Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes
(vom 28. April 2004)[1]
Der Regierungsrat,
in Anwendung von § 106 Abs. 2 des Steuergesetzes vom 8. Juni 1997[2]
A. Aufgaben und Gliederung
Aufgaben
Das kantonale Steueramt vollzieht die kantonalen und eid-
Aufgaben genössischen Steuergesetze.
Das Amt steht unter der Leitung des Chefs oder der Chefin
Leitung des Steueramtes, welcher oder welche die Verantwortung für die Geschäftsführung trägt.
Organisationseinheiten
Zusammen setzung
Das Amt umfasst folgende Stäbe, Divisionen und Dienst-
Organisations abteilungen:
einheiten
a)Fachstäbe Einschätzungspraxis, Steuergesetzgebung und Spezialaufgaben,
b)Divisonen Süd, Nord und Stadt Zürich,
c)Branchendivisionen Bau, Konsum und Dienstleistungen,
d)Division Bücherrevision,
e)Dienstabteilungen:
– Personal
– Recht
– Inspektorat
– Logistik
– Finanzen
– Quellensteuer
– Bundessteuer
– Spezialdienste
– Wertschriftenbewertung
– Inventarkontrolle/Erbschaftssteuer§ 4.
B. Geschäftsleitung
Der Chef oder die Chefin des Steueramtes, der Chef-Stellvertreter oder die Chef-Stellvertreterin und der Stabschef oder die Stabschefin bilden die Geschäftsleitung des Steueramtes.
Aufgaben
Die Geschäftsleitung unterstützt den Chef oder die Chefin des Steueramtes bei der Geschäftsführung und der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen des Steueramtes und der Finanzdirektion.
Die Mitglieder der Geschäftsleitung leiten die ihnen direkt unterstellten Fachstäbe, Divisionen und Dienstabteilungen.
C. Aufgabenbereiche
Chef oder Chefin des Steueramtes
Der Chef oder die Chefin des Steueramtes hat folgende Hauptaufgaben:
Steueramtes
a)Leitung des Steueramtes,
b)Erlass der in die Zuständigkeit des Steueramtes fallenden allgemeinen Anordnungen,
| c) | Antragstellung zu Gesetzesvorlagen und Ausführungsvorschriften für die kantonalen und kommunalen Steuern, |
| d) | Stellungnahme zu Gesetzesvorlagen des Bundes und die Antrag - stellung zu kantonalen Ausführungsvorschriften für Bundes - steuern zuhanden der Finanzdirektion, |
| e) | Leitung der Fachstäbe sowie der Dienstabteilungen Personal, Recht und Inspektorat. |
Chef-Stellver-
Chef-Stellver treter oder Chef-Stellver treterin
Der Chef-Stellvertreter oder die Chef-Stellvertreterin hat folgende Hauptaufgaben:
Chef-Stellvera)
Stellvertretung des Chefs oder der Chefin Steueramt,
b)Leitung der Divisionen und der Dienstabteilungen Spezialdienste, Wertschriftenbewertung und Inventarkontrolle/Erbschaftssteuer,
c)Vorgabe der fachlichen und leistungsbezogenen Zielsetzungen hinsichtlich der unterstellten Bereiche,
d)Koordination der Einschätzungspraxis mit dem Fachstab Einschätzungspraxis und die Sicherstellung der Steuerveranlagungen,
e)Personalplanung und Führungsschulung in den Divisionen und Dienstabteilungen,
f)Mitwirkung bei der Budgeterstellung,
g)Mitwirkung in Fachkommissionen,
h)Mitwirkung bei der Antragstellung zu Gesetzesvorlagen, Ausführungsvorschriften und parlamentarischen Geschäften.
Stabschef oder Stabschefin
Der Stabschef oder die Stabschefin hat folgende Hauptauf-
Stabschef oder gaben:
Stabschefin
a)Leitung der Dienstabteilungen Logistik, Finanzen, Quellensteuer und Bundessteuer,
b)Vorgabe der fachlichen und leistungsbezogenen Zielsetzungen hinsichtlich der unterstellten Bereiche,
c)Verantwortung für das Globalbudget und den KEF,
d)Personalplanung und Personalschulung in den unterstellten Dienstabteilungen (einschliesslich Kanzleipersonal),
e)Erstellung von Steuerstatistiken in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Amt,
f)Mitwirkung in Fachkommissionen,
g)Mitwirkung bei der Antragstellung zu Gesetzesvorlagen, Ausführungsvorschriften und parlamentarischen Geschäften.
