Verordnung über den Diplomstudiengang «IT-Projektmanagement» an der Universität Zürich
(vom 5. März 2007)[1]
Der Universitätsrat beschliesst:
I. Allgemeines
Trägerschaft und Diplom
Die Trägerschaft obliegt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich. Den erfolgreichen Weiterbildungsstudierenden wird ein Diploma of Advanced Studies (DAS) in IT Project Management von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät verliehen.
Zielsetzung
Beim Diplomstudiengang handelt es sich um eine berufsbegleitende universitäre Weiterbildung mit dem Zweck, den Weiterbildungsstudierenden Grundlagenwissen und angewandtes Wissen in Organisationsentwicklung, Arbeitspsychologie, Informatik, Projektorganisation und -management sowie in Führungsprinzipien zu vermitteln.
Der Diplomstudiengang verbindet akademische Lehre und Forschung mit unternehmerischer Praxis und fördert gleichzeitig fachliche, methodische sowie soziale Kompetenzen.
Zulassungsvoraussetzungen
Der Diplomstudiengang richtet sich an Projektleiterinnen und Projektleiter, Organisatorinnen und Organisatoren, Beraterinnen und Berater sowie Ausbildungsverantwortliche aus Wirtschaft und Verwaltung an der Schnittstelle zur Informatik.
Die Bewerberinnen und Bewerber verfügen über einen Hochschulabschluss oder über eine äquivalente Ausbildung. Zudem wird eine mindestens zweijährige Projekterfahrung vorausgesetzt.
Pro Studiengang werden in der Regel 25 Weiterbildungsstudierende zugelassen.
Der Weiterbildungsausschuss des Instituts für Informatik erlässt Richtlinien, welche das Aufnahmeverfahren und die Anrechnung von Vorleistungen regeln.
II. Organisation
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät übt die Aufsicht über den Diplomstudiengang aus.
Weiterbildungsausschuss des Instituts für Informatik
Der Weiterbildungsausschuss wird von der Institutsleitung gewählt und besteht aus drei Mitgliedern des Instituts für Informatik, welche zugleich ordentliche Professorinnen oder Professoren sind, und der Studiengangsleitung.
Der Weiterbildungsausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben:
1.Entscheid über das Lehrkonzept und die Programmgestaltung,
2.Sicherstellung von geeigneten Massnahmen zur Qualitätssicherung,
3.Genehmigung des Budgets,
4.Bestimmung der Studiengangsleitung,
5.Koordination der Zusammenarbeit mit der Trägerschaft,
6.Entscheid über die zuzulassenden Bewerberinnen und Bewerber,
7.Antrag an die Fakultät zur Verleihung des Diploms.
Studiengangsleitung
Die Studiengangsleitung ist verantwortlich für die operationelle Führung und hat insbesondere folgende Aufgaben:
1.Konzeption des Studiengangs und Erstellung des Studienprogramms,
2.Pflege des Kontaktes mit den gegenwärtigen und künftigen Dozentinnen und Dozenten und Abfassen der Honorarverträge,
3.Unterstützung der Dozentinnen und Dozenten bei der Durchführung der Programmeinheiten,
4.Marktforschung und Ausarbeitung von Vorschlägen für Lehrprogramme und Lehrkonzepte und zur Qualitätssicherung,
5.Regelung der zu erreichenden Prüfungsleistungen bzw. Kreditpunkte, inklusive Organisation des Kreditpunktesystems,
6.Koordination und Durchführung der Prüfungen,
7.Anrechnung von Vorleistungen,
8.Erstellung des Budgets und der Rechnungen pro Jahr und Studiengang sowie eines jährlichen Rechenschaftsberichtes.
Die Studiengangsleitung ist für alle Bereiche zuständig, soweit diese nicht in die Zuständigkeit eines anderen Organs fallen.
Fachstelle für Weiterbildung
Die Fachstelle für Weiterbildung wirkt unterstützend bei der Konzeption, beim Aufbau und bei der Publikation des Diplomstudiengangs mit.
