Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Universitätsspitals Zürich (VVO TO USZ)
(vom 9. März 2016)[1]
Die Spitaldirektion,
gestützt auf § 29 der Taxordnung des Universitätsspitals Zürich (TO USZ) vom 25. März 2009[2]
A. Allgemeine Bestimmungen
Begriffe
Als stationäre Behandlung gelten Aufenthalte im Spital:
a.von mindestens 24 Stunden zur Untersuchung, Behandlung und Pflege,
b.von weniger als 24 Stunden zur Untersuchung, Behandlung und Pflege, wenn während einer Nacht ein Bett belegt wird,
c.wenn eine Patientin oder ein Patient in ein anderes Spital überwiesen wird,
d.wenn eine Patientin oder ein Patient stirbt.
Alle übrigen Behandlungen gelten als ambulante Behandlungen.
Weitere Leistungen
Weitere Leistungen gemäss § 9 TO USZ werden gemäss Anhang 1 verrechnet, soweit sie nicht bereits durch die Grundtaxe bzw. die Entschädigung für die Basisleistung abgegolten sind.
Kleinbeträge
Im Rechnungsverkehr zwischen Zahlungspflichtigen und dem Spital können Saldobeträge bis zu Fr. 50 erlassen werden.
Beträge bis Fr. 50 zugunsten des Zahlungspflichtigen sind beim Spital abzuholen.
Ablehnung der Aufnahme wegen offener Rechnungen
Schuldet eine Patientin oder ein Patient dem Spital Taxen, so kann das Spital die Aufnahme verweigern, soweit der Verweigerung keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufnahmepflichten entgegenstehen.
B. Ambulante Behandlungen
Ambulant Basis
Das Spital verrechnet Leistungen der Kategorie ambulant Basis nach § 10 TO USZ.
Ambulant Privat
Bei Zusatzleistungen nach § 6 Abs. 2 TO USZ erhebt das Spital einen Zuschlag für Patientinnen und Patienten nach § 3 Abs. 1 lit. c TO USZ.[3]
Für die ambulante Behandlung durch eine honorarberechtigte Ärztin oder einen honorarberechtigten Arzt gemäss § 11 Abs. 3 TO USZ können Honorare gemäss Honorarordnung Anhang 4 in Rechnung gestellt werden.
Ambulante Fallpauschale für Ästhetische Chirurgie und weitere Leistungen
In der Kategorie ambulant Basis werden für ästhetische Eingriffe und weitere Leistungen sowie die Kombination mehrerer Eingriffe Fallpauschalen gemäss Anhang 2 verrechnet.
Werden die Leistungen in der Kategorie ambulant Privat erbracht, können Zuschläge gemäss § 6 in Rechnung gestellt werden.
C. Stationäre Behandlung
Elemente der Grundtaxe
Die Grundtaxe nach § 13 TO USZ ermittelt sich aus einem für das gesamte Universitätsspital Zürich gültigen Basisfallwert (Spital-Baserate genannt) und definierten Zusatzentgelten sowie einem Basistageswert (Spital-Dayrate genannt) für psychiatrische Behandlungen.
Die Spital-Baserate und -Dayrate werden in Anhang 3 definiert. Sie werden mit einem aufgrund der jeweiligen Fallschwere pro stationäre Behandlung ermittelten Wert multipliziert und ergeben, zuzüglich allfälliger Zusatzentgelte, den Rechnungsbetrag aus der Grundtaxe.
Sonderregelung Taxen
In definierten Fällen gemäss Anhang 3 werden die Taxen abweichend berechnet (z.B. Hotellerie-Taxen für Pflegepatientinnen und Pflegepatienten, Psychiatriepatientinnen und Psychiatriepatienten [Dayrate]).
Zusatztaxe halbprivate und private Abteilung
In der stationären Behandlung können Zusatztaxen nach § 14 der Taxordnung USZ
a.für Hotellerie-Zusatztaxen gemäss Anhang 3 und
b.für ärztliche Zusatzhonorare gemäss Anhang 4 erhoben werden.
Während der Zeit auf der Intensiv-, Verbrennungs- oder Sterilpflegestation wird die Hotellerie-Zusatztaxe nicht verrechnet.
Verlegung
Bei einer Überweisung in ein anderes Spital und bei einer Aufnahme von einem anderen Spital rechnet das Universitätsspital diejenigen Fallpauschalen ab, die sich aus der Behandlung am Universitätsspital ergeben.
Auf dem Betrag gemäss Abs. 1 wird ein Abschlag gewährt, wenn die Aufenthaltsdauer der Patientin oder des Patienten im Universitätsspital unterhalb der mittleren Verweildauer der abgerechneten Fallgruppe gemäss Fallpauschalenkatalog liegt. Der Abschlag berechnet sich nach den Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG.
Wiedereintritt
Grundsätzlich wird jeder Wiedereintritt als neuer Fall betrachtet.
Erfolgt innerhalb von 18 Kalendertagen seit Austritt aus dem Universitätsspital ein Wiedereintritt ins Universitätsspital und fallen beide Fälle in dieselbe Hauptdiagnose-Kategorie (MDC = Major Diagnostic Category), so werden die Fälle nach den Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG zusammengeführt.
D. Schlussbestimmung
Inkrafttreten
Diese Vollzugsverordnung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft und ersetzt die Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Universitätsspitals Zürich vom 28. Oktober 2011.
Anhänge weisen oft Konvertierungsfehler auf. Bitte konsultieren Sie die Quelle.