Fachstäbe
Die Fachstäbe Einschätzungspraxis, Steuergesetzgebung und
Fachstäbe
Spezialaufgaben unterstützen die Geschäftsleitung in Fachfragen. Weiter leiten sie die von der Geschäftsleitung übertragenen Projekte.
Divisionen Süd, und Stadt Zürich sowie Branchendivisionen Bau, Konsum und Dienstleis-
Die Divisionen haben folgende Aufgaben:
Divisionen
Nord und
a)Einschätzung der ihnen zugeteilten Steuerpflichtigen für Staats- Zürich sowie und Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer sowie die Festset- Branchendivi zung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer, sionen Bau, Konsum und
b)Entscheid über Einsprachen gegen die Einschätzung und die Fest- Dienstleis setzung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer, tungen
c)Vertretung des Staates in kantonalen Rekurs- oder Beschwerdeverfahren hinsichtlich Staats- und Gemeindesteuern, direkte Bundessteuer und Verrechnungssteuer,
d)Mitwirkung bei der Budgeterstellung,
e)Informieren des Chefs oder der Chefin Steueramt und des Fachstabes Einschätzungspraxis bei wirtschaftlich und rechtlich bedeutenden Angelegenheiten.
Division Bücherrevision
Die Division Bücherrevision hat folgende Aufgaben:
Division Bücherrevision
a)Durchführung von Buchprüfungen im Einschätzungsverfahren,
b)Einschätzung der von den Divisionen zugewiesenen Fälle bezüglich Staats- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer sowie die Festsetzung des Verrechnungssteueranspruchs,
c)Entscheid über Einsprachen gegen die Einschätzung und die Festsetzung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer,
d)Vertretung des Staates in kantonalen Rekurs- oder Beschwerdeverfahren hinsichtlich Staats- und Gemeindesteuern, direkte Bundessteuer und Verrechnungssteuer,
e)Ausarbeitung von Gutachten im Einsprache-, Rekurs- oder Beschwerdeverfahren, in Steuerbefreiungsverfahren oder in Strafverfahren wegen Steuerbetrugs,
f)Mitwirkung bei der Budgeterstellung,
g)Informieren des Chefs oder der Chefin Steueramt und des Fachstabes Einschätzungspraxis bei wirtschaftlich und rechtlich bedeutenden Angelegenheiten. Dienstabteilung
Dienstabteilung Personal
Die Dienstabteilung Personal hat folgende Aufgaben:
a)Organisation des Personaldienstes des Amtes,
b)Entscheid in Personalgeschäften, die an das Amt delegiert sind,
c)Vorbereitung von Personalgeschäften in Kompetenz der Finanzdirektion und des Regierungsrates,
d)Beratung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in persönlichen und personalrechtlichen Angelegenheiten,
e)Mitwirkung bei der Personalplanung des Amtes,
f)Organisation von Ausbildungsveranstaltungen des Amtes,
g)Personaldienstleistungen für die übrigen Ämter und Abteilungen der Finanzdirektion gemäss deren Anordnung. Dienstabteilung
Dienstabteilung Recht
Die Dienstabteilung Recht hat folgende Aufgaben:
a)Entscheid über Steuerbefreiungen,
b)Beantwortung von externen und internen Anfragen über die steuerliche Behandlung von Einlagen, Prämien und Beiträgen an Einrichtungen der 1., 2. und 3. Säule a und b sowie von Leistungen aus solchen Einrichtungen,
c)Beantwortung von externen und internen Anfragen über die Abzugsfähigkeit von gemeinnützigen Zuwendungen,
d)Bearbeitung von Rechtsfragen,
e)Antragstellung zu Dienstanweisungen und Empfehlungen zu allgemeinen Gemeindesteuern, Grundsteuern und weiteren Fachgebieten, die das Aufgabengebiet der Dienstabteilung Recht betreffen,
f)Vorbereitung der Orientierung der Steuerbehörden über die Rechtsprechung zu den zürcherischen und Bundessteuern und zum interkantonalen und internationalen Steuerrecht, soweit diese Aufgabe nicht in die Zuständigkeit einer anderen Abteilung fällt,
g)Vorbereitung von Stellungnahmen zu internationalen Doppelbesteuerungsabkommen,
h)Mitwirkung bei der Antragstellung zu interkantonalen und internationalen Gegenrechtsvereinbarungen,
i)Durchführung von Verständigungsverfahren zur Vermeidung interkantonaler und internationaler Doppelbesteuerung, soweit die Übernahme der Durchführung solcher Verfahren nicht durch die Departemente verlangt wird,
j)Mitwirkung bei der Antragstellung zur Gesetzgebung (Gesetzesvorlagen, Verordnungen) und zu parlamentarischen Geschäften,
k)Mitwirkung bei der Vorbereitung von Dienstanweisungen im Auftrag der Geschäftsleitung,
l)Mitwirkung bei der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Amtes und der Gemeindesteuerämter,
m)Mitwirkung in Fachkommissionen,
n)Mitwirkung bei der Erstellung eines Handbuches für die Divisionen,
o)Prozessführung in Beschwerdeverfahren vor Verwaltungsgericht und Bundesgericht hinsichtlich kantonaler Steuern, ausgenommen Nach- und Strafsteuern, den Bezug von Staats- und Gemeindesteuern sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern,
p)Prozessführung in Beschwerdeverfahren vor Bundesgericht hinsichtlich direkte Bundessteuer und Verrechnungssteuer,
q)Prozessführung in anderen ausgewählten Verfahren im Auftrag der Geschäftsleitung,
r)Bearbeitung von juristischer Bibliothek und Datenbank.
