Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich
Der Institutsrat,
gestützt auf § 6 Abs. 2 lit. d der Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich über Errichtung und Betrieb des Forensischen Instituts Zürich vom 14.September 2018 (Vereinbarung FOR)[3]
Gegenstand
Die Gebührenordnung regelt die Gebührenerhebung für Dienstleistungen des Forensischen Instituts Zürich (FOR) zugunsten der Stammkorps sowie der anderen öffentlichen und privaten Auftraggeberinnen und Auftraggebern.
Allgemeine Vorgaben
Die Gebührenfestsetzung erfolgt nach marktüblichen Kriterien und berücksichtigt die Wettbewerbsfähigkeit. Sie orientiert sich an kantonalen Verordnungen für vergleichbare Organisationseinheiten und den branchenüblichen Ansätzen von privaten Gutachterstellen. Vorbehalten bleiben die von Gesetzes wegen anwendbaren Gebührentarife.
Gebührenfestsetzung
Die Gebührenfestsetzung erfolgt für Dienstleistungen des Grundauftrages gemäss § 3 Abs. 1 und 2 Vereinbarung FOR kostendeckend.
Die Gebührenfestsetzung erfolgt für Dienstleistungen ausserhalb des Grundauftrages gemäss § 3 Abs. 3 und 4 Vereinbarung FOR mindestens kostendeckend.
Für standardisierte Leistungen werden Gebühren gemäss Anhang erhoben. Aufträge, die vom üblichen Umfang in bedeutendem Mass abweichen, werden nach Zeitaufwand verrechnet.
Die Gebührenfestsetzung für die übrigen Leistungen erfolgt nach Zeitaufwand gemäss Ansätzen im Anhang.
Verbrauchsmaterial, Aufwendungen für die Entsorgung von sichergestellten Materialien und Transportkosten werden kostendeckend verrechnet.
Der Institutsrat überprüft die Höhe der Gebühren regelmässig. Er teilt Anpassungen den betroffenen Behörden rechtzeitig mit.
Rechnungstellung
Erbrachte Leistungen werden spätestens 30 Tage nach der letzten Tätigkeit in Rechnung gestellt. Zugunsten der Stammkorps werden sie quartalsweise verrechnet.
Verantwortlichkeiten
Die zuständige Fachbereichsleitung bzw. bei Gutachtertätigkeit die ernannte sachverständige Person ist für die korrekte Leistungserfassung, Gebührenfestsetzung und Rechnungstellung verantwortlich.
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Anhänge
Anhang[4] Gebühren Forensisches Institut Zürich
| Stundenansätze |
|---|
| Fachspezialistin oder Fachspezialist (FS)Fr. 185 |
| Expertin oder Experte (Exp)Fr. 220 |
| Mitarbeiterin oder Mitarbeiter SekretariatFr. 130 |
| Pauschalen Spurensicherung, Ausrücken, Instruktion |
| Tagespauschale Fachspezialistin oder FachspezialistFr. 1400 |
| Tagespauschale Expertin oder ExperteFr. 1800 |
| Pauschalen Betäubungsmittel-Spurensicherung |
| Fingernagelschmutz/Haarprobe, pro PersonFr. 100 |
| Saug-Asservatnach Zeitaufwand (FS) |
| Pauschalen Zürcher Entschärfungsdienst |
| Vorsorgliche Durchsuchung (Private)nach Zeitaufwand (FS) |
| Vorgezogene Entsorgungsgebühren Explosivstoffe und PyrotechnikaFr. 35/kg |
| Pauschalen Fotografie/3D |
| Fotos/Fotodokumentation und sonstige Aufträgenach Zeitaufwand (FS) |
| Scannen Objekt, GrundgebührFr. 600 |
| Scannen Tat-/Unfallort, GrundgebührFr. 1200 |
| Visualisierung von eingescannten Tatorten (Virtual Reality), GrundgebührFr. 1400 |
| Virtuelle Tatortbegehung (Augenschein)nach Zeitaufwand (FS) |
| Täterhöhenrekonstruktionnach Zeitaufwand (Exp) |
| Pauschalen Erkennungsdienst, Ausweisprüfung und Gesichtsvergleich |
| Erkennungsdienstliche Erfassung (für Visum Private)Fr. 60 |
| Echtheitsprüfung AusweisdokumentFr. 100 |
| Vorbeurteilung GesichtsbildvergleichFr. 550 |
| Interdisziplinäre Vorabsichtung von Videoaufzeichnungennach Zeitaufwand (FS) |
| Pauschalen Daktyloskopie (Fingerabdrücke), DNA und Schusswaffen |
| Daktyloskopische Auswertung, einfache Spur, SichtbarmachungFr. 370 |
| DNA-Spurenverwaltung (inkl. Bericht)Fr. 370 |
| DNA-Abwaschen ab Munitionsteilen/Schmuck, pro AsservatFr. 100 |
| Schusswaffen: Aufnahme Spurenmaterial in Zentrale Sammlung (inkl. Abgleich)Fr. 925 |
Stundenansätze
| Pauschalen Unfalluntersuchung |
|---|
| Glühlampen, pro Asservat (exkl. Labor)Fr. 500 |
| Aufzeichnungsgeräte, pro GerätFr. 370 |
| Reifen/Räder, pro AsservatFr. 1100 |
| Sicherheitsgurten, pro AsservatFr. 740 |
| Laserpointer, METAS-Untersuchung inkl. FOR-BerichtFr. 800 |
| Auslesung digitale Spuren aus FahrzeugFr. 550 |
| Pauschalen Analytik und Betäubungsmitteluntersuchung |
| Gehaltsbestimmung Heroin/Kokain, pro AsservatFr. 400 |
| Gehaltsbestimmung übrige Betäubungsmittel, pro AsservatFr. 530 |
| Qualitative Untersuchung Cannabis, 1 bis 4 AsservateFr. 400 |
| Qualitative Untersuchung Cannabis, mehr als 4 Asservatenach Zeitaufwand (FS) |
| Schmauch-Analyse (Rasterelektronenmikroskop), GrundgebührFr. 600 |
| Zusätzlich pro Schmauch-AnalyseFr. 300 |
| Brandschutt Voruntersuchung, bis 3 AsservateFr. 400 |
| Brandschuttanalytik komplett, pro AsservatFr. 260 |
| FahrkostenStundenansätze |
| Fahrkosten, normale Transporte, pro kmFr. 1 |
| Fahrkosten, ADR-Transporte, pro kmFr. 1.30 |
| Zuschlag |
| Zuschlag für Express-Untersuchung50% |
Sämtliche Angaben exkl. MWSt und inkl. Material
[1] OS 76, 417; ABl 2021-06-18.
[2] Inkrafttreten: 1. Januar 2022.
[3] LS 551. 60.
[4] Fassung gemäss B vom 26. November 2024 (OS 80, 203; ABl 2025-05-23). In Kraft seit 1. Januar 2026.