Anhänge
Anhang 1
Weitere Leistungen nach § 9 Taxordnung USZ (§ 2 VVO TO USZ)
| Leistung | Tarif |
|---|---|
| Prothesen, soweit es sich nicht um Implantate handelt, Materialien und andere Instrumente oder Gegenstände, die der Patientin oder dem Patienten mitgegeben werden | Einstandspreis, zuzüglich Bewirtschaftungs- zuschlag von 10% |
| Bei Spitalaustritt mitgegebene Arzneimittel sowie von der Patientin oder vom Patienten gewünschte Arzneimittel, die nicht im Zusammenhang mit der Spitalbehandlung stehen | Publikumspreis, zuzüglich 10% |
| Fremdtransport Repatriierung ins Ausland | Rechnungsbetrag Rechnungsbetrag |
| Transportbegleitung, soweit nicht bereits durch die Grundtaxe bzw. die Entschä - digung für die Basisleistung abgegolten | Fr. 100 pro Person |
| Unentschuldigte, versäumte, ambulante Termine | Fr. 80, zuzüglich Kosten von Substanzen, die nicht mehr verwendet werden können |
| Unentschuldigte, versäumte, ambulante Gruppentherapiesitzungen | Fr. 40 |
| Abmeldung von einer geplanten ambulanten, tagesstationären oder stationären Operation/Behandlung unter 24 Stunden | Fr. 200 |
| Nichterscheinen zu einer geplanten ambulanten, tagesstationären oder stationären Operation/ Behandlung | Fr. 500 |
| Blutentnahme für Blutalkoholuntersuchung | nach Analysenliste: Fr. 60 |
| Blutentnahme mit Blutalkoholuntersuchung | nach Analysenliste: Fr. 120 |
| Bereitstellung eines Geburtsscheins | Gebühren gemäss Verordnung über die Gebühren im Zivilstands- wesen |
| Zeugnisse zuhanden des Arbeitgebers | Fr. 15 |
| Zeugnisse und Gutachten, soweit nicht in der Pauschale enthalten | Leistungen für Zeugnisse, Berichte und Gutachten der Kat. A–D werden nach Tarmed zu den jeweils gültigen Taxpunktwerten abgerechnet. Für Gutachten der Kat. E erfolgt eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Für Aktenstudien und Aktenkonsilien erfolgt eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber. |
| Persönliche Sonderleistungen wie – Kosten für Telekommunikationsdienst - leistungen, wie Telefon/Internet – Todesfallkosten – Abklärung und Begleitungen (Abklärung von Garantieverhältnissen, USZ-intern erbrachte Dolmetscher - leistungen und Übersetzungen, Transport - begleitung, Begleitung von Patientinnen und Patienten an den Wohnort, zu Ämtern usw.) – USZ-extern erbrachte Dolmetscherleistungen und Übersetzungen – Instandstellung von Einrichtungen | Grundtaxe pro Gespräch Fr. 0.60 plus Gebühren Rechnungsbetrag Fr. 100 pro Stunde Rechnungsbetrag Rechnungsbetrag |
| Geburtsvorbereitungskurse | pro Kurs |
| – Geburtsvorbereitung einzeln (4 × 2 Std.) | Fr. 200 |
| Geburtsvorbereitung Paare (4 × 2 Std.) | Fr. 400 |
| – Geburtsvorbereitung in deutscher Sprache am Wochenende einzeln (10 Std.) | Fr. 250 |
| Geburtsvorbereitung in deutscher Sprache am Wochenende Paare (10 Std.) | Fr. 500 |
| – Geburtsvorbereitung Wochenende in Englisch einzeln (11 Std.) | Fr. 275 |
| Geburtsvorbereitung Wochenende in Englisch Paare (11 Std.) | Fr. 550 |
| – Geburtsvorbereitung bei geplantem Kaiser - schnitt (2 × 3 Std.) | |
| Einzeln | Fr. 180 |
| Paare | Fr. 300 |
| – Rückbildung (8 × 70 Min.) | Fr. 250 |
| – Neugeborenen-Pflege einzeln (3 Std.) | Fr. 75 |
| Neugeborenen-Pflege Paare (3 Std.) | Fr. 150 |
| – Yoga in der Schwangerschaft (8 × 70 Min.) | Fr. 250 |
| Kosmetische Behandlung | Rechnungsbetrag |
| Medizinisches Peeling | Fr. 150 |
| Sitzwache | Fr. 60 pro Stunde |
| Zusatzbett für Begleitperson | Fr. 100 pro Nacht |
| Von Patientin oder Patienten gewünschte Kopien der Patientendokumentation | Fr. 1 pro Kopie / Fr. 50 pro Datenträger |
| Alle weiteren Leistungen, für die keine Tarif - positionen in einem Tarifregelwerk vorhanden sind | Fr. 120 pro Stunde, zuzüglich Sachkosten |
Leistungen, die nicht oder noch nicht in der Vollzugsverordnung und deren Anhängen abgebildet sind, werden gemäss ambulanter oder stationärer Tarifstruktur des USZ bewertet und abgerechnet. Die Patientin oder der Patient wird vorgängig über die zu erwartenden Kosten informiert.
