Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Universitätsspitals Zürich (VVO TO USZ)

(vom 7. Dezember 2022)[1]

Die Spitaldirektion,

gestützt auf § 29 der Taxordnung des Universitätsspitals Zürich (TO USZ) vom 7. Dezember 2022[2]

Begriffe

§ 1.

1

Als stationäre Behandlung gelten Aufenthalte im Spital:

a.von mindestens 24 Stunden zur Untersuchung, Behandlung und Pflege,

b.von weniger als 24 Stunden zur Untersuchung, Behandlung und Pflege einer Patientin oder eines Patienten, wenn sie oder er während mindestens einer Nacht ein Bett belegt,

c.wenn eine Patientin oder ein Patient in ein anderes Spital überwiesen wird,

d.wenn eine Patientin oder ein Patient im Universitätsspital Zürich stirbt.

2

Alle übrigen Behandlungen gelten als ambulante Behandlungen.

Gebühren für weitere Leistungen

§ 2.

Weitere Leistungen gemäss § 10 TO USZ werden gemäss Anhang 1 verrechnet.

Gebühren für ambulante Behandlungen

§ 3.

Die Gebühren für ambulante Behandlungen gemäss § 13 TO USZ ergeben sich aus Anhang 2 dieser Verordnung.

Gebühren für stationäre Behandlungen

§ 4.

1

Die Grundtaxe nach § 14 TO USZ ermittelt sich aus einem für das gesamte Universitätsspital Zürich gültigen Basisfallwert (Spital-Baserate genannt) für akutsomatische Behandlungen oder einem Basistageswert (Spital-Dayrate genannt) für psychiatrische Behandlungen.

2

Die Spital-Baserate und -Dayrate werden mit einem aufgrund der jeweiligen Fallschwere pro stationäre Behandlung ermittelten Wert multipliziert und ergeben, zuzüglich Abgeltung für Mehrleistungen und weiterer Leistungen gemäss §§ 9 und 10 TO USZ, den Rechnungsbetrag aus der Grundtaxe.

3

Während der Zeit auf der Intensiv-, Verbrennungs- oder Sterilpflegestation werden die Mehrleistungen für Hotellerie und die klinischen Mehrleistungen nicht verrechnet.

4

Die Gebühren für stationäre Behandlungen nach § 14 Abs. 1 TO USZ richten sich nach Anhang 3.

Verlegung

§ 5.

1

Bei einer Überweisung in ein anderes Spital und bei einer Aufnahme von einem anderen Spital rechnet das Universitätsspital Zürich diejenigen Fallpauschalen ab, die sich aus der Behandlung am Universitätsspital Zürich ergeben.

2

Auf dem Betrag gemäss Abs. 1 wird ein Abschlag gewährt, wenn die Aufenthaltsdauer der Patientin oder des Patienten im Universitätsspital Zürich unterhalb der unteren Grenzverweildauer der abgerechneten Fallgruppe gemäss Fallpauschalenkatalog liegt. Der Abschlag berechnet sich nach den Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG.

Wiedereintritt

§ 6.

1

Grundsätzlich wird jeder Wiedereintritt als neuer Fall betrachtet.

2

Erfolgt ein Wiedereintritt in das Universitätsspital und fallen beide Fälle in dieselbe Hauptdiagnose-Kategorie (MDC = Major Diagnostic Category), können die Fälle nach den Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG zusammengeführt werden.

Ablehnung der Aufnahme wegen offener Rechnungen

§ 7.

Schuldet eine Patientin oder ein Patient dem Spital Taxen, kann das Universitätsspital Zürich die Aufnahme verweigern, soweit der Verweigerung keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufnahmepflichten entgegenstehen.

Inkrafttreten

§ 8.

Diese Vollzugsverordnung tritt am 1. März 2023 in Kraft. Sie ersetzt die Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Universitätsspitals Zürich vom 9. März 2016.

