Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich

(vom 11. Juni 2021)[1][2]

Der Institutsrat,

gestützt auf § 6 Abs. 2 lit. d der Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich über Errichtung und Betrieb des Forensischen Instituts Zürich vom 14.September 2018 (Vereinbarung FOR)[3]

Gegenstand

§ 1.

Die Gebührenordnung regelt die Gebührenerhebung für Dienstleistungen des Forensischen Instituts Zürich (FOR) zugunsten der Stammkorps sowie der anderen öffentlichen und privaten Auftraggeberinnen und Auftraggebern.

Allgemeine Vorgaben

§ 2.

Die Gebührenfestsetzung erfolgt nach marktüblichen Kriterien und berücksichtigt die Wettbewerbsfähigkeit. Sie orientiert sich an kantonalen Verordnungen für vergleichbare Organisationseinheiten und den branchenüblichen Ansätzen von privaten Gutachterstellen. Vorbehalten bleiben die von Gesetzes wegen anwendbaren Gebührentarife.

Gebührenfestsetzung

§ 3.

1

Die Gebührenfestsetzung erfolgt für Dienstleistungen des Grundauftrages gemäss § 3 Abs. 1 und 2 Vereinbarung FOR kostendeckend.

2

Die Gebührenfestsetzung erfolgt für Dienstleistungen ausserhalb des Grundauftrages gemäss § 3 Abs. 3 und 4 Vereinbarung FOR mindestens kostendeckend.

3

Für standardisierte Leistungen werden Gebühren gemäss Anhang erhoben. Aufträge, die vom üblichen Umfang in bedeutendem Mass abweichen, werden nach Zeitaufwand verrechnet.

4

Die Gebührenfestsetzung für die übrigen Leistungen erfolgt nach Zeitaufwand gemäss Ansätzen im Anhang.

5

Verbrauchsmaterial, Aufwendungen für die Entsorgung von sichergestellten Materialien und Transportkosten werden kostendeckend verrechnet.

6

Der Institutsrat überprüft die Höhe der Gebühren regelmässig. Er teilt Anpassungen den betroffenen Behörden rechtzeitig mit.

Rechnungstellung

§ 4.

Erbrachte Leistungen werden spätestens 30 Tage nach der letzten Tätigkeit in Rechnung gestellt. Zugunsten der Stammkorps werden sie quartalsweise verrechnet.

Verantwortlichkeiten

§ 5.

Die zuständige Fachbereichsleitung bzw. bei Gutachtertätigkeit die ernannte sachverständige Person ist für die korrekte Leistungserfassung, Gebührenfestsetzung und Rechnungstellung verantwortlich.

Hinweis zu Anhängen

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Anhänge

Anhang[4] Gebühren Forensisches Institut Zürich

Stundenansätze
Fachspezialistin oder Fachspezialist (FS)Fr. 185
Expertin oder Experte (Exp)Fr. 220
Mitarbeiterin oder Mitarbeiter SekretariatFr. 130
Pauschalen Spurensicherung, Ausrücken, Instruktion
Tagespauschale Fachspezialistin oder FachspezialistFr. 1400
Tagespauschale Expertin oder ExperteFr. 1800
Pauschalen Betäubungsmittel-Spurensicherung
Fingernagelschmutz/Haarprobe, pro PersonFr. 100
Saug-Asservatnach Zeitaufwand (FS)
Pauschalen Zürcher Entschärfungsdienst
Vorsorgliche Durchsuchung (Private)nach Zeitaufwand (FS)
Vorgezogene Entsorgungsgebühren Explosivstoffe und PyrotechnikaFr. 35/kg
Pauschalen Fotografie/3D
Fotos/Fotodokumentation und sonstige Aufträgenach Zeitaufwand (FS)
Scannen Objekt, GrundgebührFr. 600
Scannen Tat-/Unfallort, GrundgebührFr. 1200
Visualisierung von eingescannten Tatorten (Virtual Reality), GrundgebührFr. 1400
Virtuelle Tatortbegehung (Augenschein)nach Zeitaufwand (FS)
Täterhöhenrekonstruktionnach Zeitaufwand (Exp)
Pauschalen Erkennungsdienst, Ausweisprüfung und Gesichtsvergleich
Erkennungsdienstliche Erfassung (für Visum Private)Fr. 60
Echtheitsprüfung AusweisdokumentFr. 100
Vorbeurteilung GesichtsbildvergleichFr. 550
Interdisziplinäre Vorabsichtung von Videoaufzeichnungennach Zeitaufwand (FS)
Pauschalen Daktyloskopie (Fingerabdrücke), DNA und Schusswaffen
Daktyloskopische Auswertung, einfache Spur, SichtbarmachungFr. 370
DNA-Spurenverwaltung (inkl. Bericht)Fr. 370
DNA-Abwaschen ab Munitionsteilen/Schmuck, pro AsservatFr. 100
Schusswaffen: Aufnahme Spurenmaterial in Zentrale Sammlung (inkl. Abgleich)Fr. 925

Stundenansätze

Pauschalen Unfalluntersuchung
Glühlampen, pro Asservat (exkl. Labor)Fr. 500
Aufzeichnungsgeräte, pro GerätFr. 370
Reifen/Räder, pro AsservatFr. 1100
Sicherheitsgurten, pro AsservatFr. 740
Laserpointer, METAS-Untersuchung inkl. FOR-BerichtFr. 800
Auslesung digitale Spuren aus FahrzeugFr. 550
Pauschalen Analytik und Betäubungsmitteluntersuchung
Gehaltsbestimmung Heroin/Kokain, pro AsservatFr. 400
Gehaltsbestimmung übrige Betäubungsmittel, pro AsservatFr. 530
Qualitative Untersuchung Cannabis, 1 bis 4 AsservateFr. 400
Qualitative Untersuchung Cannabis, mehr als 4 Asservatenach Zeitaufwand (FS)
Schmauch-Analyse (Rasterelektronenmikroskop), GrundgebührFr. 600
Zusätzlich pro Schmauch-AnalyseFr. 300
Brandschutt Voruntersuchung, bis 3 AsservateFr. 400
Brandschuttanalytik komplett, pro AsservatFr. 260
FahrkostenStundenansätze
Fahrkosten, normale Transporte, pro kmFr. 1
Fahrkosten, ADR-Transporte, pro kmFr. 1.30
Zuschlag
Zuschlag für Express-Untersuchung50%

Sämtliche Angaben exkl. MWSt und inkl. Material


[1] OS 76, 417; ABl 2021-06-18.

[2] Inkrafttreten: 1. Januar 2022.

[3] LS 551. 60.

[4] Fassung gemäss B vom 26. November 2024 (OS 80, 203; ABl 2025-05-23). In Kraft seit 1. Januar 2026.

551.63 – Versionen

IDPublikationAufhebung
13101.01.2026Version öffnen
11501.01.202201.01.2026Version öffnen