15Liposuction ambulant in LA 1 Region2 000
1.1.16Mini-Abdominoplastik ambulant in LA2 000
1.1.17Mini-Abdominoplastik (in Vollnarkose)4 000
1.1.18Mamma Augmentation mit Eigenfett, Ersteingriff (in der Tagesklinik)9 500
1.1.19Mamma Augmentation mit Eigenfett, Folgeeingriff (in der Tagesklinik)6 000
1.1.20Bruststraffung (beidseitig)10 000
1.1.21Bruststraffung (einseitig)7 500
1.1.22Oberarmstraffung (beidseitig)8 000
1.1.23Oberarmstraffung (einseitig)6 000
1.1.24Oberschenkelstraffung (beidseitig)10 000
1.1.25Oberschenkelstraffung (einseitig)7 500
1.10.6Laser CO2 Fractional, Teilbereich850
1.10.7Laser CO2 Fractional, Teilbereich klein550
1.10.8Laser CO2 Fractional, Narbe pro 15 Min.350
1.10.9Fraktionierte Radiofrequenzbehandlung, Gesicht, gross1 600
1.10.10Fraktionierte Radiofrequenzbehandlung, Teilbereich, klein650
1.10.11Fraktionierte Radiofrequenzbehandlung, Teilbereich900
1.10.12Fraktionierte Radiofrequenzbehandlung, kleines Area (z.B. Nase / 1 Schläfe)350
1.10.13Hyperhidrose Therapie Kopfhaut (Stirn-Haar-Grenze)500
1.10.14Sklerotherapie Besenreiser 1 Sitzung pauschal110
1.10.15Ästhetische Behandlung OP Fibrome/15 Min.500
1.10.16Ästhetische Behandlung OP Probebehandlung100
1.10.17Ästhetische Behandlung OP Seborrhoische Keratose/15 Min.250
1.10.18Ästhetische Behandlung OP Syringome beidseitig500
1.10.19Ästhetische Behandlung OP Talgdrüsenhyperplasie/15 Min.250
1.10.20Ästhetische Lasertherapie jede weitere Behandlung450
1.10.21Ästhetische Lasertherapie Probelaser250
1.10.22Ästhetische Lasertherapie vermehrter Zeitaufwand150
1.10.23Xanthelasmen-Entfernung einseitig300
1.10.24Xanthelasmen-Entfernung beidseitig500

