Rahmenverordnung für die Joint Degree Master-Studiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Zürich und in- und ausländischen Partnerfakultäten
(vom 12. April 2010)[1]
Der Universitätsrat beschliesst:
I. Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich
Diese Rahmenverordnung regelt die Joint Degree Master-Studiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Zürich und in- und ausländischer Partnerfakultäten (fortan: Partnerfakultäten).
Für Joint Degree Master-Studiengänge mit ausländischen Partnern können abweichende Bestimmungen getroffen werden.
Trägerschaft
Träger des Joint Degree Master-Studiengangs sind die Theologische Fakultät der Universität Zürich sowie die jeweiligen Partnerfakultäten.
Ausrichtung der Studiengänge
Die mit den Partnerfakultäten gemeinsam durchgeführten Master-Studiengänge betreffen entweder übergreifende oder spezialisierte Themenbereiche der Theologie, der Religionswissenschaft und damit zusammenhängender Gebiete. Sie bieten den Studierenden die Möglichkeit eines universitätsübergreifenden Master-Studiengangs. Näheres regeln die Studienordnungen.
Titel
Die Theologische Fakultät und die Partnerfakultät(en) verleihen für einen erfolgreich absolvierten Joint Degree Master-Studiengang folgende akademische Titel gemeinsam:
a.Master of Theology (MTh) UZH/Partneruniversität
b.Master of Arts (MA) UZH/Partneruniversität.
Die Kooperationspartner können weitere fachliche Spezifizierungen der Titel vorsehen.
Kooperationsvereinbarungen
Diese Rahmenverordnung wird ergänzt durch die Kooperationsvereinbarungen mit den jeweiligen Partnerfakultäten gemäss Anhängen zu dieser Verordnung.
Besondere Regelungen mit einer Partnerfakultät, die von dieser Rahmenverordnung abweichen, werden in den Anhängen geregelt.
Studienordnungen
Die Theologische Fakultät der Universität Zürich erlässt ergänzende Bestimmungen zu einem Joint Degree Master-Studiengang in einer Studienordnung sowie in einer Wegleitung.
Für Fragen zum Studienprogramm der Theologischen Fakultät der Universität Zürich, welche nicht durch die vorliegende Rahmenverordnung geregelt werden, gelten die Bestimmungen der Rahmenverordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Zürich.
Für die Studienprogramme der Partnerfakultäten gelten die Bestimmungen der entsprechenden Regelwerke der jeweiligen Universität bzw. Fakultät.
II. Organisation
Durchführung und Aufsicht
Jede der beteiligten Fakultäten entscheidet selbstständig über die Durchführung des Studienprogramms an ihrer Universität und übt darüber die Aufsicht aus.
Organisation bzw. Organisationsstruktur der Studiengänge
Die Organisation bzw. die Organisationsstruktur eines Studiengangs richtet sich nach der jeweiligen Kooperationsvereinbarung.
Soweit eine Kooperationsvereinbarung keine Regelungen zur Organisation enthält, ist diese in der jeweiligen Studienordnung zu regeln.
III. Zulassung und Immatrikulation
Zulassung
Zugelassen werden Studierende, welche die Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Master-Studiengang der Theologischen Fakultät der Universität Zürich oder zu einem Master-Studiengang einer Partnerfakultät erfüllen oder in einem solchen bereits eingeschrieben sind.
Für spezialisierte Master-Studiengänge können zusätzliche Bedingungen oder Auflagen definiert werden. Einzelheiten regelt die jeweilige Studienordnung.
Immatrikulation
Die Teilnahme an einem Joint Degree Master-Studiengang setzt die Immatrikulation an der Universität Zürich oder an einer Partneruniversität voraus.
Für die Dauer des Studienprogramms an einer Partnerfakultät bleiben die Studierenden in der Regel an ihrer Heimfakultät immatrikuliert.
Das Einschreibeverfahren an der Universität Zürich richtet sich nach der Verordnung über die Zulassung zum Studium an der Universität Zürich[2].
Studiengebühren werden nur an der Heimfakultät entrichtet. Die Festsetzung der Studiengebühren richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Heimfakultät.
Zulassungshindernisse
Studierende, die an der Theologischen Fakultät der Universität Zürich oder an einer anderen Hochschule aufgrund Nichtbestehens eines Moduls endgültig abgewiesen worden sind, können nicht mehr zu einem Studium in der Studienrichtung zugelassen werden, die das nicht bestandene Modul als Pflichtmodul enthält.
IV. Inhalt und Struktur
Umfang
Für den Masterabschluss müssen insgesamt 120 ECTS-Kreditpunkte erworben werden. Der Master-Studiengang dauert in der Regel vier Semester. Verlängerungsmöglichkeiten richten sich für Studierende, die an Theologischen Fakultät der Universität Zürich eingeschrieben sind, nach den Bestimmungen der Rahmenverordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Zürich.
Die Kooperationsvereinbarungen bestimmen die Anteile der beteiligten Fakultäten am Studienprogramm der jeweiligen Master-Studiengänge.
Masterarbeit
Als Bestandteil eines Joint Degree Master-Studiengangs ist eine Masterarbeit zu verfassen. Die näheren Einzelheiten zur Masterarbeit werden in den Studienordnungen geregelt.
