Verordnung über den Studiengang und die Organisation des Executive Master of Business Administration Programms (Executive MBA) der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich
(vom 29. September 2003)[1]
Der Universitätsrat beschliesst:
I. Allgemein
Trägerschaft
Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich ist Trägerin des Executive MBA Programms der Universität Zürich. Den erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten des Programms wird der Titel «Executive MBA der Universität Zürich» verliehen.
Zielsetzung
Das Executive MBA Programm ist eine berufsbegleitende universitäre Weiterbildung mit dem Zweck, die Voraussetzungen und Fähigkeiten zur Gesamtführung von Unternehmen zu vermitteln. Es verbindet akademische Lehre und Forschung mit unternehmerischer Praxis.
In seinen Kursen orientiert es sich an folgenden Zielen:
1.Wissenserweiterung, d. h. die Vermittlung von neuen Kenntnissen zur Gesamtführung von Unternehmen,
2.Wissensvertiefung, d. h. die Analyse des neuen Wissens aus der Sicht der praktischen Anwendung,
3.Wissensverwertung, d. h. die Behandlung von aktuellen Problemstellungen der Führungskräfte auf dem Gebiete des Managements.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Das Executive MBA Programm richtet sich generell an Führungskräfte, die sich für ihre aktuelle oder künftige Tätigkeit profunde Kenntnisse in der Gesamtführung von Unternehmen erarbeiten wollen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfügen über einen Hochschulabschluss oder ausnahmsweise über eine äquivalente Ausbildung. Zudem werden gute wirtschaftliche Grundkenntnisse und eine mehrjährige Erfahrung in der Managementpraxis sowie ein einwandfreier Leumund vorausgesetzt.
Pro Studiengang werden in der Regel nicht mehr als 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen.
Der Leitende Ausschuss erlässt eine Richtlinie, welche das Aufnahmeverfahren regelt.
II. Organisation
a) Fakultät
Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät übt die Aufsicht über das Executive MBA Programm aus.
Auf Antrag des Leitenden Ausschusses wählt sie die Präsidentin oder den Präsidenten und die Mitglieder des Leitenden Ausschusses sowie die Direktorin oder den Direktor des Executive MBA Programms.
Sie genehmigt das Lehrkonzept und verleiht den Titel «Executive MBA der Universität Zürich».
b) Leitender Ausschuss
Der Leitende Ausschuss besteht aus acht bis zwölf Mitgliedern.
In der Regel sind mindestens die Hälfte der Mitglieder ordentliche oder ausserordentliche Professorinnen oder Professoren der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich. Hinzu kommt mindestens ein Mitglied aus dem Kreis der ehemaligen Absolventinnen und Absolventen. Die übrigen Mitglieder sind Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik.
Die Mitglieder werden auf vier Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
1.Planung und Entwicklung von Lehrkonzepten,
2.Entscheid über das Lehrprogramm und über die zuzulassenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
3.Regelung der Qualitätssicherung, insbesondere durch die Festlegung von Zulassungsprinzipien, von Auswahlkriterien und von zu erreichenden Prüfungsleistungen bzw. Kreditpunkten,
4.Genehmigung des Budgets, der Kursgelder, der Dozentenhonorare und der Jahresrechnung sowie Bewilligung von Ausgaben ausserhalb des Budgets,
5.Entscheid über die Entgegennahme von Geldern aus der Wirtschaft, vorbehältlich § 13 des Finanzreglements der Universität Zürich ,
6.Vorschläge an die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät für die Bestellung der Mitglieder des Leitenden Ausschusses und von dessen Präsidium und zur Wahl des Direktors oder der Direktorin,
7.Antrag an die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät zur Verleihung des «Executive MBA der Universität Zürich». Der Leitende Ausschuss ist für alle Bereiche zuständig, soweit diese nicht in die Zuständigkeit anderer Organe fallen.
c) Direktorin oder Direktor
Die Direktorin oder der Direktor des Executive MBA Programms ist Mitglied der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich.
