Verfügung der Gesundheitsdirektion über den Vollzug der Taxordnung der kantonalen Krankenhäuser

(vom 30. November 1994)[1][4]

Die Direktion des Gesundheitswesens,

gestützt auf §§ 11, 16, 25 und 28 der Taxordnung der kantonalen Krankenhäuser vom 1. April 1992[3]

Geltungsbereich

§ 1.

Diese Verfügung regelt den Vollzug der Taxordnung der kantonalen Krankenhäuser[4].

Begriffe

1. Patienten

§ 2.

Stationär sind Patienten,

a)deren Behandlung einen Aufenthalt von mehr als 24 Stunden bedingt;

b)die innert 24 Stunden in ein anderes Krankenhaus verlegt werden oder sterben. Akutpatienten sind Patienten, die wegen der personellen und technischen Infrastruktur in einem Krankenhaus behandelt werden. Langzeitpatienten sind Patienten, die einer dauernden oder langfristigen, vorwiegend pflegerischen Betreuung bedürfen. Patienten der Tages- oder Nachtklinik oder Ferienpatienten sind Patienten, die sich tags- oder nachtsüber oder vorübergehend zur Entlastung der Angehörigen in einem Krankenhaus aufhalten. Eintagespatienten sind Patienten, die in einem Akutspital mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens drei Stunden behandelt oder untersucht werden, ein Spitalbett benutzen und gleichentags entlassen werden. Als ambulant gelten die übrigen Patienten, die gleichentags entlassen werden.

2. Betriebskosten

§ 3.

Die anrechenbaren Betriebskosten gemäss §§ 1 und 3 der Taxordnung umfassen den gesamten Betriebsaufwand eines Krankenhauses abzüglich der auf ambulante Patienten entfallenden Kosten sowie der Kosten der Nebenbetriebe.

Die Grundtaxen werden jeweils aufgrund der Betriebskosten des vorangegangenen Jahres ermittelt.

3. Investitionen

§ 4.

Die Höhe der Investitionen, die den anrechenbaren Betriebskosten belastet werden, richtet sich nach § 30 der Verordnung über die Finanzverwaltung[2].

Investitionen sind abzuschreiben und zu verzinsen.

Der jährliche Abschreibungssatz, berechnet auf dem Wiederbeschaffungswert der Investitionen, beträgt für:

a)Mobilien und medizinischtechnische Anlagen 12,5%;

b)Einrichtungen (festmontierte Anlagen) 5%;

c)Gebäude 3%. Der Zinssatz beträgt 7%, berechnet auf dem halben Anlagewert.

4. Lehre und Forschung

§ 5.

Die Kosten für Lehre und Forschung werden in Prozenten der anrechenbaren Betriebskosten festgelegt. Der Prozentsatz beträgt für das Universitätsspital 25% und für die Psychiatrische Universitätsklinik 12%.

5. Taxgruppen

§ 6.

In der Psychiatrischen Universitätsklinik, in den psychiatrischen Kliniken Hard und Rheinau sowie im Krankenheim Wülflingen wird für die Langzeitpatienten eine eigene Taxgruppe geschaffen.

6. Zusätzlich verrechenbare Leistungen

§ 7.

Zu den Leistungen, die zürcherischen Allgemeinpatienten gemäss § 13 Abs. 1 der Taxordnung zusätzlich in Rechnung gestellt werden, gehören

a)Hämo- und Peritonealdialysen;

b)Nieren-, Pankreas-, Herz-, Leber- und Lungentransplantationen;

c)allogene und autologe Knochenmarktransplantationen;

d)Hilflosenentschädigungen.

7. Persönliche Nebenleistungen

§ 8.

Persönliche Nebenleistungen sind jene Leistungen, die nicht mit der Behandlung in Zusammenhang stehen und auf Wunsch des Patienten oder seiner Angehörigen erbracht werden.

8. Krankenhausabteilungen

§ 9.

Alle kantonalen Krankenhäuser verfügen über Abteilungen für Allgemeinpatienten. Soweit die baulichen und betrieblichen Verhältnisse es zulassen, führen sie Abteilungen für Halbprivat- und Privatpatienten.

9. Übertritt

§ 10.

Bei einem Übertritt in ein anderes Krankenhaus werden Ausund Eintrittstag verrechnet.

10. Grund- und Behandlungspflege

§ 11.

Zur Grundpflege gehören im wesentlichen: Ernährung, Lagewechsel, Körperpflege, Betten- und Wäschewechsel.