Hinweis zu Anhängen

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Anhänge

Anhang 1 Gebühren für weitere Leistungen (§ 2)

LeistungTarif
Prothesen, soweit es sich nicht um Implantate handelt, Materialien und andere Instrumente oder Gegenstände, die der Patientin oder dem Patienten mitgegeben werdenEinstandspreis, zuzüglich Bewirtschaftungs- zuschlag von 10%
Bei Spitalaustritt mitgegebene Arzneimittel sowie von der Patientin oder dem Patienten gewünschte Arzneimittel, die nicht im Zusammenhang mit der Spitalbehandlung stehenPublikumspreis, zuzüglich 10%
FremdtransportRechnungsbetrag
Repatriierung ins AuslandRechnungsbetrag
Transportbegleitung, soweit nicht bereits durch die Grundtaxe bzw. die Entschädigung für die Basisleistung abgegoltengemäss Stundenansätzen pro Berufsgruppen Stunde und Person
Unentschuldigte, versäumte, ambulante TermineFr. 80, zuzüglich Kosten von Substanzen, die nicht mehr verwendet werden können
Unentschuldigte, versäumte, ambulante GruppentherapiesitzungenFr. 40
Abmeldung von einer geplanten ambulanten, tagesstationären oder stationären Operation/ Behandlung unter 24 StundenFr. 200
Nichterscheinen zu einer geplanten ambulanten, tagesstationären OperationFr. 500
Blutentnahme für BlutalkoholuntersuchungFr. 60
Blutentnahme mit BlutalkoholuntersuchungFr. 120
Bereitstellung eines Geburtsscheinsgemäss Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen
Zeugnisse zuhanden des ArbeitgebersFr. 15
Zeugnisse und Gutachten, soweit nicht in der Pauschale enthaltenLeistungen für Zeugnisse, Berichte und Gutachten werden nach der jeweils geltenden Tarifstruktur abgerechnet
Für besonders aufwendige Gutachten können Zuschläge nach Aufwand erhoben werdenTarif zuzüglich Zuschlag nach Aufwand
Persönliche Sonderleistungen wie
– Kosten für Telekommunikationsdienstleistungen, wie TelefonGrundtaxe pro Gespräch Fr. 0.60 plus Gebühren
– TodesfallkostenRechnungsbetrag
Abklärung und Begleitungen von Garantie - verhältnissen, USZ-intern erbrachte Dolmetscher - leistungen und Übersetzungen, Transport - begleitung, Begleitung von Patientinnen und Patienten an den Wohnort, zu Ämtern usw.) USZ-extern erbrachte Dolmetscherleistungen und ÜbersetzungenFr. 100 pro Stunde/Abklärung Rechnungsbetrag
– Instandstellung von EinrichtungenRechnungsbetrag
Geburtsvorbereitungskursepro Kurs
– Geburtsvorbereitung einzeln (4× 2 Std.)Fr. 200
Geburtsvorbereitung Paare (4× 2 Std.)Fr. 400
– Geburtsvorbereitung in deutscher Sprache am Wochenende einzeln (10 Std.)Fr. 250
Geburtsvorbereitung in deutscher Sprache am Wochenende Paare (10 Std.)Fr. 500
– Geburtsvorbereitung Wochenende in Englisch einzeln (11 Std.)Fr. 275
Geburtsvorbereitung Wochenende in Englisch Paare (11 Std.)Fr. 550
– Geburtsvorbereitung bei geplantem Kaiser - schnitt (2× 3 Std.)
EinzelnFr. 180
PaareFr. 300
– Rückbildung (8× 70 Min.)Fr. 250
– Neugeborenen-Pflege einzeln (3 Std.)Fr. 75
Neugeborenen-Pflege Paare (3 Std.)Fr. 150
– Yoga in der Schwangerschaft (8× 70 Min.)Fr. 250
Kosmetische BehandlungRechnungsbetrag
Medizinisches PeelingFr. 150
SitzwacheFr. 70 pro Stunde
Zusatzbett für BegleitpersonFr. 100 pro Nacht
Hotellerie-Leistungen für Pflegepatientinnen und -patienten in Tagespauschalen (stationär)Fr. 500 pro Tag
Von Patientin oder Patienten gewünschte Kopien der PatientendokumentationFr. 1 pro Kopie / Fr. 50 pro Datenträger
Betreuungs- und Dienstleistungsaufwendungen International OfficeFr. 200 pro Stunde
Betreuung Angehörige von Verstorbenen (Administrativleistungen und Beratung)Fr. 100
Beratungsleistung am TelefonFr. 30 pro 15 Minuten
Neue teure Medikamente, die in den Tarifstrukturen bisher nicht abgebildet sindRechnungsbetrag
Neue teure Materialien, die in den Tarifstrukturen bisher nicht abgebildet sindRechnungsbetrag
Alle weiteren Leistungen, für die keine Tarifpositionen in einem Tarifregelwerk vorhanden sindFr. 120 pro Stunde, zuzüglich Sachkosten
Leistungen, die nicht oder noch nicht in der Vollzugsverordnung und deren Anhängen abgebildet sind, werden gemäss ambulanter oder stationärer Tarif - struktur des USZ bewertet und abgerechnet. Die Patientin oder der Patient wird vorgängig über die zu erwartenden Kosten informiert.