Leistung Fallpauschale 1.2 Ohrenanlegeplastik

1.2.1

Ohrenanlegeplastik (beidseitig) in Lokalanästhesie 2 315

1.2.2

Ohranlegeplastik (einseitig) in Lokalanästhesie 1 720

1.2.3

Ohrenanlegeplastik (beidseitig) in Vollnarkose 3 125

1.2.4

Ohranlegeplastik (einseitig) in Vollnarkose 2 140

1.3 Blepharoplastiken

1.3.1

Blepharoplastik 1 Unterlid ambulant in Lokalanästhesie 2 375

1.3.2

Blepharoplastik 1 Unterlid in der Tagesklinik in Lokalanästhesie 2 800

1.3.3

Blepharoplastik 1 Unterlid in der Tagesklinik in Vollnarkose 3 160

1.3.4

Blepharoplastik 2 Unterlider ambulant in Lokalanästhesie 3 440

1.3.5

Blepharoplastik 2 Unterlider in der Tagesklinik in Lokalanästhesie 4 060

1.3.6

Blepharoplastik 2 Unterlider in der Tagesklinik in Vollnarkose 4 530

1.3.7

Blepharoplastik 1 Oberlid ambulant in Lokalanästhesie 1 720

1.3.8

Blepharoplastik 1 Oberlid in der Tagesklinik in Lokalanästhesie 2 140

1.3.9

Blepharoplastik 1 Oberlid in der Tagesklinik in Vollnarkose 2 500

1.3.10

Blepharoplastik 2 Oberlider ambulant in Lokalanästhesie 2 500

1.3.11

Blepharoplastik 2 Oberlider in der Tagesklinik in Lokalanästhesie 3 125

1.3.12

Blepharoplastik 2 Oberlider in der Tagesklinik in Vollnarkose 3 600

1.3.13

1 Brauenanhebung ambulant in Lokalanästhesie 750

1.3.14

1 Brauenanhebung in der Tagesklinik in Lokalanästhesie 1 090

1.3.15

1 Brauenanhebung in der Tagesklinik in Vollnarkose 1 330

1.3.16

2 Brauenanhebungen ambulant in Lokalanästhesie 1 125

1.3.17

2 Brauenanhebungen in der Tagesklinik in Lokalanästhesie 1 470

1.3.18

2 Brauenanhebungen in der Tagesklinik in Vollnarkose 1 750

1.3.19

Temporales Brauenlift (beidseitig) 4 000

1.3.20

Temporales Brauenlift (einseitig) 3 000

1.3.21

Lidstraffung ambulant in LA 3 000

1.3.22

Lidstraffung TKL in Vollnarkose 4 000

1.4 Botulinumtoxin-Behandlungen

1.4.1

Stirn 500

1.4.2

Stirn und Augen 650

1.4.3

einzelne kleine Region 150

1.4.4

Zornesfalten 350

1.4.5

Augen 350

1.4.6

Hyperhidrose Therapie Achseln 700

Leistung Fallpauschale

1.4.7

Hyperhidrose Therapie Hände und Füsse 1 200

1.4.8

Filler pro Spritze 450

1.4.9

Bei Kombination mehrerer Botulinumtoxin-Behandlungen Preisreduktion 100

1.5 Telemedizinische Leistungen

1.5.1

Teledermatologische Beratungen 75

1.6 Gynäkologische Leistungen und Behandlungen

1.6.1

Laparoskopische Sterilisation (Einzeleingriff) 1 900

1.6.2

Laparoskopische Sterilisation (Zusatzeingriff) 950

1.6.3

Einlage Gynefix (ohne Operationssaalbenutzung) 400 1.6.4 Einlage Kupferspirale (ohne Operationssaalbenutzung) 350

1.6.5

Einlage Hormonspirale (ohne Operationssaalbenutzung) 550

1.6.6

Ambulante Beratung und Abgabe Pille danach 60

1.7 Urologische Leistungen und Behandlungen

1.7.1

Vasektomie 1 200

1.7.2

Vaso-Vasostomie 7 500

1.7.3

Hodenbiopsie 2 500

1.7.4

Abstandhalter (Spacer) für Strahlentherapie der Prostata 1 500 1.7.5 Zirkumzision 1 300