Dienstabteilung Inspektorat
Die Dienstabteilung Inspektorat hat folgende Aufgaben:
Dienstabteilung Inspektorat
a)Organisation und Durchführung des internen Qualitätsmanagements und Erstellung von entsprechenden Statistiken,
b)Qualitätskontrolle des Sichtverfahrens in den Gemeinden,
c)Überprüfung des Steuerbezugs in den Gemeinden,
d)Rapportierung und Erstellung von Prüfungsberichten zuhanden der Geschäftsleitung,
e)Mitwirkung bei der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Amtes und der Gemeindesteuerämter. Dienstabteilung
Dienstabteilung Logistik
Die Dienstabteilung Logistik hat folgende Aufgaben:
a)Steuerung und Führung der Informatikbelange sowie Integration, Bereitstellung und Sicherstellung des Betriebs der IT-Infrastruktur für das Amt und amtsübergreifend für die Finanzdirektion,
b)Steuerung, Führung und Sicherstellung der Organisations- und Prozessentwicklung innerhalb des kantonalen Steueramtes,
c)Führung des Projektportfoliomanagements,
d)Mitwirkung bei der Führung des Registers über die steuerpflichtigen Personen und die Archivierung der Steuerakten. Dienstabteilung
Dienstabteilung Finanzen
Die Dienstabteilung Finanzen hat folgende Aufgaben:
a)Rechnungsführung für das Steueramt,
b)Mitwirkung und Vorbereitung bei der Erarbeitung des Globalbudgets und des KEF,
c)Erteilung und Überwachung von Druckaufträgen und Materialbestellungen,
d)Vorbereitung und Mitwirkung bei der Ausarbeitung der Steuererklärungsunterlagen und Wegleitungen,
e)Liegenschaftenbewirtschaftung einschliesslich Vermietung der Parkplätze,
f)Bearbeitung des Zürcher Steuerbuches,
g)Erhebung von Rekursen gegen Entscheide der Gemeinden über Erlass von Staats- und Gemeindesteuern.
Dienstabteilung Quellensteuer
Die Dienstabteilung Quellensteuer hat folgende Aufgaben:
Dienstabteilung Quellensteuer
a)Durchführung der Quellensteuern für ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie für Personen mit Wohnsitz im Ausland, einschliesslich des Rechnungswesens und der Vorbereitung allgemeiner Anordnungen,
b)erstinstanzlicher Entscheid in Streitigkeiten über Steuerpflicht und Steuerabzug bei den Quellensteuern,
c)Vertretung des Staates im Einsprache-, Rekurs- oder Beschwerdeverfahren über Quellensteuern sowie die Ergreifung der dem Staat in diesen Verfahren zustehenden Rechtsmittel,
d)Prüfung und Genehmigung von Spesenreglementen.
Dienstabteilung Bundessteuer
Die Dienstabteilung Bundessteuer hat folgende Aufgaben:
Dienstabteilung Bundessteuer
a)Führung des Registers über die steuerpflichtigen Personen,
b)Eröffnung von Steuerveranlagungen und der Steuerbezug,
c)Repartition der kantonalen Anteile an der direkten Bundessteuer,
d)Durchführung des Erlassverfahrens,
e)Bezug von Nachsteuern und Bussen,
f)Festsetzung von Bussen wegen Verletzung von Verfahrenspflichten und deren Bezug,
g)Veranlagung der Bundessteuer für Personen ohne Staatssteuerpflicht sowie in andern Sonderfällen,
h)Ausarbeitung der Meldungen für die AHV-Kassen.
