Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Universitätsspitals Zürich (VVO TO USZ)

(vom 9. März 2016)[1]

Die Spitaldirektion,

gestützt auf § 29 der Taxordnung des Universitätsspitals Zürich (TO USZ) vom 25. März 2009[2]

A. Allgemeine Bestimmungen

Begriffe

§ 1.

1

Als stationäre Behandlung gelten Aufenthalte im Spital:

a.von mindestens 24 Stunden zur Untersuchung, Behandlung und Pflege,

b.von weniger als 24 Stunden zur Untersuchung, Behandlung und Pflege, wenn während einer Nacht ein Bett belegt wird,

c.wenn eine Patientin oder ein Patient in ein anderes Spital überwiesen wird,

d.wenn eine Patientin oder ein Patient stirbt.

2

Alle übrigen Behandlungen gelten als ambulante Behandlungen.

Weitere Leistungen

§ 2.

Weitere Leistungen gemäss § 9 TO USZ werden gemäss Anhang 1 verrechnet, soweit sie nicht bereits durch die Grundtaxe bzw. die Entschädigung für die Basisleistung abgegolten sind.

Kleinbeträge

§ 3.

1

Im Rechnungsverkehr zwischen Zahlungspflichtigen und dem Spital können Saldobeträge bis zu Fr. 50 erlassen werden.

2

Beträge bis Fr. 50 zugunsten des Zahlungspflichtigen sind beim Spital abzuholen.

Ablehnung der Aufnahme wegen offener Rechnungen

§ 4.

Schuldet eine Patientin oder ein Patient dem Spital Taxen, so kann das Spital die Aufnahme verweigern, soweit der Verweigerung keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufnahmepflichten entgegenstehen.

B. Ambulante Behandlungen

Ambulant Basis

§ 5.

1

Das Spital verrechnet Leistungen der Kategorie ambulant Basis nach § 10 TO USZ.

2

Für die Behandlung von schweizerischen und ausländischen Patientinnen und Patienten gemäss § 10 Abs. 4 TO USZ werden Zuschläge erhoben.[3]

Ambulant Privat

§ 6.

1

Bei Zusatzleistungen nach § 6 Abs. 2 TO USZ erhebt das Spital einen Zuschlag für Patientinnen und Patienten nach § 3 Abs. 1 lit. c TO USZ.[3]

2

Für die ambulante Behandlung durch eine honorarberechtigte Ärztin oder einen honorarberechtigten Arzt gemäss § 11 Abs. 3 TO USZ können Honorare gemäss Honorarordnung Anhang 4 in Rechnung gestellt werden.

Ambulante Fallpauschale für Ästhetische Chirurgie und weitere Leistungen

§ 7.

1

In der Kategorie ambulant Basis werden für ästhetische Eingriffe und weitere Leistungen sowie die Kombination mehrerer Eingriffe Fallpauschalen gemäss Anhang 2 verrechnet.

2

Werden die Leistungen in der Kategorie ambulant Privat erbracht, können Zuschläge gemäss § 6 in Rechnung gestellt werden.

C. Stationäre Behandlung

Elemente der Grundtaxe

§ 8.[3]

1

Die Grundtaxe nach § 13 TO USZ ermittelt sich aus einem für das gesamte Universitätsspital Zürich gültigen Basisfallwert (Spital-Baserate genannt) und definierten Zusatzentgelten sowie einem Basistageswert (Spital-Dayrate genannt) für psychiatrische Behandlungen.

2

Die Spital-Baserate und -Dayrate werden in Anhang 3 definiert. Sie werden mit einem aufgrund der jeweiligen Fallschwere pro stationäre Behandlung ermittelten Wert multipliziert und ergeben, zuzüglich allfälliger Zusatzentgelte, den Rechnungsbetrag aus der Grundtaxe.

Sonderregelung Taxen

§ 9.[3]

In definierten Fällen gemäss Anhang 3 werden die Taxen abweichend berechnet (z.B. Hotellerie-Taxen für Pflegepatientinnen und Pflegepatienten, Psychiatriepatientinnen und Psychiatriepatienten [Dayrate]).

Zusatztaxe halbprivate und private Abteilung

§ 10.

1

In der stationären Behandlung können Zusatztaxen nach § 14 der Taxordnung USZ

a.für Hotellerie-Zusatztaxen gemäss Anhang 3 und

b.für ärztliche Zusatzhonorare gemäss Anhang 4 erhoben werden.

2

Während der Zeit auf der Intensiv-, Verbrennungs- oder Sterilpflegestation wird die Hotellerie-Zusatztaxe nicht verrechnet.

Verlegung

§ 11.

1

Bei einer Überweisung in ein anderes Spital und bei einer Aufnahme von einem anderen Spital rechnet das Universitätsspital diejenigen Fallpauschalen ab, die sich aus der Behandlung am Universitätsspital ergeben.

2

Auf dem Betrag gemäss Abs. 1 wird ein Abschlag gewährt, wenn die Aufenthaltsdauer der Patientin oder des Patienten im Universitätsspital unterhalb der mittleren Verweildauer der abgerechneten Fallgruppe gemäss Fallpauschalenkatalog liegt. Der Abschlag berechnet sich nach den Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG.

Wiedereintritt

§ 12.