Anhang 2 Gebühren für ambulante Behandlungen (§ 3) 1. Für ästhetische Eingriffe und weitere Leistungen in der Kategorie ambulant Basis betragen die Fallpauschalen (in Franken):

Leistung Fallpauschale
1.1Ästhetische Eingriffe und Behandlungen
1.1.1Facelift partiell6 000
1.1.2Facelift partiell TKL in Vollnarkose4 000
1.1.3Rhinoplastik (einfach)4 400
1.2Ohrenanlegeplastik
1.2.1Ohrenanlegeplastik bds. in Lokalanästhesie3 000
1.2.2Ohrenanlegeplastik bds. in Vollnarkose3 500
1.3Blepharoplastiken
1.3.1Blepharoplastik 1 Unterlid ambulant in Lokalanästhesie3 000
1.3.2Blepharoplastik 1 Unterlid in der Tagesklinik in Lokalanästhesie3 375
1.3.3Blepharoplastik 1 Unterlid in der Tagesklinik in Vollnarkose3 750
1.3.4Blepharoplastik 2 Unterlider ambulant in Lokalanästhesie4 000
1.3.5Blepharoplastik 2 Unterlider in der Tagesklinik in Lokalanästhesie4 500
1.3.6Blepharoplastik 2 Unterlieder in der Tagesklinik in Vollnarkose5 000
1.3.7Blepharoplastik 1 Oberlid ambulant in Lokalanästhesie2 250
1.3.8Blepharoplastik 1 Oberlid in der Tagesklinik in Lokalanästhesie2 625
1.3.9Blepharoplastik 1 Oberlid in der Tagesklinik in Vollnarkose3 000
1.3.10Blepharoplastik 2 Oberlider ambulant in Lokalanästhesie3 000
1.3.11Blepharoplastik 2 Oberlider in der Tagesklinik in Lokalanästhesie3 500
1.3.12Blepharoplastik 2 Oberlider in der Tagesklinik in Vollnarkose4 000
1.3.131 Brauenanhebung ambulant in Lokalanästhesie750
1.3.141 Brauenanhebung in der Tagesklinik in Lokalanästhesie940
1.3.151 Brauenanhebung in der Tagesklinik in Vollnarkose1 125
1.3.162 Brauenanhebungen ambulant in Lokalanästhesie1 000
1.3.172 Brauenanhebungen in der Tagesklinik in Lokalanästhesie1 250
1.3.182 Brauenanhebungen in der Tagesklinik in Vollnarkose1 500
1.3.19Xanthelasmen-Entfernung einseitig300
Leistung Fallpauschale
1.3.20Xanthelasmen-Entfernung beidseitig500
1.3.21Personalized Cell Therapy800
1.3.22Ästh. Behandl. OP Fibrome/15 Min.500
1.3.23Ästh. Behandl. OP Probebehandlung100
1.3.24Ästh. Behandl. OP Seborrhoische Keratose/15 Min.250
1.3.25Ästh. Behandl. OP Syringome beidseits500
1.3.26Ästh. Behandl. OP Talgdrüsenhyperplasie/15 Min.250
1.3.27Ästh. Lasertherapie jede weitere Behandlung450
1.3.28Ästh. Lasertherapie Probelaser250
1.3.29Ästh. Lasertherapie vermehrter Zeitaufwand150
1.3.30Lasertherapie klein250
1.3.31Lasertherapie mittel450
1.3.32Lasertherapie gross700
1.3.33Laser CO2 Fractional, ganzes Gesicht, gross1 100
1.3.34Laser CO2 Fractional, Teilbereich750
1.3.35Laser CO2 Fractional, Teilbereich klein550
1.3.36Sklerotherapie Besenreiser 1 Sitzung pauschal110
1.3.37Narbenkorrektur klein ambulant in Lokalanästhesie800
1.3.38Narbenkorrektur klein in Tagesklinik4 000
1.3.39Narbenkorrektur/Weichteilkorrektur klein ambulant in LA800
1.3.40Narbenkorrektur/Weichteilkorrektur gross ambulant in LA2 000
1.3.41Eigenfettunterspritzung ambulant in Lokalanästhesie4 000
1.3.42Eigenfettunterspritzung in Tagesklinik in Vollnarkose4 000
1.3.43Eigenfettunterspritzung klein ambulant in LA800
1.3.44Eigenfettunterspritzung gross ambulant in LA2 000
1.3.45Mamma Augmentation mit Eigenfett, Ersteingriff (in der Tagesklinik)9 500
1.3.46Mamma Augmentation mit Eigenfett, Folgeeingriff (in der Tagesklinik)6 000
1.3.47Liposuction eine Region4 500
1.3.48Liposuction pro weitere Region800
1.3.49Liposuction ambulant in LA 1 Region2 000
1.3.50Zuschlag Zusatznacht pro Nacht1 000
1.3.51Cellulite Single Procedure Set2 900
1.3.52Mini-Abdominoplastik ambulant in LA2 000
1.3.53Mini-Abdominoplastik (in Vollnarkose)4 000
LeistungFallpauschale
1.3.54Bruststraffung (bds.)10 000
1.3.55Bruststraffung (einseitig)7 500
1.3.56Oberarmstraffung (bds.)8 000
1.3.57Oberarmstraffung (einseitig)6 000
1.3.58Oberschenkelstraffung (bds.)10 000
1.3.59Oberschenkelstraffung (einseitig)7 500
1.3.60Lidstraffung ambulant in LA3 000
1.3.61Lidstraffung TKL in Vollnarkose4 000
1.3.62Venen-Laser-Therapie pro 10 cm70
1.3.63Venen-Clarivein-Therapie pro 10 cm70
1.4Botulinumtoxin-Behandlungen
1.4.1Stirn450
1.4.2Stirn und Augen500
1.4.3Einzelne kleine Region150
1.4.4Hyperhidrose Therapie Achseln700
1.4.5Hyperhidrose Therapie Hände und Füsse1 200
1.4.6Filler pro Spritze450
1.4.7Bei Kombination mehrerer Botulinumtoxin- Behandlungen Preisreduktion100

