Gebührenordnung des Forensischen Instituts Zürich

(vom 11. Juni 2021)[1][2]

Der Institutsrat,

gestützt auf § 6 Abs. 2 lit. d der Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich über Errichtung und Betrieb des Forensischen Instituts Zürich vom 14.September 2018 (Vereinbarung FOR)[3]

Gegenstand

§ 1.

Die Gebührenordnung regelt die Gebührenerhebung für Dienstleistungen des Forensischen Instituts Zürich (FOR) zugunsten der Stammkorps sowie der anderen öffentlichen und privaten Auftraggeberinnen und Auftraggebern.

Allgemeine Vorgaben

§ 2.

Die Gebührenfestsetzung erfolgt nach marktüblichen Kriterien und berücksichtigt die Wettbewerbsfähigkeit. Sie orientiert sich an kantonalen Verordnungen für vergleichbare Organisationseinheiten und den branchenüblichen Ansätzen von privaten Gutachterstellen. Vorbehalten bleiben die von Gesetzes wegen anwendbaren Gebührentarife.

Gebührenfestsetzung

§ 3.

1

Die Gebührenfestsetzung erfolgt für Dienstleistungen des Grundauftrages gemäss § 3 Abs. 1 und 2 Vereinbarung FOR kostendeckend.

2

Die Gebührenfestsetzung erfolgt für Dienstleistungen ausserhalb des Grundauftrages gemäss § 3 Abs. 3 und 4 Vereinbarung FOR mindestens kostendeckend.

3

Für standardisierte Leistungen werden Gebühren gemäss Anhang erhoben. Aufträge, die vom üblichen Umfang in bedeutendem Mass abweichen, werden nach Zeitaufwand verrechnet.

4

Die Gebührenfestsetzung für die übrigen Leistungen erfolgt nach Zeitaufwand gemäss Ansätzen im Anhang.

5

Verbrauchsmaterial, Aufwendungen für die Entsorgung von sichergestellten Materialien und Transportkosten werden kostendeckend verrechnet.

6

Der Institutsrat überprüft die Höhe der Gebühren regelmässig. Er teilt Anpassungen den betroffenen Behörden rechtzeitig mit.

Rechnungstellung

§ 4.

Erbrachte Leistungen werden spätestens 30 Tage nach der letzten Tätigkeit in Rechnung gestellt. Zugunsten der Stammkorps werden sie quartalsweise verrechnet.

Verantwortlichkeiten

§ 5.

Die zuständige Fachbereichsleitung bzw. bei Gutachtertätigkeit die ernannte sachverständige Person ist für die korrekte Leistungserfassung, Gebührenfestsetzung und Rechnungstellung verantwortlich.

Hinweis zu Anhängen

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Anhänge

Anhang Gebühren Forensisches Institut Zürich

Stundenansätze
Fachspezialistin oder FachspezialistFr. 140
Expertin oder ExperteFr. 190
Mitarbeiterin oder Mitarbeiter SekretariatFr. 100
Pauschalen Spurensicherung, Ausrücken, Instruktion
Tagespauschale Fachspezialistin oder FachspezialistFr. 1100
Tagespauschale Expertin oder ExperteFr. 1500
Pauschalen Betäubungsmittel-Spurensicherung
Fingernagelschmutz/Haarprobe, pro PersonFr. 140
Spurensicherung Saug-Asservat, pro PersonFr. 280
Spurensicherung an Kleidern, pro PersonFr. 280
Pauschale Zürcher Entschärfungsdienst Vorsorgliche Durchsuchung (Private)Fr. 700
Pauschalen Fotografie/3D
Fotos/Fotodokumentation, Standard: pro SeiteFr. 15
Sonstige Aufträge nach Aufwand, mindestensFr. 70
Erstellung CAD-Plan, bis 4 Std., inkl. 1 PrintFr. 400
Erstellung CAD-Plan, mehr als 4 Std.nach Zeitaufwand
Plan (Original vorhanden): pro PrintFr. 100
Scannen Objekt, GrundgebührFr. 500
Scannen Tat-/Unfallort, GrundgebührFr. 1000
TäterhöhenrekonstruktionFr. 1500
Pauschale Erkennungsdienst
Erkennungsdienstliche Behandlung für Private (für Visum)Fr. 60
Pauschalen Daktyloskopie (Fingerabdrücke) und DNA
Daktyloskopische Auswertung, einfach (Sichtbarmachung)Fr. 280
DNA-Spurenverwaltung (inkl. Bericht)Fr. 300
DNA-Abwaschen ab Munitionsteilen, pro TeilFr. 50
Pauschalen Unfalluntersuchungen
Glühlampen, pro Stück (exkl. Labor)Fr. 250
Aufzeichnungsgeräte, pro StückFr. 250
Reifen/Räder, pro StückFr. 1000
Sicherheitsgurten, pro StückFr. 500
Tachoscheibenauswertung (Gutachten)Fr. 1200

Stundenansätze

Laserpointer, Bestimmung Leistungsklasse Fr. 280

Laserpointer, METAS-Untersuchung inkl. FOR-Bericht Fr. 450

Auslesung Fahrzeug

Fr. 500

Pauschalen Schusswaffen

Aufnahme Spurenmaterial in Zentrale Sammlung (inkl. Abgleich)Fr. 820
Beschuss: pro WaffeFr. 140
Schusswaffen-Vergleich, wenige offene Fälle, pro WaffeFr. 120
Schusswaffen-Vergleich, viele offene Fälle, pro WaffeFr. 360
Auslesen DestabilisierungsgerätFr. 440
Pauschalen Analytik und Betäubungsmitteluntersuchungen
Laboranalytik, pro Untersuchung, pro AsservatFr. 300
Gehaltsbestimmung Heroin/Kokain, pro AsservatFr. 330
Gehaltsbestimmung übrige Betäubungsmittel, pro AsservatFr. 450
Identifikation (2 Methoden), pro AsservatFr. 450
Zusatzmethoden, pro UntersuchungFr. 250
Qualitative Untersuchung Cannabis, 1 bis 4 ProbenFr. 280
Qualitative Untersuchung Cannabis, mehr als 4 Probennach Zeitaufwand
Synthetische Cannabinoide, bis 4 AsservateFr. 280
– weitere Asservatenach Zeitaufwand
Profiling, Gehaltsbestimmungnach Zeitaufwand
Schmauch-Analyse (Rasterelektronenmikroskop), GrundgebührFr. 250
– pro AnalyseFr. 500
Brandschutt Voruntersuchung, bis 3 ProbenFr. 250
Brandschuttanalytik komplett, pro ProbeFr. 200
Fahrkosten
Fahrkosten, normale Transporte, pro kmFr. 1
Fahrkosten, ADR-Transporte, pro kmFr. 1.30
Zuschläge
Gerätezuschlag 1 (falls nicht inbegriffen in Pauschale)Fr. 300
Gerätezuschlag 2 (falls nicht inbegriffen in Pauschale)Fr. 600
Zuschlag für Express-Untersuchungen, höchstens bis50%

Sämtliche Angaben exkl. MWSt und inkl. Material


[1] OS 76, 417; ABl 2021-06-18.

[2] Inkrafttreten: 1. Januar 2022.

[3] LS 551. 60.

551.63 – Versionen

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