Rahmenverordnung für das Studium in den Bachelor- und Masterstudiengängen an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich
Der Universitätsrat beschliesst:
I. Teil: Allgemeine Bestimmungen
1. Abschnitt: Allgemeines, Begriffe
Regelungsbereich
Diese Rahmenverordnung regelt die allgemeinen Bedingungen für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich.
Für besondere Studiengänge wie Joint-Degree- und Double-Degree-Studiengänge können separate Rahmenverordnungen erlassen werden, die diese Verordnung ergänzen.
Fragen, die nicht von dieser Rahmenverordnung oder der Studienordnung erfasst werden, entscheidet die Studiendekanin oder der Studiendekan.
Ausführende Bestimmungen
Die Fakultät erlässt eine Studienordnung zur Regelung der Einzelheiten, insbesondere der curricularen Etappen und Prüfungsmodalitäten.
Titel
Die Fakultät verleiht für einen erfolgreich absolvierten Bachelor- bzw. Masterstudiengang folgende Titel:
– Bachelor bzw. Master of Arts,
– Bachelor bzw. Master of Arts in Sozialwissenschaften,
– Bachelor bzw. Master of Science in Psychologie.
Der Titel «Bachelor of Arts» wird mit «BA», der «Master of Arts» wird mit «MA» abgekürzt. Der «Bachelor of Science» wird mit «BSc», der «Master of Science» wird mit «MSc» abgekürzt. Die Fakultät kann die wissenschaftliche Ausrichtung präzisieren.
Alle Titel und Abkürzungen werden mit dem Zusatz «UZH» gekennzeichnet.
Studium mit Behinderung
Bei Vorliegen einer ärztlich bescheinigten Behinderung oder chronischen Krankheit mit Auswirkung auf studienrelevante Aktivitäten kann bei der Beratungsstelle «Studium und Behinderung» ein Gesuch um Anerkennung der Behinderung oder der chronischen Krankheit eingereicht werden.
Bei einer Anerkennung einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit kann die bzw. der Prüfungsdelegierte semesterweise ausgleichende Massnahmen gewähren.
II. Teil: Studium
2. Abschnitt: Zulassung
Zulassung allgemein
Für die Zulassung zu den Studiengängen ist grundsätzlich die Verordnung über die Zulassung zum Studium an der Universität Zürich (VZS)[4] massgeblich.
Die Zulassung erfolgt zum jeweiligen Studiengang, nicht zu einem einzelnen Studienprogramm.
Ein Studium kann nur in Studienprogrammen aufgenommen werden, die nicht bereits in einem vorangehenden universitären Studium absolviert wurden und zu einem fachwissenschaftlich äquivalenten Abschluss auf gleicher Studienstufe geführt haben. Ausgenommen hiervon ist ein vorgängig abgeschlossenes Nebenfachprogramm. Dieses kann als Zusatzfach oder im Zweitstudium als Hauptfachprogramm studiert werden, wenn über die wesentlichen Inhalte des Nebenfachprogramms eine Eintrittsprüfung erfolgreich absolviert wird. Diese umfasst 30 Kreditpunkte, die an das Hauptfachprogramm angerechnet werden.
Lateinkenntnisse
Für das Studium an der Philosophischen Fakultät wird Kenntnis des Lateins vorausgesetzt.
Kenntnis des Lateins kann nachgewiesen werden entweder durch ein kantonales oder eidgenössisches Maturitätszeugnis gemäss Maturitätsanerkennungsreglement[3], das Latein als Maturitätsfach (Grundlagenoder Schwerpunktfach) ausweist, oder durch eine Bescheinigung über fakultativen Lateinunterricht gewisser schweizerischer Mittelschulen gemäss dem Umfang und den Anforderungen der Philosophischen Fakultät.
Fehlen diese Voraussetzungen, muss bei einem anderweitig erworbenen Lateinausweis eine Äquivalenzbescheinigung bei der bzw. dem Lateinbeauftragten der Fakultät eingeholt werden.
Ausnahmen zur Kenntnis des Lateins regelt die Studienordnung.
Zulassung zu den Masterstudiengängen
Die Zulassung zu den Masterstudiengängen setzt ein abgeschlossenes Bachelorstudium oder einen äquivalenten Abschluss einer universitären Hochschule voraus.
Für die Zulassung von Bachelorabsolventinnen und -absolventen einer schweizerischen Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule gelten die Bestimmungen der Vereinbarung der Hochschulrektorenkonferenzen über die Durchlässigkeit zwischen den Hochschultypen sowie der zugehörigen Konkordanzliste. Einzelheiten regelt die Studienordnung.
