Prüfungsordnung über die Zwischenprüfung für Studierende an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich

(vom 26. Februar 2001)[1]

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Das Studium an der Philosophischen Fakultät gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium.

Das Grundstudium dauert in der Regel zwei bis vier Semester und wird im Hauptfach mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen. Ihr Bestehen bildet die Voraussetzung für die Aufnahme des Hauptstudiums.

Die Zwischenprüfungen werden in der Regel zweimal jährlich, mindestens aber einmal jährlich abgehalten.

Die einzelnen Institute und Seminare können eine Zwischenprüfung auch für das Nebenfachstudium vorsehen. In diesem Fall ist diese Prüfungsordnung auch auf die entsprechenden Nebenfächer anwendbar.[4]

§ 2.

Die Institute und Seminare können an anderen Hochschulen abgelegte Prüfungen anerkennen und in diesem Fall auf Zwischenprüfungen ganz oder teilweise verzichten.

§ 3.

Wer in der Zwischenprüfung definitiv abgewiesen wird, kann dieses Fach für die Lizenziatsprüfung nicht mehr als Hauptfach wählen.

Ein Weiterstudium eines Teilbereichs des Hauptfachs als Nebenfach ist nur im Bereich der bestandenen Teilprüfungen möglich.

Studierende, die an einer anderen Universität in einem Fach endgültig abgewiesen worden sind, werden an der Universität Zürich zum entsprechenden Haupt- und Nebenfach nicht mehr zugelassen.

II. Anmeldung

§ 4.

Die Anmeldung zur Zwischenprüfung erfolgt mit Anmeldeformular auf dem Instituts- oder Seminarsekretariat.

§ 5.

Anmeldefristen und -verfahren werden von den Instituten und Seminaren bekannt gegeben und in den Informationsbroschüren, durch Aushang oder auf der Homepage der Institute und Seminare veröffentlicht.

Bei der Anmeldung sind einzureichen:

der Nachweis über die bisherigen Semesterimmatrikulationen,

die aktuelle Immatrikulation,

der Ausweis über die im Anhang für die einzelnen Fachrichtungen vorgeschriebenen besonderen Kenntnisse und Studienleistungen. Jede Prüfungsanmeldung ist verbindlich. Verspätete Anmeldungen werden, ausser in zwingenden Fällen, nicht mehr entgegengenommen.

III. Prüfung

§ 6.

Die Zwischenprüfung besteht aus mindestens zwei und höchstens sechs Teilprüfungen, von denen eine schriftlich (Klausurarbeit oder Hausarbeit) sein muss.

§ 7.

Schriftliche Teilprüfungen dauern mindestens zwei Stunden, mündliche Teilprüfungen mindestens 20 Minuten.

§ 8.

Die Teilprüfungen sind frühestens bei Beginn des 2. Semesters und spätestens vor Beginn des 5. Semesters abzulegen.

§ 9.

Im Anhang werden für die einzelnen Fachrichtungen die Anzahl Teilprüfungen, deren Umfang und Gegenstand sowie der jeweilige Zeitpunkt der Teilprüfungen festgelegt.

§ 10.

Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen werden durch die Noten 6 bis 1 bewertet, wobei halbe Noten zulässig sind; 6 bedeutet die beste, 1 die geringste Leistung. Noten unter 4 sind ungenügend.

Nach der Notensitzung des Instituts oder Seminars wird die unterschriebene Notenliste als Verfügung der Kandidatin oder dem Kandidaten zugestellt.

§ 11.

Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn in jeder Teilprüfung mindestens die Note 4 erreicht wurde.

Ist das Ergebnis einer Teilprüfung ungenügend, muss die Kandidatin oder der Kandidat die betreffende Teilprüfung spätestens am übernächsten Prüfungstermin wiederholen. Nicht bestandene Teilprüfungen können nur einmal wiederholt werden.

§ 12.

Ist auch die Wiederholungsprüfung ungenügend oder tritt die Kandidatin oder der Kandidat ohne zwingenden Grund nicht am übernächsten Termin zur Wiederholungsprüfung an, so wird sie oder er im betreffenden Haupt- und Nebenfach endgültig abgewiesen.

Dasselbe gilt für den Fall, dass der erste Versuch der ersten Teilprüfung nicht an dem im Anhang festgelegten Zeitpunkt absolviert wird. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen gemäss § 5 und § 14.

§ 13.

Sollte sich während oder nach einer Prüfung ergeben, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat in einer Prüfung über unerlaubte Hilfen verfügt hat, so ist durch Beschluss des Instituts oder Seminars die Zwischenprüfung als nicht bestanden und ein allenfalls ausgestellter Ausweis als ungültig zu erklären.

IV. Verschiebung bzw. Abmeldung

§ 14.

Tritt vor Beginn der Zwischenprüfung bzw. einer Teilprüfung ein zwingender Verhinderungsgrund ein, ist ein begründetes Verschiebungsgesuch einzureichen.

Tritt ein gleichartiger Verhinderungsgrund während einer Teilprüfung ein, ist dies unverzüglich noch während der laufenden Prüfung mitzuteilen.

Das Verschiebungsgesuch bzw. die Abmeldung ist zusammen mit den entsprechenden Bestätigungen schriftlich einzureichen. Gesundheitlich bedingte Absenzen sind mittels ärztlichem Zeugnis zu belegen. Erfolgt die Abmeldung während einer laufenden Teilprüfung, so ist eine schriftliche Bestätigung nachzureichen.

§ 15.

Bleibt eine Kandidatin oder ein Kandidat ohne genehmigte Verschiebung oder ohne zwingenden Verhinderungs- oder Abbruchsgrund einer Prüfung fern oder setzt eine begonnene Klausur nicht fort, so gilt diese Teilprüfung als nicht bestanden.

V.[2]

VI. Übergangsbestimmungen

§ 17.

Diese Prüfungsordnung tritt auf Beginn des Wintersemesters 2001/02 in Kraft.

Sie findet Anwendung auf alle Studierenden, die das Grundstudium im Wintersemester 2001/02 oder später aufgenommen haben.

§ 18.

Das Reglement über die Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Psychologie vom 14. Juli 1992 wird auf Beginn des Wintersemesters 2001/02 aufgehoben.

Studierende mit Hauptfach Psychologie, die ihr Studium vor diesem Datum aufgenommen haben und die erste bzw. zweite Zwischenprüfung bereits einmal ohne Erfolg absolviert haben, legen die Wiederholungsprüfung nach alter Ordnung ab. Ansonsten gilt auch für sie ab Wintersemester 2001/02 die neue Prüfungsordnung, wobei die Frist gemäss § 8 mit Inkrafttreten der Prüfungsordnung zu laufen beginnt.

§ 19.

Das Reglement über die Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Publizistikwissenschaft an der Universität Zürich vom 18. September 1999 wird auf Beginn des Wintersemesters 2001/02 aufgehoben.

