Rahmenverordnung über die Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Zürich
Der Universitätsrat beschliesst:
I. Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich
Diese Rahmenverordnung regelt die allgemeinen Bedingungen für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Theologischen Fakultät der Universität Zürich.
Sie bildet seitens der Theologischen Fakultät auch die Grundlage für den fakultätsübergreifenden Bachelor- und den fakultätsübergreifenden Masterstudiengang mit je einem Hauptfach der Theologischen und der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich. Fragen, die durch fakultätsübergreifende Fächerkombinationen entstehen und der spezifischen Regelung oder Präzisierung bedürfen, sind in einer eigenen, die fakultätsübergreifenden Studiengänge betreffenden Rahmenverordnung geregelt.
Studiengänge
Bei den Studiengängen wird unterschieden zwischen
a.dem Bachelor- und Masterstudiengang in Theologie (Vollstudiengang),
b.dem Bachelor- und Masterstudiengang in Religionswissenschaft (Vollstudiengang),
c.den Bachelor- und Masterstudiengängen der Theologie bzw. der Religionswissenschaft als Hauptfach in Kombination mit einem oder mehreren anderen Fächern, die an der Theologischen Fakultät oder an einer anderen Fakultät der Universität Zürich studiert werden,
d.den Bachelor- und Masterstudiengängen der Theologie bzw. der Religionswissenschaft als Nebenfach in Kombination mit einem oder mehreren anderen Fächern, die an der Theologischen Fakultät oder an einer anderen Fakultät der Universität Zürich studiert werden,
e.den Bachelor- und Masterstudiengängen weiterer Nebenfächer der Theologischen Fakultät, die in Kombination mit einem oder mehreren anderen Fächern der Theologischen Fakultät oder einer anderen Fakultät der Universität Zürich studiert werden.
Ausrichtung des Bachelorstudiengangs
Das Bachelorstudium vermittelt den Studierenden Grundlagenwissen und die Fähigkeit zu wissenschaftlichem Denken in den entsprechenden Studienrichtungen.
Ausrichtung des Masterstudiengangs
Das Masterstudium vermittelt den Studierenden eine vertiefte fachliche Kenntnis und die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten in den entsprechenden Studienrichtungen.
Titel
Die Fakultät verleiht für ein erfolgreich absolviertes Bachelorstudium die folgenden akademischen Titel:
a.Bachelor in Theologie,
b.Bachelor of Arts in Religionswissenschaft.
Die Fakultät verleiht für ein erfolgreich absolviertes Masterstudium die folgenden akademischen Titel:
a.Master in Theologie,
b.Master of Arts in Religionswissenschaft.
Die Master-Titel können mit zusätzlichen Spezifikationen versehen werden, die über Schwerpunktbildungen Auskunft geben. Die Studienordnungen regeln die Einzelheiten.
Alle Titel werden mit dem Zusatz «Universität Zürich (UZH)» bzw. «University of Zurich (UZH)» gekennzeichnet.
Kreditpunktesystem
Die Studienleistungen werden gemäss dem europäischen Kreditpunktesystem (ECTS) bemessen.
ECTS Credits werden für bestandene Module vergeben.
Ein ECTS Credit entspricht einer durchschnittlichen Arbeitsleistung von 30 Stunden.
Regelcurriculum
Die Studienordnungen der Bachelor- und der Masterstudiengänge legen ein Regelcurriculum fest.
Das Regelcurriculum ermöglicht Vollzeitstudierenden den Erwerb von mindestens 30 ECTS Credits pro Semester.
Maximalstudienzeit
Die maximale Studienzeit für das Bachelor- bzw. das Masterstudium beträgt das Doppelte der Richtstudienzeit, vom Beginn des jeweiligen Studiums an gerechnet.
Wer innerhalb dieser Frist die Voraussetzungen für den Erwerb des Bachelor- bzw. Mastergrads nicht erfüllt hat, kann für den entsprechenden Studiengang an der Theologischen Fakultät der Universität Zürich keinen Abschluss mehr erwerben.
Die jeweils zuständige Studienkommission kann auf begründetes Gesuch hin längere Studienzeiten bewilligen.
II. Organisation
Studienkommissionen
Die Fakultät richtet eine Studienkommission Theologie und eine Studienkommission Religionswissenschaft ein. Diese nehmen die ihnen in dieser Rahmenverordnung und in den Studienordnungen zugewiesenen Aufgaben wahr.
Die Studienkommission Theologie setzt sich zusammen aus der Prodekanin Lehre bzw. dem Prodekan Lehre und zwei Professorinnen bzw. Professoren der Theologie.
Die Studienkommission Religionswissenschaft setzt sich zusammen aus der Prodekanin Lehre bzw. dem Prodekan Lehre, einer Professorin bzw. einem Professor der Religionswissenschaft sowie einer am Studiengang Religionswissenschaft beteiligten Professorin bzw. einem am Studiengang Religionswissenschaft beteiligten Professor der Philosophischen Fakultät.
