Rahmenverordnung über den Joint Degree Masterstudiengang «Computational Biology and Bioinformatics» am Departement Biosysteme der ETH Zürich und an der Mathematischnaturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich sowie an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel
Der Universitätsrat beschliesst:
Geltungsbereich
Diese Rahmenverordnung regelt die Modalitäten des Joint Degree Masterstudiengangs Computational Biology and Bioinformatics, welche die Durchführung des Studiengangs an der Mathematischnaturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich betreffen.
Über Fragen, die in dieser Rahmenverordnung und in der Studienordnung nicht geregelt sind, entscheidet der Lenkungsausschuss.
Trägerschaft und Akademischer Grad
Das Departement Biosysteme der ETH Zürich (D-BSSE) und die Mathematischnaturwissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich (MNF) sowie die Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Basel (Phil.-Nat.) sind gemeinsam Träger des spezialisierten Joint Degree Masterstudiengangs Computational Biology and Bioinformatics (Studiengang), wobei der Studiengang administrativ der ETH Zürich angegliedert ist. Leading House ist die ETH Zürich.
Sie verleihen für einen erfolgreich absolvierten Studiengang gemeinsam den akademischen Grad: «Master of Science ETH UZH UNIBAS in Computational Biology and Bioinformatics».
Der Grad wird wie folgt abgekürzt: MSc ETH UZH UNIBAS CBB.
Anwendbares Recht
Das Studienreglement 2017 der ETH Zürich für den Joint Degree Masterstudiengang Computational Biology and Bioinformatics regelt den gemeinsamen Studiengang am D-BSSE, an der MNF und der Phil.-Nat., insbesondere die Zulassung zum Studiengang, die Masterarbeit und den Studienabschluss.
Die Rahmenverordnung für das Studium in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Mathematischnaturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich vom 29. Juni 2015[3] sowie die entsprechende Studienordnung sind anwendbar für alle Modalitäten, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen an der MNF stehen (insbesondere die Regelungen zu Modulen, dem Erwerb von ECTS Credits und Leistungsnachweisen).
Details zu Trägerschaft und Gremien sind in einer gemeinsamen Vereinbarung* geregelt.
Masterarbeit
Die Bestimmungen zur Masterarbeit sind abschliessend im Studienreglement 2017 der ETH Zürich für den Joint Degree Masterstudiengang Computational Biology and Bioinformatics geregelt.
Die Masterarbeit umfasst 30 ECTS Credits und kann an der ETH Zürich, an der UZH, an der Universität Basel, in einem Industrieunternehmen oder an einer Forschungsanstalt bzw. einem Labor absolviert werden.
Leistungsausweis
Nach Abschluss eines Semesters werden die bestandenen und nicht bestandenen Module in einem Leistungsausweis dokumentiert. Studienleistungen, die nicht an der UZH erbracht worden sind, werden gekennzeichnet.
Der Leistungsausweis wird in deutscher Sprache ausgestellt. Es wird eine englische Übersetzung abgegeben.
Abschlussdokumente
Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs erhalten die folgenden Dokumente: ein Zeugnis (Academic Record), eine Urkunde und ein Diploma Supplement. Die Dokumente werden von der ETH Zürich ausgestellt.
Die Urkunde wird mit den Logos der ETH Zürich, der UZH und der Universität Basel und mit dem Siegel der ETH Zürich versehen. Sie wird unterzeichnet vonseiten der:
– ETH Zürich von der Rektorin / vom Rektor und von der Vorsteherin / vom Vorsteher des D-BSSE,
– UZH von der Rektorin / vom Rektor und der Dekanin / dem Dekan der MNF,
– Universität Basel von der Rektorin / vom Rektor und der Dekanin / dem Dekan der Phil.-Nat. Vereinbarung zwischen der Universität Zürich (UZH), Mathematischnaturwissenschaftliche Fakultät, der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel und der ETH Zürich, Departement Biosysteme betreffend den Joint Degree Masterstudiengang Computational Biology and Bioinformatics vom 7. November 2016.
Das Diploma Supplement ist eine standardisierte Erläuterung des Studienabschlusses.
Rechtsschutz
Leistungsausweise gemäss § 5 Abs. 1 unterliegen bezüglich der für die im letzten Semester neu ausgewiesenen Leistungen der UZH der Einsprache an das Studiendekanat. Die Einsprache ist dem Studiendekanat innerhalb von 30 Tagen nach Empfang des Leistungsausweises schriftlich und begründet einzureichen. Der Einspracheentscheid unterliegt dem Rekurs.
Für den Rekurs zuständig ist die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen.
[1] OS 72, 430; Begründung siehe ABl 2017-07-14.
[2] Inkrafttreten: 1. September 2017.
[3] LS 415. 462.