Für Studierende mit Hauptfach Publizistikwissenschaft, die ihr Studium vor diesem Datum aufgenommen haben, gilt ab Wintersemester 2001/02 die Prüfungsordnung über die Zwischenprüfung für Studierende an der Philosophischen Fakultät.

§ 20.

Kann das Grundstudium aus Gründen, die die Fakultät zu vertreten hat, nicht innert der in § 1 Abs. 2 vorgesehenen Frist abgeschlossen werden, kann ein Gesuch um vorzeitige Aufnahme des Hauptstudiums gestellt werden.

Hinweis zu Anhängen

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Anhänge

Anhang zur Prüfungsordnung über die Zwischenprüfung für Studierende in den Hauptfächern der Philosophischen Fakultät

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Allgemeine Geschichte an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung besteht wahlweise aus einer schriftlichen Hausarbeit in Geschichte der Neuzeit (zu verfassen innerhalb einer Frist von sechs Wochen) oder aus einer zweistündigen Klausur in Geschichte der Neuzeit.

Die zweite Teilprüfung besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit in wahlweise Alter Geschichte oder Geschichte des Mittelalters (zu verfassen innerhalb einer Frist von sechs Wochen) oder einer zweistündigen Klausur in wahlweise Alter Geschichte oder Geschichte des Mittelalters. Wurde für die erste Teilprüfung eine Klausur gewählt, besteht die zweite Teilprüfung aus einer Hausarbeit, wurde für die erste Teilprüfung eine Hausarbeit gewählt, besteht die zweite Teilprüfung aus einer Klausur.

Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die 1. Teilprüfung findet im 2. Semester statt.

Die 2. Teilprüfung findet im 3. oder 4. Semester statt.

Anmeldung zur Zwischenprüfung, besondere Bestimmungen

§ 4.

Das Bestehen der ersten Teilprüfung ist Voraussetzung für die zweite Teilprüfung.

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Grundstudium: 1. Semester

Proseminar «Einführung in das Studium der Geschichte, Teil I» Propädeutische Übungen Grundstudium: 2. Semester

Proseminar «Einführung in das Studium der Geschichte, Teil II» oder

Proseminar «Einführung in die alte Geschichte» Propädeutische Übungen

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Schweizergeschichte und schweizerische Verfassungskunde an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung besteht wahlweise aus einer schriftlichen Hausarbeit in Geschichte der Neuzeit (zu verfassen innerhalb einer Frist von sechs Wochen) oder aus einer zweistündigen Klausur in Geschichte der Neuzeit.

Die zweite Teilprüfung besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit in wahlweise Alter Geschichte oder Geschichte des Mittelalters (zu verfassen innerhalb einer Frist von sechs Wochen) oder einer zweistündigen Klausur in wahlweise Alter Geschichte oder Geschichte des Mittelalters. Wurde für die erste Teilprüfung eine Klausur gewählt, besteht die zweite Teilprüfung aus einer Hausarbeit, wurde für die erste Teilprüfung eine Hausarbeit gewählt, besteht die zweite Teilprüfung aus einer Klausur.

Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die 1. Teilprüfung findet im 2. Semester statt.

Die 2. Teilprüfung findet im 3. oder 4. Semester statt.

Anmeldung zur Zwischenprüfung, besondere Bestimmungen

§ 4.

Das Bestehen der ersten Teilprüfung ist Voraussetzung für die zweite Teilprüfung.

lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå

Grundstudium: 1. Semester

Proseminar «Einführung in das Studium der Geschichte, Teil I» Propädeutische Übungen Grundstudium: 2. Semester

Proseminar «Einführung in das Studium der Geschichte, Teil II» oder

Proseminar «Einführung in die alte Geschichte» Propädeutische Übungen

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Alte Geschichte an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung besteht wahlweise aus einer schriftlichen Hausarbeit in Alter Geschichte (zu verfassen innerhalb einer Frist von sechs Wochen) oder aus einer zweistündigen Klausur in Alter Geschichte.

Die zweite Teilprüfung besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit in wahlweise Geschichte der Neuzeit oder Geschichte des Mittelalters (zu verfassen innerhalb einer Frist von sechs Wochen) oder einer zweistündigen Klausur in wahlweise Geschichte der Neuzeit oder Geschichte des Mittelalters. Wurde für die erste Teilprüfung eine Klausur gewählt, besteht die zweite Teilprüfung aus einer Hausarbeit, wurde für die erste Teilprüfung eine Hausarbeit gewählt, besteht die zweite Teilprüfung aus einer Klausur.

Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die 1. Teilprüfung findet im 2. Semester statt.

Die 2. Teilprüfung findet im 3. oder 4. Semester statt.

Anmeldung zur Zwischenprüfung, besondere Bestimmungen

§ 4.

Das Bestehen der ersten Teilprüfung ist Voraussetzung für die zweite Teilprüfung.

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Grundstudium: 1. Semester

Proseminar «Einführung in die alte Geschichte» Propädeutische Übungen Grundstudium: 2. Semester

Proseminar nach freier Wahl Propädeutische Übungen

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Osteuropäische Geschichte an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung besteht wahlweise aus einer schriftlichen Hausarbeit in Geschichte der Neuzeit (zu verfassen innerhalb einer Frist von sechs Wochen) oder aus einer zweistündigen Klausur in Geschichte der Neuzeit.

Die zweite Teilprüfung besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit in Geschichte des Mittelalters (zu verfassen innerhalb einer Frist von sechs Wochen) oder einer zweistündigen Klausur in Geschichte des Mittelalters. Wurde für die erste Teilprüfung eine Klausur gewählt, besteht die zweite Teilprüfung aus einer Hausarbeit, wurde für die erste Teilprüfung eine Hausarbeit gewählt, besteht die zweite Teilprüfung aus einer Klausur.

Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die 1. Teilprüfung findet im 2. Semester statt.

Die 2. Teilprüfung findet im 3. oder 4 Semester statt.

Anmeldung zur Zwischenprüfung, besondere Bestimmungen

§ 4.

Das Bestehen der ersten Teilprüfung ist Voraussetzung für die zweite Teilprüfung.

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Grundstudium: 1. Semester

Proseminar «Einführung in das Studium der Geschichte, Teil I» Propädeutische Übungen Grundstudium: 2. Semester

Proseminar «Einführung in das Studium der Geschichte, Teil II» Propädeutische Übungen

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Wirtschaftsgeschichte in Verbindung mit Sozialökonomie an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Eine zweistündige Klausur in Volkswirtschaftslehre I Eine zweistündige Klausur in Volkswirtschaftslehre II

Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die Teilprüfungen «Volkswirtschaftslehre I und II» erfolgen frühestens nach dem 2. Semester und spätestens vor Beginn des 5. Semesters. Durchführung durch die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät.

Anmeldung zur Zwischenprüfung, besondere Bestimmungen

§ 4.