Sie oder er ist verantwortlich für die operationelle Führung. Zusammen mit der Präsidentin oder dem Präsidenten des Leitenden Ausschusses vertritt sie oder er das Executive MBA Programm nach aussen.
Der Direktorin oder dem Direktor kommen insbesondere folgende Verantwortlichkeiten zu:
1.Pflege des Kontaktes mit den gegenwärtigen und künftigen Dozentinnen und Dozenten und Erteilung der erforderlichen Lehraufträge,
2.Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Dozentinnen und Dozenten,
3.Anstellung und Führung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
4.Antrag an den Leitenden Ausschuss über die zuzulassenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
5.Marktforschung und Ausarbeitung von Vorschlägen für Lehrprogramme und Lehrkonzepte und zur Qualitätssicherung,
6.Organisation des Kreditpunktesystems und administrative Führung der Kreditpunkte,
7.Betreuung und Bewertung der Abschlussarbeiten,
8.Antragstellung auf die Verleihung des Titels «Executive MBA der Universität Zürich» zuhanden der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät,
9.Erstellung des Budgets und der Rechnungen pro Jahr und Programm sowie eines jährlichen Rechenschaftsberichtes,
10.Regelmässige Beurteilung der Kurstätigkeit,
11.Pflege des Kontaktes zu den Ehemaligen und der internationalen Kontakte auf dem Gebiete des Executive MBA.
d) Lehrkörper
Der Lehrkörper besteht aus Dozentinnen und Dozenten der Universität Zürich sowie aus beigezogenen Referentinnen und Referenten, die als Dozentinnen und Dozenten an anderen Universitäten und Hochschulen oder in der Praxis tätig sind.
Der Lehrkörper wird für seine Tätigkeit separat entschädigt.
Für die Dozentinnen und Dozenten der Universität Zürich besteht keine Verpflichtung zur Mitwirkung am Executive MBA.
III. Studiengang
a) Programm
Das Programm umfasst 80 bis 110 Kurstage und dauert zwei Jahre. Teile des Programms können an einer ausländischen Universität durchgeführt werden.
Der Stoff gliedert sich in inhaltlich und zeitlich kohärente Module. Die Inhalte der Module werden in der jeweiligen Kursausschreibung beschrieben.
b) Kreditpunkte
Für den Titel «Executive MBA» müssen mindestens 80 Kreditpunkte gemäss ECTS-Richtlinien erworben werden. Ein Punkt entspricht dabei einer Arbeitsleistung von 30 Stunden.
In Einzelfällen entscheidet der Leitende Ausschuss auf Antrag über die Anrechnung von maximal 18 Kreditpunkten aus anderen äquivalenten in- oder ausländischen Programmen.
c) Leistungsnachweis
Ein Modul gilt dann als bestanden, wenn der zugehörige Leistungsnachweis mindestens als genügend bewertet wird.
Ein Leistungsnachweis besteht in der Regel aus einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung oder einer schriftlichen Arbeit.
Ein ungenügender Leistungsnachweis muss innert zweier Monate ab Kenntnis des Nichtbestehens am nächstmöglichen Termin wiederholt werden. Ansonsten gilt er als definitiv nicht bestanden.
d) Abmeldung von Leistungsnachweisen oder vom Kolloquium
Tritt vor Beginn oder während der Durchführung eines Leistungsnachweises oder des Kolloquiums ein zwingender, unvorhersehbarer und unabwendbarer Verhinderungsgrund ein, ist der Direktorin oder dem Direktor unverzüglich ein schriftliches, begründetes und mit einer entsprechenden Bestätigung (insbesondere ärztliches Zeugnis) versehenes Abmeldegesuch einzureichen.
Wird das Abmeldegesuch von der Direktorin oder vom Direktor nicht bewilligt, gilt der Leistungsnachweis oder das Kolloquium als nicht bestanden.