Zulassung zum Masterstudiengang in konsekutiven Studienprogrammen
Die Zulassung zum Masterstudium in einem konsekutiven Studienprogramm, das an ein Bachelorprogramm der entsprechenden Studienrichtungen im Umfang von mindestens 60 ECTS Credits anschliesst, setzt ein abgeschlossenes Bachelorstudium oder einen äquivalenten Abschluss einer universitären Hochschule voraus.
Mit entsprechender Studienrichtung, aber ohne ausreichende fachliche Kenntnisse oder Kompetenzen, erfolgt eine Zulassung mit Auflagen. Übersteigen diese Auflagen je Studienprogramm 60 ECTS Credits, so erfolgt eine Einstufung ins Bachelorstudium.
Liegen mit dem vorhandenen universitären Abschluss weder die erforderliche Studienrichtung noch die notwendigen fachinhaltlichen Kenntnisse oder Kompetenzen vor, so ist nur eine Zulassung mit Bedingungen (Zulassung in die Vorbereitungsphase) möglich.
Zu einem konsekutiven Studienprogramm, das im Bachelorstudium weniger als 60 ECTS Credits umfasst, ist keine Studienrichtung im vorausgehenden Bachelorstudium erforderlich; bei fehlenden Fachkenntnissen werden für die Zulassung Auflagen definiert.
Liegen die erforderlichen Kenntnisse vor, wurden diese aber in einem Studium im Ausland erworben, dem die geforderte Studienrichtung nicht zugeordnet werden kann, so entscheidet die Studienkonferenz auf Antrag der Programmdirektion über die Zulassung.
Zulassung zum Masterstudiengang in spezialisierten Studienprogrammen
Die Studienordnung legt die Zulassungsvoraussetzungen zu den spezialisierten Masterprogrammen – einschliesslich möglicher Varianten für Absolventinnen und Absolventen einer Fachhochschule oder einer Pädagogischen Hochschule – fest.
Zulassung mit Bedingungen und Auflagen
Von Inhaberinnen und Inhabern eines Bachelordiploms in einer anderen Studienrichtung oder von Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen gemäss Konkordanzliste in § 7 kann für jedes Studienprogramm vor der definitiven Zulassung der Erwerb zusätzlicher Kenntnisse und Fähigkeiten verlangt werden (Zulassung mit Bedingungen).
Der Abschluss des Masterstudiums kann vom Nachweis weiterer Kenntnisse und Fähigkeiten abhängig gemacht werden, die im absolvierten Bachelorstudium nicht erworben wurden (Zulassung mit Auflagen).
3. Abschnitt: Inhalt und Struktur
Studienprogramme
Die Fakultät gliedert ihre Studienangebote auf der Bachelor- und Masterstufe in Studienprogramme. Ein Studienprogramm ist eine inhaltlich und strukturell definierte Einheit, deren Qualifikationsziele und Umfang in ECTS Credits durch die Studienordnung festgelegt sind.
Die möglichen Umfänge in ECTS Credits der unterschiedlichen Studienprogramme («Hauptfach-» bzw. «Nebenfachproportionen») sowie deren mögliche Kombinationen sind in Anhang 1 abschliessend festgelegt.
Mustercurriculum
Die Studienordnung legt für jedes Studienprogramm sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudium ein Mustercurriculum fest, das so konzipiert ist, dass Vollzeit-Studierende in einem Semester mindestens 30 ECTS Credits erwerben können.
Fakultätsfremde Nebenfachprogramme
Fakultätsfremde Nebenfachprogramme müssen im Umfang (Bachelorstufe: 60 oder 30 ECTS Credits, Masterstufe: 30 oder 15 ECTS Credits) und Stufenniveau mit den fakultätseigenen Nebenfachprogrammen übereinstimmen.
Studium generale
Das Studium generale besteht aus Modulen, die aus dem gesamten Angebot der Universität von den Studierenden frei wählbar sind.
Die Studienordnung legt fest, ob und wie viele ECTS Credits aus dem Studium generale an das Fachstudium angerechnet werden. Dieser Anteil darf jedoch 10% der jeweils in den Haupt- und Nebenfachprogrammen zu erwerbenden ECTS Credits nicht überschreiten. Für die Anrechnung müssen sie der Studienstufe des angestrebten Abschlusses entnommen sein.
Zusätzliches Studienprogramm (Hauptfachprogramm)
Wurde bereits ein Masterstudium an der Philosophischen Fakultät abgeschlossen, so kann ein zusätzliches Studienprogramm als Hauptfachprogramm mit mindestens 90 ECTS Credits auf Bachelor- und mindestens 75 ECTS Credits auf Masterebene (auf der Bachelor- und anschliessend konsekutiv auf der Masterstufe) absolviert werden.