Vgl. die Bestimmungen über die Vorprüfung an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

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Grundstudium: 1. Semester

Proseminar «Einführung in das Studium der Geschichte, Teil I» Propädeutische Übungen Grundstudium: 2. Semester

Proseminar «Einführung in das Studium der Geschichte, Teil II» Propädeutische Übungen Grundstudium:

Zwei Vorlesungen Volkswirtschaftslehre I (Mikroökonomie I und II) Mit Übungen

Zwei Vorlesungen Volkswirtschaftslehre II (Makroökonomie I und II) Mit Übungen

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Ur- und Frühgeschichte an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.[6]

Die erste Teilprüfung besteht aus einer dreiviertelstündigen mündlichen Prüfung zu Quellenkunde und Methodenlehre (Proseminare, Vorlesungen, Übungen). Zur Vorbereitung steht eine Literaturliste zu Verfügung.

Die zweite Teilprüfung besteht aus einer zweistündigen Klausur zu Materialkunde und Chronologie. Geprüft wird der in vier Grundkursen behandelte Stoff.

Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.[6]

Die beiden Teilprüfungen finden am Ende des 4. Semesters statt. Beide Teilprüfungen können frühestens nach einem Semester wiederholt werden.

Übergangsbestimmung

§ 4.[6]

Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2003/2004 aufgenommen haben, gilt die bisherige Fassung vom 26. Februar 2001.

lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå S

Grundstudium: 1. bis 4. Semester

Vier Grundkurse Aktive Mitarbeit

Drei Proseminare Zwei Vorträge

Eine schriftliche Arbeit

Zwei praxisorientierte Veranstaltungen / Praktika

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Klassische Archäologie an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit aus dem Gebiet der klassischen Antike, die innerhalb von drei Monaten zu verfassen ist.

Die zweite Teilprüfung besteht aus einer einstündigen mündlichen Prüfung. Prüfungsgebiet ist eine von den Kandidierenden frei gewählte Epoche der klassischen Antike gemäss Studienordnung.

Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die beiden Teilprüfungen finden im 4. Semester statt.

lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå

Grundstudium: 1. bis 4. Semester

Vier Proseminare Zwei Proseminararbeiten

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Geschichte der Kunst des Mittelalters und der Neuzeit an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Eine Teilprüfung besteht aus einer zweistündigen schriftlichen Prüfung. Verlangt werden Kenntnisse in der Geschichte der Architektur, der Malerei, der Plastik und des Kunsthandwerks im Mittelalter, in der Neuzeit und in der Moderne sowie Grundlagen kunstwissenschaftlicher Methodologie. Zur Vorbereitung steht den Studierenden eine Literaturliste zur Verfügung.

Die andere Teilprüfung besteht aus einer halbstündigen mündlichen Prüfung. Thema nach Absprache aus den oben genannten Bereichen.

Prüfungstermine der beiden Teilprüfungen

§ 3.[6]

Die beiden Teilprüfungen finden vor Beginn des 5. Semesters statt.

Anmeldung zur Zwischenprüfung, besondere Bestimmungen

§ 4.

Das Bestehen der ersten Teilprüfung ist Voraussetzung für die zweite Teilprüfung.

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Grundstudium: 1. bis 4. Semester

Vier Proseminare Vier Proseminararbeiten (Vortrag und schriftliche Arbeit), ein Referat (kleiner Beitrag)

Einführungskurs

Besuch einer praxisorientierten Übung

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Kunstgeschichte Ostasiens an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Eine Teilprüfung besteht aus einer zweistündigen schriftlichen Prüfung zur kunstwissenschaftlichen Methodologie; zur Entwicklung der chinesischen und japanischen Architektur, Plastik, Malerei, Graphik, Schriftkunst und des Kunsthandwerks; zu allgemeinen Kenntnissen der Archäologie, Landeskunde, der ostasiatischen Kulturen, Religionen, Philosophie und Geschichte.

Die andere Teilprüfung besteht aus einer halbstündigen mündlichen Prüfung zum Stoff der besuchten Proseminare.

Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die beiden Teilprüfungen finden zwischen dem Ende des 3. und dem Beginn des 5. Semesters statt.

Anmeldung zur Zwischenprüfung, besondere Bestimmungen

§ 4.

Nachweis von Sprachkenntnissen und Lesefähigkeit des Chinesischen und/oder Japanischen.

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Grundstudium: 1. bis 4. Semester

Drei Proseminare Aktive Mitarbeit

Einführungskurs

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Musikwissenschaft an der Universität Zürich[3]

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus drei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der drei Teilprüfungen

§ 2.

Die drei Teilprüfungen umfassen eine zweistündige schriftliche Prüfung zur Notationskunde, eine zweistündige schriftliche Prüfung zur Tonsatzlehre (Harmonielehre/Kontrapunkt) und eine halbstündige mündliche Prüfung zu ausgewählten Themengebieten der Musikgeschichte.

Zeitpunkt der drei Teilprüfungen

§ 3.

Die Prüfungen werden frühestens am Beginn des 2., spätestens vor Beginn des 5. Semesters abgenommen. Die mündliche Prüfung ist als letzte der drei Teilprüfungen abzulegen.

Übergangsbestimmung

§ 4.

Studierende, die sich vor dem Wintersemester 2002/2003 immatrikuliert haben, können sich nach der bisherigen Fassung vom 26. Februar 2001 prüfen lassen.

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Grundstudium: 1. bis 4. Semester

Propädeutik

Einführung in die Musikwissenschaft

Harmonielehre I und II Wöchentliche schriftliche Aufgaben

Kontrapunkt I und II Wöchentliche schriftliche Aufgaben

Grundkursus Musikgeschichte (bis 1600)

Notationskunde (Mensuralnotation) Proseminare Fünf Proseminare aus unterschiedlichen Gebieten, davon mindestens eines aus der Zeit vor 1600 und ein weiteres notationskundliches

Einführung in die musikalische Analyse Schriftliche Abschlussarbeit

Zwei Proseminare Schriftliche Seminararbeiten

Zwei Proseminare Teilnahme Vorlesungen Vier Vorlesungen aus unterschiedlichen Gebieten

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Allgemeine Sprachwissenschaft an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von zwei Stunden. Prüfungsstoff sind die Themen der zweisemestrigen Einführung, insbesondere Grundlagen der Phonologie, Morphologie, Syntax sowie Typologie.

Die zweite Teilprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von zwei Stunden. Prüfungsstoff sind zwei Themen aus den im Grundstudium besuchten Proseminaren und Vorlesungen.

Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die 1. Teilprüfung findet nach dem 2. Semester statt.

Die 2. Teilprüfung findet am Ende des 4. Semesters statt.

Anmeldung zur Zwischenprüfung, besondere Bestimmungen

§ 4.

Für die Anmeldung zur zweiten Teilprüfung:

Ausweis über die bestandene erste Teilprüfung,

Nachweis von Kenntnissen einer nichtindoeuropäischen Sprache.

