Rahmenordnung für den fakultätsübergreifenden Bachelor- und den fakultätsübergreifenden Master-Studiengang mit zwei Hauptfächern
(vom 23. Oktober 2006)[1]
Der Universitätsrat beschliesst:
1. Allgemeines
Regelungsbereich
Die vorliegende Rahmenordnung regelt die allgemeinen Bedingungen für Bachelor- und Master-Studiengänge mit zwei Hauptfächern, von denen eines an der Theologischen Fakultät und eines an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich absolviert wird.
Sie beschränkt sich auf Regelungen von Fragen, die durch fakultätsübergreifende Fächerkombinationen entstehen, durch die jeweiligen Rahmenordnungen der beiden Fakultäten nicht abgedeckt sind oder die auf Grund unterschiedlicher Regelungen in den beiden Fakultäten der Präzisierung bedürfen.
Umfang des fakultäts-übergreifenden Bachelor- und Master-Studiengangs mit zwei Hauptfächern
Der fakultätsübergreifende Bachelor-Studiengang mit zwei Hauptfächern umfasst 180 Kreditpunkte, wovon auf jedes Hauptfach 90 Kreditpunkte entfallen.
Der fakultätsübergreifende Master-Studiengang umfasst 120 Kreditpunkte, wovon je 45 Kreditpunkte auf die Curricula der beiden Hauptfächer entfallen und 30 Kreditpunkte durch das Abfassen einer Masterarbeit in einem der beiden Hauptfächer erworben werden.
Pro Studienstufe müssen mindestens 60 Kreditpunkte an der Universität Zürich erworben werden, davon mindestens 20 Kreditpunkte in jedem der beiden Hauptfächer.
2. Hauptfachkombinationen
Kombinationsmöglichkeiten
Im Rahmen des fakultätsübergreifenden Studiums mit zwei Hauptfächern sind grundsätzlich alle Hauptfächer der beiden Fakultäten kombinierbar, die konsekutiv im Umfang von 90 Kreditpunkten (Bachelor-Studium) und 45+30 Kreditpunkten (Curriculum und Masterarbeit im Master-Studium) studiert werden können.
Module, die sowohl Bestandteil des Hauptfachs der einen wie auch Bestandteil des Hauptfachs der anderen Fakultät sind, werden in jedem Fall dem anbietenden und ressourcenstellenden Hauptfach zugeordnet und müssen im anderen Hauptfach substituiert werden.
3. Zulassung
Zulassung zum Bachelor-Studium
Für die Zulassung zum Bachelor-Studium unter den Bedingungen der vorliegenden Rahmenordnung ist grundsätzlich das Reglement über die Zulassung zum Studium an der Universität Zürich (RZS)[2] massgebend.
Ein Übertritt von einem bestehenden Lizenziatsstudiengang zu einem Bachelor-Studium unter den Bedingungen der vorliegenden Rahmenordnung ist möglich, sofern die durch die Rahmenordnungen und Ausführungsbestimmungen beider Fakultäten für die jeweiligen Hauptfächer bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind.
Über die Anrechnung von Studienleistungen aus dem Lizenziatsstudium im Hauptfach der Philosophischen Fakultät entscheidet die für das betreffende Hauptfach zuständige Instanz auf Antrag.
Über die Anrechnung von Studienleistungen im Hauptfach der Theologischen Fakultät – namentlich bei bereits bestandener Zwischenprüfung – entscheidet die für das betreffende Hauptfach zuständige Studienkommission auf Antrag.
Latinum
Für das Studium unter den Bedingungen der vorliegenden Rahmenordnung wird Kenntnis des Lateins (auf Stufe Maturität oder dieser gleichwertig) vorausgesetzt. Diese muss durch ein kantonales oder eidgenössisches Maturitätszeugnis oder durch eine Bescheinigung über fakultativen Lateinunterricht gewisser schweizerischer Mittelschulen gemäss dem Umfang und den Anforderungen der Philosophischen Fakultät (einschliesslich einer mit einer genügenden Note bestandenen Abschlussprüfung) nachgewiesen werden.
Fehlen diese Voraussetzungen, kann die erforderliche Lateinkenntnis im Verlaufe des Bachelor-Studiums durch fakultäre Lateinkurse (mit Abschlussprüfung) an einer der beiden Fakultäten erworben werden.
Im Hauptfach der Theologischen Fakultät kann die entsprechende Anzahl Kreditpunkte im Wahlbereich angerechnet werden, sofern die betreffende Studienordnung dies vorsieht.
Ausnahmen betreffend Lateinkenntnisse regeln die Studienordnungen der jeweiligen Hauptfächer.
Zulassung zum Master-Studium
Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studium unter den Bedingungen der vorliegenden Rahmenordnung ist ein erfolgreich absolviertes Bachelor-Studium von Fächern, für welche die Studienordnung der jeweils kombinierten Hauptfächer die Zulassung erlaubt.
