Verbundtarif des Zürcher Verkehrsverbunds (Auszug)

(vom 4. Februar 2010)[1][2]

Der Verkehrsrat beschliesst:

4.8 Gebühren

4.80Selbstbehalt bei Erstattungen
4.800Abzug vom BruttoerstattungsbetragFr. 20.–
4.801Abzug bei Erstattung von Fahrausweisen, die anstelle eines vergessenen oder verlorenen persönlichen Monats-, Jahres-, General- oder Halbtax-Abonnements gelöst wurdenFr. 5.–
4.81Karten- und Ersatzgebühren
4.810Gebühr für den Ersatz eines AbonnementsFr. 30.–

4.82[4] Gebühren und Zuschläge bei Unregelmässigkeiten

Die Art und Höhe der Zuschläge unter 4.820/4.821 richtet sich immer nach dem zu beurteilenden Fall. Beispiel: 1. Fall ist ein Vorfall «ohne gültigen Fahrausweis» = Fr. 90.–; der 2. Fall ist ein Vorfall «mit teilgültigem Fahrausweis» = Fr. 110.– usw.

4.820[4]

Zuschlag für Fahren ohne gültigen Fahrausweis (Barzahlung oder Rechnungsstellung)

Für den 1. Fall Fr. 90.– Für den 2. Fall (innert 2 Jahren) Fr. 130.–

Für den 3. Fall (und weitere Fälle innert 2 Jahren) Fr. 160.–

Als Fahrgast «ohne gültigen Fahrausweis» gilt, wer keinen über die gesamte Reisestrecke gültigen oder teilgültigen Fahrausweis gemäss Ziff. 4.821 vorweisen kann.

Reisende ohne gültigen Fahrausweis bezahlen den vollen Zuschlag.

Ausnahme: Nur den reduzierten Zuschlag gemäss Ziff. 4.821 bezahlt, wer bei Verbundfahrausweisen max. 1 Zone oder bei nationalen Fahrausweisen max. 1 Haltestelle zu wenig gelöst hat.

Zusätzlich zum Zuschlag wird die Fahrpreis- pauschale gemäss Ziff. 4.822 erhoben. Zuschlag für Fahren mit teilgültigem Fahrausweis (Barzahlung oder Rechnungsstellung)
Für den 1. FallFr. 70.–
Für den 2. Fall (innert 2 Jahren)Fr. 110.–

4.821[4]

Für den 3. Fall (und weitere Fälle innert 2 Jahren) Fr. 140.– Als Fahrgast «mit teilgültigem Fahrausweis» gilt, wer einen auf dem gesamten Reiseweg an sich gültigen, aber in einem der folgenden konkreten Fälle ungenügenden Fahrausweis vorweisen kann:

Fehlender Klassenwechsel

Fehlender Zuschlag (z.B. Nachtzuschlag)

Fahrausweis für falsche Kundengruppe (Fahrausweis zum halben oder ermässigten Preis ohne Berechtigung)

Fehlender Streckenwechsel bzw. abweichende Strecke (jedoch gleiche Abgangs- und Bestimmungsstation bzw. Abgangs- und Bestimmungszone, anderer, direkter und vergleichbarer Weg)

Falsche Verkehrsmittelwahl auf Teilstrecke (z.B. Bern–Zürich Enge via Zürich HB, Teilstrecke in Zürich wird mit dem Tram zurückgelegt) Reisende mit teilgültigem Fahrausweis bezahlen den reduzierten Zuschlag. Ausnahme: Der volle Zuschlag gemäss Ziff. 4.820 ist zu bezahlen, wenn der Fahrausweis gleich in mehrfacher Hinsicht ungenügend ist (z.B. auf dem Nachtnetz ZVV mit einem Billett 2. Klasse in der 1. Klasse und ohne Nachtzuschlag unterwegs). Zusätzlich zum Zuschlag wird die Fahrpreispauschale gemäss Ziff. 4.822 erhoben.1 Zur Umsetzung der Gebührenstaffelung gemäss Ziff. 4.820/4.821 werden die dafür notwendigen Personalien aufgenommen und in den ZVV-Datenpool eingespiesen. Sie werden für zwei Jahre ab Vorfallsdatum aufbewahrt.[4]2 Bei Vorfällen gemäss Ziff. 4.820/4.821 bleibt die strafrechtliche Verfolgung vorbehalten, bei Drohung und/oder Beleidigung erfolgt immer eine entsprechende Anzeige.[4]3 Bei Vorfällen gemäss Ziff. 4.830 bleibt die strafrechtliche Verfolgung vorbehalten.4 Missbräuchlich verwendete Fahrausweise werden eingezogen.5 Bei Vorfällen gemäss Ziff. 4.831 wird eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet. Gefälschte Fahrausweise werden eingezogen.

4.8223Fahrpreispauschale Zur Deckung des Fahrpreises wird eine Pauschale erhoben. Diese beträgt: je Fahrgast mit teilgültigem Fahrausweis bzw. mit reduziertem Zuschlag je Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis bzw. mit vollem Zuschlag Die im ZVV ausgegebene Fahrpreispauschale gilt während 1 Stunde in allen ZVV-Zonen als gültiger Fahrausweis. Es sind keine Ermäs- sigungen oder Vergünstigungen anrechenbar.Fr. 5.– Fr. 10.–
4.83Zusatzgebühren zu Ziff. 4.82
4.830Missbrauch sowie Angabe falscher Personalien und Adressen, FluchtFr. 100.–
4.831Vorweisen eines gefälschten FahrausweisesFr. 200.–
4.832Mahnung/VerfügungFr. 50.–
4.833Erstellen einer StrafanzeigeFr. 50.–
4.834offen
4.835BetreibungFr. 50.–
4.836Löschen des Betreibungsregistereintrags auf Antrag des FahrgastesFr. 200.–
4.837Zeittarif: je angebrochene ¼ Stunde und beschäftigte PersonFr. 25.–

Hinweise:

Der vollständige Verbundtarif 2011 des Zürcher Verkehrsverbunds ist publiziert im Amtsblatt[2010][2802]. Er kann eingesehen und bezogen werden beim Zürcher Verkehrsverbund, Hofwiesenstrasse 370, 8090 Zürich, oder unter www.zvv.ch.


[1] OS 65, 981. Inkrafttreten: 12. Dezember 2010.

[2] Vom Regierungsrat genehmigt am 24. März 2010.

[3] Eingefügt durch B vom 12. Mai 2011 (OS 66, 401; ABl 2011, 1516). In Kraft seit 1. Juni 2011.

[4] Fassung gemäss B vom 12. Mai 2011 (OS 66, 401; ABl 2011, 1516). In Kraft seit 1. Juni 2011.

740.13 – Versionen

IDPublikationAufhebung
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09511.12.201609.12.2018Version öffnen
08714.12.201411.12.2016Version öffnen
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