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Grundstudium: 1. und 2. Semester

Proseminar «Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft I» Schriftliche Prüfung

Proseminar «Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft II» Mündliches Referat Grundstudium: 3. und 4. Semester

Zwei Proseminare Eines mit einer schriftlichen Arbeit, eines mit einem mündlichen Referat

Zwei Vorlesungen

Zwei Übungen; mit schriftlicher Prüfung

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Englische Sprach- und Literaturwissenschaft an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Die beiden Teilprüfungen bestehen aus je einer dreistündigen schriftlichen Klausur in Sprachwissenschaft und in Literaturwissenschaft.

Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die beiden Teilprüfungen finden am Ende des 4. Semesters statt.

Anmeldung zur Zwischenprüfung, besondere Bestimmungen

§ 4.

Für die Anmeldung zu den beiden Teilprüfungen:

Die erfolgreich abgelegte Prüfung in englischer Sprachbeherrschung («Sprachakzess»).

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Grundstudium: 1. und 2. Semester

Proseminar «Introduction to Phonetics and Phonology for Students of English» Schriftliche Prüfung

Proseminar «Introduction to Old and Middle English (Part I–II)» Mündliche Prüfung am Ende des zweiten Teils

Proseminar «The Study of English Literature, An Introduction, (Part I–II)» Grundstudium: 3. und 4. Semester

Proseminar «Introduction to Linguistics (Part I–II)» Mindestens eine Proseminararbeit

Proseminar «The Study of English Literature, An Introduction, (Part III–IV)»

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Französische Sprach- und Literaturwissenschaft an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus drei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der drei Teilprüfungen

§ 2.

Eine zweistündige schriftliche Prüfung in synchroner Sprachwissenschaft.

Eine halbstündige mündliche Prüfung in diachroner Sprachwissenschaft und mittelalterlicher Literatur.

Eine halbstündige mündliche Prüfung in moderner Literaturwissenschaft.

Zeitpunkt der drei Teilprüfungen

§ 3.

Die Teilprüfung in synchroner Sprachwissenschaft kann nach dem Besuch des Proseminars «Einführung in die allgemeine Phonetik und Phonologie» und der beiden Proseminare in synchroner Linguistik ab dem dritten Semester abgelegt werden.

Die anderen Teilprüfungen sind vor Beginn des 5. Semesters abzulegen.[6]

lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå

Grundstudium:

Ein Proseminar «Einführung in die allgemeine Phonetik und Phonologie» Schriftliche Prüfung

Ein Proseminar «Introduction à l’ancien français» Schriftliche Prüfung

Zwei Proseminare in synchroner Linguistik («Proséminaires I et II») Eines mit einer schriftlichen Arbeit, eines mit Referat

Ein Proseminar in diachroner Linguistik («Proséminaire III»)

Eine Vorlesung «Introduction à la littérature française du moyen âge» Schriftliche Prüfung

Ein Proseminar über mittelalterliche Literatur Schriftliche Arbeit

Zwei Proseminare über Literatur seit dem 16. Jahrhundert («Littérature française moderne I et II») Mit schriftlichen Arbeiten

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Italienische Sprach- und Literaturwissenschaft an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus drei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der drei Teilprüfungen

§ 2.

Eine halbstündige mündliche Prüfung in Sprachwissenschaft.

Eine halbstündige mündliche Prüfung in Literaturwissenschaft.

Eine zweistündige schriftliche Prüfung, nach Wahl des Prüflings in Sprach- oder Literaturwissenschaft.

Zeitpunkt der drei Teilprüfungen

§ 3.[6]

Die Teilprüfungen müssen vor Beginn des 5. Semesters abgelegt werden. Alle Teilprüfungen können frühestens nach einem Semester wiederholt werden.

lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå

Grundstudium: 1. bis 4. Semester

Ein Proseminar «Einführung in die allgemeine Phonetik und Phonologie» Schriftliche Prüfung

Ein Proseminar in synchroner Sprachwissenschaft Prüfung

Ein Proseminar in diachroner Sprachwissenschaft Prüfung

Ein weiterführendes Proseminar in Sprachwissenschaft

Drei Proseminare in Literaturwissenschaft (I–III) Je eine schriftliche Arbeit

Ein Mittelseminar in Literaturwissenschaft Schriftliche Arbeit

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Spanische Sprach- und Literaturwissenschaft an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus drei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der drei Teilprüfungen

§ 2.

Eine halbstündige mündliche Prüfung in Sprachwissenschaft. Eine halbstündige mündliche Prüfung in Literaturwissenschaft.

Eine zweistündige schriftliche Prüfung, nach Wahl des Prüflings in Sprach- oder Literaturwissenschaft.

Prüfungstermine der drei Teilprüfungen

§ 3.[6]

Die Teilprüfungen müssen vor Beginn des 5. Semesters abgelegt werden. Alle Teilprüfungen können frühestens nach einem Semester wiederholt werden.

lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå

Grundstudium: 1. bis 4. Semester

Ein Proseminar «Einführung in die allgemeine Phonetik und Phonologie» Schriftliche Prüfung

Ein Proseminar «Aspectos de lingüística española» Prüfung

Ein weiteres Proseminar in spanischer Sprachwissenschaft Schriftliche Arbeit

Ein Proseminar über mittelalterliche Literatur Schriftliche Arbeit

Proseminar I, Poética y retórica Schriftliche Arbeit

Proseminar II, Análisis del discurso literario Schriftliche Arbeit

Ein Mittelseminar in neuerer spanischer Literatur Schriftliche Arbeit

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Slavische Sprach- und Literaturwissenschaft an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung besteht aus einer zweistündigen schriftlichen Prüfung.

Die zweite Teilprüfung besteht aus einer dreissigminütigen mündlichen Prüfung.

Gegenstand der Teilprüfungen sind die Sprachwissenschaft und die Literaturwissenschaft. Den Kandidierenden steht es frei, zu wählen, welches Teilgebiet sie schriftlich, welches sie mündlich ablegen wollen.

Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die beiden Teilprüfungen sind am Ende des 4. Semesters abzulegen.

Anmeldung zur Zwischenprüfung, besondere Bestimmungen

§ 4.

Zur Anmeldung ist eine mündliche und schriftliche Sprachprüfung Voraussetzung.

lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå

Grundstudium: 1. bis 4. Semester

Proseminar «Einführung in die Sprachwissenschaft» Klausur

Proseminar «Einführung in die Literaturwissenschaft» Schriftliche Proseminararbeit

Proseminar «Einführung ins Altkirchenslavische» Klausur

Eine Übung zur slavischen Sprachwissenschaft Schriftliche Arbeit

Eine Übung oder ein Proseminar zur slavischen Literaturwissenschaft Schriftliche Arbeit

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft an der Universität Zürich[3]

Grundsatz

§ 1.[6]

Die Zwischenprüfung besteht aus vier Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der vier Teilprüfungen

§ 2.[6]

Eine zweistündige schriftliche Klausur in Älterer deutscher Literatur.

Eine dreiviertelstündige mündliche Prüfung in Neuerer deutscher Literatur.