| Betreuungs- und Dienstleistungsaufwendungen International Office | Fr. 200 pro Stunde |
| Betreuung Angehörige von Verstorbenen (Administrativleistungen und Beratung) | Fr. 100 |
| Beratungsleistung am Telefon | Fr. 30 pro 15 Minuten |
| Neue teure Medikamente, die in den Tarif - strukturen bisher nicht abgebildet sind | Rechnungsbetrag |
| Neue teure Materialien, die in den Tarifstrukturen bisher nicht abgebildet sind | Rechnungsbetrag |
Anhang 2
Ambulante Gebühren gemäss § 8 VVO TO USZ
1.Für ästhetische Eingriffe und weitere Leistungen in der Kategorie ambulant Basis werden folgende Fallpauschalen verrechnet:
| Leistung | Fallpauschale |
|---|---|
| Ästhetische Eingriffe und Behandlungen | |
| Facelift partiell | 6 000 |
| Facelift partiell TKL in Vollnarkose | 4 000 |
| Rhinoplastik (einfach) | 4 400 |
Ohrenanlegeplastik
| Ohrenanlegeplastik bds. in Lokalanästhesie | 3 000 |
| Ohrenanlegeplastik bds. in Vollnarkose | 3 500 |
Blepharoplastiken
| Blepharoplastik 1 Unterlid ambulant in Lokalanästhesie | 3 000 |
| Blepharoplastik 1 Unterlid in der Tagesklinik in Lokalanästhesie | 3 375 |
| Blepharoplastik 1 Unterlid in der Tagesklinik in Vollnarkose | 3 750 |
| Blepharoplastik 2 Unterlider ambulant in Lokalanästhesie | 4 000 |
| Blepharoplastik 2 Unterlider in der Tagesklinik in Lokalanästhesie | 4 500 |
| Blepharoplastik 2 Unterlider in der Tagesklinik in Vollnarkose | 5 000 |
| Blepharoplastik 1 Oberlid ambulant in Lokalanästhesie | 2 250 |
| Blepharoplastik 1 Oberlid in der Tagesklinik in Lokalanästhesie | 2 625 |
| Blepharoplastik 1 Oberlid in der Tagesklinik in Vollnarkose | 3 000 |
| Blepharoplastik 2 Oberlider ambulant in Lokalanästhesie | 3 000 |
| Blepharoplastik 2 Oberlider in der Tagesklinik in Lokalanästhesie | 3 500 |
| Blepharoplastik 2 Oberlider in der Tagesklinik in Vollnarkose | 4 000 |
| 1 Brauenanhebung ambulant in Lokalanästhesie | 750 |
| 1 Brauenanhebung in der Tagesklinik in Lokalanästhesie | 940 |
| 1 Brauenanhebung in der Tagesklinik in Vollnarkose | 1 125 |
| 2 Brauenanhebungen ambulant in Lokalanästhesie | 1 000 |
| 2 Brauenanhebungen in der Tagesklinik in Lokalanästhesie | 1 250 |
| 2 Brauenanhebungen in der Tagesklinik in Vollnarkose | 1 500 |
| Xanthelasmen-Entfernung einseitig | 300 |
| Xanthelasmen-Entfernung beidseitig | 500 |
| Personalized Cell Therapy | 800 |
| Ästh. Behandl. OP Fibrome/15 Min. | 500 |
| Ästh. Behandl. OP Probebehandlung | 100 |
| Ästh. Behandl. OP Seborrhoische Keratose/15 Min. | 250 |
| Ästh. Behandl. OP Syringome beidseits | 500 |
| Ästh. Behandl. OP Talgdrüsenhyperplasie/15 Min. | 250 |
| Ästh. Lasertherapie jede weitere Behandlung | 450 |
| Ästh. Lasertherapie Probelaser | 250 |
| Ästh. Lasertherapie vermehrter Zeitaufwand | 150 |
| Lasertherapie klein | 250 |
| Lasertherapie mittel | 450 |
| Lasertherapie gross | 700 |
| Laser CO2 Fractional, ganzes Gesicht, gross | 1 100 |
| Laser CO2 Fractional, Teilbereich | 750 |
| Laser CO2 Fractional, Teilbereich klein | 550 |
| Sklerotherapie Besenreiser 1 Sitzung pauschal | 110 |
| Medizinisches Peeling | 150 |
| Narbenkorrektur klein ambulant in Lokalanästhesie | 800 |
| Narbenkorrektur klein in Tagesklinik | 4 000 |
| Narbenkorrektur/Weichteilkorrektur klein ambulant in LA | 800 |
| Narbenkorrektur/Weichteilkorrektur gross ambulant in LA | 2 000 |
| Eigenfettunterspritzung ambulant in Lokalanästhesie | 4 000 |
| Eigenfettunterspritzung in Tagesklinik in Vollnarkose | 4 000 |
| Eigenfettunterspritzung klein ambulant in LA | 800 |
| Eigenfettunterspritzung gross ambulant in LA | 2 000 |
| Eigenfettunterspritzung TKL in Vollnarkose | 4 000 |
| Mamma Augmentation mit Eigenfett, Ersteingriff (in der Tagesklinik) | 9 500 |
| Mamma Augmentation mit Eigenfett, Folgeeingriff (in der Tagesklinik) | 6 000 |
| Liposuction eine Region | 4 500 |
| Liposuction pro weitere Region | 800 |
| Liposuction ambulant in LA 1 Region | 2 000 |
| Zuschlag Zusatznacht pro Nacht | 1 000 |
| Cellulite Single Procedure Set | 2 900 |
| Mini-Abdominoplastik ambulant in LA | 2 000 |
| Mini-Abdominoplastik (in Vollnarkose) | 4 000 |