1.8 Infektiologische Leistungen

1.8.1

Telefonische Beratung Infektiologie (Fr. pro Minute) 3

1.9 Rheumatologische Leistungen und Behandlungen

1.9.1

Whole Body Composition 350

1.9.2

Stosswellentherapie Bewegungsapparat 500

1.9.3

Stosswellentherapie Bewegungsapparat einseitig 375

1.9.4

Eigenbluttherapie mit Platelet Rich Plasma (PRP einfach) 180

1.9.5

Eigenbluttherapie mit Platelet Rich Plasma (PRP komplex) 250

1.10 Dermatologische Leistungen und Behandlungen

1.10.1

Einlage Augenschale Gold 50

1.10.2

Lasertherapie klein 350

1.10.3

Lasertherapie mittel 500

1.10.4

Lasertherapie gross 750

1.10.5

Laser CO2 Fractional, ganzes Gesicht, gross 1 500

1.11 Angiologische Leistungen und Behandlungen

1.11.1

Venen-Laser-Therapie pro 10 cm 70

1.12 ORL Leistungen und Behandlungen

1.12.1

Schnarch-OP oder Weichgaumeneingriff in Lokalanästhesie 700

1.12.2

Schnarch-OP oder Weichgaumeneingriff in Vollnarkose 1 800

1.13 Notfallbehandlungen

1.13.1

Notfallbehandlung Kategorie 1 (kleiner Aufwand) pauschal 550

1.13.2

Notfallbehandlung Kategorie 2 (mittlerer Aufwand) pauschal 1 100

1.13.3

Notfallbehandlung Kategorie 3 (grosser Aufwand) pauschal 1 400

1.13.4

Notfallbehandlung Kategorie 4 (Aufwand grösser als Kategorie 3) nach Aufwand

1.13.5

Notfallbehandlung AUG Kategorie 1 (Normaler Aufwand, Erstkonsultation) 540

1.13.6

Notfallbehandlung AUG Kategorie 2 (für 1. und 2. Nachkontrolle) 320

1.13.7

Notfallbehandlung AUG Kategorie 3 (Grosser Aufwand) nach Aufwand

Leistung Fallpauschale

1.13.8

Notfallbehandlung ORL Kategorie 1 (Normaler Aufwand, Erstkonsultation) 700

1.13.9

Notfallbehandlung ORL Kategorie 2 (für 1. und 2. Nachkontrolle) 250

1.13.10

Notfallbehandlung ORL Kategorie 3 (Grosser Aufwand) nach Aufwand

1.14 Allgemeine Leistungen

1.14.1

Konsultation Selbstzahler (pro 5 Min.) 18.61 Txp*

1.14.2

Telefonische Konsultation Selbstzahler (pro 5 Min.) 18.61 Txp*

1.14.3

* Taxpunkte werden mit dem Taxpunktwert aus § 13 Abs. 2 TO USZ multipliziert

2. Für die Kombination mehrerer Eingriffe werden deren Taxen wie folgt verrechnet:

a. Kombination mehrerer ästhetischer Eingriffe teuerster Eingriffzu 100%
ab dem zweiten Eingriffzu 50%
b. Kombination von Pflicht- und ästhetischen Leistungen in gleicher Körperregion
Hauptleistung (Pflichtleistung)zu 100%
erste zusätzliche Nichtpflichtleistungzu 75%
zweite zusätzliche Nichtpflichtleistungzu 50%

3. Für die ambulante Korrektur eines am USZ durchgeführten ästhetischen Eingriffs werden 40% der betreffenden Fallpauschale nach Ziff. 1 verrechnet bzw. der betreffenden Fallpauschale nach Anhang 3 Ziff. 3 bei ambulanten Korrekturen stationärer Leistungen. 4. Für die Durchführung eines einseitigen Eingriffs gemäss Ziff. 1 bei einer Pauschale, die beide Seiten umfasst, werden 75% der Pauschale verrechnet. 5. In der ambulanten Tarifstruktur nichttarifierte Leistungen, die im engeren Zusammenhang mit Transplantationen stehen, werden nach den Ansätzen gemäss den gesamtschweizerisch geltenden Verträgen über die Fallabwicklung und Abgeltung von nicht durch SwissDRG geregelten Leistungen im Zusammenhang mit der Transplantation von Soliden Organen und hämatopoietischen Stammzellen abgegolten. 6. Für die freie Wahl einer Kaderärztin oder eines Kaderarztes wird ein Zuschlag gemäss § 13 TO USZ auf den Pauschalpreis der jeweiligen Leistung erhoben. 7. Für folgende nicht pauschalierte Leistungen im ambulanten Bereich ergeben sich die Taxpunktwerte aus den nachfolgenden Tabellen:

Laboruntersuchungen gemäss Analysenliste

Paramedizinische Tarife (Physio-, Ergo-, Logotherapie, Ernährungs- und Diabetesberatung und Hebammen-Leistungen)

Zürcher Patientinnen und PatientenSchweizer Patientinnen und PatientenAusländische Patientinnen und Patienten
Taxpunktwert1.501.501.50
Taxpunktwert1.151.151.70

8. Zahnärztliche Leistungen Anhang 3 Gebühren für stationäre Behandlungen (§ 4 Abs. 4 VVO TO USZ) 1. Die Fallpauschalen für stationäre Behandlungen gemäss § 14 Abs. 1 TO USZ in der Kategorie allgemeine Abteilung betragen (in Franken):

