Verordnung über die Zuständigkeit beim Verkehr mit Abfällen

(vom 11. Januar 2006)[1]

Der Regierungsrat beschliesst:

§ 1.

Als zuständige kantonale Behörde gemäss der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen vom 22. Juni 2005[2] wird das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft bezeichnet.

§ 2.

Diese Verordnung tritt auf den 1. März 2006 in Kraft. Die Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (Zuständigkeitsregelung) vom 11. März 1987 wird auf diesen Zeitpunkt aufgehoben.


[1] OS 61, 12; Begründung siehe ABl 2006, 58.

[2] SR 814. 610.

712.444 – Versionen

IDPublikationAufhebung
05201.03.200601.11.2011Version öffnen
00001.03.2006Version öffnen