Verbundtarif des Zürcher Verkehrsverbunds (Auszug)
Der Verkehrsrat beschliesst:1 Zur Umsetzung der Gebührenstaffelung gemäss Ziff. 4.820 werden die dafür notwendigen Personalien aufgenommen und in den ZVV-Datenpool eingespiesen. Sie werden für zwei Jahre ab Vorfallsdatum aufbewahrt.2 Bei Vorfällen gemäss Ziff. 4.820 bleibt die strafrechtliche Verfolgung vorbehalten, im dritten und in weiteren Fällen innert zweier Jahre erfolgt immer eine entsprechende Anzeige.3 Bei Vorfällen gemäss Ziff. 4.830 bleibt die strafrechtliche Verfolgung vorbehalten.4 Missbräuchlich verwendete Fahrausweise können eingezogen werden.5 Bei Vorfällen gemäss Ziff. 4.831 wird eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet. Gefälschte Fahrausweise werden eingezogen.
4.8 Gebühren
| 4.80 | Selbstbehalt bei Erstattungen |
|---|---|
| 4.800 | Abzug vom BruttoerstattungsbetragFr. 16.– |
| 4.801 | Abzug bei Erstattung von Fahrausweisen, die an Stelle eines vergessenen oder verlorenen persönlichen Monats-, Jahres-, General- oder Halbtax-Abonnements gelöst wurdenFr. 5.– |
| 4.81 | Karten- und Ersatzgebühren |
| 4.810 | Gebühr für den Ersatz eines AbonnementsFr. 30.– |
| 4.82 | Gebühren bei Unregelmässigkeiten |
| 4.820 | Zuschlag für Fahren ohne gültigen Fahrausweis (Barzahlung oder Rechnungsstellung) |
| Für den 1. FallFr. 80.– | |
| Für den 2. Fall (innert 2 Jahren)Fr. 120.– | |
| Für den 3. Fall (und weitere Fälle innert 2 Jahren)Fr. 150.– | |
| 4.821 | Bearbeitungsgebühr, wird erhoben – von Inhaberinnen und Inhabern eines zur Zeit der Kontrolle gültigen persönlichen Monats-, Jahres-, General- oder Halbtax-Abonnements – bei nachträglicher nahtloser Erneuerung eines abgelaufenen persönlichen Jahres-AbonnementsFr. 5.– |
| 4.83 | Zusatzgebühren zu Ziff. 4.82 |
| 4.830 | Missbrauch sowie Angabe falscher Personalien und Adressen, FluchtFr. 100.– |
| 4.831 | Vorweisen eines gefälschten FahrausweisesFr. 200.– |
| 4.832 | Mahnung/VerfügungFr. 50.– |
| 4.833 | Erstellen eines Strafantrags/einer StrafanzeigeFr. 50.– |
| 4.834 | Rückzug eines Strafantrags auf Antrag des RichtersFr. 50.– |
| 4.835 | Betreibung | Fr. 50.– |
| 4.836 | Löschen des Betreibungsregistereintrags auf Antrag des Fahrgastes | Fr. 200.– |
| 4.837 | Zeittarif: je angebrochene ¼ Stunde und beschäftigte Person | Fr. 25.– |
Hinweis:
Der vollständige Verbundtarif des Zürcher Verkehrsverbunds ist publiziert im
Amtsblatt 2006, Seite 1525 . Er kann eingesehen und bezogen werden beim Zürcher Verkehrsverbund, Hofwiesenstrasse 370, 8090 Zürich, oder unter www.zvv.ch.
[1] OS 62, 36. Inkrafttreten: 10. Dezember 2006.
[2] Vom Regierungsrat genehmigt am 17. Mai 2006.