Für den Abschluss eines zusätzlichen Hauptfachprogramms wird eine Bescheinigung ausgestellt, jedoch kein Titel verliehen.
Zweitstudium
Liegt ein Masterabschluss der UZH oder einer anderen universitären Hochschule vor, kann dieser als Nebenfachprogramm im Umfang von 30 ECTS Credits für das Bachelor- und danach anschliessend im Umfang von 15 ECTS Credits an das Masterstudium an der Philosophischen Fakultät angerechnet werden.
Ziele des Bachelorstudiums
Das Bachelorstudium vermittelt den Studierenden Grundlagenwissen und die Fähigkeit zu methodischwissenschaftlichem Denken.
Strukturierung des Bachelorstudiums
Ein Bachelorstudiengang umfasst 180 ECTS Credits.
Ein Bachelorstudiengang beinhaltet:
a.zwei Hauptfachstudienprogramme oder
b.ein Haupt- und ein Nebenfachstudienprogramm oder
c.ein Haupt- und zwei Nebenfachstudienprogramme.
Die Umfänge der Studienprogramme und die möglichen Kombinationen sind im Anhang 1 abschliessend aufgeführt.
Im Hauptfachstudienprogramm bzw. in den Hauptfachstudienprogrammen ist jeweils eine Bachelorarbeit zu verfassen.
Das erste Jahr des Bachelorstudiums kann als Assessmentstufe ausgestaltet werden. Diese dient der Abklärung der Studieneignung und umfasst ein Drittel der ECTS Credits des jeweiligen Studienprogramms.
Ziele des Masterstudiums
Das Masterstudium vermittelt den Studierenden die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten auf Grundlage einer vertieften wissenschaftlichen Ausbildung oder einer interdisziplinären wissenschaftlichen Erweiterung.
Strukturierung des Masterstudiums
Ein Masterstudiengang umfasst 120 ECTS Credits.
Auf der Masterstufe beinhaltet ein Studiengang entweder
a.ein Hauptfachstudienprogramm,
b.zwei Hauptfachstudienprogramme oder
c.ein Hauptfachstudienprogramm und ein oder zwei Nebenfachstudienprogramme. Die möglichen Umfänge in ECTS Credits und Kombinationen sind im Anhang 1 abschliessend aufgeführt.
Eine Masterarbeit ist obligatorisches Element des Masterstudiums.
4. Abschnitt: Module und ECTS Credits
Module
Lerninhalte werden in inhaltlich und zeitlich kohärente Lerneinheiten, sogenannte Module, gegliedert. Module erstrecken sich in der Regel über ein bis maximal zwei Semester. Module bestehen aus einem oder mehreren Modulelementen. Die Rahmenpunktzahlen der Modulelemente sind im Anhang 2 aufgeführt.
Für jedes bestandene Modul wird eine Anzahl von ECTS Credits vergeben, die dem für das Bestehen des Moduls erforderlichen mittleren Aufwand entspricht.
Für das Bestehen des Moduls muss ein Leistungsnachweis erbracht werden. Die Vergabe von ECTS Credits auf der Basis blosser Anwesenheit ist ausgeschlossen.
Der Besuch eines Moduls kann von der Erfüllung von Voraussetzungen abhängig gemacht werden.
Modultypen
Es werden unterschieden:
a.Pflichtmodule: Module, die für alle Studierenden eines Studienprogramms obligatorisch sind,
b.Wahlpflichtmodule: Module, die in einer vorgegebenen Anzahl aus einer vorgegebenen Liste auszuwählen sind,
c.Wahlmodule: Module, die aus dem Angebot eines Studienprogramms oder fachlich verwandter Studienprogramme gemäss Studienordnung wählbar sind,
d.Module aus dem «Studium generale» (§ 14): Modul, das aus dem Angebot der gesamten Universität von den Studierenden frei wählbar ist.
European Credit Transfer and Accumulation System
Alle Studiengänge werden nach dem Prinzip des European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) bewertet: Im Rahmen eines Vollzeitstudiums sind pro Semester durchschnittlich 30 ECTS Credits zu erwerben.
Ein ECTS Credit entspricht einer durchschnittlichen studentischen Arbeitsleistung von etwa 30 Stunden.
Modulverantwortliche und Prüfungsdelegierte
Die Studienprogrammdirektion bestimmt für sämtliche Module Modulverantwortliche, die für den Inhalt und den Leistungsnachweis der Module verantwortlich sind.
