Beschluss des Regierungsrates über die Verwendung von Gebäudedaten für kantonale Zwecke

(vom 8. Januar 2002)[1]

Der Regierungsrat beschliesst:

I.Die von den Gemeinden und Erhebungsstellen der Baustatistik für das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) erhobenen Daten werden für das kantonale Datenaustauschsystem « Gebäudedaten für Kanton und Gemeinden » (GeKaGe) verwendet.

II.Die Datenbestände der getrennten Informatiksysteme von GWR und GeKaGe werden zusammengeführt und gemeinsam gepflegt.

III.Veröffentlichung in der Gesetzessammlung. 1 [1] OS 57, 118.


704.25 – Versionen

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