Kulturförderungsverordnung (KFV)
(vom 26. Mai 2010)[1]
Der Regierungsrat,
gestützt auf § 5 des Kulturförderungsgesetzes vom 1. Februar 1970 (KFG)[2]
Ziele der Kulturförderung
Die kantonale Kulturförderung bezweckt ein vielfältiges kulturelles Leben und wahrt die Unabhängigkeit des kulturellen Schaffens.
Es werden in erster Linie Institutionen, Veranstaltungen, Werke und kulturell Schaffende gefördert, die zum Kanton in einer engen Beziehung stehen.
Regierungsrat
Der Regierungsrat beschliesst ein Leitbild für die Kulturförderung. Er legt dort insbesondere die qualitativen und kulturpolitischen Kriterien der Kulturförderung in den Grundzügen fest.
Fachstelle Kultur
Die Direktion der Justiz und des Innern (Direktion) führt eine Fachstelle Kultur. Sie ist Anlaufstelle für kulturelle Fragen des Kantons. Ihr obliegt die Umsetzung des Kulturförderungsgesetzes[2].
Die Fachstelle erfüllt insbesondere folgende Aufgaben:
a.Beratung der Direktion in kulturellen Angelegenheiten,
b.Vertretung des Kantons in kulturellen Gremien,
c.Vorbereitung von Richtlinien der Direktion über die Kulturförderung auf der Grundlage des Kulturförderungsleitbildes des Regierungsrates,
d.Gewährung von Beiträgen und Ankäufe von Werken im Rahmen der Direktionskompetenz,
e.Führung des Sekretariates der Kulturförderungskommission und ihrer Fachgruppen.
Kulturförderungskommission
a. Bestand
Die Kulturförderungskommission wird von der Vorsteherin oder dem Vorsteher der Direktion präsidiert.
Der Regierungsrat wählt auf Antrag der Direktion die weiteren, höchstens 20 Mitglieder der Kommission.
b. Sitzungen
Die Kulturförderungskommission tritt auf Einladung der Präsidentin oder des Präsidenten oder auf Verlangen der Hälfte der Mitglieder zusammen.
Die Leiterin oder der Leiter der Fachstelle Kultur nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
c. Aufgaben
Die Kulturförderungskommission berät den Regierungsrat in grundsätzlichen kulturellen Fragen und bei der Verleihung von Auszeichnungen.
Die Kommissionsmitglieder können der Fachstelle Kultur Vorschläge über neue Bereiche und Formen kantonaler Kulturförderung unterbreiten.
d. Fachgruppen
Die Direktion bildet aus dem Kreis der Mitglieder der Kulturförderungskommission ständige Fachgruppen. Zur Behandlung einzelner Geschäfte kann die Fachstelle Kultur weitere Fachgruppen bilden.
Die Fachstelle lädt die Fachgruppen zu Sitzungen ein und nimmt daran mit beratender Stimme teil.
Die Fachgruppen geben zu Gesuchen und Geschäften, die ihnen von der Fachstelle zugewiesen werden, Empfehlungen ab.
Weitere Sachverständige
Die Fachstelle Kultur kann zur Beratung und Unterstützung weitere Sachverständige beiziehen.
Beitragsverfahren
Die Fachstelle erlässt Weisungen über die Form und den Inhalt von Beitragsgesuchen.
Sie veröffentlicht die Termine, bis zu denen Gesuche bei ihr eingereicht werden müssen. Auf verspätet eingereichte Gesuche tritt sie nicht ein.
[1] OS 65, 339; Begründung siehe ABl 2010, 1187.
[2] LS 440. 1.
[3] Fassung gemäss RRB vom 30. März 2011 (OS 66, 398; ABl 2011, 1015). In Kraft seit 1. Juli 2011.