1

Grundsätzlich wird jeder Wiedereintritt als neuer Fall betrachtet.

2

Erfolgt innerhalb von 18 Kalendertagen seit Austritt aus dem Universitätsspital ein Wiedereintritt ins Universitätsspital und fallen beide Fälle in dieselbe Hauptdiagnose-Kategorie (MDC = Major Diagnostic Category), so werden die Fälle nach den Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG zusammengeführt.

D. Schlussbestimmung

Inkrafttreten

§ 13.

Diese Vollzugsverordnung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft und ersetzt die Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Universitätsspitals Zürich vom 28. Oktober 2011.

Hinweis zu Anhängen

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Anhänge

Anhang 1

3

Weitere Leistungen nach § 9 Taxordnung USZ (§ 2 VVO TO USZ)

LeistungTarif
Prothesen, soweit es sich nicht um Implantate handelt, Materialien und andere Instrumente oder Gegenstände, die der Patientin oder dem Patienten mitgegeben werdenEinstandspreis, zuzüglich Bewirtschaftungs- zuschlag von 10%
Bei Spitalaustritt mitgegebene Arzneimittel sowie von der Patientin oder vom Patienten gewünschte Arzneimittel, die nicht im Zusammenhang mit der Spitalbehandlung stehenPublikumspreis, zuzüglich 10%
Fremdtransport Repatriierung ins AuslandRechnungsbetrag Rechnungsbetrag
Transportbegleitung, soweit nicht bereits durch die Grundtaxe bzw. die Entschä - digung für die Basisleistung abgegoltenFr. 100 pro Person
Unentschuldigte, versäumte, ambulante TermineFr. 80, zuzüglich Kosten von Substanzen, die nicht mehr verwendet werden können
Unentschuldigte, versäumte, ambulante GruppentherapiesitzungenFr. 40
Abmeldung von einer geplanten ambulanten, tagesstationären oder stationären Operation/Behandlung unter 24 StundenFr. 200
Nichterscheinen zu einer geplanten ambulanten, tagesstationären oder stationären Operation/ BehandlungFr. 500
Blutentnahme für Blutalkoholuntersuchungnach Analysenliste: Fr. 60
Blutentnahme mit Blutalkoholuntersuchungnach Analysenliste: Fr. 120
Bereitstellung eines GeburtsscheinsGebühren gemäss Verordnung über die Gebühren im Zivilstands- wesen
Zeugnisse zuhanden des ArbeitgebersFr. 15
Zeugnisse und Gutachten, soweit nicht in der Pauschale enthaltenLeistungen für Zeugnisse, Berichte und Gutachten der Kat. A–D werden nach Tarmed zu den jeweils gültigen Taxpunktwerten abgerechnet. Für Gutachten der Kat. E erfolgt eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Für Aktenstudien und Aktenkonsilien erfolgt eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
Persönliche Sonderleistungen wie Kosten für Telekommunikationsdienst - leistungen, wie Telefon/Internet Todesfallkosten Abklärung und Begleitungen (Abklärung von Garantieverhältnissen, USZ-intern erbrachte Dolmetscher - leistungen und Übersetzungen, Transport - begleitung, Begleitung von Patientinnen und Patienten an den Wohnort, zu Ämtern usw.) USZ-extern erbrachte Dolmetscherleistungen und Übersetzungen Instandstellung von EinrichtungenGrundtaxe pro Gespräch Fr. 0.60 plus Gebühren Rechnungsbetrag Fr. 100 pro Stunde Rechnungsbetrag Rechnungsbetrag
Geburtsvorbereitungskursepro Kurs
– Geburtsvorbereitung einzeln (4 × 2 Std.)Fr. 200
Geburtsvorbereitung Paare (4 × 2 Std.)Fr. 400
– Geburtsvorbereitung in deutscher Sprache am Wochenende einzeln (10 Std.)Fr. 250
Geburtsvorbereitung in deutscher Sprache am Wochenende Paare (10 Std.)Fr. 500
– Geburtsvorbereitung Wochenende in Englisch einzeln (11 Std.)Fr. 275
Geburtsvorbereitung Wochenende in Englisch Paare (11 Std.)Fr. 550
– Geburtsvorbereitung bei geplantem Kaiser - schnitt (2 × 3 Std.)
EinzelnFr. 180
PaareFr. 300
– Rückbildung (8 × 70 Min.)Fr. 250
– Neugeborenen-Pflege einzeln (3 Std.)Fr. 75
Neugeborenen-Pflege Paare (3 Std.)Fr. 150
– Yoga in der Schwangerschaft (8 × 70 Min.)Fr. 250
Kosmetische BehandlungRechnungsbetrag
Medizinisches PeelingFr. 150
SitzwacheFr. 60 pro Stunde
Zusatzbett für BegleitpersonFr. 100 pro Nacht
Von Patientin oder Patienten gewünschte Kopien der PatientendokumentationFr. 1 pro Kopie / Fr. 50 pro Datenträger
Alle weiteren Leistungen, für die keine Tarif - positionen in einem Tarifregelwerk vorhanden sindFr. 120 pro Stunde, zuzüglich Sachkosten

Leistungen, die nicht oder noch nicht in der Vollzugsverordnung und deren Anhängen abgebildet sind, werden gemäss ambulanter oder stationärer Tarifstruktur des USZ bewertet und abgerechnet. Die Patientin oder der Patient wird vorgängig über die zu erwartenden Kosten informiert.