Zwei zweistündige schriftliche Teilprüfungen in Linguistik; nämlich

eine zweistündige Teilprüfung zum Kurs «Einführung in die germanistische Sprachwissenschaft I (synchrongegenwartssprachlich)», sowie

eine zweistündige Teilprüfung zum Kurs «Einführung in die germanistische Sprachwissenschaft II (diachronsprachgeschichtlich)».

Zeitpunkt der vier Teilprüfungen

§ 3.[6]

Die einzelnen Teilprüfungen müssen vor dem Beginn des 5. Semesters abgelegt werden.

Übergangsbestimmung

§ 4.[7]

Für Studierende, die ihr Studium bis zum Wintersemester 2002/2003 aufgenommen haben, gilt die Fassung vom 26. Februar 2001. Für Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 2002/2003 oder im Sommersemester 2003 aufgenommen haben, gilt die Fassung vom 30. August 2002. Für Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 2003/2004 oder im Sommersemester 2004 aufgenommen haben, gilt die Fassung vom 29. September 2003.

Alle Studierenden, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2004/ 2005 aufgenommen haben, können ihre Zwischenprüfung noch gemäss obigen Übergangsbestimmungen ablegen, sofern sie mit den Prüfungen bis Ende Sommersemester 2006 beginnen.

Wiederholungen erfolgen nach den Bestimmungen, die für den ersten Versuch gültig waren.

lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå

Grundstudium:

«Einführung in die Lektüre mittelhochdeutscher Texte» einschliesslich Leistungsnachweis (Modul I)

«Methoden mediävistischer Literaturwissenschaft» (Modul II)

Kleine schriftliche Hausarbeit in Modul II der Älteren Literatur

Zwei Proseminare in Neuerer Literatur (je mit mündlichem oder schriftlichem Beitrag), eines davon mit kleiner schriftlicher Hausarbeit

Selbständige Erarbeitung und Aneignung eines ca. 120 Texte umfassenden Leseprogramms im Fachbereich Neuere Literatur auf Grund der offiziellen Lektüreliste

Proseminar «Einführung in die allgemeine Phonetik und Phonologie» Schriftliche Prüfung

Kurs «Einführung in die germanistische Sprachwissenschaft I (synchrongegenwartssprachlich)»

Kurs «Einführung in die germanistische Sprachwissenschaft II (diachronsprachgeschichtlich)»

Proseminar in germanistischer Sprachwissenschaft (mit mündlichem oder schriftlichem Beitrag)

Kleine schriftliche Hausarbeit in einer der sprachwissenschaftlichen Veranstaltungen

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Nordische Philologie an der Universität Zürich[3]

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus drei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der drei Teilprüfungen

§ 2.

Eine zweistündige Klausur in Sprachwissenschaft. Eine zweistündige Klausur in Älterer Literatur (Altnordisch). Eine halbstündige mündliche Prüfung in Neuerer Literatur.

Zeitpunkt der drei Teilprüfungen

§ 3.

Die Grundkurse in skandinavischer Sprachwissenschaft, Älterer Literatur sowie Neuerer Literatur finden in einem Zyklus von 3 Semestern statt. Die einzelnen Teilprüfungen müssen vor dem Beginn des 5. Semesters abgelegt werden.

lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå

Grundstudium:

Proseminare «Einführung in die skandinavische Sprachwissenschaft» Klausur

Proseminar «Einführung ins Altnordische» Klausur

Proseminar «Einführung in die skandinavische Literaturwissenschaft» Halbstündige mündliche Prüfung

Ein Proseminar in Sprachwissenschaft Erfolgreicher Besuch

Ein Proseminar in Altnordisch Erfolgreicher Besuch

Ein Proseminar in Neuerer Literatur Erfolgreicher Besuch

Ein Proseminar in Kulturwissenschaft Erfolgreicher Besuch

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Vergleichende Germanische Sprachwissenschaft an der Universität Zürich[3]

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Die beiden Teilprüfungen bestehen aus einer schriftlichen Klausur von zwei Stunden und einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer.

Gegenstand der Teilprüfungen sind folgende Teildisziplinen:

Germanische Sprachwissenschaft,

Ältere Germanische Philologie und Germanische Altertumskunde.

Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die beiden Teilprüfungen können frühestens nach dem 2. Semester abgelegt werden.

Übergangsbestimmung

§ 4.

Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2002/2003 aufgenommen haben, gilt die bisherige Fassung vom 26. Februar 2001.

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Grundstudium: 1. bis 3. Semester

Eine Einführung in die (historische) Sprachwissenschaft, wahlweise in der Germanistik, Nordistik oder Anglistik Erfolgreicher Besuch

Eine Einführung in die Phonetik und Phonologie (für Germanistinnen/Germanisten oder Anglistinnen/Anglisten) Erfolgreicher Besuch

Zwei Proseminare: Einführung in altgermanische Sprachen (vorzugsweise Gotisch, Altnordisch, Althochdeutsch, Altenglisch, Altsächsisch) Erfolgreicher Besuch Schriftliche Hausarbeit in einem der beiden Proseminare

Zwei thematische Proseminare Erfolgreicher Besuch

Schriftliche Hausarbeit in einem der beiden Proseminare

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Vergleichende Romanische Sprachwissenschaft an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus drei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der drei Teilprüfungen

§ 2.

Eine halbstündige mündliche Prüfung in einer romanischen Sprachwissenschaft.

Eine halbstündige mündliche Prüfung in einer zweiten romanischen Sprachwissenschaft.

Eine zweistündige schriftliche Prüfung in einer der gewählten oder einer weiteren romanischen Sprachwissenschaft.

Zeitpunkt der drei Teilprüfungen

§ 3.[6]

Die Teilprüfungen müssen vor Beginn des 5. Semesters abgelegt werden. Alle Teilprüfungen können frühestens nach einem Semester wiederholt werden.

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Grundstudium: 1. bis 4. Semester

Ein Proseminar in Allgemeiner Phonetik und Phonologie Prüfung

Ein Proseminar in französischer Sprachwissenschaft Schriftliche Arbeit

Ein Proseminar in italienischer Sprachwissenschaft Schlussprüfung oder schriftliche Arbeit

Ein Proseminar in spanischer Sprachwissenschaft Schlussprüfung oder schriftliche Arbeit

Zwei weitere Proseminare in Sprachwissenschaft Schlussprüfung oder schriftliche Arbeit

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Vergleichende Indogermanische Sprachwissenschaft an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung besteht aus einer zweistündigen schriftlichen Prüfung in griechischer historischer Sprachwissenschaft.

Die zweite Teilprüfung besteht aus einer halbstündigen mündlichen Prüfung in historischer vedischer Laut- und Formenlehre.

Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die erste Teilprüfung wird jedes zweite Sommersemester durchgeführt.

Die zweite Teilprüfung kann ab Beginn des 2. Semesters bis spätestens vor Beginn des 5. Semesters jederzeit abgelegt werden.

Anmeldung zur Zwischenprüfung, besondere Bestimmungen

§ 4.

