Verbundtarif des Zürcher Verkehrsverbunds (Auszug)

(vom 27. April 2006)[1][2]

Der Verkehrsrat beschliesst:1 Zur Umsetzung der Gebührenstaffelung gemäss Ziff. 4.820 werden die dafür notwendigen Personalien aufgenommen und in den ZVV-Datenpool eingespiesen. Sie werden für zwei Jahre ab Vorfallsdatum aufbewahrt.2 Bei Vorfällen gemäss Ziff. 4.820 bleibt die strafrechtliche Verfolgung vorbehalten, im dritten und in weiteren Fällen innert zweier Jahre erfolgt immer eine entsprechende Anzeige.3 Bei Vorfällen gemäss Ziff. 4.830 bleibt die strafrechtliche Verfolgung vorbehalten.4 Missbräuchlich verwendete Fahrausweise können eingezogen werden.5 Bei Vorfällen gemäss Ziff. 4.831 wird eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet. Gefälschte Fahrausweise werden eingezogen.

4.8 Gebühren

4.80Selbstbehalt bei Erstattungen
4.800Abzug vom BruttoerstattungsbetragFr. 16.–
4.801Abzug bei Erstattung von Fahrausweisen, die an Stelle eines vergessenen oder verlorenen persönlichen Monats-, Jahres-, General- oder Halbtax-Abonnements gelöst wurdenFr. 5.–
4.81Karten- und Ersatzgebühren
4.810Gebühr für den Ersatz eines AbonnementsFr. 30.–
4.82Gebühren bei Unregelmässigkeiten
4.820Zuschlag für Fahren ohne gültigen Fahrausweis (Barzahlung oder Rechnungsstellung)
Für den 1. FallFr. 80.–
Für den 2. Fall (innert 2 Jahren)Fr. 120.–
Für den 3. Fall (und weitere Fälle innert 2 Jahren)Fr. 150.–
4.821Bearbeitungsgebühr, wird erhoben von Inhaberinnen und Inhabern eines zur Zeit der Kontrolle gültigen persönlichen Monats-, Jahres-, General- oder Halbtax-Abonnements bei nachträglicher nahtloser Erneuerung eines abgelaufenen persönlichen Jahres-AbonnementsFr. 5.–
4.83Zusatzgebühren zu Ziff. 4.82
4.830Missbrauch sowie Angabe falscher Personalien und Adressen, FluchtFr. 100.–
4.831Vorweisen eines gefälschten FahrausweisesFr. 200.–
4.832Mahnung/VerfügungFr. 50.–
4.833Erstellen eines Strafantrags/einer StrafanzeigeFr. 50.–
4.834Rückzug eines Strafantrags auf Antrag des RichtersFr. 50.–
4.835BetreibungFr. 50.–
4.836Löschen des Betreibungsregistereintrags auf Antrag des FahrgastesFr. 200.–
4.837Zeittarif: je angebrochene ¼ Stunde und beschäftigte PersonFr. 25.–

Hinweis:

Der vollständige Verbundtarif des Zürcher Verkehrsverbunds ist publiziert im

Amtsblatt 2006, Seite 1525 . Er kann eingesehen und bezogen werden beim Zürcher Verkehrsverbund, Hofwiesenstrasse 370, 8090 Zürich, oder unter www.zvv.ch.


[1] OS 62, 36. Inkrafttreten: 10. Dezember 2006.

[2] Vom Regierungsrat genehmigt am 17. Mai 2006.

740.13 – Versionen

IDPublikationAufhebung
10309.12.2018Version öffnen
09511.12.201609.12.2018Version öffnen
08714.12.201411.12.2016Version öffnen
08320.12.201314.12.2014Version öffnen
07301.06.201120.12.2013Version öffnen
07112.12.201001.06.2011Version öffnen
06713.12.200912.12.2010Version öffnen
06314.12.200813.12.2009Version öffnen
05610.12.200614.12.2008Version öffnen
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05101.01.200601.01.2007Version öffnen