| Oberarmstraffung (in Vollnarkose) | 4 000 |
| Lidstraffung ambulant in LA | 3 000 |
| Lidstraffung TKL in Vollnarkose | 4 000 |
| Venen-Laser-Therapie pro 10 cm | 70 |
| Venen-Clarivein-Therapie pro 10 cm | 70 |
Botulinumtoxin-Behandlungen
| Stirn | 450 |
| Stirn und Augen | 500 |
| einzelne kleine Region | 150 |
| Hyperhidrose Therapie Achseln | 700 |
| Hyperhidrose Therapie Hände und Füsse | 1 200 |
| Filler pro Spritze | 450 |
| Bei Kombination mehrerer Botulinumtoxin-Behandlungen Preisreduktion | 100 |
Gynäkologische Leistungen und Behandlungen
| Laparoskopische Sterilisation | 1 900 |
| Einlage Gynefix (ohne Operationssaalbenutzung) | 400 |
| Einlage Kupferspirale (ohne Operationssaalbenutzung) | 350 |
| Einlage Hormonspirale (ohne Operationssaalbenutzung) | 550 |
| ambulante Beratung und Abgabe Pille danach | 60 |
| PraenaTest® | 1 500 |
Geburtshilfliche Leistungen
| Hörscreening bei Neugeborenen | 20 |
Urologische Leistungen und Behandlungen
| Vasektomie | 1 200 |
| Vaso-Vasostomie | 7 500 |
| Hodenbiopsie | 2 500 |
| Abstandhalter (Spacer) für Strahlentherapie der Prostata | 1 500 |
| Zirkumzision | 1 300 |
Radiologische-/Nukleramedizinische Leistungen und Behandlungen
| O-Arm/Iso-C (CT-ähnliche Bildgebung), 1. Region | 1 000 |
| O-Arm/Iso-C, pro weitere Region | 200 |
| SIRT-Therapie | 32 000 |
| Zuschlag Laborleistungen für ambulante Barzahler 1 | 100 |
| Zuschlag Laborleistungen für ambulante Barzahler 2 | 200 |
| Zuschlag Radiologieleistungen für ambulante Selbstzahler 1 | 150 |
| Zuschlag Radiologieleistungen für ambulante Selbstzahler 2 | 300 |
Rheumatologische Leistungen und Behandlungen
| Feldenkrais pro Stunde | 120 |
| Radiofrequenztherapie lumbal | 300 |
| Whole Body Composition | 300 |
| Stosswellentherapie Bewegungsapparat | 500 |
| Stosswellentherapie Bewegungsapparat einseitig | 375 |
| Eigenbluttherapie mit Platelet Rich Plasma (PRP einfach) | 180 |
| Eigenbluttherapie mit Platelet Rich Plasma (PRP komplex) | 250 |
Kardiologische-/Herzchirurgische Leistungen bis und mit Kapsel-Videoendoskopie des Dünndarms (nur Kamera-Kapsel)
Excor-Mobile-Gerätewechsel 7 000
Gastroenterologische Leistungen und Behandlungen
| Endobarrier (Implantat) bei nichtoperativer Behandlung zur Gewichtsabnahme | 4 600 |
| Kapsel-Videoendoskopie des Dünndarms (nur Kamera-Kapsel) | 900 |
DER
Einlage Augenschale Gold50
ORL
| Schnarch-OP oder Weichgaumeneingriff in LA | 600 |
| Schnarch-OP oder Weichgaumeneingriff in VA | 1 200 |
Notfallbehandlungen
| Notfallbehandlung Kategorie 1 (kleiner Aufwand) | pauschal 5504 |
| Notfallbehandlung Kategorie 2 (mittlerer Aufwand) | pauschal 8504 |
| Notfallbehandlung Kategorie 3 (grosser Aufwand) | pauschal 12004 |
| Notfallbehandlung Kategorie 4 (Aufwand grösser als Kategorie 3) | nach Aufwand |
| Notfallpauschale Erstkonsultation AUG | 300 |
| Notfallpauschale Nachkontrolle AUG | 200 |
| Notfallpauschale Permanence Circle | 400 |
2.Für die Kombination mehrerer Eingriffe werden deren Taxen wie folgt verrechnet:
| a. Kombination mehrerer ästhetischer Eingriffe teuerster Eingriff | zu 100% |
| ab dem zweiten Eingriff | zu 50% |
| b. Kombination von Pflicht- und ästhetischen Leistungen in gleicher Körperregion | |
| Hauptleistung (Pflichtleistung) zu | 100% |
| erste zusätzliche Nichtpflichtleistung | zu 75% |
| zweite zusätzliche Nichtpflichtleistung | zu 50% |
3.Für die ambulante Korrektur eines am USZ durchgeführten ästhetischen Eingriffs werden 40% der betreffenden Fallpauschale nach Ziff. 1 verrechnet bzw. der betreffenden Fallpauschale nach Anhang 3 Ziff. 3 bei ambulanten Korrekturen stationärer Leistungen.
4.Für die Durchführung eines einseitigen Eingriffs gemäss Ziff. 1 bei einer Pauschale, die beide Seiten umfasst, werden 75% der Pauschale verrechnet.
5.Im Tarmed nichttarifierte Leistungen, die im engeren Zusammenhang mit Transplantationen stehen, werden nach den Ansätzen gemäss den gesamtschweizerisch geltenden Verträgen über die Fallabwicklung und Abgeltung von nicht durch SwissDRG geregelten Leistungen im Zusammenhang mit der Transplantation von Soliden Organen und hämatopoietischen Stammzellen abgegolten.