Zur Behandlungspflege gehören im wesentlichen: Kontrollen, Drainagen und Sonden, Verbände, Überwachen der Vitalzeichen, Medikation, psychische Betreuung.

Taxberechnungen

1. Grundsatz

§ 12.

Massgebend für die Rechnungstellung gemäss Spitalleistungskatalog (SLK) sind die von der Medizinaltarifkommission UVG mit ihren Vertragsparteien vereinbarten Taxpunkte (TP) und Taxpunktwerte (TPW).

Leistungen, die im Spitalleistungskatalog (SLK) oder in § 14 nicht geregelt sind, werden gleich wie jene Leistungen verrechnet, denen sie nach Schwierigkeit und Aufwand am nächsten kommen.

2. Zuschläge

3. Sonderregelung Akutspitäler

Splitting

Anästhesie

§ 13.

Für nichtärztliche und technische Leistungen wie Labor, Physiotherapie, Ergotherapie, Operationssaalbenützung usw. werden folgende prozentuale Zuschläge erhoben:

a)bei zürcherischen Patienten der allgemeinen und Halbprivatabteilung 0%

b)bei schweizerischen und ausländischen Patienten der Halbprivatabteilung 20%

c)bei Patienten der Privatabteilung 40% Für histologische Untersuchungen werden folgende Zuschläge erhoben:

a)bei zürcherischen Patienten der allgemeinen und Halbprivatabteilung 0%

b)bei schweizerischen und ausländischen Patienten der Halbprivatabteilung 40%

c)bei Patienten der Privatabteilung 80% Für ärztliche Leistungen werden folgende prozentuale Zuschläge erhoben:

a) bei Patienten der allgemeinen Abteilung0%
b) bei Patienten der Halbprivatabteilung100%
c) bei Patienten der Privatabteilung200% oder Privattarif der Ärztegesellschaft
§ 14. In den Akutspitälern werden abweichend vom Spitalleis-tungskatalog als Bestandteil der Zusatztaxe zum Taxpunktwert für ärztliche Leistungen verrechnet:

I. Nichtärztliche und technische Leistungen

1.Operationssaalbenützung (Leistungen gemäss Ziff. 3061.01 SLK exkl. Implantationsmaterialien)

a) Zeittarif (Schnitt-Naht-Zeit)TP
Grundtaxe, inkl. erste 15 Minuten86
jede weitere Minute1,5

Zusätzlich zur Operationstaxe können verrechnet werden: – im Operationssaal erbrachte Röntgenleistungen

Blut und Blutersatzprodukte

intraoperative Autotransfusion (SLK 1328.14)

Implantationsmaterial

Staper

b)Benützung der Herz-Lungen-Maschine: Zuschlag gemäss

Ziff. 2379.11 SLK + Verbrauchsmaterial bis höchstens Fr. 1550 2. Allgemeine Anästhesie, Spinal- und Periduralanästhesie (Hilfsper - sonal, Gerätebenützung, Inhalationsgase und -material, exkl. Medi-
kamente, Blutkonserven und Blutersatz)TP
pro Minute1
Leitungsanästhesie (pauschal)15
Infiltrationsanästhesie (pauschal)5
3. Intensivpflegestation (IPS) Tages- und Pflegetaxen werden zusätzlich verrechnet.
Technische Leistungen und Pflege exkl. Medikamente, je Std.
1. bis 10. Tag10
für Herz-, Thorax-, Neuro- und Gefässchirurgie14
ab 11. Tag6
Neonatologie IPS, je Std.10
Überwachungsstation, je Std.6
4. Verbrennungsstation, je Std. für leicht bis mittelschwer Verbrannte18
5. Verbrennungsstation
für schwer Verbrannte (über 50% der Körperoberfläche)
Aufnahmepauschale pro Patient4000

zusätzlich:

TP

Allgemein-Abt.: Vollpauschale pro Pflegetag 800

Halbprivat-Abt.: Teilpauschale pro Pflegetag 710 zuzüglich Honorare

Privat-Abt.: Teilpauschale pro Pflegetag 710 zuzüglich Honorare

6.PET (Positronen-Emissions-Tomographie) Sauerstoff-, NH3-Radioisotop 78 F-18-(FDG-)Radioisotop 130 C-11/F-18-Radioisotop (kompl. Verbindungen) 228 Organscan als Emissionsscan

