Beschluss des Kantonsrates über den Sitz des Baurekursgerichts sowie die Zahl und den Beschäftigungsgrad seiner Mitglieder und Ersatzmitglieder

(vom 13. Dezember 2010)[1]

Der Kantonsrat,

gestützt auf § 333 Abs. 1 und § 334 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes vom 7. September 1975[4] und nach Einsichtnahme in die Anträge des Verwaltungsgerichts vom 23. August 2010[2] und der Justizkommission vom 30. November 2010[3]

I.Das Baurekursgericht hat seinen Sitz in Zürich.

II.Es besteht aus 16 Mitgliedern und zwölf Ersatzmitgliedern.

III.Der Beschäftigungsgrad der vier Abteilungspräsidenten beträgt je 25%, derjenige der zwölf weiteren Mitglieder je 12%.


[1] OS 65, 996.

[2] ABl 2010, 2059.

[3] ABl 2010, 2886.

[4] LS 700. 1.

700.71 – Versionen

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07101.01.2011Version öffnen