Verbundtarif des Zürcher Verkehrsverbunds (Auszug)
Der Verkehrsrat beschliesst:
4.8 Gebühren 4.80 Selbstbehalt bei Erstattungen
4.800 Abzug vom Bruttoerstattungsbetrag Fr. 20.– 4.801 Abzug bei Erstattung von Fahrausweisen, die anstelle eines vergessenen oder verlorenen persönlichen Monats-, Jahres-, General- oder Halbtax-Abonnements gelöst wurden Fr. 5.–
4.81 Karten- und Ersatzgebühren
4.810
Gebühr für den Ersatz eines Abonnements Fr. 30.–
4.82 Gebühren bei Unregelmässigkeiten
4.820
Zuschlag für Fahren ohne gültigen Fahrausweis (Barzahlung oder Rechnungsstellung)
Für den 1. Fall Fr. 80.– Für den 2. Fall (innert 2 Jahren) Fr. 120.– Für den 3. Fall (und weitere Fälle innert 2 Jahren) Fr. 150.–
Diese Gebührenordnung wird aufgrund eines Grundsatzentscheides des Bundesgerichtes schweizweit neu geregelt. Im Sinne einer Übergangsregelung werden die Gebühren 4.820 bei Fahrten mit einem teilgültigen Fahrausweis um Fr. 20.– reduziert. Details dazu unter www.zvv.ch.
4.821
Bearbeitungsgebühr, wird erhoben
– von Inhaberinnen und Inhabern eines zur Zeit der Kontrolle gültigen persönlichen Monats-, Jahres-, General- oder Halbtax-Abonnements
– bei nachträglicher nahtloser Erneuerung eines abgelaufenen persönlichen Jahres-Abonnements Fr. 5.– 1 Zur Umsetzung der Gebührenstaffelung gemäss Ziff. 4.820 werden die dafür notwendigen Personalien aufgenommen und in den ZVV-Datenpool eingespiesen. Sie werden für zwei Jahre ab Vorfallsdatum aufbewahrt. 2 Bei Vorfällen gemäss Ziff. 4.820 bleibt die strafrechtliche Verfolgung vorbehalten, im dritten und in weiteren Fällen innert zweier Jahre sowie bei Drohung und/oder Beleidigung erfolgt immer eine entsprechende Anzeige. 3 Bei Vorfällen gemäss Ziff. 4.830 bleibt die strafrechtliche Verfolgung vorbehalten. 4 Missbräuchlich verwendete Fahrausweise werden eingezogen. 5 Bei Vorfällen gemäss Ziff. 4.831 wird eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet. Gefälschte Fahrausweise werden eingezogen.
4.83 Zusatzgebühren zu Ziff. 4.82
| 4.830 | Missbrauch sowie Angabe falscher Personalien und Adressen, Flucht | Fr. 100.– |
| 4.831 | Vorweisen eines gefälschten Fahrausweises | Fr. 200.– |
| 4.832 | Mahnung/Verfügung | Fr. 50.– |
| 4.833 | Erstellen einer Strafanzeige | Fr. 50.– |
| 4.834 | offen | |
| 4.835 | Betreibung | Fr. 50.– |
| 4.836 | Löschen des Betreibungsregistereintrags auf Antrag des Fahrgastes | Fr. 200.– |
| 4.837 | Zeittarif: je angebrochene ¼ Stunde und beschäftigte Person | Fr. 25.– |
Hinweise:
Der vollständige Verbundtarif 2011 des Zürcher Verkehrsverbunds ist publiziert im Amtsblatt[2010][2802]. Er kann eingesehen und bezogen werden beim Zürcher Verkehrsverbund, Hofwiesenstrasse 370, 8090 Zürich, oder unter www.zvv.ch.
[1] OS 65, 981. Inkrafttreten: 12. Dezember 2010.
[2] Vom Regierungsrat genehmigt am 24. März 2010.