Rahmenverordnung über den Joint Degree Masterstudiengang in Interdisciplinary Brain Sciences an der Mathematischnaturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und am Departement Gesundheitswissenschaften und Technologie der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (RVO UZH / ETH Zürich Joint MSc in Interdisciplinary Brain Sciences)
Der Universitätsrat beschliesst:
Gegenstand
Diese Rahmenverordnung (RVO) regelt den gemeinsamen Masterstudiengang Interdisciplinary Brain Sciences (im Folgenden: Studiengang) der Mathematischnaturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (MNF UZH) und des Departements Gesundheitswissenschaften und Technologie der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (D-HEST ETH Zürich).
Anwendbares Recht
Auf den Studiengang ist diese RVO und die dazugehörige Studienordnung anwendbar.
Sofern diese RVO keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Rahmenverordnung über die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Mathematischnaturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich vom 24. August 2020[3] und die entsprechende Studienordnung sowie die anwendbaren Bestimmungen in den allgemeinen Erlassen der UZH.
Für die Modalitäten, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Studienleistungen an der ETH Zürich stehen, gelten die Erlasse der ETH Zürich, insbesondere die Leistungskontrollenverordnung ETH Zürich vom 22. Mai 2012[4]. Zudem gelten die anwendbaren Bestimmungen in den allgemeinen Erlassen der ETH Zürich.
Fragen, die nicht in den in Abs. 1–3 genannten Erlassen geregelt sind, werden durch das Direktorium des Studiengangs entschieden und in geeigneter Form bekannt gegeben.
Trägerschaft und Leading House
Die MNF UZH und das D-HEST ETH Zürich tragen und verantworten den Studiengang gemeinschaftlich.
Leading House für den Studiengang ist die UZH. Das Leading House ist für die Zulassung, Immatrikulation und Administration zuständig.
Einzelheiten zu Trägerschaft und Gremien sind in einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen den beiden Trägerhochschulen geregelt.
Akademischer Grad
Die MNF UZH und die ETH Zürich verleihen gemeinsam den akademischen Grad eines Masters. Der Grad lautet «Master of Science UZH ETH in Interdisciplinary Brain Sciences» mit der Abkürzung «MSc UZH ETH».
Die Verleihung des Grades erfolgt durch die Aushändigung der unterzeichneten Diplomurkunde.
Auswahlverfahren und Zulassung
Für die Teilnahme am Studiengang wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Bewerbungen um Zulassung zum Studiengang werden bei der UZH eingereicht. Die Zulassung wird durch die UZH verfügt.
Es besteht kein Anspruch auf einen Studienplatz.
Erneute Bewerbungen sind möglich.
Einzelheiten werden in der Studienordnung geregelt.
Studienziele
Der Studiengang ermöglicht es den Studierenden, ihr Masterstudium gleichzeitig an der MNF UZH und am D-HEST ETH Zürich zu absolvieren und dadurch hochschulübergreifend vertiefte fachliche Kenntnisse und die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen und praktischen Arbeiten zu erlangen.
Zusammensetzung des Studiengangs
Der Studiengang besteht aus einem Mono-Studienprogramm im Umfang von 90 ECTS Credits.
Die Regelstudienzeit beträgt bei einem Vollzeitstudium drei Semester. Das Regelcurriculum sieht den Erwerb von durchschnittlich 30 ECTS Credits pro Semester vor.
Die Studienordnung legt für den Studiengang die Bestehensvoraussetzungen fest. Ein Regelcurriculum wird in geeigneter Weise publiziert.
Masterarbeit
Während des Studiengangs ist eine Masterarbeit im Umfang von 30 ECTS Credits zu verfassen.
Die Masterarbeit kann entweder an der MNF UZH oder am DHEST ETH Zürich erbracht werden.
Die Masterarbeit gilt als Pflichtmodul und wird benotet. Wird sie nicht bestanden, kann sie einmal wiederholt werden.
Studienabschluss
Der Mastergrad wird verliehen, wenn allfällige Bedingungen und Auflagen erfüllt und nach Massgabe der Studienordnung 90 ECTS Credits erworben worden sind.
Diplomurkunde, Abschlusszeugnis und Diplomzusatz
Die Absolventinnen und Absolventen erhalten die folgenden Dokumente: eine Diplomurkunde, ein Abschlusszeugnis (Academic Record) und einen Diplomzusatz (Diploma Supplement).
Die Diplomurkunde enthält den verliehenen Grad. Sie wird mit dem Logo der UZH und der ETH Zürich sowie mit dem Siegel der Universität Zürich und der MNF versehen. Sie wird unterzeichnet vonseiten der
a.UZH von der Rektorin oder dem Rektor sowie der Dekanin oder dem Dekan der MNF UZH;
b.ETH Zürich von der Rektorin oder dem Rektor sowie der Departementsvorsteherin oder dem Departementsvorsteher des D-HEST ETH Zürich.
Rechtsschutz
Der Rechtsschutz richtet sich nach dem Recht der verfügenden Hochschule.
Der Rechtsschutz für Leistungsbewertungen ist wie folgt geregelt:
a.für die UZH: Leistungsausweise, die gemäss dieser Rahmenverordnung durch die UZH ausgestellt werden, unterliegen bezüglich der für die im letzten Semester neu ausgewiesenen Leistungen der Einsprache an die Studienprogrammdirektorin oder den Studienprogrammdirektor. Die Einsprache ist dem Studiendekanat innerhalb von 30 Tagen nach Empfang des Leistungsausweises schriftlich und begründet einzureichen. Der Einspracheentscheid unterliegt dem Rekurs. Die übrigen Verfügungen der UZH gemäss dieser Rahmenverordnung unterliegen dem Rekurs.
b.für die ETH Zürich: Die Studierenden erhalten vom Studierendensekretariat eine Information mittels E-Mail, für welche Leistungskontrollen die Noten und weiteren Leistungsbewertungen in der in der entsprechenden Applikation der ETH Zürich neu eingesehen werden können. Sie können innerhalb von 30 Tagen nach Empfang der E-Mail eine beschwerdefähige Verfügung verlangen.
Die zuständigen Rekurs- bzw. Beschwerdeinstanzen sind:
a.gegen Verfügungen der UZH: die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen;
b.gegen Verfügungen der ETH Zürich: die ETH-Beschwerdekommission.
[1] OS 77, 190; Begründung siehe ABl 2022-02-04.
[2] Inkrafttreten: 1. August 2022.
[3] LS 415. 462.
[4] SR 414. 135. 1.