Gebührenordnung


für das Institut für Medizinische Genetik der Universität Zürich


(vom 21.Dezember 1988) FN1

Der Regierungsrat beschliesst:
§ 1. Für die vom Institut für Medizinische Genetik der Universität vorgenommenen genetischen Laboruntersuchungen werden Gebühren erhoben, die durch Multiplikation der nachstehenden Taxpunkte mit dem Taxpunktwert gemäss der Eidgenössischen Analysenliste FN2 des Bundesamtes für Sozialversicherung ermittelt werden.

I. Chromosomenuntersuchungen im Rahmen der genetischen Beratung und der medizinischen Diagnostik

Taxpunkte

1. Karyotypuntersuchung

pro untersuchte Person 400

II. Pränatale genetische Laboruntersuchungen am Fruchtwasser von Schwangeren oder an Chorionbiopsien

A. Chromosomenuntersuchungen

1. Gemäss Indikationenkatalog des Instituts für Medizinische

Genetik

1.1 Bei Wohnsitz in der Schweiz 400

1.2 Bei Wohnsitz im Ausland 500

2. Untersuchungen bei kleinem genetischem Risiko

ausserhalb des Indikationenkatalogs 500

B. Alphafetoproteinbestimmung am Fruchtwasser 40

C. DNA-Diagnostik

1. Diagnosen mittels rekombinanter DNA-Technik,

pro untersuchte Person 400

2. DNA-Extraktion (1-10 Personen) 200-300

3. Untersuchungen in vorwiegend wissenschaftlichem Interesse des Instituts oder zur Methodenentwicklung erfolgen kostenlos.

§ 2. Die Gebührenordnung tritt am 1. Januar 1989 in Kraft. Die Gebührenordnung für das Institut für Medizinische Genetik der Universität Zürich vom 25. März 1987 wird aufgehoben.

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FN1 OS 50, 560.
FN2 SR 832.141.21.


415.432 – Versionen

IDPublikationAufhebung
11201.02.2021Version öffnen
10915.05.202001.02.2021Version öffnen
09501.11.201615.05.2020Version öffnen
07201.02.201101.11.2016Version öffnen
02801.02.2011Version öffnen
00931.03.2000Version öffnen
00031.03.1995Version öffnen