Dienstabteilung Spezialdienste
Die Dienstabteilung Spezialdienste hat folgende Aufgaben:
Dienstabteilung Spezialdienste
a)Untersuchung und Entscheid in Nachsteuer- und Hinterziehungsverfahren betreffend die Staats- und Gemeindesteuern und die direkte Bundessteuer,
b)Anzeige an die Strafuntersuchungsbehörden in Fällen von Steuerbetrug und die Vertretung des Staates vor Strafuntersuchungsbehörden und Gerichten,
c)Vorbereitung der Orientierung der Steuerbehörden über Gesetzgebung und Rechtsprechung zu den Hinterziehungsverfahren und zum Steuerbetrug,
d)Mitwirkung in Fachkommissionen,
e)Mitwirkung bei der Aus- und Weiterbildung der kantonalen und kommunalen Steuerfachleute im Bereich Spezialdienste. Die Dienstabteilung Spezialdienste ist ermächtigt, in den ihr übertragenen Geschäften den Staat in Rechtsmittelverfahren zu vertreten und die dem Staate zustehenden Rechtsmittel zu ergreifen, soweit diese Aufgabe nicht der Dienstabteilung Recht übertragen ist.
Dienstabteilung Wertschriftenbewertung
Die Dienstabteilung Wertschriftenbewertung hat folgende Aufgaben:
Dienstabteilung Wertschriften bewertung
a)Bewertung nichtkotierter Wertpapiere,
b)Ermittlung der Erträge und Steuerwerte von Wertpapieren sowie die Berechnung des Verrechnungsanspruches in den ihr zur Prüfung überwiesenen Steuerfällen,
c)Vorbereitung und Durchführung allgemeiner Anordnungen über die Verrechnungssteuer und die Vorbereitung der Orientierung der Steuerbehörden über Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Verrechnungssteuer,
d)Rückerstattung vom Bund erhobener Steuern auf Erträgnissen amerikanischer Wertpapiere (Steuerrückbehalt USA),
e)Entscheid über die Anrechnung von auf Kapitalerträgen oder Lizenzen erhobenen ausländischen Steuern auf eidgenössische, kantonale und kommunale Steuern und die Erstellung der Abrechnung für Bund, Kanton und Gemeinden,
f)Beurteilung von Mitarbeiterbeteiligungsplänen und -reglementen von Unternehmen mit Hauptsitz im Kanton Zürich hinsichtlich steuerbarem Einkommen und Vermögen. Dienstabteilung
Dienstabteilung Inventarkontrolle/Erb schaftssteuer
Die Dienstabteilung Inventarkontrolle/Erbschaftssteuer hat folgende Aufgaben:
kontrolle/Erbschaftssteuer
a)Vertretung des Staates bei der Inventarisation und die Prüfung der Inventare der Gemeindebehörden,
b)Einschätzungen von verstorbenen Steuerpflichtigen und deren Ehegatten sowie von Erbengemeinschaften für die Staats- und Gemeindesteuern und die direkte Bundessteuer sowie die Festsetzung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer,
c)Durchführung von Gemeindesteuerausscheidungen,
d)Entscheid über Einsprachen gegen Gemeindesteuerausscheidungen,
e)Bezeichnung des Einschätzungsortes für die Staatssteuer in Streitfällen,
f)Durchführung des der Finanzdirektion zum Vollzug zugewiesenen Gesetzes über Erbschafts- und Schenkungssteuern,
g)Entscheid über Einsprachen gegen Erbschafts- und Schenkungssteuern,
h)Vertretung des Staates in Rekursverfahren und in Prozessen vor Bundesgericht hinsichtlich Erbschafts- und Schenkungssteuern,
i)Vorbereitung der Orientierung der Steuerbehörden über Gesetzgebung und Rechtsprechung zu den Erbschafts- und Schenkungssteuern.
D. Schlussbestimmungen
Finanzdirektion
Finanzdirektion
Die Finanzdirektion ist ermächtigt, Aufgaben und Befugnisse der einzelnen Divisionen und Abteilungen des Steueramtes näher zu umschreiben und ihnen besondere Aufgaben oder neue Geschäfte zuzuweisen.
Inkrafttreten