Voraussetzung für die Anmeldung zur ersten Teilprüfung ist der Besuch der entsprechenden Vorlesung während zwei Semestern.

Voraussetzung für die Anmeldung zur zweiten Teilprüfung ist der Besuch der Veda-Lektüre während eines Semesters und einer einsemestrigen Vorlesung zur Historischen Grammatik des Sanskrit.

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Grundstudium: 1. und 2. Semester

Vorlesungen in griechischer oder lateinischer Sprachwissenschaft

Sanskrit-Einführungskurs Grundstudium: 3. und 4. Semester

Vedische Lektüre

Historische vedische Grammatik

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Lateinische Sprach- und Literaturwissenschaft an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus drei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der drei Teilprüfungen

§ 2.

Zweistündige schriftliche Übersetzung in lateinischer Literaturwissenschaft.

Halbstündige mündliche Prüfung in lateinischer Literaturwissenschaft.

Zweistündige schriftliche Prüfung in lateinischer Sprachwissenschaft.

Zeitpunkt der drei Teilprüfungen

§ 3.

Die zweistündige schriftliche Übersetzung und die halbstündige mündliche Prüfung in Literaturwissenschaft werden in der Regel am Ende des 3. Semesters abgelegt.

Die sprachwissenschaftliche Prüfung wird je nach Zyklus am Ende des zweiten oder vierten Semesters abgelegt.

Anmeldung zur Zwischenprüfung, besondere Bestimmungen

§ 4.

Zur mündlichen Prüfung in Literaturwissenschaft ist das Bestehen der schriftlichen Prüfung Voraussetzung.

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Grundstudium: 1. bis 4. Semester

Zwei Sprachübungen Sprachschein

Ein literarisches Proseminar Referat

Eine literarische Vorlesung

Zwei linguistische Vorlesungen

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Griechische Sprach- und Literaturwissenschaft an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Eine Teilprüfung besteht aus einer zweieinhalbstündigen Klausur in Form einer Übersetzung mit literaturwissenschaftlichen Zusatzfragen.

Die andere Teilprüfung besteht aus einer zweistündigen schriftlichen Prüfung in griechischer Sprachwissenschaft.

Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die Klausur wird in der Regel am Ende des 3. Semesters abgelegt.

Die sprachwissenschaftliche Prüfung wird je nach Zyklus am Ende des 2. oder 4. Semesters abgelegt.

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Grundstudium: 1. bis 4. Semester

Zwei Sprachübungen Sprachschein

Ein literarisches Proseminar Referat

Mindestens eine literarische Vorlesung

Zwei linguistische Vorlesungen

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Indologie an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Eine Teilprüfung besteht aus einer zweistündigen schriftlichen Prüfung zum klassischen Sanskrit.

Die andere Teilprüfung besteht aus einer halbstündigen mündlichen Prüfung aus zwei der folgenden Hauptsachgebieten: Religion (Hinduismus, Pali-Buddhismus), Philosophie, Literatur, Geschichte.

Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die beiden Teilprüfungen finden am Ende des 4. Semesters statt.

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Grundstudium: 1. bis 4. Semester

Zwei Semester Sanskrit-Kurs Obligatorische Übungen, Hausaufgaben

Zwei Kurse «Leichte Lektüre» Schriftliche Übersetzung

Einführungsvorlesungen Schriftlicher Literaturbericht

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Sinologie an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung besteht aus einer maximal vierstündigen schriftlichen Sprachprüfung in Modernem Chinesisch.

Die zweite Teilprüfung besteht aus einer Abschlussarbeit in Antikem Chinesisch, für deren Abfassung 14 Tage zur Verfügung stehen.

Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die beiden Teilprüfungen können ab dem 2. Semester gestaffelt innerhalb eines Jahres abgelegt werden. Ein zwischen den Teilprüfungen absolvierter Chinaaufenthalt von mehr als sechs Monaten wird nicht an diese Frist angerechnet.

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Grundstudium: 1. bis 4. Semester

Ein Proseminar Nachweis der aktiven Teilnahme

Zwei Proseminare Zwei Proseminararbeiten

Zwei Semester Grundkurs Modernes Chinesisch Semesterprüfungen

Zwei Semester Aufbaukurs Modernes Chinesisch Semesterprüfungen

Zwei Semester Sprachkurs Antikes Chinesisch * Bei Studierenden chinesischer Muttersprache entfällt der Grundkurs Modernes Chinesisch. An seine Stelle tritt eine im ersten Semester zu verfassende zusätzliche Proseminararbeit, mit der ausreichende Deutschkenntnisse und die Fähigkeit zur Benutzung deutsch- und englischsprachiger Sekundärliteratur nachgewiesen werden.

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Japanologie an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus drei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der drei Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung besteht aus einer vierstündigen schriftlichen und einer vierzigminütigen mündlichen Sprachprüfung in Modernem Japanisch.

Die zweite Teilprüfung besteht aus einer zwanzigminütigen mündlichen Prüfung über Sekundärliteratur in westlichen Sprachen.

Die dritte Teilprüfung besteht aus der Übersetzung eines wissenschaftlichen Textes von mittlerem bis höherem Schwierigkeitsgrad als Hausarbeit.

Zeitpunkt der drei Teilprüfungen

§ 3.

Die erste Teilprüfung findet nach dem 2. Semester statt. Die zweite Teilprüfung findet zu Beginn des 4. Semesters statt. Die dritte Teilprüfung findet am Ende des 4. Semesters statt.

Anmeldung zur Zwischenprüfung, besondere Bestimmungen

§ 4.

Vorbedingung zur Zulassung zur dritten Teilprüfung: Abschluss des Kompaktstudiums und der Lektürekurse im 3. und 4. Semester.

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Grundstudium: 1. bis 4. Semester

Besuch des Kompaktstudiums, Sprach- und Realienteil, 1. und 2. Semester

«Japanische Grammatik: Satzanalyse», 3. Semester Mit praktischen Übungen und Tests

Lektürekurs «Wissenschaftliche Lektüre», 3. und 4. Semester

Lektürekurs «Literarische Lektüre», 3. und 4. Semester

Konversation, 3. und 4. Semester

Kurse «Einführung ins Klassische Japanisch», mit Übersetzung, 3. und 4. Semester

Proseminar mit Referat und schriftlicher Arbeit, 3. oder 4. Semester

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Pädagogik an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Die beiden Teilprüfungen bestehen aus je einer schriftlichen Prüfung von zwei Stunden Dauer und einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer in den beiden Schwerpunkten gemäss Studienordnung nach freier Wahl der Studierenden.

Prüfungstermine der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die beiden Prüfungen finden am Ende des 4. Semesters statt.

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Grundstudium: 1. bis 3. Semester

«Einführung in das Studium der Pädagogik I und II» Besuch der Veranstaltung und aktive Beteiligung in Form von Referaten mit schriftlichen Vorlagen, Protokollen und Rezensionen

Vier Methodenkurse Prüfungsaufgaben, Referate mit schriftlichen Vorlagen

Vier Proseminare Referate und schriftliche Vorlagen

Übergangsbestimmung

§ 4.[8]

Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2003/2004 aufgenommen haben, gilt die bisherige Fassung vom 26. Februar 2001.