Über die Zulassung von Studierenden anderer Universitäten zum Master-Studium unter den Bedingungen der vorliegenden Rahmenordnung entscheiden die für die jeweiligen Hauptfächer zuständigen Instanzen entsprechend der dafür geltenden Rahmen- und Studienordnungen.
Zweitstudium
Wurde bereits ein Master- oder ein Lizenziatsstudium an der Philosophischen oder an der Theologischen Fakultät abgeschlossen, so kann nur dann ein Zweitstudium unter den Bedingungen der vorliegenden Rahmenordnung absolviert und als solches ausgewiesen werden, wenn zuvor keines der beiden Hauptfächer an der Universität Zürich oder an einer anderen Universität studiert wurde.
Ein Zusatzstudium nur eines Hauptfachs unter den Bedingungen der vorliegenden Rahmenordnung ist ausgeschlossen.
4. Fakultäre Ordnungen
Bestehende Rahmen- und Studienordnungen
Für jedes Hauptfach gelten die von der jeweils zuständigen Fakultät erlassenen Rahmen- und Studienordnungen.
Masterarbeit
Während des Master-Studiums ist eine Masterarbeit zu verfassen. Für diese werden 30 Kreditpunkte vergeben.
Betrifft das Thema der Masterarbeit nur eines der beiden Hauptfächer, wird die Masterarbeit in diesem durchgeführt und betreut. Durchführung und Benotung der Masterarbeit richten sich nach der Studienordnung der jeweils betroffenen Fakultät.
Betrifft das Thema der Masterarbeit beide Hauptfächer, ist eine Doppelbetreuung durch je eine qualifizierte Person aus beiden Fakultäten möglich. Die Masterarbeit wird in diesem Fall doppelt begutachtet und die Note gemittelt. Die beiden zuständigen Personen bestimmen einvernehmlich, wer die Masterarbeit hauptverantwortlich begleitet und das Erstgutachten erstellt. Durchführung und Benotung der Masterarbeit richten sich im Übrigen nach der Studienordnung der Fakultät, der die hauptverantwortliche Person angehört.
Modul-übergreifende Abschlussprüfungen
Modulübergreifende Prüfungen gelten als Module. Die Buchungs- und Prüfungsvorschriften gelten sinngemäss.
Die Buchung der modulübergreifenden Prüfungen muss für beide Hauptfächer für dasselbe Semester erfolgen. Sie kann frühestens für das Semester vorgenommen werden, nach dessen Abschluss bei Erbringen aller erforderlichen Leistungsnachweise die Bedingungen der für die beiden Hauptfächer geltenden Studienordnungen – die Masterarbeit eingeschlossen – erfüllt sind. Werden diese Leistungen mit Abschluss des betreffenden Semesters nicht erbracht, so wird die Buchung der modulübergreifenden Prüfungen annulliert. Eine erneute Anmeldung ist in diesem Fall erst nach dem Vorliegen aller erforderlichen Leistungsnachweise und dem Abschluss der Masterarbeit möglich.
5. Akademische Grade, Diplome
Akademische Grade
Die im Rahmen eines fakultätsübergreifenden Studiums mit zwei Hauptfächern erworbenen Grade werden von der Theologischen Fakultät und der Philosophischen Fakultät gemeinsam verliehen.
Für ein erfolgreich absolviertes Bachelor-Studium wird der akademische Grad Bachelor of Arts verliehen.
Für ein erfolgreich absolviertes Master-Studium wird der akademische Grad Master of Arts verliehen.
Wenn die Masterarbeit in Theologie verfasst wurde, kann für ein erfolgreiches Master-Studium mit Hauptfach Theologie der akademische Grad Master of Theology verliehen werden, sofern die Absolventin oder der Absolvent dies beantragt.
Abschlussnote
Als Abschlussnote für das Bachelor- und das Master-Diplom gilt jeweils die gewichtete Summe des in beiden Hauptfächern erzielten und nach den Bestimmungen der jeweiligen Rahmenordnung errechneten Notendurchschnitts.
Diplom
Die Diplomurkunde wird in deutscher und in englischer Sprache abgefasst. Sie trägt die Unterschriften der Dekanin bzw. des Dekans jeder der beiden Fakultäten und der Rektorin bzw. des Rektors sowie die Siegel der beiden Fakultäten und der Universität.
Die jeweilige Fächerkombination wird im Diplom, im «Diploma Supplement» und im «Academic Record» ausgewiesen.
6. Verwaltung
Die im Zusammenhang mit fakultätsübergreifenden Studien zweier Hauptfächer anfallenden besonderen Verwaltungsaufgaben (Buchführung über erfolgreich absolvierte Studienleistungen, Berechnung der Abschlussnote, Ausstellung der Diplome) obliegen dem Dekanat der Theologischen Fakultät.
Verwaltungsaufgaben, die mit einem der beiden Hauptfächer zusammenhängen, werden von der jeweils zuständigen Instanz wahrgenommen. Dies betrifft namentlich das Prüfungswesen und die Studienfachberatung.
7. Inkrafttreten
Die vorliegende Rahmenordnung tritt am 1. November 2006 in Kraft.
[2] LS 415. 31.