Beschluss des Regierungsrates über die Durchführung des Rekursverfahrens bei Steuererlass

(vom 2. März 2016)[1]

Der Regierungsrat beschliesst:

I.Das kantonale Steueramt kann gegen Entscheide der Gemeindebehörden über Steuererlass innert 30 Tagen nach Zustellung Rekurs erheben, sofern die erlassenen Staats- und Gemeindesteuern Fr. 5000 für ein Steuerjahr übersteigen.

II.Der Beschluss des Regierungsrates über die Durchführung des Rekursverfahrens bei Steuererlass vom 11. Juni 2003 wird aufgehoben.

III.Der neue Beschluss gemäss Dispositiv I tritt am 1. Juli 2016 in Kraft. Der Beschluss gemäss Dispositiv II wird auf dieses Datum aufgehoben.


[1] OS 71, 157; Begründung siehe ABl 2016-03-18.

631.62 – Versionen

IDPublikationAufhebung
09301.07.2016Version öffnen
04301.01.200401.07.2016Version öffnen
04201.10.200331.12.2003Version öffnen
00001.10.2003Version öffnen