6.Nichtpauschalierte Leistungen in der Kategorie ambulant
Basis
werden gemäss § 10 der Taxordnung nach dem Tarifregelwerk Tarmed mit folgenden Taxpunktwerten abgerechnet.
| Zürcher Patientinnen und Patienten | Schweizer Patientinnen und Patienten | Ausländische Patientinnen und Patienten |
|---|---|---|
| Taxpunktwert1.50 | 1.50 | 1.50 |
| Taxpunktwert1.50 | 1.50 | 1.50 |
| Taxpunktwert1.50 | 1.50 | 1.50 |
| Taxpunktwert4.50 | 4.50 | 4.50 |
| Baserate13 300 | 14 600 | 15 900 |
| Psychiatrie1 200 | 1 300 | 1 400 |
Nichtpauschalierte Leistungen in der Kategorie ambulant
Privat
werden gemäss § 10 der Taxordnung nach dem Tarifregelwerk Tarmed mit folgenden Taxpunktwerten abgerechnet.
Ärztliche Zusatzhonorare gemäss § 16 der Taxordnung werden zusätzlich verrechnet.
Weitere nichtpauschalierte Leistungen im ambulanten Bereich gemäss nachfolgender Aufzählung.
– Laboruntersuchungen gemäss Analysenliste
– Paramedizinische Tarife (Physio-, Ergo-, Logotherapie, Ernährungs- und Diabetesberatung und Hebammen-Leistungen)
– Zahnärztliche Leistungen
Anhang 3
Stationäre Gebühren gemäss § 9 VVO TO USZ
1.Die Spital-Baserate gemäss § 13 TO USZ beträgt (in Franken pro Fall):
2.Die Spital-Dayrate für Psychiatriepatienten beträgt (in Franken pro Tag):
3.Nachfolgende Leistungen werden nach Fallpreispauschalen abgerechnet. Diese betragen (in Franken): Leistung Fallpreispauschale
Ästhetische Eingriffe und Behandlungen
| Facelift total | 12 000 |
| Facelift partiell stationär | 6 000 |
| Nasenkorrektur einfach (Rhinoplastik Tip) | 4 400 |
| Rhinoplastik | 8 000 |
| Oberarmlift (beidseits) | 7 000 |
| Mammareduktionsplastik (beidseits) | 10 000 |
| Mammaaugmentationsplastik*, Mammadeformität* | 7 500 |
| Mammaimplantatewechsel* | 7 500 |
| * Brustimplantat (pro Implantat) | 1 000 |
| Reimplantation Prothesen | 2 500 |
| Mastopexie | 8 000 |
| periareoläre Mastopexie | 7 000 |
| Subkutane Mastektomie (beidseits) | 7 000 |
| Abdominoplastik | 8 000 |
| Mini-Abdominoplastik | 4 000 |
| Oberschenkelstraffung (beidseits) | 8 000 |
| Narben-/Weichteilkorrektur mittel (in Vollnarkose) | 6 000 |
| Narben-/Weichteilkorrektur gross (in Vollnarkose) | 8 000 |
| Beltlipectomie | 10 000 |
| Lower Bodylift | 14 000 |
| Upper Bodylift | 10 000 |
| Eigenfettunterspritzung stationär | 6 000 |
| Cellulite Single Procedure Set | 2 900 |
Gynäkologische Leistungen und Behandlungen
| Laparoskopische Sterilisation (Einzeleingriff) | 1 900 |
| Laparoskopische Sterilisation (Zusatzeingriff) | 950 |
| Gelegenheitssterilisation | |
| (bei gynäkologischen Laparoskopie-Eingriffen oder bei Kaiserschnitt) | 200 |
| Abdominale Sterilisation post partum | 800 |
| PraenaTest® | 1 500 |
| Einlage Spirale während geplanten Eingriffs* | 30 |
| Einlage Implanon während geplanten Eingriffs* | 50 |
| * Verrechnung von Spirale oder Implanon zusätzlichPreis je nach Modell |
Kardiologische Leistungen und Behandlungen
Renale Symphatikusdenervation
13 000
Radiologische Leistungen und Behandlungen
| O-Arm/Iso-C (CT-ähnliche Bildgebung), 1. Region | 1 000 |
| O-Arm/Iso-C pro weitere Region | 200 |
Gastroenterologische Leistungen und Behandlungen
| Endobarrier (Implantat) bei nichtoperativer Behandlung zur Gewichtsabnahme Bei Eingriffen mit Implantaten werden diese separat verrechnet. | 4 600 |
4.Für die Durchführung eines einseitigen Eingriffs gemäss Ziff. 3 bei einer Pauschale, die beide Seiten umfasst, werden 75% der Pauschale verrechnet.
5.Für die Kombination mehrerer Eingriffe gemäss Ziff. 3 werden deren Taxen wie folgt verrechnet:
| a. Kombination mehrerer ästhetischer Eingriffe teuerster Eingriff | zu 100% |
| ab dem zweiten Eingriff | zu 50% |
| b. Kombination von Pflicht- und ästhetischen Leistungen in gleicher Körperregion | |
| Hauptleistung (Pflichtleistung) | zu 100% |
| erste zusätzliche Nichtpflichtleistung | zu 75% |
| zweite zusätzliche Nichtpflichtleistung | zu 50% |
6.Für die stationäre Korrektur eines am USZ durchgeführten ästhetischen Eingriffs gemäss Ziff. 3 werden 40% der betreffenden Fallpauschale nach Ziff. 3 verrechnet.