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Grundstudium: 1. bis 3. Semester

«Einführung in das Studium der Pädagogik I und II» Besuch der Veranstaltung und aktive Beteiligung in Form von Referaten mit schriftlichen Vorlagen, Protokollen und Rezensionen

Vier Methodenkurse Prüfungsaufgaben, Referate mit schriftlichen Vorlagen

Vier Proseminare Referate und schriftliche Vorlagen

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Grundstudium: 1. bis 4. Semester

«Einführung in das Studium der Pädagogik» Besuch der Veranstaltung und aktive Beteiligung mit Leistungsnachweis

Fünf Methodenkurse Besuch der Veranstaltungen und aktive Beteiligung mit Leistungsnachweis

Acht Grundvorlesungen: je zwei Grundvorlesungen der vier Lehrstühle Besuch der Veranstaltungen

Acht Proseminare Besuch der Veranstaltungen und aktive Beteiligung mit Leistungsnachweis

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Sonderpädagogik an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Eine Teilprüfung besteht aus einer dreistündigen Klausur. Die andere Teilprüfung besteht aus einer halbstündigen mündlichen Prüfung.

Gegenstand der beiden Teilprüfungen sind die folgenden Lehrveranstaltungen:

Einführung in die Sonderpädagogik I und II,

Einführung in sonderpädagogische Handlungsfelder I und II,

Einführung in die Allgemeine Sonderpädagogik I und II,

Einführung in die Studienbereiche I und II,

Einführung in die Diagnostik I und II.

Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die beiden Prüfungen finden vor Beginn des 5. Semesters statt.

Anmeldung zur Zwischenprüfung, besondere Bestimmungen

§ 4.

Zur Anmeldung ist die Abgabe eines Praktikumsberichts Voraussetzung.

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Grundstudium: 1. bis 4. Semester

Einführung in die Sonderpädagogik I und II

Einführung in sonderpädagogische Handlungsfelder I und II

Einführung in die Allgemeine Sonderpädagogik I und II

Einführung in die Studienbereiche I und II Für diese vier Einführungsveranstaltungen wird ein Leistungsnachweis und eine Proseminararbeit gefordert.

Methodenveranstaltungen I und II Abfassung einer schriftlichen Methodenarbeit

Einführung in die Diagnostik I und II

Einführung in spezifische Entwicklungsbereiche I, II und III

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Philosophie an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung besteht aus einer zweistündigen schriftlichen Klausur über Logik und ein Thema aus dem Stoff der obligatorischen Studienleistungen.

Die zweite Teilprüfung besteht aus zwei mündlichen Prüfungen von je 20 Minuten Dauer. Es wird über den Stoff der obligatorischen Studienleistungen und zusätzlich über drei aus der Lektüreliste ausgewählte philosophische Werke geprüft.

Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die beiden Prüfungen finden frühestens am Ende des 3. Semesters statt.

lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå

Logikvorlesung Abgabe von Übungsblättern

Ein exegetisches Lektüreproseminar zu einem klassischen Text Proseminararbeit

Ein systematisches Proseminar in theoretischer Philosophie Proseminararbeit

Ein systematisches Proseminar in praktischer Philosophie Proseminararbeit

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Soziologie an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung besteht aus einer zweistündigen schriftlichen Prüfung aus dem Bereich «Theorie» und «Forschung».

Die zweite Teilprüfung besteht aus einer zweistündigen schriftlichen Prüfung aus dem Bereich «Methoden».

Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die 1. Teilprüfung findet am Ende des 2. Semesters statt. Die 2. Teilprüfung findet am Ende des 4. Semesters statt.

lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå

Grundstudium: 1. und 2. Semester

Proseminar zu soziologischen Fragestellungen Schriftliche Arbeit: Leistungsnachweis Theorie

Proseminar zur soziologischen Forschung Schriftliche Arbeit: Leistungsnachweis Forschung Grundstudium: 3. und 4. Semester

Lehrveranstaltungen für statistische Verfahren

Methodenpraktikum I

Methodenpraktikum II Schriftliche Arbeit: Datenanalyse: Leistungsausweis Methoden

Zwischenprüfung für Studierende im Hauptfach oder ersten Nebenfach Politikwissenschaft an der Universität Zürich[5]

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus vier Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der vier Teilprüfungen

§ 2.

Eine schriftliche Prüfung von 2–3 Stunden Dauer in Methoden der empirischen Sozialwissenschaften.

Eine schriftliche Prüfung von 2–3 Stunden Dauer in Politischer Philosophie.

Eine schriftliche Prüfung von 2–3 Stunden Dauer im Gebiet «Internationale Beziehungen».

Eine schriftliche Prüfung von 2–3 Stunden Dauer im Gebiet «Innenpolitik/Vergleichende Politik».

Zeitpunkt der vier Teilprüfungen

§ 3.

Alle Teilprüfungen werden frühestens am Ende des 3. Semesters und spätestens vor Beginn des 5. Semesters abgenommen.

Übergangsbestimmung

§ 4.[4]

Die Zwischenprüfung im ersten Nebenfach Politikwissenschaft gilt für Studierende, die mit Beginn des Wintersemesters 2003/ 2004 oder später das Studium in diesem Fach aufnehmen.

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Grundstudium:

Besuch der Einführungsveranstaltung mit Leistungsnachweis

Besuch des Proseminars Methoden I mit Leistungsnachweis

Besuch des Proseminars Methoden II mit Leistungsnachweis

Besuch des Proseminars Politische Philosophie mit Leistungsnachweis

Besuch des Proseminars Theorien der internationalen Beziehungen mit Leistungsnachweis

Besuch eines Proseminars Theorien der Innenpolitik / Vergleichenden Politik mit Leistungsnachweis

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Volkskunde an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung besteht aus einer zweistündigen schriftlichen Prüfung aus dem Bereich «Grundlagen und allgemeine Fragen des Faches Volkskunde» (Einführung, Grundlesestoff).

Die zweite Teilprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von 20 Minuten Dauer zu einem Spezialthema (Proseminar II gemäss Studienordnung).

Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die 1. Teilprüfung findet nach dem 2. Semester statt.

Die 2. Teilprüfung findet nach dem 2. beziehungsweise nach dem 3. Semester statt, je nach gewähltem Modus.

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Grundstudium: 1. und 2. Semester

Besuch 4 Stunden Vorlesung

Proseminar I, zweisemestrig Aktive Mitarbeit, eine schriftliche Arbeit Grundstudium: 3. Semester

Proseminar II, einsemestrig Eine schriftliche Arbeit

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Ethnologie an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus drei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der drei Teilprüfungen

§ 2.