Betreuungs- und Dienstleistungsaufwendungen International OfficeFr. 200 pro Stunde
Betreuung Angehörige von Verstorbenen (Administrativleistungen und Beratung)Fr. 100
Beratungsleistung am TelefonFr. 30 pro 15 Minuten
Neue teure Medikamente, die in den Tarif - strukturen bisher nicht abgebildet sindRechnungsbetrag
Neue teure Materialien, die in den Tarifstrukturen bisher nicht abgebildet sindRechnungsbetrag

Anhang 2

3

Ambulante Gebühren gemäss § 8 VVO TO USZ

1.Für ästhetische Eingriffe und weitere Leistungen in der Kategorie ambulant Basis werden folgende Fallpauschalen verrechnet:

LeistungFallpauschale
Ästhetische Eingriffe und Behandlungen
Facelift partiell6 000
Facelift partiell TKL in Vollnarkose4 000
Rhinoplastik (einfach)4 400

Ohrenanlegeplastik

Ohrenanlegeplastik bds. in Lokalanästhesie3 000
Ohrenanlegeplastik bds. in Vollnarkose3 500

Blepharoplastiken

Blepharoplastik 1 Unterlid ambulant in Lokalanästhesie3 000
Blepharoplastik 1 Unterlid in der Tagesklinik in Lokalanästhesie3 375
Blepharoplastik 1 Unterlid in der Tagesklinik in Vollnarkose3 750
Blepharoplastik 2 Unterlider ambulant in Lokalanästhesie4 000
Blepharoplastik 2 Unterlider in der Tagesklinik in Lokalanästhesie4 500
Blepharoplastik 2 Unterlider in der Tagesklinik in Vollnarkose5 000
Blepharoplastik 1 Oberlid ambulant in Lokalanästhesie2 250
Blepharoplastik 1 Oberlid in der Tagesklinik in Lokalanästhesie2 625
Blepharoplastik 1 Oberlid in der Tagesklinik in Vollnarkose3 000
Blepharoplastik 2 Oberlider ambulant in Lokalanästhesie3 000
Blepharoplastik 2 Oberlider in der Tagesklinik in Lokalanästhesie3 500
Blepharoplastik 2 Oberlider in der Tagesklinik in Vollnarkose4 000
1 Brauenanhebung ambulant in Lokalanästhesie750
1 Brauenanhebung in der Tagesklinik in Lokalanästhesie940
1 Brauenanhebung in der Tagesklinik in Vollnarkose1 125
2 Brauenanhebungen ambulant in Lokalanästhesie1 000
2 Brauenanhebungen in der Tagesklinik in Lokalanästhesie1 250
2 Brauenanhebungen in der Tagesklinik in Vollnarkose1 500
Xanthelasmen-Entfernung einseitig300
Xanthelasmen-Entfernung beidseitig500
Personalized Cell Therapy800
Ästh. Behandl. OP Fibrome/15 Min.500
Ästh. Behandl. OP Probebehandlung100
Ästh. Behandl. OP Seborrhoische Keratose/15 Min.250
Ästh. Behandl. OP Syringome beidseits500
Ästh. Behandl. OP Talgdrüsenhyperplasie/15 Min.250
Ästh. Lasertherapie jede weitere Behandlung450
Ästh. Lasertherapie Probelaser250
Ästh. Lasertherapie vermehrter Zeitaufwand150
Lasertherapie klein250
Lasertherapie mittel450
Lasertherapie gross700
Laser CO2 Fractional, ganzes Gesicht, gross1 100
Laser CO2 Fractional, Teilbereich750
Laser CO2 Fractional, Teilbereich klein550
Sklerotherapie Besenreiser 1 Sitzung pauschal110
Medizinisches Peeling150
Narbenkorrektur klein ambulant in Lokalanästhesie800
Narbenkorrektur klein in Tagesklinik4 000
Narbenkorrektur/Weichteilkorrektur klein ambulant in LA800
Narbenkorrektur/Weichteilkorrektur gross ambulant in LA2 000
Eigenfettunterspritzung ambulant in Lokalanästhesie4 000
Eigenfettunterspritzung in Tagesklinik in Vollnarkose4 000
Eigenfettunterspritzung klein ambulant in LA800
Eigenfettunterspritzung gross ambulant in LA2 000
Eigenfettunterspritzung TKL in Vollnarkose4 000
Mamma Augmentation mit Eigenfett, Ersteingriff (in der Tagesklinik)9 500
Mamma Augmentation mit Eigenfett, Folgeeingriff (in der Tagesklinik)6 000
Liposuction eine Region4 500
Liposuction pro weitere Region800
Liposuction ambulant in LA 1 Region2 000
Zuschlag Zusatznacht pro Nacht1 000
Cellulite Single Procedure Set2 900
Mini-Abdominoplastik ambulant in LA2 000
Mini-Abdominoplastik (in Vollnarkose)4 000
Oberarmstraffung (in Vollnarkose)4 000
Lidstraffung ambulant in LA3 000
Lidstraffung TKL in Vollnarkose4 000
Venen-Laser-Therapie pro 10 cm70
Venen-Clarivein-Therapie pro 10 cm70