7.Behandlungen auf der Verbrennungsstation werden mit nachfolgenden Tagespauschalen abgerechnet:
| Zürcher Patientinnen und Patienten | Schweizer Patientinnen und Patienten | Ausländische Patientinnen und Patienten |
|---|---|---|
| Verbrennungsstation5 000 | 5 000 | 5 000 |
| Verbrennungs-IPS (regulär)7 000 | 7 000 | 7 000 |
| Verbrennungs-IPS (komplex)14 500 | 14 500 | 14 500 |
| Hotellerie-Taxen für Pflege - patientinnen und -patienten500 | 500 | 500 |
| Halbprivatabteilung570 | 570 | 590 |
| Privatabteilung1 010 | 1 010 | 1 070 |
8.Hotellerie-Leistungen für Pflegepatientinnen und -patienten werden mit nachfolgenden Tagespauschalen abgerechnet:
9.Zusatztaxen nach § 14 der Taxordnung USZ betragen (in Franken pro Tag):
10.In SwissDRG unbewertete Transplantationsleistungen werden nach den Ansätzen gemäss den gesamtschweizerisch geltenden Verträgen über die Fallabwicklung und Abgeltung von nicht durch SwissDRG geregelten Leistungen im Zusammenhang mit der Transplantation von Soliden Organen und hämatopoietischen Stammzellen abgegolten. 2.1
Anhang 4 Übersicht ärztliche Zusatzhonorare
1. Stationäre Behandlung 1.1 Betreuung und Konsilien
| Leistung Arzthonorar Pauschaltarif (Fr.)1 |
| Betreuung von nichtoperativen und psychiatrischen Patienten2 |
| 1.1.1Aufnahmeuntersuchung3 300–700 |
| 1.1.2Laufende Visiten4, 5 70–200 |
| 1.1.3Abschlussvisite inkl. Bericht6 100–300 |
| Betreuung von operativen Patienten2 |
| 1.1.4Aufnahmeuntersuchung7 100–300 |
| 1.1.5Tagespauschale (inkl. Operations- und Abschlusstag)*70–300 |
| Betreuung von Intermediate-Care-Patienten (operativ und nichtoperativ) |
| 1.1.6Aufnahmeuntersuchung7 330–660 |
| 1.1.7Tagespauschale*150–400 |
| Betreuung von nichtchirurgischen IPS-Patienten8 |
| 1.1.8Aufnahmeuntersuchung9 330–660 |
| 1.1.9SGI-Kategorie III, Tagespauschale10, 14 150–400 |
| 1.1.10SGI-Kategorie II, Tagespauschale11, 14 350–700 |
| 1.1.11SGI-Kategorie Ib, Tagespauschale12, 14 570–930 |
| 1.1.12SGI-Kategorie Ia, Tagespauschale13, 14 790–1140 |
| Betreuung von chirurgischen IPS-Patienten15 |
| 1.1.13Aufnahmeuntersuchung9 390–730 |
| 1.1.14SGI-Kategorie III, Tagespauschale10, 14 165–440 |
| 1.1.15SGI-Kategorie II, Tagespauschale11, 14 385–770 |
| 1.1.16SGI-Kategorie Ib, Tagespauschale12, 14 630–1020 |
| 1.1.17SGI-Kategorie Ia, Tagespauschale13, 14 870–1255 |
| Konsilien |
| 1.1.18Erstkonsilium16 250–600 |
| 1.1.19Folgekonsilium16 120–300 |
| 1.2 | Eingriffe17, 18, 19 |
| 1.2.1 | Eingriff Kategorie 1: klein50–200 |
| 1.2.2 | Eingriff Kategorie 2: klein, aufwendig150–400 |
| 1.2.3 | Eingriff Kategorie 3: einfach300–700 |
| 1.2.4 | Eingriff Kategorie 4: einfach, aufwendig600–1200 |
| 1.2.5 | Eingriff Kategorie 5: mittelschwer1000–2100 |
| 1.2.6 | Eingriff Kategorie 6: mittelschwer, aufwendig1900–3200 |
| 1.2.7 | Eingriff Kategorie 7: mittelschwer bis schwierig2900–4500 |
| 1.2.8 | Eingriff Kategorie 8: schwierig4100–5600 |
| 1.2.9 | Eingriff Kategorie 9: sehr schwierig5300–6800 |
| 1.2.10 | Eingriff Kategorie 10: ausserordentlich gross und komplex6400–8000 |
| 1.3 | Korrektur- und Ergänzungsfaktoren für Eingriffspauschalen: |
| 1.3.1 | Notfalleingriff – Wochentag (tagsüber, 07.00–19.00)20 – Nacht, Wochenende, Feiertag+ 30% + 50% |
| 1.3.2 | Mehrfachoperation (= zusätzliche Operationen, die grundsätzlich nicht mit dem Primäreingriff im Zusammenhang stehen. Gleiches Operationsgebiet. Gleiche Fachrichtung. Ebenso beidseitig durchgeführte Operationen)21 50% der entsprechenden Operationstarife |
| 1.3.3 | Kombinierte Operationen (= zusätzliche Operationen, die grundsätzlich nicht mit dem Primäreingriff im Zusammenhang stehen. Anderes Operations - gebiet oder andere Fachrichtung)22 100% der entsprechenden Operationstarife |
2. Ambulante Behandlung
Nicht-KVG-Leistungen, bei denen die Obligatorische Krankenpflegeversicherung nicht für Basisleistungen in Anspruch genommen wird23: Das Arzthonorar wird auf Verhandlungsbasis mit der Patientin bzw. dem Patienten vereinbart und vor Behandlungsbeginn schriftlich festgelegt.
