Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes (OV KStA)
Der Regierungsrat,
gestützt auf § 106 Abs. 2 des Steuergesetzes vom 8. Juni 1997 (StG)[3]
A. Auftrag, Gliederung und Leitung
Gliederung
Das Steueramt ist wie folgt gegliedert:
a.Bereich Unternehmensentwicklung und Gemeinden,
b.Bereich Privatpersonen,
c.Bereich Unternehmen,
d.Bereich Recht und Gesetzgebung,
e.Bereich Ressourcen,
f.Stab.
B. Geschäftsleitung und Audit Committee
Geschäftsleitung
Die Chefin oder der Chef des Steueramtes und die direktunterstellten Bereichsleitenden gemäss § 2 sowie die Leiterin oder der Leiter des Stabs bilden die Geschäftsleitung des Steueramtes.
Die Geschäftsleitung unterstützt die Chefin oder den Chef des Steueramtes bei der Geschäftsführung des Steueramtes.
Audit Committee
Das Audit Committee erfüllt überwachende Aufgaben im Risikobereich und der Berichterstattung. Es wird dabei von der internen Revision unterstützt.
C. Zuständigkeiten
Bereich Unternehmensentwicklung und Gemeinden
a. Digital Services
Die Abteilung Digital Services gewährleistet den fachlichen Betrieb und die Weiterentwicklung der Fachapplikationen des Steueramtes.
b. Gemeinden
Die Abteilung Gemeinden erfüllt folgende Aufgaben:
a.Aufsicht über die Gemeindesteuerämter gemäss § 110 StG,
b.Durchführung von Gemeindesteuerausscheidungen,
c.Entscheid über Einsprachen hinsichtlich der Gemeindesteuerausscheidungen.
c. Register
Die Abteilung Register erfüllt folgende Aufgaben:
a.Führung des zentralen kantonalen Steuerregisters und des Treuhandregisters, einschliesslich Sicherstellung der Datenkonsistenz im Austausch zwischen Kanton und Gemeinden und den verschiedenen IT-Applikationen,
b.Durchführung des Steuererklärungsverfahrens für juristische Personen,
c.Erfassung und Verteilung der ein- und ausgehenden Rechtsmittel.
Bereich Privatpersonen
a. Zürich Nord, Zürich Süd und Zürich City
Die Abteilungen Zürich Nord, Zürich Süd und Zürich City erfüllen folgende Aufgaben:
a.Einschätzung der ihnen zugeteilten Steuerpflichtigen für Staats- und Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer sowie Festsetzung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer,
b.Entscheid über Einsprachen gegen die Einschätzung und die Festsetzung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer,
c.Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren vor dem Steuerrekursgericht hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern, der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer,
d.Bezeichnung des Einschätzungsortes für die Staatssteuer.
b. Quellensteuer
Die Abteilung Quellensteuer erfüllt folgende Aufgaben:
a.Vollzug der Bestimmungen über die Quellensteuern mit Ausnahme des Steuerbezugs,
b.Entscheid in Streitigkeiten über Steuerpflicht und Steuerabzug bei den Quellensteuern,
c.Entscheid über Einsprachen gegen die Festsetzung der Quellensteuern,
d.Einschätzung der nachträglich ordentlich zu veranlagenden Steuerpflichtigen für die Staats- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer,
e.Entscheid über Einsprachen gegen Einschätzungen zur nachträglichen ordentlichen Veranlagung,
f.Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren vor dem Steuerrekursgericht hinsichtlich der Quellensteuern und hinsichtlich Einschätzungen zur nachträglichen ordentlichen Veranlagung,
g.Bezeichnung des Einschätzungsortes für die Staatssteuer.
c. Nachlass
Die Abteilung Nachlass erfüllt folgende Aufgaben:
a.Vertretung des Kantons bei der Inventarisation und Prüfung der Inventare der Gemeindebehörden,
b.Einschätzung von verstorbenen Steuerpflichtigen und von deren Ehegattinnen oder Ehegatten sowie von Erbengemeinschaften für Staats- und Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer sowie Festsetzung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer,
c.Einschätzung der ergänzenden Vermögenssteuer bei mehreren Steuerpflichtigen,
d.Entscheid über Einsprachen gegen die Einschätzung und die Festsetzung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer,
e.Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren vor dem Steuerrekursgericht hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern, der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer,
f.Vollzug des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes vom 28. September 1986 für die Finanzdirektion,
g.Entscheid über Einsprachen gegen Erbschafts- und Schenkungssteuern,
h.Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren hinsichtlich der Erbschafts- und Schenkungssteuern,
i.Bezeichnung des Einschätzungsortes für die Staatssteuer.
d. Wertschriften
Die Abteilung Wertschriften erfüllt folgende Aufgaben:
a.Bewertung nicht kotierter Wertpapiere,
b.Ermittlung der Erträge und Steuerwerte von Wertpapieren sowie Berechnung des Verrechnungssteueranspruchs in den zugewiesenen Fällen,
c.Rückerstattung der vom Bund erhobenen Steuern auf Erträgnissen amerikanischer Wertpapiere (Steuerrückbehalt USA),
d.Entscheid über die Anrechnung von auf Kapitalerträgen oder Lizenzen erhobenen ausländischen Steuern,
e.Beurteilung von Mitarbeiterbeteiligungsplänen und -reglementen.
Bereich Unternehmen
a. Bau, Dienstleistungen und Konsum
Die Abteilungen Bau, Dienstleistungen und Konsum erfüllen folgende Aufgaben:
a.Einschätzung der ihnen zugeteilten Steuerpflichtigen für Staats- und Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer sowie Festsetzung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer,
b.Entscheid über Einsprachen gegen die Einschätzung und die Festsetzung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer,
c.Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren vor dem Steuerrekursgericht hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern, der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer,
d.Bezeichnung des Einschätzungsortes für die Staatssteuer.