ärztliche Leistung 35

technische Leistung 90 Organscan mit Emissions- und Transm.-Messung

ärztliche Leistung 45

technische Leistung 120 Messung mit zweitem Isotop

ärztliche Leistung 15

technische Leistung 30

7.Knochendensitometrie

1

Seite

ärztliche Leistung 4

technische Leistung 10

2

Seiten

ärztliche Leistung 7

technische Leistung 21 ab 3 Seiten

ärztliche Leistung 9

technische Leistung 26

8.Sterileinheit Allgemein-Abt.: Vollpauschale pro Pflegetag 920 Halbprivat-Abt.: Teilpauschale pro Pflegetag 800 zuzüglich Honorare Privat-Abt.: Teilpauschale pro Pflegetag 800 zuzüglich Honorare

9.Behandlungen in der dermatologischen Tagesklinik gegenüber allgemeinversicherten Patienten

Tagespauschalen:TP
Diagnose: Ulcus cruris50
Diagnose: Psoriasis102
Diagnose: Ekzem42
Diagnose: Übrige (Akne Vulgaris, IL-Z-Therapie Abszess, Teerverbr., MF)32
10. Druckkammerlabor
Hyperbare Sauerstofftherapie, pro Sitzung54
Überdruckbehandlung bei Tauchunfall + CO-Intoxikation120
11. Radio-Onkologie:
Stereotaktische Bestrahlungen Radiosurgery oder erste Fraktion stereotaktischer Radiotherapie987
– jedes weitere Isozentrum341
– weitere Fraktionen stereotaktischer Radiotherapie641
– jedes weitere Isozentrum exkl. Anlegen des Stereotaxierahmens341
12. Sitzwache, je Std.7
13. Raumbenutzung
– Aufwachraum
Benutzung bis 5 Std.50
anschliessend Zuschlag, je Std.+8
– Gebärsaal
a) je Geburt (Leistungen gemäss Ziff. 3061.-02 SLK),
bis zu 6 Std.200
für jede weitere Std.+20
b) bei anschliessender Sectio80
c) ohne Geburt75
– Einfacher Eingriffsraum10
– Skopierräume15
– Notfallstation50
– Notfallzimmer30
14. Geburtshilfliche Pflegepauschale, je Aufenthalt180
15. HebammentaxeTP
a) normale Geburt60
b) Mehrlingsgeburt80
16. Besonders aufwendige Pflege ausserhalb der
IPS, je Tag
a) Grundpflege
aufwendig6
sehr aufwendig12
b) Behandlungspflege aufwendig6
sehr aufwendig12
Grund- und Behandlungspflege können kumuliert werden
c) aufwendige Anleitung, Schulung, Beratung 6
Höchstmögliche monatliche Verrechnung bei zürcherischen Langzeitpatienten 145
17. Ausserordentliche, totale Zimmer - desinfektion40
18. Dialysen für Patienten mit Wohnsitz in der SchweizAnsätze der Krankenkassen
19. Fremdleistungen inkl. TransporteFremdrechnungs - betrag
20. MedikamentePublikumspreis oder Pauschale
21. Medizinisches Verbrauchsmaterial Einstandspreiszuzüglich 20% oder Pauschale
22. Zuschläge für erhöhten Komfort (je nach Lage, Zimmergrösse usw.) zürcherische Patientenbis höchstens
a) EinzelzimmerFr. 5
b) WC im ZimmerFr. 15
c) Dusche im ZimmerFr. 15
d) WC und Dusche im ZimmerFr. 30
schweizerische Patientenbis höchstens
a) EinzelzimmerFr. 10
b) WC im ZimmerFr. 20
c) Dusche im ZimmerFr. 20
d) WC und Dusche im ZimmerFr. 40
ausländische Patientenbis höchstens
a) EinzelzimmerFr. 20
b) WC im ZimmerFr. 30
c) Dusche im ZimmerFr. 30
d) WC und Dusche im ZimmerFr. 60