Der empfohlene Tarifrahmen umfasst im unteren Bereich Standardmassnahmen von durchschnittlichem Zeitaufwand, im oberen Bereich von überdurchschnittlich stark erhöhtem Zeitaufwand (in der Regel bei sehr hohen Anforderungen).
Für Notfälle kann ein Zuschlag verrechnet werden. Der Notfallzuschlag gilt nur für Massnahmen, die notfallmässig ausgeführt werden müssen. (Folgevisiten und zusätzliche Massnahmen sind im Rahmen der üblichen Betreuung zu verrechnen): Wochentag (tagsüber, 07.00–19.00): + 30% Nacht, Wochenende, Feiertag: + 50%
Einmal, nicht mit
laufenden Visiten
am selben Tag kumulierbar, hinzugezogene klinikfremde Ärzte verrechnen
Konsilien
(gemäss Honorarmodell, 1.1.18 und 1.1.19). Umfasst eine ausführliche Anamnese inkl. Aktenstudium sowie die klinische Untersuchung. Zusätzliche Massnahmen wie technische Untersuchungen oder Eingriffe werden separat verrechnet (siehe Ziff. 1.2). Beträge über Fr. 600 sind nur in begründeten Ausnahmefällen verrechenbar. Vorgängige Regel gilt auch bei Wechsel der Klinik innerhalb des USZ, die aufnehmende Klinik kann die
Aufnahmeuntersuchung
verrechnen, sofern eine solche durchgeführt wurde. Die abgebende Klinik erfasst entweder
laufende Visiten,
sofern eine oder mehrere durchgeführt wurden, oder eine
Abschlussvisite inkl. Bericht
(am selben Tag nicht kumulierbar), wenn gemacht. Beim Wechsel von der Bettenstation auf eine IMC oder IPS erfasst die abgebende Klinik
laufende Visiten,
sofern eine oder mehrere durchgeführt wurden, oder eine
Abschlussvisite inkl. Bericht
(am selben Tag nicht kumulierbar), wenn gemacht. Beim Wechsel einer Patientin oder eines Patienten direkt vom Schockraum auf eine IMC oder IPS erfasst die abgebende Klinik eine Aufnahmeuntersuchung bzw. die aufnehmende IMC oder IPS die dafür vorgesehene Tagespauschale.
Mehrere pro Tag möglich, sofern eine oder mehrere stattgefunden haben. Technische Aktivitäten wie z. B. Infiltrationen sind inbegriffen, sofern sie während der Visite ohne speziellen Aufwand durchgeführt werden können. Andernfalls werden sie separat verrechnet (siehe Ziff. 1.2). Beträge über Fr. 150 sind nur bei ausserordentlichem Zeitaufwand verrechenbar. Hinzugezogene klinikfremde Ärzte verrechnen
Konsilien
und/oder Eingriffe gemäss
Eingriffsliste
. Eingriffe ausserhalb von Visiten werden gemäss der Eingriffsliste zusätzlich erfasst und in Rechnung gestellt.
Für Visiten, an denen mehrere Ärzte, die der gleichen Klinik angehören, teilnehmen, kann diese jeweils nur einmal abgerechnet werden.
Bei psychiatrischen Patienten auch Gespräche mit Dritten wie Angehörigen, Behörden, Einweisern usw. ohne schriftliche Berichte.
Einmal, nicht mit
laufenden Visiten
am selben Tag kumulierbar (gilt auch dann, wenn zu Beginn des Tages noch nicht feststand, dass der Patient im Laufe des Tages entlassen wird). Enthält die abschliessende Besprechung, einen ausführlichen Bericht sowie die notwendigen organisatorischen Punkte (Spitex, Physiotherapie, Rezeptausstellung usw.) und eine Standortbestimmung für die zukünftige Betreuung des Patienten.
Beinhaltet auch die
Tagespauschale
für den Eintrittstag. Die aufnehmende Klinik erfasst die
Aufnahmeuntersuchung,
sofern eine solche gemacht wurde. Diese ist klinikintern nicht mit der
Tagespauschale (inkl. Operations- und Abschlusstag)
am selben Tag kumulierbar. Die aufnehmende Klinik kann die
Aufnahmeuntersuchung
verrechnen, sofern eine solche durchgeführt wurde. Wurde keine
Aufnahmeuntersuchung
durchgeführt, kann eine
Tagespauschale (inkl. Operations- und Abschlusstag)
verrechnet werden.
Beim Wechsel auf eine IMC oder IPS erfasst die abgebende Klinik eine
Tagespauschale (inkl. Operations- und Abschlusstag).
Hinzugezogene klinikfremde Ärzte verrechnen
Konsilien
und/oder Eingriffe gemäss
Eingriffsliste.
Bei Wechsel von Klinik oder IPS auf IMC oder von IMC zu IMC erfasst die abgebende IMC die
Tagespauschale,
die abgebende IPS die
Tagespauschale
der entsprechenden SGI-Kategorie.
* Tagespauschalen (inkl. Operations- und Abschlusstag)
und
Tagespauschalen
für IMC-Patienten sollen durchgängig für jeden Tag (exkl. Aufnahmetag [Aufnahmeuntersuchung]) auch an Wochentagen oder Wochenenden, wenn der honorarberechtigte Arzt nicht beim Patienten war bzw. nur Pikettdienst (Hintergrunddienst) hat, erfasst werden. Die Erfassung erfolgt dann immer auf den honorarberechtigten verantwortlichen Arzt (OA/LA/KD). Allfällige Eingriffe werden gemäss
Eingriffsliste
zusätzlich erfasst und in Rechnung gestellt.