Die Studienprogrammdirektion bestimmt für die Fragen der Erbringung von Leistungsnachweisen eine Prüfungsdelegierte oder einen Prüfungsdelegierten.
Information der Studierenden
Alle studienrelevanten Informationen (insbesondere die zu erwerbende Anzahl ECTS Credits sowie Zeitpunkt, Form und Umfang der Leistungsnachweise für die Module, Vorbedingungen, Abschlussqualifikationen) werden publiziert.
Die Studierenden sind verpflichtet, sich über die für sie geltenden Erlasse, die studienrelevanten Informationen und Fristen selbstständig zu informieren. Publizierte Informationen gelten als bekannt gegeben.
Belegung von Modulen
Studierende sind im Rahmen der Vorschriften der Studienordnung frei, wie viele und welche Module sie pro Semester absolvieren. Aus dem Angebot der Philosophischen Fakultät können jedoch keine Module einer höheren als der mit der Immatrikulation festgelegten Studienstufe absolviert werden. Ausnahmen hiervon regelt der allgemeine Teil der Studienordnung.
An- und Abmeldung
Für jedes Modul ist eine Einschreibung (Buchung) erforderlich. Diese schliesst auch die Anmeldung für den Leistungsnachweis ein.
Während der im allgemeinen Teil der Studienordnung festgelegten Frist können Modulbuchungen und -stornierungen vorgenommen werden.
Nicht fristgerechte An- und Abmeldungen werden nicht berücksichtigt. Eine Abmeldung gemäss § 33 bleibt vorbehalten.
Vergabe von ECTS Credits
ECTS Credits werden erteilt, wenn die Leistung mit «bestanden» bzw. mit einer Note 4 oder besser bewertet wurde.
Die ECTS Credits für ein Modul werden ausschliesslich vollständig vergeben, eine teilweise Vergabe ist nicht möglich.
Eine nicht bestandene Leistung oder ein Nichtantreten des geforderten Leistungsnachweises gelten als Fehlversuch. In diesem Fall werden keine ECTS Credits erteilt.
Anerkennung und Anrechnung
Studierende sind verpflichtet, alle bisher erbrachten bestandenen und nicht bestandenen Studienleistungen zu deklarieren.
Über die Anerkennung und Anrechnung bereits erworbener ECTS Credits bei einem Universitäts-, Fakultäts- oder Fachwechsel sowie im Mobilitätsstudium in einem noch nicht abgeschlossenen Studiengang entscheidet die Studiendekanin oder der Studiendekan auf Vorschlag der Programmkoordination.
Nicht bestandene Studienleistungen, die inhaltlich dem Bereich der Philosophischen Fakultät zugeordnet werden können, werden als Fehlversuche berücksichtigt.
ECTS Credits für fakultätsfremde Module
Für fakultätsfremde Module und Nebenfachprogramme erfolgt die Vergabe von ECTS Credits nach den Bestimmungen der betreffenden Fakultäten oder universitären Hochschulen.
5. Abschnitt: Leistungsnachweise
Leistungsnachweise
Die Organisation der Leistungsnachweise obliegt den Modulverantwortlichen.
Bei mündlichen Prüfungen hat eine Beisitzerin oder ein Beisitzer anwesend zu sein, die oder der einen akademischen Abschluss mindestens auf der Stufe eines Masters besitzt.
Leistungsnachweise zu den einzelnen Modulen sind insbesondere:
a.mündliche oder schriftliche Prüfung(en),
b.dokumentierte aktive Teilnahme in der Lehrveranstaltung,
c.Referat(e),
d.schriftliche Übung(en),
e.schriftliche Arbeit(en) wie Seminararbeiten, Aufsätze
o.Ä.,
f.dokumentierte praktische Arbeit.
Sprache
Die Leistungsnachweise sind in der Regel in der Sprache zu erbringen, in der das betreffende Modul durchgeführt wird.
Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Programmdirektion.
Verhinderung, Abbruch, unentschuldigtes Fernbleiben
Tritt vor Beginn der Durchführung eines Leistungsnachweises ein zwingender, unvorhersehbarer und unabwendbarer Verhinderungsgrund ein, ist die bzw. der Modulverantwortliche unverzüglich zu informieren.
Tritt ein solcher Verhinderungsgrund unmittelbar vor oder während der Durchführung eines Leistungsnachweises ein, so ist dies der Prüfungsaufsicht mitzuteilen.
In jedem Fall ist ein schriftlich begründetes Abmeldungsgesuch spätestens fünf Arbeitstage nach dem Termin des Leistungsnachweises zusammen mit den entsprechenden Bestätigungen (z.B. Arztzeugnis) der bzw. dem Prüfungsdelegierten einzureichen. In Zweifelsfällen kann die Studiendekanin oder der Studiendekan eine Ärztin oder einen Arzt ihres bzw. seines Vertrauens beiziehen.