1.5 Telemedizinische Leistungen

1.5.1 Teledermatologische Beratungen 75

1.6 Gynäkologische Leistungen und Behandlungen

1.6.1 Laparoskopische Sterilisation (Einzeleingriff)

1 900 1.6.2

Einlage Gynefix (ohne Operationssaalbenutzung)400 1.6.3 Einlage Kupferspirale (ohne Operationssaalbenutzung)350 1.6.4 Einlage Hormonspirale (ohne Operationssaalbenutzung)550 1.6.5 Ambulante Beratung und Abgabe Pille danach60

1.7 Geburtshilfliche Leistungen

1.7.1

Hörscreening bei Neugeborenen20

Leistung Fallpauschale 1.8 Urologische Leistungen und Behandlungen

1.8.1

Vasektomie 1 200

1.8.2

Vaso-Vasostomie 7 500

1.8.3

Hodenbiopsie 2 500

1.8.4

Abstandhalter (Spacer) für Strahlentherapie der Prostata 1 500

1.8.5

Zirkumzision 1 300

1.9 Radiologische-/Nukleramedizinische Leistungen und Behandlungen

1.9.1O-Arm/Iso-C (CT-ähnliche Bildgebung), 1. Region1 000
1.9.2O-Arm/Iso-C, pro weitere Region200
1.9.3Zuschlag Laborleistungen für ambulante Barzahler 1100
1.9.4Zuschlag Laborleistungen für ambulante Barzahler 2200
1.9.5Zuschlag Radiologieleistungen für ambulante Selbstzahler 1150
1.9.6Zuschlag Radiologieleistungen für ambulante Selbstzahler 2300