II. Ärztliche Leistungen, sofern keine Rechnungstellung gemäss Privattarif der Ärztegesellschaft erfolgt:

1. EintrittsuntersuchungenTP
operative und geburtshilfliche Fälle10
nicht operative Fälle45
2. Besuche auf Abteilung oder Station a) Akutpatienten operative und geburtshilfliche Fälle nichtoperative Fälle5 7
b) Langzeitpatienten
c) dringende Einzelbesuche (von ausserhalb des Krankenhauses) 08.00–18.00 Uhr8
18.00–08.00 Uhr12
3. Geburtsleistungen
Spontangeburt95
Zwillingsgeburt145
Beckenendlage125
4. Neonatologische Untersuchung25
5. Curettage (analog Ziff. 3003.01 SLK)45
6. Sterilisation
a) Laparoskopische Sterilisation (analog Ziff. 3024.02 SLK)100
b) Sterilisation PP und transvaginal (analog Ziff. 3024.01 SLK)84
7. Cochlearimplantation exkl. Implantat300
8. Isolierte Lungentransplantation Explantation750
Implantation, einseitig1250
Implantation, beidseitig1560
9. Extrakorporale Photopherese, pro Sitzung ärztliche Leistung72
– technische Leistung166

10.Behandlung mit Argonlaser, pro Sitzung Probe TP

ärztliche Leistung 24

technische Leistung 36 Behandlung

ärztliche Leistung 36

technische Leistung 54

11.Behandlung mit CO 2 -Laser, pro Sitzung bis 5 Minuten

ärztliche Leistung 8

technische Leistung 12 5 bis 10 Minuten

ärztliche Leistung 16

technische Leistung 24 über 10 Minuten

ärztliche Leistung 24

technische Leistung 36

12.Excimer-Laser-Behandlung, pro Sitzung

ärztliche Leistung 45

technische Leistung 275 (exkl. medizinisches Verbrauchsmaterial)

13.Neuropsychologische Behandlung

ärztliche Leistung 56

technische Leistung 24

14.Elektrophysiologische Abklärung

ärztliche Leistung 226

technische Leistung 97 (exkl. medizinisches Verbrauchsmaterial)

15.Radiofrequenzablation

ärztliche Leistung 350

technische Leistung 150 (exkl. medizinisches Verbrauchsmaterial)

16.Ballonvalvuloplastie

ärztliche Leistung 226 technische Leistung 97 (exkl. medizinisches Verbrauchsmaterial)

17.Schlafuntersuchungen Polysomnographie (Vollpauschale) 566 Oxymetrie (Vollpauschale) 305

18. Endoskopien exkl. 1369.05 und 1369.06
ärztliche Komponente70%
technische Komponente30%
19. Funktionsprüfungen
ärztliche Komponente50%
technische Komponente50%
Ausnahmen: 1414.00, 1415.00,
1416.00 inkl. Herzkatheterlabor
ärztliche Komponente70%
technische Komponente30%
Konventionelle Röntgenleistungen
ärztliche Komponente30%
technische Komponente 20. Anästhesie70%
inkl. prä- und postoperative Risikoklassen
Betreuung und Abklärung12345
für die ersten 15 Min.2024283236
für je weitere 5 Min.3.54.05.05.56.0

Risikoklasse 1

Eingriffe an Extremitäten, Weichteiloperationen am Rumpf

Appendektomien, Inguinal- und Femoralhernien, Eingriffe am äusseren Genitale

Kleine vaginale Eingriffe (Curettage, Hysteroskopie u. ä.)

Kleine Eingriffe im Analbereich (Hämorrhoiden)

Plexus-Anästhesien (max. 60 Minuten verrechenbar, ausser wenn med. erforderlich)

Überwachungen durch Anästhesisten, von durch Operateur gesetzten Lokalanästh.

Regionale i.v. Anästhesien

Risikoklasse 2

Ophthalmologische Operationen

Operationen an Gesicht und Hals

Vaginale und abdominale gynäkologische Eingriffe (ausser kl. vaginale Eingriffe)

Laparaskopische Ster

Otologische Operationen

Arthrosplastiken grosser Gelenke

Diskushernien

TUR-Blase

Risikoklasse 3

Laparotomien (ausser Appendix und gynäkologische Eingriffe)

Sectio caesarea

Laparoskopien (ausser lap. Ster)

Thorakotomien und Thorakospien

Grosse urologische Eingriffe (Nephrektomien, Prostatektomien)

Rhino-, pharyngo- und laryngologische Operationen

Oesophago- und Bronchoskopien

Kraniotomien

Risikoklasse 4

Operationen an Herz und grossen Gefässen

2-Höhlen-Eingriffe

Risikoklasse 5

Eingriffe von Klassen 3 und 4 mit zusätzlichen Risikofaktoren.