Über die Genehmigung eines Abmeldungsgesuchs entscheidet die bzw. der Prüfungsdelegierte. Wird das Gesuch um Abmeldung nicht bewilligt, gilt der Leistungsnachweis als nicht bestanden.
Die verspätete Geltendmachung von Abmeldungsgründen, die sich auf einen bereits abgelegten Leistungsnachweis beziehen, ist ausgeschlossen.
Bleibt eine Kandidatin oder ein Kandidat einem Leistungsnachweis unabgemeldet fern, gilt dieser als nicht bestanden.
Wiederholung allgemein
Je nach Modul kann entweder nur der Leistungsnachweis oder das ganze Modul wiederholt werden. Es besteht kein Anrecht auf eine unmittelbare Wiederholung nach einem nicht erfolgreich absolvierten Leistungsnachweis.
Wird ein Leistungsnachweis in Form einer schriftlichen Arbeit (§ 31 Abs. 3 lit. e) als ungenügend bewertet, kann diese zur einmaligen Überarbeitung zurückgewiesen werden. Wird diese auch nach der Überarbeitung als ungenügend bewertet, so muss bei allfälliger Wiederholung des Moduls eine Arbeit mit einem anderen Thema verfasst werden.
Bestandene Module können nicht wiederholt werden.
Wiederholung bei Pflichtmodulen
Ungenügende Leistungen in Pflichtmodulen können einmal wiederholt werden.
Wird auch die Wiederholung mit «ungenügend» bewertet, so ist die Leistung endgültig nicht erbracht und damit ein Studium in allen Studienprogrammen, die das betreffende Modul als Pflichtmodul enthalten, ausgeschlossen. Ausnahmen regelt die Studienordnung.
Wiederholung bei Wahlpflicht- und Wahlmodulen
Ungenügende Leistungen in Wahlpflicht- und Wahlmodulen können in der Regel einmal wiederholt werden. Diese Wiederholungsmöglichkeit besteht jedoch nur, wenn eine Wiederholung des Leistungsnachweises angeboten wird bzw. das Modul erneut stattfindet. Andernfalls ist das Modul zu substituieren.
Im Falle zweimaligen Nichtbestehens desselben Moduls muss dieses substituiert werden.
Wurden alle Substitutionsmöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft, so gilt die Leistung als endgültig nicht erbracht. In diesem Fall kann das Studium nicht abgeschlossen werden.
Verfahren bei der Wiederholung des Leistungsnachweises
Mit den Informationen zum Leistungsnachweis werden auch die Informationen zur allfälligen Wiederholung publiziert.
Wird eine Wiederholung des Leistungsnachweises im selben Semester angeboten, so sind Studierende mit ungenügenden Leistungen automatisch angemeldet.
Wird diese Wiederholungsmöglichkeit nicht wahrgenommen, so ist eine schriftliche Abmeldung gemäss § 33 innerhalb der vom Anbieter des Moduls angegebenen Frist erforderlich. In diesem Fall kann das Modul einmal wiederholt werden.
Verfahren bei der Wiederholung des Moduls
Alle Wiederholungen, die nicht im selben Semester stattfinden, erfordern eine erneute Buchung.
Es gelten die Bestimmungen über An- und Abmeldung gemäss § 27.
Betrugshandlungen
Bei Betrugshandlungen oder Unredlichkeiten, insbesondere wenn jemand unerlaubte Hilfsmittel mitbringt oder verwendet, während der Durchführung eines Leistungsnachweises unerlaubterweise mit Dritten kommuniziert, ein Plagiat einreicht, die Bachelor- oder Masterarbeit nicht selbstständig verfasst hat oder die Zulassung gestützt auf unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt hat, erklärt die Programmdirektion das Modul als nicht bestanden.
Disziplinarverfahren können in Absprache mit der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan beantragt werden.
Wurde aufgrund des ungültig erklärten Moduls ein Titel verliehen, so wird dieser durch Beschluss der Fakultät aberkannt. Allfällig bereits ausgestellte Urkunden werden eingezogen.
Leistungsbewertung
Alle Leistungsnachweise werden mit «bestanden» oder «nicht bestanden» bewertet. Darüber hinaus werden im Bachelorstudium mindestens 30% der ECTS Credits pro Studienprogramm, im Masterstudium mindestens 50% der ECTS Credits pro Studienprogramm – die Masterarbeit eingeschlossen – benotet. Welche Leistungsnachweise benotet werden, regelt die Studienordnung.
