Beschluss des Kantonsrates über den Sitz des Steuerrekursgerichts sowie die Zahl und den Beschäftigungsgrad seiner Mitglieder und Ersatzmitglieder

(vom 13. Dezember 2010)[1]

Der Kantonsrat,

gestützt auf § 112 und § 113 Abs. 1 des Steuergesetzes vom 8. Juni 1997[4] und nach Einsichtnahme in die Anträge des Verwaltungsgerichts vom 23. August 2010[2] und der Justizkommission vom 30. November 2010[3]

I.Das Steuerrekursgericht hat seinen Sitz in Zürich.

II.Die Zahl der Stellen für die voll- und teilamtlichen Mitglieder des Steuerrekursgerichts wird auf 600 Stellenprozente festgesetzt. Der Kantonsrat bestimmt bei der Wahl der Mitglieder deren Beschäftigungsgrad.

III.Die Zahl der Ersatzmitglieder wird auf zwölf festgesetzt.


[1] OS 65, 995.

[2] ABl 2010, 2061.

[3] ABl 2010, 2888.

[4] LS 631. 1.

631.531 – Versionen

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07101.01.2011Version öffnen