LeistungFallpauschale
1.1Ästhetische Eingriffe und Behandlungen
1.1.1Facelift total12 000
1.1.2Facelift partiell stationär6 000
1.1.3Rhinoplastik (stationär)7 500
1.1.4Oberarmstraffung (beidseitig)8 000
1.1.5Mammareduktionsplastik (beidseitig)10 000
1.1.6Mammareduktionsplastik (einseitig)7 500
1.1.7Mammaaugmentation mit Eigenfett, Ersteingriff (einseitig)7 125
1.1.8Mammaaugmentation mit Eigenfett, Folgeeingriff (einseitig)4 500
1.1.9Mammaaugmentationsplastik*, Mammadeformität*7 500
1.1.10Mammaimplantatewechsel*7 500
1.1.11*Brustimplantat (pro Implantat)1 000
1.1.12Reimplantation Prothesen (beidseitig)2 500
1.1.13Reimplantation Prothesen (einseitig)1 875
1.1.14Bruststraffung (beidseitig)10 000
1.1.15Periareoläre Mastopexie7 000
1.1.16Subkutane Mastektomie (beidseitig)7 000
1.1.17Abdominoplastik10 000
1.1.18Mini-Abdominoplastik4 000
1.1.19Oberschenkelstraffung (beidseitig)10 000
1.1.20Narben-/Weichteilkorrektur klein (in Vollnarkose)4 000
1.1.21Narben-/Weichteilkorrektur mittel (in Vollnarkose)6 000
1.1.22Narben-/Weichteilkorrektur gross (in Vollnarkose)8 000
1.1.23Beltlipectomie12 000
1.1.24Eigenfettunterspritzung stationär6 000
1.1.25Zuschlag Zusatznacht pro Nacht1 000
1.1.26Zuschlag Renuvion (keine Anwendung der Reduktionen aus Abs. 3)2 400
Leistung Fallpauschale
1.2Gynäkologische Leistungen und Behandlungen
1.2.1Laparoskopische Sterilisation (Einzeleingriff)1 900
1.2.2Laparoskopische Sterilisation (Zusatzeingriff)950
1.2.3Sterilisation (bei gynäkologischen Laparoskopie-Eingriffen oder bei Kaiserschnitt)200
1.2.4Abdominale Sterilisation post partum800
1.2.5Einlage Spirale während geplanten Eingriffs*30
1.2.6Einlage Implanon während geplanten Eingriffs*50
1.2.7* Verrechnung von Spirale oder Implanon zusätzlich Preis je nachModell

2. Für die Durchführung eines einseitigen Eingriffs gemäss Ziff. 1 bei einer Pauschale, die beide Seiten umfasst, werden 75% der Pauschale verrechnet. 3. Für die Kombination mehrerer Eingriffe werden deren Taxen wie folgt verrechnet:

c. Kombination mehrerer ästhetischer Eingriffe teuerster Eingriffzu 100%
ab dem zweiten Eingriffzu 50%
d. Kombination von Pflicht- und ästhetischen Leistungen in gleicher Körperregion
Hauptleistung (Pflichtleistung)zu 100%
erste zusätzliche Nichtpflichtleistungzu 75%
zweite zusätzliche Nichtpflichtleistungzu 50%

4. Für die stationäre Korrektur eines am USZ durchgeführten ästhetischen Eingriffs gemäss Ziff. 3 werden 40% der betreffenden Fallpauschale nach Ziff. 3 verrechnet. 5. In SwissDRG unbewertete Transplantationsleistungen werden nach den Ansätzen gemäss den gesamtschweizerisch geltenden Verträgen über die Fallabwicklung und Abgeltung von nicht durch SwissDRG geregelten Leistungen im Zusammenhang mit der Transplantation von Soliden Organen und hämatopoietischen Stammzellen abgegolten. 6. Für die freie Wahl einer Kaderärztin oder eines Kaderarztes wird ein Zuschlag § 15 TO USZ auf den Pauschalpreis der jeweiligen Leistung erhoben.


[1] OS 79, 272; ABl 2024-05-31.

[2] LS 813. 155.

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