Die Benotung der Leistungsnachweise erfolgt auf einer Skala von 1 bis 6, wobei 6 die beste, 1 die geringste Leistung bezeichnet. Halbe Noten sind zulässig. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen.
Mitteilung der Studienresultate
Nach Abschluss eines Semesters erhalten die Studierenden einen Leistungsausweis (Transcript of Records) über die bisher erbrachten Studienleistungen. Dieser enthält eine Aufstellung über alle bisher absolvierten Module mit den dafür vergebenen ECTS Credits und gegebenenfalls Noten. Er weist die bestandenen und nicht bestandenen Module aus.
Der Leistungsausweis unterliegt bezüglich der neu ausgewiesenen Leistungen der Einsprache an die Studiendekanin oder den Studiendekan. Sie ist der Studiendekanin oder dem Studiendekan innerhalb von 30 Tagen nach Empfang des Leistungsausweises schriftlich einzureichen.
Der Einspracheentscheid unterliegt dem Rekurs an die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen.
6. Abschnitt: Bachelor- und Masterarbeit
Bachelorarbeit
Während des Bachelorstudiums ist im Hauptfach bzw. in den Hauptfächern im Rahmen eines Pflichtmoduls eine Bachelorarbeit zu verfassen, für die mindestens 6, höchstens aber 15 ECTS Credits vergeben werden. Falls der Studiengang zwei Hauptfächer umfasst, ist in beiden eine Bachelorarbeit zu verfassen.
Die Studienordnung legt die Punktzahl und die Art des Moduls fest.
Die Bachelorarbeit wird benotet.
Wiederholung der Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit ist ein Pflichtmodul. Die Wiederholungsmöglichkeiten gelten sinngemäss.
Masterarbeit
Während des Masterstudiums ist eine Masterarbeit zu verfassen, für die 30 ECTS Credits vergeben werden.
Das Thema der Masterarbeit ist dem Hauptfach- bzw. einem der Hauptfachprogramme entnommen. Die Fakultät kann auf begründetes Gesuch hin eine Masterarbeit über einen Gegenstand aus dem Gebiet des Grossen Nebenfachprogramms zulassen. Die ECTS Credits für die Masterarbeit werden in jedem Fall der Punktzahl des Hauptfachprogramms bzw. einem der beiden Hauptfachprogramme zugewiesen.
Die Masterarbeit wird benotet.
Wiederholung der Masterarbeit
Wird eine Masterarbeit mit einer ungenügenden Note bewertet, so kann diese innerhalb von maximal zwei Semestern einmal überarbeitet werden oder einmal eine weitere Arbeit zu einem neuen Thema verfasst werden.
Wenn auch die überarbeitete oder zweite Masterarbeit ungenügend ist, so erfolgt eine Sperre in dem Studienprogramm, dem die Masterarbeit entnommen ist. Bei Zweifeln darüber, für welches Studienprogramm die Sperre gilt, entscheidet die Studienkonferenz auf Antrag der Studienprogrammdirektion des Studienprogramms, in dem die Masterarbeit geschrieben wurde.
7. Abschnitt: Studienabschluss
Anrechnung von Modulen an den Studienabschluss
Für die Anrechnung werden die absolvierten Module grundsätzlich in chronologisch aufsteigender Reihenfolge sowie in Bezug auf ihre fachliche Zuordnung berücksichtigt.
Wenn nicht alle Module berücksichtigt werden können, werden bei Modulen, die im gleichen Semester absolviert wurden, die von den Studierenden bezeichneten Module an den Abschluss angerechnet. Einzelheiten regelt die Studienordnung.
Überzählige Module sind Module, die gemäss der jeweiligen Studienordnung für die Erreichung der für den Studienabschluss in dem jeweiligen Studienprogramm notwendigen ECTS Credits nicht erforderlich sind.
Überzählige Module werden im Academic Record als «nicht an den Abschluss angerechnete Leistungen» ausgewiesen, aber nicht für den Bachelor- bzw. Masterabschluss berücksichtigt.
Verleihung des Bachelorgrades
Der Bachelorgrad wird auf Antrag durch die Fakultätsversammlung verliehen, wenn 180 ECTS Credits erworben und die Bedingungen der Studienordnung erfüllt worden sind.
Für die Bachelorstufe müssen mindestens 60 ECTS Credits – proportional auf die einzelnen Studienprogramme verteilt – an der UZH erworben worden sein. Dies gilt nicht für universitätsfremde Nebenfächer.