Botulinumtoxin-Behandlungen

Stirn450
Stirn und Augen500
einzelne kleine Region150
Hyperhidrose Therapie Achseln700
Hyperhidrose Therapie Hände und Füsse1 200
Filler pro Spritze450
Bei Kombination mehrerer Botulinumtoxin-Behandlungen Preisreduktion100

Gynäkologische Leistungen und Behandlungen

Laparoskopische Sterilisation1 900
Einlage Gynefix (ohne Operationssaalbenutzung)400
Einlage Kupferspirale (ohne Operationssaalbenutzung)350
Einlage Hormonspirale (ohne Operationssaalbenutzung)550
ambulante Beratung und Abgabe Pille danach60
PraenaTest®1 500

Geburtshilfliche Leistungen

Hörscreening bei Neugeborenen20

Urologische Leistungen und Behandlungen

Vasektomie1 200
Vaso-Vasostomie7 500
Hodenbiopsie2 500
Abstandhalter (Spacer) für Strahlentherapie der Prostata1 500
Zirkumzision1 300

Radiologische-/Nukleramedizinische Leistungen und Behandlungen

O-Arm/Iso-C (CT-ähnliche Bildgebung), 1. Region1 000
O-Arm/Iso-C, pro weitere Region200
SIRT-Therapie32 000
Zuschlag Laborleistungen für ambulante Barzahler 1100
Zuschlag Laborleistungen für ambulante Barzahler 2200
Zuschlag Radiologieleistungen für ambulante Selbstzahler 1150
Zuschlag Radiologieleistungen für ambulante Selbstzahler 2300

Rheumatologische Leistungen und Behandlungen

Feldenkrais pro Stunde120
Radiofrequenztherapie lumbal300
Whole Body Composition300
Stosswellentherapie Bewegungsapparat500
Stosswellentherapie Bewegungsapparat einseitig375
Eigenbluttherapie mit Platelet Rich Plasma (PRP einfach)180
Eigenbluttherapie mit Platelet Rich Plasma (PRP komplex)250

Kardiologische-/Herzchirurgische Leistungen bis und mit Kapsel-Videoendoskopie des Dünndarms (nur Kamera-Kapsel)

Excor-Mobile-Gerätewechsel

7 000

Gastroenterologische Leistungen und Behandlungen

Endobarrier (Implantat) bei nichtoperativer Behandlung zur Gewichtsabnahme4 600
Kapsel-Videoendoskopie des Dünndarms (nur Kamera-Kapsel)900

DER

Einlage Augenschale Gold50

ORL

Schnarch-OP oder Weichgaumeneingriff in LA600
Schnarch-OP oder Weichgaumeneingriff in VA1 200

Notfallbehandlungen

Notfallbehandlung Kategorie 1 (kleiner Aufwand)pauschal 550
Notfallbehandlung Kategorie 2 (mittlerer Aufwand)pauschal 550
Notfallbehandlung Kategorie 3 (grosser Aufwand)pauschal 850
Notfallbehandlung Kategorie 4 (Aufwand grösser als Kategorie 3)nach Aufwand
Notfallpauschale Erstkonsultation AUG300
Notfallpauschale Nachkontrolle AUG200
Notfallpauschale Permanence Circle400

2.Für die Kombination mehrerer Eingriffe werden deren Taxen wie folgt verrechnet:

a. Kombination mehrerer ästhetischer Eingriffe teuerster Eingriffzu 100%
ab dem zweiten Eingriffzu 50%
b. Kombination von Pflicht- und ästhetischen Leistungen in gleicher Körperregion
Hauptleistung (Pflichtleistung) zu100%
erste zusätzliche Nichtpflichtleistungzu 75%
zweite zusätzliche Nichtpflichtleistungzu 50%

3.Für die ambulante Korrektur eines am USZ durchgeführten ästhetischen Eingriffs werden 40% der betreffenden Fallpauschale nach Ziff. 1 verrechnet bzw. der betreffenden Fallpauschale nach Anhang 3 Ziff. 3 bei ambulanten Korrekturen stationärer Leistungen.

4.Für die Durchführung eines einseitigen Eingriffs gemäss Ziff. 1 bei einer Pauschale, die beide Seiten umfasst, werden 75% der Pauschale verrechnet.

5.Im Tarmed nichttarifierte Leistungen, die im engeren Zusammenhang mit Transplantationen stehen, werden nach den Ansätzen gemäss den gesamtschweizerisch geltenden Verträgen über die Fallabwicklung und Abgeltung von nicht durch SwissDRG geregelten Leistungen im Zusammenhang mit der Transplantation von Soliden Organen und hämatopoietischen Stammzellen abgegolten.

6.Nichtpauschalierte Leistungen in der Kategorie ambulant

Basis

werden gemäss § 10 der Taxordnung nach dem Tarifregelwerk Tarmed mit folgenden Taxpunktwerten abgerechnet.

Zürcher Patientinnen und PatientenSchweizer Patientinnen und PatientenAusländische Patientinnen und Patienten
Taxpunktwert1.501.501.50
Taxpunktwert1.501.501.50
Taxpunktwert1.501.501.50
Taxpunktwert4.504.504.50
Baserate13 30014 60015 900
Psychiatrie1 2001 3001 400

Nichtpauschalierte Leistungen in der Kategorie ambulant

Privat

werden gemäss § 10 der Taxordnung nach dem Tarifregelwerk Tarmed mit folgenden Taxpunktwerten abgerechnet.

