Beschluss des Regierungsrates über die Inkonvenienzentschädigung für Pikett-, Präsenz-, Nacht- und Wochenenddienste der Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte
Beschluss des Regierungsrates über die Inkonvenienzentschädigung für Pikett-, Präsenz-, Nacht- und Wochenenddienste der Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte
I.1 Die Inkonvenienzentschädigung für Nacht-, Sonntags-, Schichtund Pikettarbeit der Assistenzärztinnen und -ärzte wird als Pauschale wie folgt vergütet: 2 Als Nachtarbeit gilt die Arbeitsleistung zwischen 23.00 und 06.00 Uhr. Als Präsenz- bzw. Pikettzeit gilt der gemäss Dienstplan geleistete Präsenz- bzw. Pikettdienst im Spital während der Nacht.[2]3 Damit sind sämtliche Ansprüche auf Vergütungen, Zeitgutschriften usw. für die entsprechenden Dienste abgegolten.
Stufe Dienstart
Entschädigung
Stufe 1: Pikett mit weniger als fünf Std. Arbeitseinsatz
Fr. 40
Stufe 2: Präsenzdienst
Pikett mit mehr als fünf Std. Arbeitseinsatz Tagesarbeit an Wochenenden und Feiertagen
Fr. 80
Stufe 3: Nachtarbeit
Fr. 120
II.1 Die Inkonvenienzentschädigung für Nacht-, Sonntags-, Schichtund Pikettarbeit der Oberärztinnen und -ärzte wird nach folgendem Schema ermittelt:2 Dienststufen 1 und 2 können nicht kumuliert werden.3
Dienstart
Intensität(Dienstanteil)
Dienststufe
Pikettdienst
+0,1
1
Hintergrunddienst(einschliesslich Pikettdienst)
+0,4
2
Zusätzliche Arbeit im Spital (bis vier Stunden)
+0,3
3
Zusätzliche Arbeit im Spital (vier bis acht Stunden)
+0,3
4
Arbeit/Präsenzdienst im Spital(acht bis zwölf Stunden; Nachtdienst)
+1,0
5
Die Entschädigung für einen Dienstanteil von 1,0 beträgt Fr. 120.4 Damit sind sämtliche Ansprüche auf Vergütungen, Zeitgutschriften usw. für die entsprechenden Dienste abgegolten.
III.Die neue Regelung tritt auf den 1. Juli 2000 in Kraft.