V. Module
Module und Kreditpunkte
Die Lerninhalte werden in inhaltlich und zeitlich kohärente Lerneinheiten (Module) gegliedert.
Für jedes bestandene Modul wird eine Anzahl von ECTS-Kreditpunkten vergeben, die dem für das Bestehen des Moduls erforderlichen mittleren Aufwand entspricht.
Für das Bestehen des Moduls muss ein expliziter Leistungsnachweis erbracht werden. Die Vergabe von Kreditpunkten auf Basis von blosser Anwesenheit ist ausgeschlossen.
Die ECTS-Kreditpunkte für ein Modul werden ausschliesslich vollständig vergeben, eine teilweise Vergabe ist nicht möglich.
Einzelheiten zu den Modulen regeln die Studienordnungen.
Für die Anteile der Partnerfakultäten am Studienprogramm der jeweiligen Master-Studiengänge gelten die Bestimmungen der entsprechenden Regelungen der jeweiligen Universität bzw. Fakultät.
Modultypen
Es wird unterschieden zwischen:
a.Pflichtmodulen, die für alle Studierenden obligatorisch sind,
b.Wahlpflichtmodulen, die aus einer vorgegebenen Liste auszuwählen sind,
c.Wahlmodulen, die aus dem Angebot der Fakultät oder Universität frei wählbar sind. Einzelheiten regeln die Studienordnungen.
VI. Leistungsnachweise
Leistungsnachweise für einzelne Module
Die massgeblichen Einzelheiten zu den Leistungsnachweisen regeln die Studienordnungen.
Für die Leistungsnachweise der von den Partnerfakultäten verantworteten Anteile am Studienprogramm gelten die Bestimmungen der entsprechenden Regelungen der jeweiligen Universität bzw. Fakultät.
Mitteilung der Studienergebnisse
Nach Abschluss eines Semesters erhalten die Studierenden einen Leistungsausweis (Transcript of Records), der die bisher erbrachten Studienleistungen ausweist. Dieser enthält eine Aufstellung über alle bisher absolvierten Module mit den dafür vergebenen ECTS-Kreditpunkten. Es werden sowohl die bestandenen als auch die nicht bestandenen Module aufgeführt.
Das Transcript of Records wird nach Massgabe der Kooperationsvereinbarungen von derjenigen Universität erteilt, an der die Immatrikulation erfolgt ist.
VII. Studienabschluss
Anerkennung und Anrechnung
Über die Anerkennung und Anrechnung von extern erbrachten ECTS-Kreditpunkten entscheidet das in der jeweiligen Kooperationsvereinbarung bestimmte Gremium. Anerkannte ECTS-Kreditpunkte erscheinen sowohl auf dem Leistungsausweis (Transcript of Records) als auch auf dem Academic Record als zusätzlich erbrachte Studienleistungen. Sie werden jedoch nicht an den Abschluss angerechnet.
Masterabschluss
Das Masterstudium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn allfällige Auflagen fristgerecht erfüllt sind und unter Einhaltung der in der jeweiligen Studienordnung genannten Bedingungen insgesamt 120 ECTS-Kreditpunkte erworben worden sind.
VIII. Abschlussdokumente
Abschlussdokumente
Die Absolventinnen und Absolventen eines Joint Degree Master-Studiengangs erhalten folgende Dokumente:
a.die Diplomurkunde,
b.den Diplomzusatz (Diploma Supplement) und
c.das Zeugnis (Academic Record).
Diese werden von der Universität ausgestellt, an der die Immatrikulation erfolgt ist.
Diplomurkunde, Diploma Supplement und Academic Record
Die Ernennung zum Master of Theology oder Master of Arts UZH/Partneruniversität erfolgt durch die Aushändigung einer gemeinsamen Diplomurkunde der beteiligten Fakultäten. Diese enthält die Abschlussnote. Die Diplomurkunde wird in deutscher Sprache ausgefertigt, mit der Urkunde wird eine englische Übersetzung ausgehändigt.
Zu jeder Diplomurkunde wird ein Diplomzusatz (Diploma Supplement) ausgehändigt. Das Diploma Supplement ist eine standardisierte Erläuterung des Studienabschlusses. Es wird in deutscher Sprache mit englischer Übersetzung ausgestellt.
Im Zeugnis (Academic Record) werden alle an den Abschluss angerechneten sowie alle bestandenen, aber nicht angerechneten Module mit der jeweiligen Bewertung ausgewiesen. Ferner werden die Note und der Titel der Masterarbeit aufgeführt. Der Academic Record wird in deutscher Sprache ausgestellt.
IX. Rechtsschutz
Rechtsweg und Rechtsmittelverfahren
Der Rechtsweg gegen Verfügungen richtet sich nach dem Recht der verfügenden Fakultät bzw. Universität.
Die Rechtsmittelverfahren bezüglich Studienleistungen, die an der Theologischen Fakultät der Universität Zürich erbracht wurden, sowie jene bezüglich der Anrechnung von Studienleistungen, die an einer anderen Fakultät erbracht wurden, richten sich für an der Universität Zürich immatrikulierte Absolventinnen bzw. Absolventen nach den Bestimmungen der Rahmenverordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Zürich.
X. Schlussbestimmung
[2] LS 415. 31.