Ärztliche Zusatzhonorare gemäss § 16 der Taxordnung werden zusätzlich verrechnet.

Weitere nichtpauschalierte Leistungen im ambulanten Bereich gemäss nachfolgender Aufzählung.

Laboruntersuchungen gemäss Analysenliste

Paramedizinische Tarife (Physio-, Ergo-, Logotherapie, Ernährungs- und Diabetesberatung und Hebammen-Leistungen)

Zahnärztliche Leistungen

Anhang 3

3

Stationäre Gebühren gemäss § 9 VVO TO USZ

1.Die Spital-Baserate gemäss § 13 TO USZ beträgt (in Franken pro Fall):

2.Die Spital-Dayrate für Psychiatriepatienten beträgt (in Franken pro Tag):

3.Nachfolgende Leistungen werden nach Fallpreispauschalen abgerechnet. Diese betragen (in Franken): Leistung Fallpreispauschale

Ästhetische Eingriffe und Behandlungen

Facelift total12 000
Facelift partiell stationär6 000
Nasenkorrektur einfach (Rhinoplastik Tip)4 400
Rhinoplastik8 000
Oberarmlift (beidseits)7 000
Mammareduktionsplastik (beidseits)10 000
Mammaaugmentationsplastik*, Mammadeformität*7 500
Mammaimplantatewechsel*7 500
* Brustimplantat (pro Implantat)1 000
Reimplantation Prothesen2 500
Mastopexie8 000
periareoläre Mastopexie7 000
Subkutane Mastektomie (beidseits)7 000
Abdominoplastik8 000
Mini-Abdominoplastik4 000
Oberschenkelstraffung (beidseits)8 000
Narben-/Weichteilkorrektur mittel (in Vollnarkose)6 000
Narben-/Weichteilkorrektur gross (in Vollnarkose)8 000
Beltlipectomie10 000
Lower Bodylift14 000
Upper Bodylift10 000
Eigenfettunterspritzung stationär6 000
Cellulite Single Procedure Set2 900

Gynäkologische Leistungen und Behandlungen

Laparoskopische Sterilisation (Einzeleingriff)1 900
Laparoskopische Sterilisation (Zusatzeingriff)950
Gelegenheitssterilisation
(bei gynäkologischen Laparoskopie-Eingriffen oder bei Kaiserschnitt)200
Abdominale Sterilisation post partum800
PraenaTest®1 500
Einlage Spirale während geplanten Eingriffs*30
Einlage Implanon während geplanten Eingriffs*50
* Verrechnung von Spirale oder Implanon zusätzlichPreis je nach Modell

Kardiologische Leistungen und Behandlungen

Renale Symphatikusdenervation

13 000

Radiologische Leistungen und Behandlungen

O-Arm/Iso-C (CT-ähnliche Bildgebung), 1. Region1 000
O-Arm/Iso-C pro weitere Region200

Gastroenterologische Leistungen und Behandlungen

Endobarrier (Implantat) bei nichtoperativer Behandlung zur Gewichtsabnahme Bei Eingriffen mit Implantaten werden diese separat verrechnet.4 600

4.Für die Durchführung eines einseitigen Eingriffs gemäss Ziff. 3 bei einer Pauschale, die beide Seiten umfasst, werden 75% der Pauschale verrechnet.

5.Für die Kombination mehrerer Eingriffe gemäss Ziff. 3 werden deren Taxen wie folgt verrechnet:

a. Kombination mehrerer ästhetischer Eingriffe teuerster Eingriffzu 100%
ab dem zweiten Eingriffzu 50%
b. Kombination von Pflicht- und ästhetischen Leistungen in gleicher Körperregion
Hauptleistung (Pflichtleistung)zu 100%
erste zusätzliche Nichtpflichtleistungzu 75%
zweite zusätzliche Nichtpflichtleistungzu 50%

6.Für die stationäre Korrektur eines am USZ durchgeführten ästhetischen Eingriffs gemäss Ziff. 3 werden 40% der betreffenden Fallpauschale nach Ziff. 3 verrechnet.

7.Behandlungen auf der Verbrennungsstation werden mit nachfolgenden Tagespauschalen abgerechnet:

Zürcher Patientinnen und PatientenSchweizer Patientinnen und PatientenAusländische Patientinnen und Patienten
Verbrennungsstation5 0005 0005 000
Verbrennungs-IPS (regulär)7 0007 0007 000
Verbrennungs-IPS (komplex)14 50014 50014 500
Hotellerie-Taxen für Pflege - patientinnen und -patienten500500500
Halbprivatabteilung570570590
Privatabteilung1 0101 0101 070

8.Hotellerie-Leistungen für Pflegepatientinnen und -patienten werden mit nachfolgenden Tagespauschalen abgerechnet:

9.Zusatztaxen nach § 14 der Taxordnung USZ betragen (in Franken pro Tag):

10.In SwissDRG unbewertete Transplantationsleistungen werden nach den Ansätzen gemäss den gesamtschweizerisch geltenden Verträgen über die Fallabwicklung und Abgeltung von nicht durch SwissDRG geregelten Leistungen im Zusammenhang mit der Transplantation von Soliden Organen und hämatopoietischen Stammzellen abgegolten. 2.1

