Verbundtarif des Zürcher Verkehrsverbunds (Auszug)

(vom 4. Februar 2010)[1][2]

Der Verkehrsrat beschliesst:

4.8 Gebühren 4.80 Selbstbehalt bei Erstattungen

4.800 Abzug vom Bruttoerstattungsbetrag Fr. 20.– 4.801 Abzug bei Erstattung von Fahrausweisen, die anstelle eines vergessenen oder verlorenen persönlichen Monats-, Jahres-, General- oder Halbtax-Abonnements gelöst wurden Fr. 5.–

4.81 Karten- und Ersatzgebühren

4.810

Gebühr für den Ersatz eines Abonnements Fr. 30.–

4.82 Gebühren bei Unregelmässigkeiten

4.820

Zuschlag für Fahren ohne gültigen Fahrausweis (Barzahlung oder Rechnungsstellung)

Für den 1. Fall Fr. 80.– Für den 2. Fall (innert 2 Jahren) Fr. 120.– Für den 3. Fall (und weitere Fälle innert 2 Jahren) Fr. 150.–

Diese Gebührenordnung wird aufgrund eines Grundsatzentscheides des Bundesgerichtes schweizweit neu geregelt. Im Sinne einer Übergangsregelung werden die Gebühren 4.820 bei Fahrten mit einem teilgültigen Fahrausweis um Fr. 20.– reduziert. Details dazu unter www.zvv.ch.

4.821

Bearbeitungsgebühr, wird erhoben

von Inhaberinnen und Inhabern eines zur Zeit der Kontrolle gültigen persönlichen Monats-, Jahres-, General- oder Halbtax-Abonnements

bei nachträglicher nahtloser Erneuerung eines abgelaufenen persönlichen Jahres-Abonnements Fr. 5.– 1 Zur Umsetzung der Gebührenstaffelung gemäss Ziff. 4.820 werden die dafür notwendigen Personalien aufgenommen und in den ZVV-Datenpool eingespiesen. Sie werden für zwei Jahre ab Vorfallsdatum aufbewahrt. 2 Bei Vorfällen gemäss Ziff. 4.820 bleibt die strafrechtliche Verfolgung vorbehalten, im dritten und in weiteren Fällen innert zweier Jahre sowie bei Drohung und/oder Beleidigung erfolgt immer eine entsprechende Anzeige. 3 Bei Vorfällen gemäss Ziff. 4.830 bleibt die strafrechtliche Verfolgung vorbehalten. 4 Missbräuchlich verwendete Fahrausweise werden eingezogen. 5 Bei Vorfällen gemäss Ziff. 4.831 wird eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet. Gefälschte Fahrausweise werden eingezogen.

4.83 Zusatzgebühren zu Ziff. 4.82

4.830Missbrauch sowie Angabe falscher Personalien und Adressen, FluchtFr. 100.–
4.831Vorweisen eines gefälschten FahrausweisesFr. 200.–
4.832Mahnung/VerfügungFr. 50.–
4.833Erstellen einer StrafanzeigeFr. 50.–
4.834offen
4.835BetreibungFr. 50.–
4.836Löschen des Betreibungsregistereintrags auf Antrag des FahrgastesFr. 200.–
4.837Zeittarif: je angebrochene ¼ Stunde und beschäftigte PersonFr. 25.–

Hinweise:

Der vollständige Verbundtarif 2011 des Zürcher Verkehrsverbunds ist publiziert im Amtsblatt[2010][2802]. Er kann eingesehen und bezogen werden beim Zürcher Verkehrsverbund, Hofwiesenstrasse 370, 8090 Zürich, oder unter www.zvv.ch.


[1] OS 65, 981. Inkrafttreten: 12. Dezember 2010.

[2] Vom Regierungsrat genehmigt am 24. März 2010.

740.13 – Versionen

IDPublikationAufhebung
10309.12.2018Version öffnen
09511.12.201609.12.2018Version öffnen
08714.12.201411.12.2016Version öffnen
08320.12.201314.12.2014Version öffnen
07301.06.201120.12.2013Version öffnen
07112.12.201001.06.2011Version öffnen
06713.12.200912.12.2010Version öffnen
06314.12.200813.12.2009Version öffnen
05610.12.200614.12.2008Version öffnen
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