Die Ausarbeitung von Meldungen an die Ausgleichskassen obliegt der Abteilung Bau.
b. Bücherrevision
Die Abteilung Bücherrevision erfüllt folgende Aufgaben:
a.Durchführung von Buchprüfungen im Einschätzungsverfahren und im Quellensteuerverfahren,
b.Einschätzung der von den Abteilungen zugewiesenen Steuerpflichtigen für Staats- und Gemeindesteuern und direkte Bundessteuer sowie Festsetzung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer,
c.Entscheid über Einsprachen gegen die Einschätzung und die Festsetzung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer,
d.Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren vor dem Steuerrekursgericht hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern, der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer,
e.Bezeichnung des Einschätzungsortes für die Staatssteuer.
Bereich Recht und Gesetzgebung
a. Rechtsdienst
Die Abteilung Rechtsdienst erfüllt folgende Aufgaben:
a.Entscheid über Steuerbefreiungen,
b.Entscheid über Einsprachen hinsichtlich der Steuerbefreiungen,
c.Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren hinsichtlich der Steuerbefreiungen,
d.Durchführung von Verständigungsverfahren zur Vermeidung interkantonaler und internationaler Doppelbesteuerung, soweit das Steueramt dafür zuständig ist,
e.Vertretung des Kantons in Beschwerdeverfahren vor Verwaltungsgericht und Bundesgericht hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern, der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer, vorbehältlich §§ 12 lit. h und 17 lit. c,
f.Vertretung des Steueramtes in Aufsichtsbeschwerdeverfahren gegen das Steueramt und Entscheid über Aufsichtsbeschwerden gegen Gemeindesteuerämter,
g.Entscheid über Gesuche um Akteneinsicht und Aktenherausgabe sowie Vorbereitung des Entscheids über die Entbindung vom Amtsgeheimnis,
h.Entscheid über Rekurse betreffend Ausstellung von Steuerausweisen,
i.Koordination oder Durchführung der dem Steueramt aufgrund des Bundesgesetzes vom 28. September 2012 über die internationale Amtshilfe in Steuersachen obliegenden Aufgaben.
b. Spezialdienst
Die Abteilung Spezialdienst erfüllt folgende Aufgaben:
a.Untersuchung und Entscheid in Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer,
b.Entscheid über Einsprachen hinsichtlich der Nachsteuern und der Steuerhinterziehung,
c.Vertretung des Kantons in Rechtsmittelverfahren hinsichtlich der Nachsteuern und der Steuerhinterziehung,
d.Einreichung von Strafanzeigen an die Strafuntersuchungsbehörden in Fällen von Steuerbetrug und Veruntreuung von Quellensteuern und Vertretung des Kantons vor Strafuntersuchungsbehörden und Gerichten.
c. Bezugsdienst
Die Abteilung Bezugsdienst erfüllt folgende Aufgaben:
a.Vertretung des Kantons in zugewiesenen Inkassoverfahren,
b.Durchführung von Sicherungsmassnahmen und Arrestverfahren für die vom Kanton bezogenen Steuern,
c.Festsetzung von Bussen wegen Verletzung von Verfahrenspflichten gemäss § 234 StG,
d.Entscheid über Rekurse hinsichtlich des Bezugs der Staats- und Gemeindesteuern,
e.Entscheid über den Steuererlass und -nachlass hinsichtlich der vom Kanton bezogenen Steuern,
f.Entscheid über von Steuerpflichtigen erhobene Rekurse hinsichtlich des Erlasses der vom Kanton und von den Gemeinden bezogenen Steuern sowie Erhebung von Rekursen gegen Erlassentscheide der Gemeinden,
g.Entscheid über Einsprachen hinsichtlich der Bussen wegen Verletzung von Verfahrenspflichten und des Bezugs der vom Kanton bezogenen Steuern,
h.Erlass von Haftungsverfügungen hinsichtlich der vom Kanton bezogenen Steuern.
Bereich Ressourcen
a. Rechnungswesen und Controlling
Die Abteilung Rechnungswesen und Controlling nimmt die Steuerteilung für die vom Kanton bezogenen Steuern vor.
b. Steuerbezug
Die Abteilung Steuerbezug erfüllt folgende Aufgaben:
a.Eröffnung von Steuerveranlagungen der direkten Bundessteuer,
b.Bezug der direkten Bundessteuer und von allen weiteren Steuern, für deren Bezug das Steueramt zuständig ist,
c.Bezug von Bussen wegen Steuerhinterziehung und Verletzung von Verfahrenspflichten sowie von Verfahrenskosten,
d.Vertretung des Kantons in Inkassoverfahren, unter Vorbehalt von § 18 lit. a,
e.Meldung der Daten für den Ressourcenausgleich des nationalen Finanzausgleichs.
Weitere Aufgaben und Organisation
Weitere Aufgaben und die Organisation der Bereiche und Organisationseinheiten des Steueramtes regelt das Organisationsreglement des Steueramtes.
D. Schlussbestimmung
Finanzdirektion
Die Finanzdirektion kann Aufgaben und Befugnisse der einzelnen Organisationseinheiten des Steueramtes näher umschreiben und ihnen besondere Aufgaben oder neue Geschäfte zuweisen.
[1] OS 79, 177; Begründung siehe ABl 2024-04-12.
[2] Inkrafttreten: 1. Juni 2024.
[3] LS 631. 1.
[4] LS 632. 1.
[5] SR 651. 1.