Anhang 4 Übersicht ärztliche Zusatzhonorare

1. Stationäre Behandlung 1.1 Betreuung und Konsilien

Leistung Arzthonorar Pauschaltarif (Fr.)1
Betreuung von nichtoperativen und psychiatrischen Patienten2
1.1.1Aufnahmeuntersuchung3 300–700
1.1.2Laufende Visiten4, 5 70–200
1.1.3Abschlussvisite inkl. Bericht6 100–300
Betreuung von operativen Patienten2
1.1.4Aufnahmeuntersuchung7 100–300
1.1.5Tagespauschale (inkl. Operations- und Abschlusstag)*70–300
Betreuung von Intermediate-Care-Patienten (operativ und nichtoperativ)
1.1.6Aufnahmeuntersuchung7 330–660
1.1.7Tagespauschale*150–400
Betreuung von nichtchirurgischen IPS-Patienten8
1.1.8Aufnahmeuntersuchung9 330–660
1.1.9SGI-Kategorie III, Tagespauschale10, 14 150–400
1.1.10SGI-Kategorie II, Tagespauschale11, 14 350–700
1.1.11SGI-Kategorie Ib, Tagespauschale12, 14 570–930
1.1.12SGI-Kategorie Ia, Tagespauschale13, 14 790–1140
Betreuung von chirurgischen IPS-Patienten15
1.1.13Aufnahmeuntersuchung9 390–730
1.1.14SGI-Kategorie III, Tagespauschale10, 14 165–440
1.1.15SGI-Kategorie II, Tagespauschale11, 14 385–770
1.1.16SGI-Kategorie Ib, Tagespauschale12, 14 630–1020
1.1.17SGI-Kategorie Ia, Tagespauschale13, 14 870–1255
Konsilien
1.1.18Erstkonsilium16 250–600
1.1.19Folgekonsilium16 120–300
1.2Eingriffe17, 18, 19
1.2.1Eingriff Kategorie 1: klein50–200
1.2.2Eingriff Kategorie 2: klein, aufwendig150–400
1.2.3Eingriff Kategorie 3: einfach300–700
1.2.4Eingriff Kategorie 4: einfach, aufwendig600–1200
1.2.5Eingriff Kategorie 5: mittelschwer1000–2100
1.2.6Eingriff Kategorie 6: mittelschwer, aufwendig1900–3200
1.2.7Eingriff Kategorie 7: mittelschwer bis schwierig2900–4500
1.2.8Eingriff Kategorie 8: schwierig4100–5600
1.2.9Eingriff Kategorie 9: sehr schwierig5300–6800
1.2.10Eingriff Kategorie 10: ausserordentlich gross und komplex6400–8000
1.3Korrektur- und Ergänzungsfaktoren für Eingriffspauschalen:
1.3.1Notfalleingriff Wochentag (tagsüber, 07.00–19.00)20 Nacht, Wochenende, Feiertag+ 30% + 50%
1.3.2Mehrfachoperation (= zusätzliche Operationen, die grundsätzlich nicht mit dem Primäreingriff im Zusammenhang stehen. Gleiches Operationsgebiet. Gleiche Fachrichtung. Ebenso beidseitig durchgeführte Operationen)21 50% der entsprechenden Operationstarife
1.3.3Kombinierte Operationen (= zusätzliche Operationen, die grundsätzlich nicht mit dem Primäreingriff im Zusammenhang stehen. Anderes Operations - gebiet oder andere Fachrichtung)22 100% der entsprechenden Operationstarife

2. Ambulante Behandlung

Nicht-KVG-Leistungen, bei denen die Obligatorische Krankenpflegeversicherung nicht für Basisleistungen in Anspruch genommen wird23: Das Arzthonorar wird auf Verhandlungsbasis mit der Patientin bzw. dem Patienten vereinbart und vor Behandlungsbeginn schriftlich festgelegt.

1

Der empfohlene Tarifrahmen umfasst im unteren Bereich Standardmassnahmen von durchschnittlichem Zeitaufwand, im oberen Bereich von überdurchschnittlich stark erhöhtem Zeitaufwand (in der Regel bei sehr hohen Anforderungen).

2

Für Notfälle kann ein Zuschlag verrechnet werden. Der Notfallzuschlag gilt nur für Massnahmen, die notfallmässig ausgeführt werden müssen. (Folgevisiten und zusätzliche Massnahmen sind im Rahmen der üblichen Betreuung zu verrechnen): Wochentag (tagsüber, 07.00–19.00): + 30% Nacht, Wochenende, Feiertag: + 50%

3

Einmal, nicht mit

laufenden Visiten

am selben Tag kumulierbar, hinzugezogene klinikfremde Ärzte verrechnen

Konsilien

(gemäss Honorarmodell, 1.1.18 und 1.1.19). Umfasst eine ausführliche Anamnese inkl. Aktenstudium sowie die klinische Untersuchung. Zusätzliche Massnahmen wie technische Untersuchungen oder Eingriffe werden separat verrechnet (siehe Ziff. 1.2). Beträge über Fr. 600 sind nur in begründeten Ausnahmefällen verrechenbar. Vorgängige Regel gilt auch bei Wechsel der Klinik innerhalb des USZ, die aufnehmende Klinik kann die