Bleibt eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer einem Leistungsnachweis oder dem Kolloquium unabgemeldet fern, gilt dieser oder dieses als nicht erbracht.
e) Betrugshandlungen
Bei Betrugshandlungen, insbesondere wenn jemand unerlaubte Hilfsmittel verwendet, sich während der Durchführung eines Leistungsnachweises unerlaubterweise unterhält, die Abschlussarbeit nicht selbstständig verfasst oder die Zulassung gestützt auf unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichen hat, erklärt der Leitende Ausschuss den Leistungsnachweis oder die Abschlussarbeit als nicht bestanden oder einen ausgestellten Ausweis als ungültig.
Wurde der Grad bereits verliehen, so wird dieser auf Grund eines Fakultätsbeschlusses aberkannt; allfällige Urkunden werden eingezogen.
f) Benotung
Die Leistungsnachweise, die Abschlussarbeit sowie das Kolloquium werden mit den Noten 1–6 bewertet. Halbe Noten sind zulässig. Noten unter 4 sind ungenügend.
Zusätzlich wird eine Note nach ECTS-Bewertungsskala vergeben.
g) Abschlussarbeit und Kolloquium
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben in Gruppen eine Abschlussarbeit zu verfassen. Die einzelnen Mitglieder der Gruppe erhalten die gleiche Benotung.
Die eingereichte Abschlussarbeit wird entweder angenommen oder, falls sie ungenügend ist, zur einmaligen Verbesserung innerhalb von maximal zwei Monaten zurückgewiesen. Eine wiederum als ungenügend qualifizierte Arbeit wird definitiv abgelehnt.
Jede angenommene Abschlussarbeit wird im Rahmen eines maximal eine Stunde dauernden Kolloquiums präsentiert. Dabei hat jedes Mitglied einzeln über seinen Anteil zu berichten.
Eine ungenügende Präsentation kann innerhalb von maximal zwei Monaten einmal wiederholt werden. Wird sie wiederum als ungenügend qualifiziert, wird sie definitiv abgelehnt.
h) Titel «Executive MBA Universität Zürich»
Der Titel eines «Executive MBA der Universität Zürich» wird verliehen, wenn mindestens 80 Kreditpunkte erzielt wurden sowie die Abschlussarbeit angenommen und mit Erfolg im Kolloquium präsentiert wurde.
Die Schlussnote errechnet sich aus dem mit den jeweiligen Kreditpunkten gewichteten Mittel der Einzelnoten.
Die Schlussnote bestimmt das Prädikat wie folgt:
ab 5,5 summa cum laude (vorzüglich),
ab 5 magna cum laude (sehr gut),
ab 4,5 cum laude (gut),
ab 4 rite (genügend).
Zusätzlich wird eine Note nach ECTS-Bewertungsskala vergeben.
Studierende, welche am Ende des Programms weniger als 80 Kreditpunkte erzielt haben oder bei denen die Abschlussarbeit oder das Kolloquium als ungenügend qualifiziert wurde, erhalten einen Nachweis über die erzielten Leistungen.
IV. Finanzen
Das Executive MBA Programm ist kostendeckend durchzuführen.
Das Kursgeld für das gesamte Programm beträgt zwischen 65 000 und 100 000 Franken.
Im Kursgeld sind die Prüfungsgebühren eingeschlossen.
Die Rechnungsführung richtet sich nach dem Finanzreglement der Universität Zürich[2].
Nach Erhalt der Aufnahmebestätigung kann innerhalb von 10 Tagen vom Programm ohne Kostenfolge zurückgetreten werden. Danach gelten die gesamten Studiengebühren als geschuldet. Bei einem späteren Rücktritt werden die Studiengebühren nicht zurückerstattet.
V. Schluss- und Übergangsbestimmungen
Inkrafttreten
Die vorliegende Verordnung tritt auf den 1. Juli 2004 in Kraft und gilt für alle Teilnehmerinnen oder Teilnehmer, die ab diesem Zeitpunkt in das Programm aufgenommen werden.
Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die vor dem 1. Juli 2004 in das Programm aufgenommen worden sind, gilt die Verordnung über den Studiengang und die Organisation der Management Weiterbildung an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich vom 25. September 2000.
[2] 415. 112.