Verbundtarif des Zürcher Verkehrsverbunds (Auszug)
Der Verkehrsrat beschliesst:
4.8 Gebühren 4.80 Selbstbehalt bei Erstattungen
4.800
Abzug vom Bruttoerstattungsbetrag Fr. 16.–
4.801
Abzug bei Erstattung von Fahrausweisen, die anstelle eines vergessenen oder verlorenen persönlichen Monats-, Jahres-, General- oder Halbtax-Abonnements gelöst wurden Fr. 5.–
4.81 Karten- und Ersatzgebühren
4.810
Gebühr für den Ersatz eines Abonnements Fr. 30.–
4.82 Gebühren bei Unregelmässigkeiten
4.820
Zuschlag für Fahren ohne gültigen Fahrausweis (Barzahlung oder Rechnungsstellung)
Für den 1. Fall Fr. 80.– Für den 2. Fall (innert 2 Jahren) Fr. 120.– Für den 3. Fall (und weitere Fälle innert 2 Jahren) Fr. 150.– 4.821 Bearbeitungsgebühr, wird erhoben
– von Inhaberinnen und Inhabern eines zur Zeit der Kontrolle gültigen persönlichen Monats-, Jahres-, General- oder Halbtax-Abonnements
– bei nachträglicher nahtloser Erneuerung eines abgelaufenen persönlichen Jahres-Abonnements Fr. 5.–
4.83 Zusatzgebühren zu Ziff. 4.82
4.830
Missbrauch sowie Angabe falscher Personalien und Adressen, Flucht Fr. 100.–
4.831
Vorweisen eines gefälschten Fahrausweises Fr. 200.–
4.832
Mahnung/Verfügung Fr. 50.–
4.833
Erstellen eines Strafantrags/einer Strafanzeige Fr. 50.–
4.834
Rückzug eines Strafantrags auf Antrag des Richters Fr. 50.–1 Zur Umsetzung der Gebührenstaffelung gemäss Ziff. 4.820 werden die dafür notwendigen Personalien aufgenommen und in den ZVV-Datenpool eingespiesen. Sie werden für zwei Jahre ab Vorfallsdatum aufbewahrt.2 Bei Vorfällen gemäss Ziff. 4.820 bleibt die strafrechtliche Verfolgung vorbehalten, im dritten und in weiteren Fällen innert zweier Jahre erfolgt immer eine entsprechende Anzeige.3 Bei Vorfällen gemäss Ziff. 4.830 bleibt die strafrechtliche Verfolgung vorbehalten.4 Missbräuchlich verwendete Fahrausweise können eingezogen werden.5 Bei Vorfällen gemäss Ziff. 4.831 wird eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet. Gefälschte Fahrausweise werden eingezogen.
| 4.835 | Betreibung | Fr. 50.– |
| 4.836 | Löschen des Betreibungsregistereintrags auf Antrag des Fahrgastes | Fr. 200.– |
| 4.837 | Zeittarif: je angebrochene ¼ Stunde und beschäftigte Person | Fr. 25.– |
Hinweis:
Der vollständige Verbundtarif des Zürcher Verkehrsverbunds ist publiziert im Amtsblatt[2008][1973]. Er kann eingesehen und bezogen werden beim Zürcher Verkehrsverbund, Hofwiesenstrasse 370, 8090 Zürich, oder unter www.zvv.ch.
[1] OS 63, 612. Inkrafttreten: 14. Dezember 2008.
[2] Vom Regierungsrat genehmigt am 25. Juni 2008.