Aufnahmeuntersuchung

verrechnen, sofern eine solche durchgeführt wurde. Die abgebende Klinik erfasst entweder

laufende Visiten,

sofern eine oder mehrere durchgeführt wurden, oder eine

Abschlussvisite inkl. Bericht

(am selben Tag nicht kumulierbar), wenn gemacht. Beim Wechsel von der Bettenstation auf eine IMC oder IPS erfasst die abgebende Klinik

laufende Visiten,

sofern eine oder mehrere durchgeführt wurden, oder eine

Abschlussvisite inkl. Bericht

(am selben Tag nicht kumulierbar), wenn gemacht. Beim Wechsel einer Patientin oder eines Patienten direkt vom Schockraum auf eine IMC oder IPS erfasst die abgebende Klinik eine Aufnahmeuntersuchung bzw. die aufnehmende IMC oder IPS die dafür vorgesehene Tagespauschale.

4

Mehrere pro Tag möglich, sofern eine oder mehrere stattgefunden haben. Technische Aktivitäten wie z.B. Infiltrationen sind inbegriffen, sofern sie während der Visite ohne speziellen Aufwand durchgeführt werden können. Andernfalls werden sie separat verrechnet (siehe Ziff. 1.2). Beträge über Fr. 150 sind nur bei ausserordentlichem Zeitaufwand verrechenbar. Hinzugezogene klinikfremde Ärzte verrechnen

Konsilien

und/oder Eingriffe gemäss

Eingriffsliste

. Eingriffe ausserhalb von Visiten werden gemäss der Eingriffsliste zusätzlich erfasst und in Rechnung gestellt.

Für Visiten, an denen mehrere Ärzte, die der gleichen Klinik angehören, teilnehmen, kann diese jeweils nur einmal abgerechnet werden.

5

Bei psychiatrischen Patienten auch Gespräche mit Dritten wie Angehörigen, Behörden, Einweisern usw. ohne schriftliche Berichte.

6

Einmal, nicht mit

laufenden Visiten

am selben Tag kumulierbar (gilt auch dann, wenn zu Beginn des Tages noch nicht feststand, dass der Patient im Laufe des Tages entlassen wird). Enthält die abschliessende Besprechung, einen ausführlichen Bericht sowie die notwendigen organisatorischen Punkte (Spitex, Physiotherapie, Rezeptausstellung usw.) und eine Standortbestimmung für die zukünftige Betreuung des Patienten.

7

Beinhaltet auch die

Tagespauschale

für den Eintrittstag. Die aufnehmende Klinik erfasst die

Aufnahmeuntersuchung,

sofern eine solche gemacht wurde. Diese ist klinikintern nicht mit der

Tagespauschale (inkl. Operations- und Abschlusstag)

am selben Tag kumulierbar. Die aufnehmende Klinik kann die

Aufnahmeuntersuchung

verrechnen, sofern eine solche durchgeführt wurde. Wurde keine

Aufnahmeuntersuchung

durchgeführt, kann eine

Tagespauschale (inkl. Operations- und Abschlusstag)

verrechnet werden.

Beim Wechsel auf eine IMC oder IPS erfasst die abgebende Klinik eine

Tagespauschale (inkl. Operations- und Abschlusstag).

Hinzugezogene klinikfremde Ärzte verrechnen

Konsilien

und/oder Eingriffe gemäss

Eingriffsliste.

Bei Wechsel von Klinik oder IPS auf IMC oder von IMC zu IMC erfasst die abgebende IMC die

Tagespauschale,

die abgebende IPS die

Tagespauschale

der entsprechenden SGI-Kategorie.

* Tagespauschalen (inkl. Operations- und Abschlusstag)

und

Tagespauschalen

für IMC-Patienten sollen durchgängig für jeden Tag (exkl. Aufnahmetag [Aufnahmeuntersuchung]) auch an Wochentagen oder Wochenenden, wenn der honorarberechtigte Arzt nicht beim Patienten war bzw. nur Pikettdienst (Hintergrunddienst) hat, erfasst werden. Die Erfassung erfolgt dann immer auf den honorarberechtigten verantwortlichen Arzt (OA/LA/KD). Allfällige Eingriffe werden gemäss

Eingriffsliste

zusätzlich erfasst und in Rechnung gestellt.

8

Die empfohlenen Tarife gelten für geschlossene Intensivstationen. Bei offenen Intensivstationen werden vom mitbehandelnden Internisten zusätzlich die Pauschalen für Konsilien (Ziff. 1.1.18 und 1.1.19) in Rechnung gestellt.

9

Nur bei Notfallaufnahme und Aufnahme von instabilen Patienten, nicht verrechenbar bei stabilen oder postoperativen Patienten. Vorgängige Regel gilt auch bei Wechsel der IPS innerhalb des USZ.

Aufnahmeuntersuchungen

werden immer erfasst, sofern eine solche durchgeführt wurde, falls nicht, wird nur eine

Tagespauschale

gemäss SGI-Kategorie erfasst und verrechnet. Letzteres gilt auch bei Wechsel von Klinik oder IMC auf eine IPS. Bei Wechsel von IPS zu IPS innerhalb des USZ wird die

Tagespauschale

gemäss SGI-Kategorie nur durch die aufnehmende IPS erfasst, die abgebende IPS erfasst nur die

Aufnahmeuntersuchung,

sofern gemacht.