Verleihung des Mastergrades
Der Mastergrad wird auf Antrag durch die Fakultätsversammlung verliehen, wenn 120 ECTS Credits erworben und die Masterarbeit angenommen worden ist sowie alle weiteren Bedingungen gemäss Studienordnung erfüllt sind.
Für die Masterstufe müssen mindestens 60 ECTS Credits – proportional auf die einzelnen Studienprogramme verteilt – an der UZH erworben worden sein. Dies gilt nicht für universitätsfremde Nebenfachprogramme.
Anmeldung zum Abschluss
Die Anmeldung zum Abschluss des Bachelor- bzw. Mastergrades ist im Dekanat einzureichen. Dieses publiziert die jeweiligen Anmeldetermine und Notenabgabefristen.
Die Anmeldung zum Abschluss kann frühestens für das Semester vorgenommen werden, nach dessen Abschluss bei Erbringen aller erforderlichen Leistungsnachweise die Bedingungen der Studienordnung erfüllt sind.
Einzelheiten werden in der Studienordnung geregelt.
Gewichtete Gesamtnote
Der Abschluss wird mit einer Gesamtnote bewertet.
Einzelheiten sind im allgemeinen Teil der Studienordnung geregelt.
Es wird je eine Note für das Hauptfachprogramm und jedes Nebenfachprogramm getrennt ermittelt und ausgewiesen.
Die Berechnung des Notendurchschnitts erfolgt exakt, das Ergebnis wird auf eine Dezimalstelle gerundet.
Validierung
Die Fakultät validiert die Abschlüsse. Sie kann die Validierung der Studienkonferenz delegieren.
Dokumente
Die Absolventinnen und Absolventen eines Studiengangs erhalten folgende Dokumente: die Diplomurkunde, das Diploma Supplement und den Academic Record (Zeugnis).
Diplomurkunde
Die Diplomurkunde trägt die Unterschriften der Dekanin bzw. des Dekans der Philosophischen Fakultät und der Rektorin bzw. des Rektors der Universität sowie die Siegel der Fakultät und der Universität.
Die Diplomurkunde wird in deutscher Sprache ausgefertigt; mit der Urkunde wird eine englische Übersetzung ausgehändigt.
Diploma Supplement
Zu jeder Diplomurkunde wird ein Diploma Supplement (Diplomzusatz) ausgehändigt.
Das Diploma Supplement wird in deutscher Sprache mit englischer Übersetzung ausgestellt.
Academic Record
Im Academic Record (Zeugnis) werden alle an den Abschluss angerechneten sowie die stufenadäquaten nicht angerechneten, aber anerkannten Module mit der jeweiligen Bewertung ausgewiesen. Ferner werden die Bewertung und der Titel der Masterarbeit aufgeführt.
III. Teil: Schluss und Übergangsbestimmungen
Rechtsschutz
Die Erteilung des Bachelor- bzw. des Mastergrades oder deren Entzug sowie endgültige Abweisungen erfolgen durch Beschluss der Fakultätsversammlung. Der Beschluss der Fakultätsversammlung unterliegt dem Rekurs.
Für den Rekurs zuständig ist die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen.
Die übrigen Verfügungen gemäss dieser Verordnung unterliegen der Einsprache gemäss § 41. Sie sind der Betroffenen bzw. dem Betroffenen von der zuständigen Stelle schriftlich und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen mitzuteilen.
Übergangsbestimmungen
Studierende, die ihr Studium vor dem 1. September 2006 begonnen haben, können dieses bis spätestens Ende Frühlingssemester 2015 nach der Prüfungsordnung über das Lizenziat an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich vom 26. Februar 2001 abschliessen. Die Fakultät kann schriftliche Gesuche für den Wechsel zur neuen Rahmenverordnung bewilligen.
Studierenden, welche die Zwischenprüfung gemäss Prüfungsordnung vom 26. Februar 2001 absolviert haben, wird bei Übertritt in das Bachelorstudium für die im Hauptfach absolvierte Zwischenprüfung im entsprechenden Hauptfach des Bachelorstudiums eine in der Studienordnung festgelegte Anzahl von ECTS Credits – maximal jedoch 60 – angerechnet. Die Anrechnung von in den Nebenfächern absolvierten Leistungen erfolgt «sur dossier» gemäss den im Anhang 2 genannten Rahmenpunktzahlen.
Studierende, die ihr Studium gemäss der Rahmenordnung vom 24. Oktober 2005 begonnen haben, werden dieser revidierten Rahmenverordnung unterstellt. Alle bereits absolvierten und anrechenbaren Leistungen werden angerechnet und gegebenenfalls aufgewertet. Die noch zu erbringenden Leistungen werden für die Studierenden in allgemeiner Form (Äquivalenztabellen) bekannt gegeben oder in besonderen Fällen mit den Studierenden vereinbart. Es besteht kein Anspruch auf Module, die mit den Modulen des alten Curriculums identisch sind.
