631.54 Beschluss des Regierungsrates über die Einreichung von Bescheinigungen im Einschätzungsverfahren

(vom 4. Oktober 1972)1 Der Regierungsrat beschliesst:

I.Steuerpflichtige, die Mitglied der Verwaltung oder eines andern Organes juristischer Personen sind, haben ihrer Steuererklärung eine Bescheinigung der Verwaltung über die ihnen zugekommenen Leistungen beizulegen, soweit die in einem Jahr von einer juristischen Person erhaltenen Beträge mindestens Fr. 300 betragen.

II.Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar 1973 in Kraft. Der Beschluss des Regierungsrates vom 13. Dezember 1951 wird auf den gleichen Zeitpunkt aufgehoben.

III.Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung. 1


[1] OS 44, 609 und GS IV, 349.

631.54 – Versionen

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00001.10.2003Version öffnen