Beschluss des Regierungsrates über die Durchführung des Rekursverfahrens bei Steuererlass

(vom 11. Juni 2003)[1]

Der Regierungsrat beschliesst:

I.Das kantonale Steueramt kann gegen Entscheide der Gemeindebehörden über Steuererlass innert 30 Tagen nach Zustellung Rekurs erheben, sofern die erlassenen Staats- und Gemeindesteuern Fr. 1000 für ein Steuerjahr übersteigen.

II.Dieser Beschluss tritt am 1. August 2003 in Kraft. Gleichzeitig wird der Beschluss des Regierungsrates über die Durchführung des Einspracheverfahrens bei Steuererlass vom 26. Mai 1982 aufgehoben.

III.Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.


[1] OS 58, 276.

631.62 – Versionen

IDPublikationAufhebung
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00001.10.2003Version öffnen