Für alle Studierenden, die nach dem Herbstsemester 2013 abschliessen und noch keine modulübergreifenden Prüfungen im Rahmen eines vorgängig fehlgeschlagenen Masterabschlusses absolviert haben, gilt, dass die entfallenden modulübergreifenden Prüfungen durch Module des Masterstudiums gemäss Aufstellung in der Studienordnung ersetzt werden.
Studierende, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Rahmenverordnung bereits einen Fehlversuch der modulübergreifenden Prüfung gemacht haben, erhalten vom Fach einen Ersatz für die einmalige Wiederholung der modulübergreifenden Prüfung.1 In der Philosophischen Fakultät werden Bachelor- und Masterstudiengänge im Rahmen von Hauptfachstudienprogrammen und Nebenfachstudienprogrammen angeboten. Die Haupt- und Nebenfachstudienprogramm-Proportionen von Bachelor- und Masterstudium müssen nicht identisch sein.2
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Anhänge
Anhang 1 Haupt- und Nebenfachproportionen
Fächer im Umfang von 90 oder 120 ECTS Credits im Bachelorstudium und von 75, 90, 105 oder 120 ECTS Credits (einschliesslich 30 ECTS Credits für die Masterarbeit) im Masterstudium gelten als Hauptfachstudienprogramme; Fächer im Umfang von 60 ECTS Credits im Bachelorstudium und 30 ECTS Credits im Masterstudium gelten als Grosses Nebenfachstudienprogramm, Fächer im Umfang von 30 ECTS Credits im Bachelorstudium und 15 ECTS Credits im Masterstudium gelten als Kleines Nebenfachstudienprogramm.3
Im Bachelorstudium sind Studiengänge mit folgenden Haupt- und Nebenfachstudienprogramm-Proportionen möglich:
a.Hauptfach: 90 ECTS Credits; Grosses Nebenfach: 60 ECTS Credits; Kleines Nebenfach: 30 ECTS Credits.
b.Hauptfach: 90 ECTS Credits; Hauptfach: 90 ECTS Credits.
c.Hauptfach: 120 ECTS Credits; Grosses Nebenfach: 60 ECTS Credits.
d.Hauptfach: 120 ECTS Credits; Kleines Nebenfach: 30 ECTS Credits; Kleines Nebenfach: 30 ECTS Credits. 4 Im Masterstudium sind Studiengänge mit folgenden Haupt- und Nebenfach-Proportionen möglich:
a.Hauptfach: 75 ECTS Credits; Grosses Nebenfach: 30 ECTS Credits; Kleines Nebenfach: 15 ECTS Credits.
b.Hauptfach: 75 ECTS Credits; Hauptfach ohne Masterarbeit: 45 ECTS Credits.
c.Hauptfach: 90 ECTS Credits; Grosses Nebenfach: 30 ECTS Credits.
d.Hauptfach: 90 ECTS Credits; Kleines Nebenfach: 15 ECTS Credits; Kleines Nebenfach: 15 ECTS Credits.
e.Hauptfach: 105 ECTS Credits; Kleines Nebenfach: 15 ECTS Credits.
f.Hauptfach: 120 ECTS Credits. 5 Die Fächer können im Rahmen von bilateralen Vereinbarungen «Ergänzungsprogramme» anbieten, die fakultätsfremden Studierenden die Wahl eines vom Umfang der Nebenfächer der Philosophischen Fakultät abweichenden Studienprogramms ermöglichen.
Anhang 2 Rahmenpunktzahlen für Modulelemente
| a. Vorlesung mit Leistungsnachweis | 2–6 ECTS Credits |
| b. Seminar mit Leistungsnachweis | 3–12 ECTS Credits |
| c. Übung/Kolloquium/Praktika mit Leistungs - nachweis | 1–9 ECTS Credits |
| d. Thematische Tutorate (von Studierenden vorgeschlagen und durchgeführt) mit Leistungskontrolle durch Dozierende | 2–3 ECTS Credits |
| e. Qualifikationsarbeit oder Prüfung ohne Veranstaltung | 1–9 ECTS Credits |
| f. Bachelorarbeit | 6–15 ECTS Credits |
| g. Masterarbeit | 30 ECTS Credits |
[1] OS 67, 528; Begründung siehe ABl 2012-09-07.
[2] Inkrafttreten: 1. August 2013.
[3] LS 410. 5.
[4] LS 415. 31.