Trifft eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen zu, darf nach der nächsthöheren Risikoklasse Rechnung gestellt werden:

Notfall (Notfälle sind Operationen, die nicht mehr als 8 Stunden aufgeschoben werden können)

Alter unter 2 und über 70 Jahren

ASA-Klasse 3 und höher (d. h. Patienten mit das Allgemeinbefinden beeinträchtigenden Begleiterkrankungen)

Anästhesietechniken mit erhöhten Risiken (z. B. Hypotension)

Nur in speziell begründeten Fällen darf ausnahmsweise um 2 Risikoklassen höher Rechnung gestellt werden.

21. Reanimation ausserhalb der Intensivpflegestation 12TP
22. IntensivpflegePatienten- kategorien (gemäss SLK)
123
je Tag (pauschal, inkl. Besuche auf Abteilung oder Station)50 25 15
Maximalpauschale auch bei Behandlung durch mehrere Ärzte
23. Detaillierter internistischer, neurologischer oder rheumatologischer Austrittsbericht an einweisenden Arzt13
24. Ausführlicher Austrittsbericht an nachbehandelnden Arzt5

4. Sonderregelung Psychiatriekliniken und Klinik Sonnenbühl

§ 15.

In den psychiatrischen Krankenhäusern, im Krankenheim Wülflingen, im Kinderheim Brüschhalde sowie in der Klinik Sonnenbühl werden abweichend vom Spitalleistungskatalog als Bestandteil der Zusatztaxe zum Taxpunktwert für ärztliche Leistungen verrechnet:

I. Nichtärztliche LeistungenTP
1. Vom Arzt im Einzelfall angeordnete Physio-, Ergo-, Logo- oder andere Therapien, je Behandlung und Tag12
2. Besonders aufwendige Pflege, je Tag a) aufwendige Grundpflege6
b) aufwendige Behandlungspflege6
c) aufwendige Anleitung6
Die Zuschläge können kumuliert werden.
Höchstmögliche monatliche Verrechnung bei zürcherischen Langzeitpatienten145
3. Von anderen Krankenhäusern oder Institutionen erbrachte LeistungenRechnungsbetrag
4. Transporte ausserhalb des Krankenhausareals Begleitung oder Chauffeur, je 15 Min. und PersonFr. 1 je km 4 TP
5. MedikamentePublikumspreis
6. Zuschläge für erhöhten Komfort (je nach Lage, Zimmergrösse usw.)nur als Halbprivat- oder Privatpatient
Zürcherische Patientenbis höchstens
a) EinzelzimmerFr. 5
b) WC im ZimmerFr. 15
c) Dusche im ZimmerFr. 15
d) WC und Dusche im ZimmerFr. 30
Schweizerische Patientenbis höchstens
a) EinzelzimmerFr. 10
b) WC im ZimmerFr. 20
c) Dusche im ZimmerFr. 20
d) WC und Dusche im ZimmerFr. 40
Ausländische Patientenbis höchstens
a) EinzelzimmerFr. 20
b) WC im ZimmerFr. 30
c) Dusche im ZimmerFr. 30
d) WC und Dusche im ZimmerFr. 60
7. Pauschaler Zuschlag für Wäschebesorgung, je Tag1 TP
8. Sonstige Fremdleistungen Rechnungsbetrag
9. Sitzwache, je Std.7 TP

II. Ärztliche Leistungen, sofern keine Rechnungsstellung gemäss Privattarif der Ärztegesellschaft erfolgt:

TP

1. Eintrittsuntersuchung45
2. Ärztliche Behandlung, je Tag Akutpatienten27
Langzeitpatienten20
3. Aufwendige Beratung von Eltern und Angehörigen bis 15 Min. inbegriffen, nachher je 15 Min.5

5. Sonderregelung Tages- und Nachtkliniken

§ 16.

In Tages- und Nachtkliniken werden abweichend vom Spitalleistungskatalog als Bestandteil der Zusatztaxe zum Taxpunktwert für ärztliche Leistungen verrechnet:

1. Vom Arzt angeordnete und ausserhalb der Tagesklinik erbrachte Physio-, Ergo-, Logo- oder andere Therapien, je Behandlung und Tag12 TP
2. TransporteFr. 1 je km
Begleitung oder Chauffeur, je 15 Min. und Person4 TP
3. MedikamentePublikumspreis
4. Aufwendige Beratung von Eltern und Angehörigen usw.,
bis 15 Min. inbegriffen, nachher je 15 Min. und Person5 TP
5. Sonstige FremdleistungenRechnungsbetrag

Schulunterricht

§ 17.

Der Schulunterricht wird den Schulgemeinden zu den Ansätzen der Erziehungsdirektion verrechnet.