Die ersten beiden Teilprüfungen umfassen insgesamt neun Teilgebiete. Diese sind Politik und Recht, Kultur und Persönlichkeit, Entwicklungsethnologie, Staaten und Ethnien, Verwandtschaft und Geschlecht, Ökologie und Wirtschaft, Religionsethnologie, Ergologie und Kunst, Theorie und Ethnographie.

Die erste Teilprüfung in vier bzw. fünf Teilgebieten umfasst je eine schriftliche Prüfung von zwei Stunden pro Teilgebiet.

Die zweite Teilprüfung in fünf bzw. vier Teilgebieten umfasst je eine schriftliche Prüfung von zwei Stunden pro Teilgebiet.

Die dritte Teilprüfung besteht in einem mindestens zwanzigseitigen Bericht als Auswertung des Methodenpraktikums.

Zeitpunkt der drei Teilprüfungen

§ 3.

Die 1. Teilprüfung findet am Beginn des zweiten Semesters, die 2. Teilprüfung am Ende des zweiten Semesters statt.

Die 3. Teilprüfung wird im vierten Semester abgenommen.

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Grundstudium: 1. und 2. Semester

Besuch des zweisemestrigen «Einführungskurses». Er umfasst neun Teilgebietskurse à 2 Semesterwochenstunden. Grundstudium 3. und 4. Semester

Besuch des zweisemestrigen Kurses «Methoden der Ethnologie». Im 3. Semester stehen die Textlektüre sowie Gruppenarbeiten zur Vorbereitung des Praktikums, im 4. Semester Übungen in empirischer Sozialforschung und deren Auswertung im Zentrum.

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Publizistikwissenschaft an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.[6]

Die Zwischenprüfung besteht aus drei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der drei Teilprüfungen

§ 2.[6]

Eine schriftliche Prüfung von 2 Stunden Dauer in «Einführung in die Publizistikwissenschaft I und II».

Eine schriftliche Prüfung von 2 Stunden Dauer in «Methoden der Publizistikwissenschaft I und II».

Eine zwanzigminütige mündliche Prüfung über die Grundlagen der Publizistikwissenschaft (Theorien, Ansätze und Methoden).

Zeitpunkt der drei Teilprüfungen

§ 3.[6]

Die schriftlichen Teilprüfungen finden am Ende des 2. Semesters, die mündliche Teilprüfung am Ende des 4. Semesters statt.

Anmeldung zur Zwischenprüfung, besondere Bestimmungen

§ 4.[6]

Das Bestehen der schriftlichen Teilprüfungen ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Teilprüfung.

Übergangsbestimmung

§ 5.[6]

Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2003/2004 aufgenommen haben, gilt die bisherige Fassung vom 26. Februar 2001.

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Grundstudium: 1. und 2. Semester

Vorlesung «Einführung in die Publizistikwissenschaft I»

Vorlesung/Übung «Einführung in die Publizistikwissenschaft II»

Vorlesung «Methoden der Publizistikwissenschaft I und II»

Zwei Vorlesungen, je eine aus zwei verschiedenen Schwerpunkt-Bereichen Zwei Klausuren, je eine aus den beiden Bereichen

Übung «Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten» Schriftliche Arbeit Grundstudium: 3. und 4. Semester

Forschungsproseminar I und II Eine Forschungsarbeit

Zwei Vorlesungen, je eine aus zwei verschiedenen Schwerpunkt-Bereichen Zwei Klausuren, je eine aus den beiden Bereichen

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Islamwissenschaft an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung besteht aus einer vierstündigen schriftlichen Klausur im Arabischen.

Die zweite Teilprüfung besteht aus einer zwanzigminütigen mündlichen Prüfung über die Grundlagen der Islamwissenschaft (Geschichte und Religion; Sprache und Literatur).

Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Beide Teilprüfungen sind am Ende des 4. Semesters abzulegen.

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a)Arabisch

Sprachkurs (1. und 2. Semester)

Lektürekurs (3. und 4. Semester)

b)Persisch oder Türkisch

Sprachkurs (je nach Unterrichtszyklus im 2. und 3. oder im 4. und 5. Semester)

c)Allgemein

2 Proseminare Ein mündliches Referat, eine schriftliche Hausarbeit

Zwischenprüfung für Studierende mit Hauptfach Psychologie an der Universität Zürich

Grundsatz

§ 1.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

Umfang und Gegenstand der beiden Teilprüfungen

§ 2.

Die erste Teilprüfung umfasst je eine schriftliche Prüfung über folgende sechs Lehrveranstaltungen des ersten Studienjahres: Allgemeine Psychologie I, Allgemeine Psychologie II, Allgemeine Psychologie III, Sozialpsychologie, Statistische Methoden und Methodische Grundlagen der Testpsychologie. Die Prüfung über die Lehrveranstaltung Statistische Methoden dauert zwei Stunden, die übrigen Prüfungen sind einstündig.

Die zweite Teilprüfung umfasst je eine einstündige schriftliche Prüfung über folgende fünf Lehrveranstaltungen des ersten und zweiten Studienjahres: Entwicklungspsychologie, Differentielle Psychologie und Persönlichkeitsforschung, Psychische Störungen, Neurophysiologie, Psychophysiologie.

Zeitpunkt der beiden Teilprüfungen

§ 3.

Die 1. Teilprüfung findet am Ende des 2. Semesters statt.

Die 2. Teilprüfung findet am Ende des 4. Semesters statt.

Anmeldung zur Zwischenprüfung, besondere Bestimmungen

§ 4.

Das Bestehen der ersten Teilprüfung ist Voraussetzung für die zweite Teilprüfung.

lÄäáÖ~íçêáëÅÜÉ=píìÇáÉåäÉáëíìåÖÉå

Lehrveranstaltungen des ersten Studienjahres

Allgemeine Psychologie I

Allgemeine Psychologie II

Allgemeine Psychologie III

Sozialpsychologie

Statistische Methoden

Methodische Grundlagen der Testpsychologie Lehrveranstaltungen des ersten und zweiten Studienjahres

Entwicklungspsychologie

Differentielle Psychologie und Persönlichkeitsforschung

Psychische Störungen

Neurophysiologie

Psychophysiologie


[1] OS 56, 559.

[2] Aufgehoben durch URB vom 30. April 2001 (OS 56, 711). In Kraft seit Wintersemester 2001/2002.

[3] Fassung gemäss URB vom 30. August 2002 (OS 57, 279). In Kraft seit 1. Oktober 2002.

[4] Eingefügt durch URB vom 2. Juni 2003 (OS 58, 124). In Kraft seit 1. Juli 2003.

[5] Fassung gemäss URB vom 2. Juni 2003 (OS 58, 124). In Kraft seit 1. Juli 2003.

[6] Fassung gemäss URB vom 29. September 2003 (OS 58, 230). In Kraft seit 1. Oktober 2003.

[7] Fassung gemäss URB vom 31. Januar 2005 (OS 60, 283). In Kraft seit 1. Januar 2005.

[8] Eingefügt durch URB vom 31. Januar 2005 (OS 60, 283). In Kraft seit 1. Januar 2005.

415.454.1 – Versionen

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