Lehrkörper
Der Lehrkörper besteht aus Dozentinnen und Dozenten der Universität Zürich sowie aus beigezogenen Referentinnen und Referenten, die als Dozentinnen und Dozenten an anderen Universitäten und Hochschulen oder in der Praxis tätig sind.
Der Lehrkörper wird für seine Tätigkeit separat entschädigt.
Für die Dozentinnen und Dozenten der Universität Zürich bestehen kein Anspruch auf und keine Verpflichtung zur Mitwirkung am Diplomstudiengang.
III. Studiengang
Programm
Der Studiengang umfasst 60 bis 70 Tage und dauert maximal anderthalb Jahre.
Der Stoff gliedert sich in inhaltlich kohärente Module. Die Inhalte der Module werden in der jeweiligen Programmausschreibung beschrieben.
Kreditpunkte
Für ein Diplom müssen 48 ECTS-Punkte erworben werden.
Ein Punkt entspricht dabei einer Arbeitsleistung von 25 bis 30 Stunden, welche als gesamte für die Erarbeitung des Stoffes aufzuwendende Zeit angesehen wird.
Leistungsnachweise
Ein Leistungsnachweis besteht in der Regel aus einer Prüfung oder einer schriftlichen oder mündlichen Arbeit oder einer Kombination.
Die Bewertung der Leistungsnachweise erfolgt durch die Studiengangsleitung, welche die Veranstaltungen begleitet, oder durch die jeweiligen Dozentinnen und Dozenten.
Ein Leistungsnachweis wird benotet.
Ein ungenügender Leistungsnachweis kann einmal wiederholt werden. Die Wiederholung muss innert eines halben Jahres erfolgen. Ansonsten gilt er als definitiv nicht bestanden.
Die Studierenden, die nicht alle Veranstaltungen bestanden haben, erhalten einen Auszug über die bestandenen Leistungsnachweise bzw. ein Zertifikat, wenn sie mindestens 20 ECTS-Punkte erworben haben.
Abmeldung von Leistungsnachweisen
Tritt vor Beginn oder während der Durchführung eines Leistungsnachweises ein zwingender, unvorhersehbarer und unabwendbarer Verhinderungsgrund ein, ist der Studiengangsleitung unverzüglich ein schriftliches, begründetes und mit einer entsprechenden Bestätigung (insbesondere ärztliches Zeugnis) versehenes Abmeldegesuch einzureichen.
Wird das Abmeldegesuch von der Studiengangsleitung nicht bewilligt, gilt der Leistungsnachweis als nicht bestanden.
Die verspätete Geltendmachung von Abmeldungsgründen, die sich auf einen bereits abgelegten Leistungsnachweis beziehen, ist ausgeschlossen.
Bleibt eine Weiterbildungsstudierende oder ein Weiterbildungsstudierender einem Leistungsnachweis unabgemeldet fern, gilt dieser als nicht bestanden.
Betrugshandlungen
Bei Betrugshandlungen, insbesondere wenn jemand unerlaubte Hilfsmittel verwendet, sich während der Durchführung eines Leistungsnachweises unerlaubterweise unterhält oder die Zulassung gestützt auf unrichtige oder unvollständige Angaben erhalten hat, erklärt die Studiengangsleitung den Leistungsnachweis als nicht bestanden oder einen ausgestellten Ausweis als ungültig.
Wurde auf Grund des ungültig erklärten Leistungsnachweises ein Diplom verliehen, so wird dieses auf Grund eines Beschlusses der Trägerschaft aberkannt; allfällige Urkunden werden eingezogen.
IV. Finanzen
Studiengeld
Der Diplomstudiengang ist kostendeckend durchzuführen.
Das Studiengeld beträgt zwischen Fr. 25 000 und Fr. 30 000. Im Studiengeld sind sämtliche Gebühren eingeschlossen.
Nach Erhalt der Aufnahmebestätigung kann innerhalb von 10 Tagen vom Studiengang ohne Kostenfolge zurückgetreten werden. Danach gelten die gesamten Studiengebühren als geschuldet. Bei einem späteren Rücktritt werden die Studiengebühren nicht zurückerstattet.
V. Schluss- und Übergangsbestimmungen
[2] LS 415. 112.