Zusätzliche Verrechnungen für alle Patienten

§ 18.

Bei allen Patienten werden zusätzlich verrechnet:

1. Implantate (ausgenommen Organe) Prothesen (Ekto- und Endoprothesen),Einstandspreis zuzüglich höchstens
Materialien und andere Instrumente 20%,maximaler
oder Gegenstände, die dem Patienten verabreicht oder mitgegeben werden.Zuschlag Fr. 500
2. Vom Patienten gewünschte MedikamentePublikumspreis
3. FremdtransportRechnungsbetrag
4. TransportbegleitungSLK
5. Leistungen, die nicht Pflichtleistungen sindSLK + Zuschläge
6. versäumte, unentschuldigte Konsultationen13
7. Blutalkoholuntersuchung
08.00–18.00 Uhr20
18.00–08.00 Uhr45
8. Blutgruppenbestimmung 14
09. Gutherie-Test (Routineuntersuchung)5
10. Schwangerschaftsgymnastik, je 50 Min.4,5
11. Bereitstellung eines Geburtsscheins3
12. Sterilisation von Gegenständen, je Charge4,5
13. Familienplanungsstelle
a) Grundtaxe13
b) Untersuchung nach Papanicolau6
c) Schwangerschaftsberatung durch nichtärztliches Personal, je 15 Min.3,5
14. Beratung von Drittpersonen über den Umgang mit den Patientenanalog Ziff. 1433.07–09 SLK
15. Zeugnisse zuhanden des Arbeitgebers2 TP
16. Persönliche Nebenleistungen wie a) Radio-, Fernseh- und Telefonmiete, Aufbewahrung von Wertgegenständen b) TodesfallkostenAnsätze der Hoteliervereinigung nach Aufwand
c) Reparaturen von persönlichen Gegen - ständen, Kleiderunterhalt usw., je Stunde d) Leistungen der Verwaltung und des Sozialdienstes wie Abklärung der Garantieverhältnisse, Übersetzungen, Ermitteln von Nachbetreuungsplätzen usw., je StundeFr. 60 Fr. 100

e)Instandstellung von Einrichtungen, die der Patient beschädigt hat, je Stunde Fr. 70 zuzüglich Material und Zuschlag von 10%

f)sonstige Leistungen nach Aufwand

Begleitpersonen

§ 19.

Die Verwaltung des Krankenhauses wird ermächtigt, die Taxen für Begleitpersonen von Patienten festzusetzen.

Kleinbeträge

§ 20.

Im Rechnungsverkehr zwischen Zahlungspflichtigen und dem Krankenhaus können Saldobeträge bis zu Fr. 10 ausgebucht werden. Beträge zugunsten des Zahlungspflichtigen können bei der Verwaltung des Krankenhauses abgeholt werden.

Ausstehende Rechnungen

§ 21.

Ausser in Notfällen werden die Patienten nur aufgenommen, wenn allfällige frühere Spitalrechnungen bezahlt sind.

Teuerung

§ 22.

Die Anpassung der Grundtaxen gemäss § 10 der Taxordnung richtet sich nach dem Landesindex der Konsumentenpreise; massgebend ist jeweils der Indexstand März.

Taxermässigung

§ 23.

Die Verwaltung des Krankenhauses wird ermächtigt, Taxermässigungen gemäss § 25 der Taxordnung vorzunehmen. Die Abschreibungen sind dem Patientenfonds zu belasten.

Sicherstellung

§ 24.

Die Verwaltung des Krankenhauses wird ermächtigt, Art und Umfang der finanziellen Sicherstellung festzusetzen und die Garanten zu bezeichnen.

Aufhebung bisherigen Rechts

§ 25.

Die Verfügung der Gesundheitsdirektion über den Vollzug der Taxordnung der kantonalen Krankenhäuser vom 29. Juni 1992 wird aufgehoben.

Inkrafttreten

§ 26.

Diese Verfügung tritt auf den 1. Januar 1995 in Kraft.


[1] OS 52, 969.

[2] 612.

[3] 813. 111.

[4] Für das Kantonsspital Winterthur gilt die Taxordnung für das Kantonsspital Winterthur vom 24. September 2003 (813. 111. 2). In Kraft seit 1. Januar 2004 (OS 58, 282).

813.112 – Versionen

IDPublikationAufhebung
04301.01.200401.01.2005Version öffnen
04201.10.200331.12.2003Version öffnen
00801.10.2003Version öffnen
00431.12.1994Version öffnen