1.10 Infektiologische Leistungen

1.10.1

Telefonische Beratung Infektiologie (pro Minute) 3

1.11 Rheumatologische Leistungen und Behandlungen

1.11.1

Feldenkrais pro Stunde 120

1.11.2

Radiofrequenztherapie lumbal 300

1.11.3

Whole Body Composition 300

1.11.4

Stosswellentherapie Bewegungsapparat 500

1.11.5

Stosswellentherapie Bewegungsapparat einseitig 375

1.11.6

Eigenbluttherapie mit Platelet Rich Plasma (PRP einfach) 180

1.11.7

Eigenbluttherapie mit Platelet Rich Plasma (PRP komplex) 250

1.12 Kardiologische-/Herzchirurgische Leistungen bis und mit Kapsel-Videoendoskopie des Dünndarms (nur Kamera-Kapsel)

1.12.1Excor-Mobile-Gerätewechsel7 000
1.13Gastroenterologische Leistungen und Behandlungen
1.13.1Endobarrier (Implantat) bei nichtoperativer Behandlung zur Gewichtsabnahme4 600
1.13.2Kapsel-Videoendoskopie des Dünndarms (nur Kamera-Kapsel)900
LeistungFallpauschale
1.14Dermatologische Leistungen
1.14.1Einlage Augenschale Gold50
1.15ORL Leistungen
1.15.1Schnarch-OP oder Weichgaumeneingriff in LA600
1.15.2Schnarch-OP oder Weichgaumeneingriff in VA1 200
1.16Notfallbehandlungen
1.16.1Notfallbehandlung Kategorie 1 (kleiner Aufwand)pauschal 550
1.16.2Notfallbehandlung Kategorie 2 (mittlerer Aufwand)pauschal 850
1.16.3Notfallbehandlung Kategorie 3 (grosser Aufwand)pauschal 1200
1.16.4Notfallbehandlung Kategorie 4 (Aufwand grösser als Kategorie 3)nach Aufwand
1.16.5Notfallpauschale Erstkonsultation AUG400
1.16.6Notfallpauschale Nachkontrolle AUG250

2. Für die Kombination mehrerer Eingriffe werden deren Taxen wie folgt verrechnet:

a. Kombination mehrerer ästhetischer Eingriffe teuerster Eingriffzu 100%
ab dem zweiten Eingriffzu 50%
b. Kombination von Pflicht- und ästhetischen Leistungen in gleicher Körperregion
Hauptleistung (Pflichtleistung)zu 100%
erste zusätzliche Nichtpflichtleistungzu 75%
zweite zusätzliche Nichtpflichtleistungzu 50%

3. Für die ambulante Korrektur eines am USZ durchgeführten ästhetischen Eingriffs werden 40% der betreffenden Fallpauschale nach Ziff. 1 verrechnet bzw. der betreffenden Fallpauschale nach Anhang 3 Ziff. 3 bei ambulanten Korrekturen stationärer Leistungen. 4. Für die Durchführung eines einseitigen Eingriffs gemäss Ziff. 1 bei einer Pauschale, die beide Seiten umfasst, werden 75% der Pauschale verrechnet. 5. In der ambulanten Tarifstruktur nichttarifierte Leistungen, die im engeren Zusammenhang mit Transplantationen stehen, werden nach den Ansätzen gemäss den gesamtschweizerisch geltenden Verträgen über die Fallabwicklung und Abgeltung von nicht durch SwissDRG geregelten Leistungen im Zusammenhang mit der Transplantation von Soliden Organen und hämatopoietischen Stammzellen abgegolten. 6. Für die freie Wahl einer Kaderärztin oder eines Kaderarztes wird ein Zuschlag gemäss § 13 TO USZ auf den Pauschalpreis der jeweiligen Leistung erhoben. 7. Für folgende nicht pauschalierte Leistungen im ambulanten Bereich ergeben sich die Taxpunktwerte aus den nachfolgenden Tabellen:

Laboruntersuchungen gemäss Analysenliste

Paramedizinische Tarife (Physio-, Ergo-, Logotherapie, Ernährungs- und Diabetesberatung und Hebammen-Leistungen)

Zürcher Patientinnen und PatientenSchweizer Patientinnen und PatientenAusländische Patientinnen und Patienten
Taxpunktwert1.501.501.50
Taxpunktwert1.151.151.20

8. Zahnärztliche Leistungen Anhang 3 Gebühren für stationäre Behandlungen (§ 4 Abs. 4) 1. Die Fallpauschalen für stationäre Behandlungen gemäss § 14 Abs. 1 TO USZ in der Kategorie allgemeine Abteilung betragen (in Franken):