10

Betreuungsaufwand in SGI-Kategorie III: 2 normale Visiten/Besuche, tagsüber, 15 Minuten (30 min/IPS-Tag).

Tagespauschalen

gemäss SGI-Kategorie bei IPS-Patienten sollen durchgängig für jeden Tag (inkl. Aufnahmetag zusätzlich zur Aufnahmeuntersuchung), auch an Wochentagen oder Wochenenden, wenn der honorarberechtigte Arzt nicht beim Patienten war bzw. nur Pikettdienst (Hintergrunddienst) hat, erfasst werden. Die Erfassung erfolgt dann immer auf den honorarberechtigten verantwortlichen Arzt (OA/LA/KD).

Vorgängige Regel gilt für alle

SGI-Kategorien Tagespauschalen

(10, 11, 12, 13, 14).

11

Betreuungsaufwand in SGI-Kategorie II: 2 normale Visiten/Besuche, tagsüber, 15 Minuten; plus 2 dringende fachärztliche Besuche tags/nachts, 15 Minuten (60 min/IPS-Tag).

12

Betreuungsaufwand in SGI-Kategorie Ib: 2 normale Visiten/Besuche, tagsüber, 15 Minuten; plus 2 dringende fachärztliche Besuche tags/nachts, 15 Minuten; plus 2× zusätzlicher Zeitaufwand 15 Minuten (90 min/IPS-Tag).

13

Betreuungsaufwand in SGI-Kategorie Ia: 2 normale Visiten/Besuche, tagsüber, 15 Minuten; plus 2 dringende fachärztliche Besuche tags/nachts, 15 Minuten; plus 4× zusätzlicher Zeitaufwand 15 Minuten (120 min/IPS-Tag).

14

Zusätzlicher Betreuungsaufwand wird nicht verrechnet. Bei deutlicher Abweichung des Betreuungsaufwands wird der Patient neu kategorisiert. Eingriffe werden zusätzlich in Rechnung gestellt (siehe Ziff. 1.2 Eingriffe).

15

Die empfohlenen Tarife beinhalten das Betreuungshonorar des mitbehandelnden Chirurgen. Hinzugezogene klinikfremde Ärzte verrechnen

Konsilien

und/ oder Eingriffe gemäss

Eingriffsliste.

16

Beinhaltet den gesamten Aufwand inkl. Aktenstudium, Einholen von Auskünften usw.

17

Die empfohlenen Höchstansätze der einzelnen Kategorien gelten für besonders aufwendige und/oder problematische Eingriffe (= TARMED-Risikoklasse III und

IV)sowie beim Vorliegen zusätzlicher patientenbedingter Risikofaktoren (= patientenspezifische Faktoren, die den Eingriff erheblich erschweren oder verlängern oder die aussergewöhnliche Komplikationen verursachen können, d.h. ASA-Klasse 3–5 [American Society of Anesthesiologists]).

18

Für den Einsatz von honorarberechtigten ärztlichen OP-Assistenten können zusätzlich je max. 30%, gesamthaft jedoch max. 50% des Pauschaltarifs in Rechnung gestellt werden.

19

Kategorienbildung siehe Anhang.

20

Bei der Versorgung von Patienten, bei denen ein Notfall den Standard darstellt (Neurochirurgie, Geburtshilfe, allgemeinchirurgischer Notfall) wird kein Notfallzuschlag verrechnet. Bei Hinzuzug einer fachspezifischen Expertise (z.B. Viszeralchirurg, Thoraxchirurg, Unfallchirurg) gilt der Notfall nicht mehr als Standard und wird gemäss Punkt 1.3.1 verrechnet.

21

Z.B. Adhäsiolyse bei Darmoperation, Cholecystektomie bei Leberresektion usw. sowie beidseitige Operationen wie beidseitige Mammaplastik, beidseitige Inguinalhernie usw.

22

Z.B. Laparotomie und Extremitätenfrakturversorgung, Leberresektion und Rektumresektion usw.

23

Leistungen, die für Selbstzahler erbracht werden, sowie Leistungen, die nicht im Pflichtleistungskatalog nach KVG enthalten sind.


[1] OS 71, 190; Begründung siehe ABl 2016-04-08.

[2] LS 813. 155.

[3] Fassung gemäss B vom 22. April 2020 (OS 75, 311; ABl 2020-05-08). In Kraft seit 1. Juli 2020.

813.155.1 – Versionen

IDPublikationAufhebung
12601.08.2024Version öffnen
12001.03.202301.08.2024Version öffnen
11024.07.202001.03.2023Version öffnen
10901.07.202024.07.2020Version öffnen
09301.07.201601.07.2020Version öffnen
08801.03.201501.07.2016Version öffnen
08301.01.201401.03.2015Version öffnen
08001.01.201301.01.2014Version öffnen
07501.01.201201.01.2013Version öffnen
07201.01.201101.01.2012Version öffnen
070b01.07.201001.01.2011Version öffnen
070a01.07.201001.07.2010Version öffnen
06801.01.201001.07.2010Version öffnen
06501.07.200901.01.2010Version öffnen