Die empfohlenen Tarife gelten für geschlossene Intensivstationen. Bei offenen Intensivstationen werden vom mitbehandelnden Internisten zusätzlich die Pauschalen für Konsilien (Ziff. 1.1.18 und 1.1.19) in Rechnung gestellt.
Nur bei Notfallaufnahme und Aufnahme von instabilen Patienten, nicht verrechenbar bei stabilen oder postoperativen Patienten. Vorgängige Regel gilt auch bei Wechsel der IPS innerhalb des USZ.
Aufnahmeuntersuchungen
werden immer erfasst, sofern eine solche durchgeführt wurde, falls nicht, wird nur eine
Tagespauschale
gemäss SGI-Kategorie erfasst und verrechnet. Letzteres gilt auch bei Wechsel von Klinik oder IMC auf eine IPS. Bei Wechsel von IPS zu IPS innerhalb des USZ wird die
Tagespauschale
gemäss SGI-Kategorie nur durch die aufnehmende IPS erfasst, die abgebende IPS erfasst nur die
Aufnahmeuntersuchung,
sofern gemacht.
Betreuungsaufwand in SGI-Kategorie III: 2 normale Visiten/Besuche, tagsüber, 15 Minuten (30 min/IPS-Tag).
Tagespauschalen
gemäss SGI-Kategorie bei IPS-Patienten sollen durchgängig für jeden Tag (inkl. Aufnahmetag zusätzlich zur Aufnahmeuntersuchung), auch an Wochentagen oder Wochenenden, wenn der honorarberechtigte Arzt nicht beim Patienten war bzw. nur Pikettdienst (Hintergrunddienst) hat, erfasst werden. Die Erfassung erfolgt dann immer auf den honorarberechtigten verantwortlichen Arzt (OA/LA/KD).
Vorgängige Regel gilt für alle
SGI-Kategorien Tagespauschalen
(10, 11, 12, 13, 14).
Betreuungsaufwand in SGI-Kategorie II: 2 normale Visiten/Besuche, tagsüber, 15 Minuten; plus 2 dringende fachärztliche Besuche tags/nachts, 15 Minuten (60 min/IPS-Tag).
Betreuungsaufwand in SGI-Kategorie Ib: 2 normale Visiten/Besuche, tagsüber, 15 Minuten; plus 2 dringende fachärztliche Besuche tags/nachts, 15 Minuten; plus 2× zusätzlicher Zeitaufwand 15 Minuten (90 min/IPS-Tag).
Betreuungsaufwand in SGI-Kategorie Ia: 2 normale Visiten/Besuche, tagsüber, 15 Minuten; plus 2 dringende fachärztliche Besuche tags/nachts, 15 Minuten; plus 4× zusätzlicher Zeitaufwand 15 Minuten (120 min/IPS-Tag).
Zusätzlicher Betreuungsaufwand wird nicht verrechnet. Bei deutlicher Abweichung des Betreuungsaufwands wird der Patient neu kategorisiert. Eingriffe werden zusätzlich in Rechnung gestellt (siehe Ziff. 1.2 Eingriffe).
Die empfohlenen Tarife beinhalten das Betreuungshonorar des mitbehandelnden Chirurgen. Hinzugezogene klinikfremde Ärzte verrechnen
Konsilien
und/ oder Eingriffe gemäss
Eingriffsliste.
Beinhaltet den gesamten Aufwand inkl. Aktenstudium, Einholen von Auskünften usw.
Die empfohlenen Höchstansätze der einzelnen Kategorien gelten für besonders aufwendige und/oder problematische Eingriffe (= TARMED-Risikoklasse III und
IV)sowie beim Vorliegen zusätzlicher patientenbedingter Risikofaktoren (= patientenspezifische Faktoren, die den Eingriff erheblich erschweren oder verlängern oder die aussergewöhnliche Komplikationen verursachen können, d.h. ASA-Klasse 3–5 [American Society of Anesthesiologists]).
Für den Einsatz von honorarberechtigten ärztlichen OP-Assistenten können zusätzlich je max. 30%, gesamthaft jedoch max. 50% des Pauschaltarifs in Rechnung gestellt werden.
Kategorienbildung siehe Anhang.
Bei der Versorgung von Patienten, bei denen ein Notfall den Standard darstellt (Neurochirurgie, Geburtshilfe, allgemeinchirurgischer Notfall) wird kein Notfallzuschlag verrechnet. Bei Hinzuzug einer fachspezifischen Expertise (z.B. Viszeralchirurg, Thoraxchirurg, Unfallchirurg) gilt der Notfall nicht mehr als Standard und wird gemäss Punkt 1.3.1 verrechnet.
Z.B. Adhäsiolyse bei Darmoperation, Cholecystektomie bei Leberresektion usw. sowie beidseitige Operationen wie beidseitige Mammaplastik, beidseitige Inguinalhernie usw.
Z.B. Laparotomie und Extremitätenfrakturversorgung, Leberresektion und Rektumresektion usw.
Leistungen, die für Selbstzahler erbracht werden, sowie Leistungen, die nicht im Pflichtleistungskatalog nach KVG enthalten sind.
[1] OS 71, 190; Begründung siehe ABl 2016-04-08.
[2] LS 813. 155.
[3] Fassung gemäss B vom 22. April 2020 (OS 75, 311; ABl 2020-05-08). In Kraft seit 1. Juli 2020.
[4] Fassung gemäss Berichtigung vom 24. Juli 2020 (OS 75, 369). In Kraft seit 1. Juli 2020.