LeistungFallpauschale
1.1Ästhetische Eingriffe und Behandlungen
1.1.1Facelift total12 000
1.1.2Facelift partiell stationär6 000
1.1.3Nasenkorrektur einfach (Rhinoplastik Tip)4 400
1.1.4Rhinoplastik8 000
1.1.5Oberarmlift (beidseits)7 000
1.1.6Mammareduktionsplastik (beidseits)10 000
1.1.7Mammaaugmentationsplastik *, Mammadeformität *7 500
1.1.8Mammaimplantatewechsel *7 500
1.1.9* Brustimplantat (pro Implantat)1 000
1.1.10Reimplantation Prothesen2 500
1.1.11Mastopexie8 000
1.1.12Periareoläre Mastopexie7 000
1.1.13Subkutane Mastektomie (beidseits)7 000
1.1.14Abdominoplastik10 000
1.1.15Mini-Abdominoplastik4 000
1.1.16Oberschenkelstraffung (beidseits)8 000
1.1.17Narben-/Weichteilkorrektur mittel (in Vollnarkose)6 000
1.1.18Narben-/Weichteilkorrektur gross (in Vollnarkose)8 000
1.1.19Beltlipectomie12 000
1.1.20Lower Bodylift14 000
1.1.21Upper Bodylift10 000
1.1.22Eigenfettunterspritzung stationär6 000
1.1.23Cellulite Single Procedure Set2 900
1.2.3Sterilisation (bei gynäkologischen Laparoskopie- Eingriffen oder bei Kaiserschnitt)200
1.2.4Abdominale Sterilisation post partum800
1.2.5Einlage Spirale während geplanten Eingriffs30
1.2.6Einlage Implanon während geplanten Eingriffs50
1.2.7* Verrechnung von Spirale oder Implanon zusätzlichPreis je nach Modell
1.3Kardiologische Leistungen und Behandlungen
1.3.1Renale Symphatikusdenervation13 000
1.4Radiologische Leistungen und Behandlungen
1.4.1O-Arm/Iso-C (CT-ähnliche Bildgebung), 1. Region1 000
1.4.2O-Arm/Iso-C pro weitere Region200
1.5Gastroenterologische Leistungen und Behandlungen
1.5.1Endobarrier (Implantat) Bei nichtoperativer Behandlung zur Gewichtsabnahme Bei Eingriffen mit Implantaten werden diese separat verrechnet.4 600

1.2 Gynäkologische Leistungen und Behandlungen

1.2.1

Laparoskopische Sterilisation (Einzeleingriff)

1 900

1.2.2

Laparoskopische Sterilisation (Zusatzeingriff)950

2. Für die Durchführung eines einseitigen Eingriffs gemäss Ziff. 1 bei einer Pauschale, die beide Seiten umfasst, werden 75% der Pauschale verrechnet. 3. Für die Kombination mehrerer Eingriffe gemäss Ziff. 1 werden deren Taxen wie folgt verrechnet:

a. Kombination mehrerer ästhetischer Eingriffe teuerster Eingriffzu 100%
ab dem zweiten Eingriffzu 50%
b. Kombination von Pflicht- und ästhetischen Leistungen in gleicher Körperregion
Hauptleistung (Pflichtleistung)zu 100%
erste zusätzliche Nichtpflichtleistungzu 75%
zweite zusätzliche Nichtpflichtleistungzu 50%

4. Für die stationäre Korrektur eines am USZ durchgeführten ästhetischen Eingriffs gemäss Ziff. 3 werden 40% der betreffenden Fallpauschale nach Ziff. 3 verrechnet. 5. In SwissDRG unbewertete Transplantationsleistungen werden nach den Ansätzen gemäss den gesamtschweizerisch geltenden Verträgen über die Fallabwicklung und Abgeltung von nicht durch SwissDRG geregelten Leistungen im Zusammenhang mit der Transplantation von Soliden Organen und hämatopoietischen Stammzellen abgegolten. 6. Für die freie Wahl einer Kaderärztin oder eines Kaderarztes wird ein Zuschlag gemäss § 15 TO USZ auf den Pauschalpreis der jeweiligen Leistung erhoben.


[1] OS 78, 109; ABl 2023-01-27.

[2] LS 813. 155.

813.155.1 – Versionen

IDPublikationAufhebung
12601.08.2024Version öffnen
12001.03.202301.08.2024Version öffnen
11024.07.202001.03.2023Version öffnen
10901.07.202024.07.2020Version öffnen
09301.07.201601.07.2020Version öffnen
08801.03.201501.07.2016Version öffnen
08301.01.201401.03.2015Version öffnen
08001.01.201301.01.2014Version öffnen
07501.01.201201.01.2013Version öffnen
07201.01.201101.01.2012Version öffnen
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070a01.07.201001.07.2010Version öffnen
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