Verfügung der Direktion des Gesundheitswesens über die Abgabeerschwerung von Optalidon, Tonopan und Paracodin an Jugendliche

(vom 7. November 1980)[1]

Auf Antrag der kantonalen Drogenkommission sowie gestützt auf § 70 des Gesetzes über das Gesundheitswesen[2] verfügt die Direktion des Gesundheitswesens:

I.Optalidon (Filmtabletten), Tonopan (Filmtabletten) und Paracodin (Sirup und Tropfen) dürfen ab 1. Januar 1981 an Personen, die das zwanzigste Altersjahr noch nicht vollendet haben, nur noch gegen ärztliches Rezept abgegeben werden.

II.Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung.


[1] OS 47, 506 und GS VI, 121.

[2] 810. 1.

812.3 – Versionen

IDPublikationAufhebung
06101.07.200819.12.2017Version öffnen
00001.07.2008Version öffnen