Verbundtarif des Zürcher Verkehrsverbunds (Auszug)

(vom 22. Januar 2004)[1]

Der Verkehrsrat beschliesst:1 Zur Umsetzung der Gebührenstaffelung gemäss Ziffer 4.820 werden die dafür notwendigen Personalien aufgenommen und in den ZVV-Datenpool eingespiesen. Sie werden für zwei Jahre ab dem jeweiligen Vorfall aufbewahrt.2 Bei Vorfällen gemäss Ziffer 4.820 bleibt die strafrechtliche Verfolgung vorbehalten, im dritten und in weiteren Fällen innert zweier Jahre erfolgt immer eine entsprechende Anzeige.3 Bei Vorfällen gemäss Ziffer 4.830 (Missbrauch sowie Angabe falscher Personalien und Adressen) bleibt die strafrechtliche Verfolgung vorbehalten.4 Missbräuchlich verwendete Fahrausweise können eingezogen werden.5 Bei Vorfällen gemäss Ziffer 4.831 wird eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet. Gefälschte Fahrausweise werden eingezogen.

4.82Gebühren
4.80Selbstbehalt bei Erstattungen
4.800Abzug vom BruttoerstattungsbetragFr. 16.–
4.801Abzug bei Erstattung von Fahrausweisen, die anstelle eines vergessenen oder verlorenen persönlichen Monats-, Jahres-, General- oder Halbtax-Abonnements gelöst wurdenFr. 5.–
4.81Karten- und Ersatzgebühren
4.810Gebühr für den Ersatz eines AbonnementsFr. 30.–
4.82Gebühren bei Unregelmässigkeiten
4.820Zuschlag für Fahren ohne gültigen Fahrausweis für den 1. FallFr. 80.–
im 1. Wiederholungsfall innert zweier Jahre im 2. und jedem weiteren Wiederholungsfall innert zweier JahreFr. 120.– Fr. 150.–
4.821Bearbeitungsgebühr, wird erhoben von Inhaberinnen und Inhabern eines zur Zeit der Kontrolle gültigen persönlichen Monats-, Jahres-, General- oder Halbtax-Abonnements bei nachträglicher nahtloser Erneuerung eines abgelaufenen persönlichen AbonnementsFr. 5.–
4.83Zusatzgebühren zu Ziffer 4.82
4.8303Missbrauch sowie Angabe falscher Personalien und Adressen, FluchtFr. 100.–
4.831Vorweisen eines gefälschten FahrausweisesFr. 200.–
4.832Mahnung/VerfügungFr. 50.–
4.833Erstellen eines Strafantrags/einer StrafanzeigeFr. 50.–
4.834Rückzug eines Strafantrags auf Antrag des RichtersFr. 50.–
4.835BetreibungFr. 50.–
4.836Löschen des Betreibungsregistereintrags auf Antrag des FahrgastesFr. 200.–
4.837Zeittarif: je angebrochene ¼-Stunde und beschäftigte PersonFr. 25.–

Hinweis:[2]

Der vollständige Verbundtarif des Zürcher Verkehrsverbunds wurde vom Regierungsrat am 17. Mai 2006 genehmigt und ist publiziert im Amtsblatt[2006][1525]. Er kann eingesehen und bezogen werden beim Zürcher Verkehrsverbund, Hofwiesenstrasse 370, 8090 Zürich, oder unter www.zvv.ch.


[1] OS 61, 9. Vom Regierungsrat genehmigt am 21. Juli 2004, 11. Mai 2005 und 14. Dezember 2005.

[2] Fassung gemäss Beschluss vom 10. November 2005 (OS 61, 9). In Kraft seit 1. Januar 2006.

[3] Fassung gemäss Beschluss vom 27. April 2006 (OS 61, 390). In Kraft seit 10. Dezember 2006.

740.13 – Versionen

IDPublikationAufhebung
10309.12.2018Version öffnen
09511.12.201609.12.2018Version öffnen
08714.12.201411.12.2016Version öffnen
08320.12.201314.12.2014Version öffnen
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06314.12.200813.12.2009Version öffnen
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05501.01.200701.02.2006Version öffnen
05101.01.200601.01.2007Version öffnen