Die Studienkommissionen haben insbesondere folgende Aufgaben:
a.Bewilligung längerer Studienzeiten,
b.Regelung der zusätzlichen Anforderungen, die bei einem Übertritt von einem Bachelorstudium in Religionswissenschaft zu einem Masterstudium in Theologie oder umgekehrt von einem Bachelorstudium in Theologie zu einem Masterstudium in Religionswissenschaft zu erbringen sind,
c.Entscheid über die Zulassung von Studierenden gemäss § 12 nach von ihr festgelegten Kriterien,
d.Entscheid über die Ähnlichkeit und Anrechenbarkeit von Modulen in Zweifelsfällen,
e.Entscheid über die Anrechnung andernorts erworbener ECTS Credits bei einem Wechsel der Universität, der Fakultät oder der Studienrichtung sowie im Mobilitätsstudium (siehe § 23),
f.Koordination bei der Organisation der Leistungsnachweise durch die jeweiligen Fächer,
g.Behandlung von Abmeldegesuchen, wenn eine Studentin oder ein Student an der Teilnahme an einem Leistungsnachweis verhindert ist,
h.Prüfung der Bewerbungen um Verleihung eines Grades (Bachelor- oder Mastergrad) sowie Antragstellung an die Fakultätsversammlung,
i.Validierung der Ergebnisse der Leistungsnachweise nach jeder Prüfungsperiode. 4 Die Studienkommissionen sind für alle Bereiche der Studienorganisation zuständig, soweit diese nicht in die Zuständigkeit eines anderen Organs fallen.
III. Zulassung
Zulassung zum Bachelorstudium
Für die Zulassung zum Bachelorstudium der Studiengänge gemäss § 2 ist grundsätzlich die Verordnung über die Zulassung zum Studium an der Universität Zürich (VZS)[3] massgebend. Näheres regeln die Studienordnungen.
Zulassung zum Masterstudium
Die folgenden akademischen Abschlüsse erlauben die Zulassung ohne Bedingung zum Masterstudium in Theologie:
a.ein Bachelor in Theologie der Theologischen Fakultät der Universität Zürich,
b.entsprechende Abschlüsse von in- oder ausländischen Universitäten, die von der Theologischen Fakultät generell anerkannt werden, namentlich Bachelorabschlüsse von evangelischtheologischen Fakultäten.
Die folgenden akademischen Abschlüsse erlauben die Zulassung ohne Bedingung zum Masterstudium in Religionswissenschaft:
a.ein Bachelor in Religionswissenschaft der Theologischen Fakultät der Universität Zürich,
b.entsprechende Abschlüsse von in- oder ausländischen Universitäten, die von der Fakultät generell anerkannt werden.
Die Studienkommissionen regeln die zusätzlichen Anforderungen, die beim Übertritt von einem Bachelorstudium in Religionswissenschaft zu einem Masterstudium in Theologie oder umgekehrt von einem Bachelorstudium in Theologie zu einem Masterstudium in Religionswissenschaft zu erbringen sind.
Weitere Zulassungsmöglichkeiten zum Masterstudium
Ein Bachelorabschluss in Theologie, der an einer in- oder ausländischen Universität an einer römischkatholischen Fakultät erworben wurde, erlaubt die Zulassung ohne Bedingungen zum Masterstudium in Theologie. Die Zulassung kann mit Auflagen in der Form von zusätzlichen Leistungsnachweisen verbunden werden, die von der Studienkommission Theologie festgesetzt werden. Dabei gilt für die Prüfung der Äquivalenz von Bachelordiplomen der Grundsatz der Gleichbehandlung.
In allen anderen Fällen, insbesondere bei Fachhochschulabschlüssen entscheidet die jeweils zuständige Studienkommission nach von ihr festgelegten Kriterien. Dabei gilt für die Prüfung der Äquivalenz von Bachelordiplomen bzw. der erworbenen Vorbildung der Grundsatz der Gleichbehandlung.
Die jeweils zuständige Studienkommission kann Bedingungen und Auflagen in der Form von zusätzlichen Leistungsnachweisen festsetzen. Diese dürfen insgesamt 60 ECTS Credits nicht übersteigen, andernfalls kann eine Zulassung nur auf Bachelorstufe erfolgen.
Sie entscheidet über die Anrechnung von andernorts absolvierten Studienleistungen bzw. erworbenen ECTS Credits.
Zweit- und Zusatzstudium
Wer an der Universität Zürich oder einer anderen universitären Hochschule bereits einen Masterabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Studienabschluss in einem anderen Fach erworben hat und Religionswissenschaft oder Theologie studieren möchte, kann entweder ein Zweitstudium oder ein Zusatzstudium absolvieren.
Für das Zweitstudium gelten dieselben Regeln wie für ein Erststudium. Der bereits erworbene Masterabschluss kann jedoch im Umfang eines Nebenfachs zu 30 ECTS Credits für das Bachelor- und 15 ECTS Credits für das Masterstudium angerechnet werden. Zusätzlich können Module, die bereits im Erststudium absolviert wurden, durch Module im selben Umfang im Wahlbereich substituiert werden. Der Gesamtumfang der substituierten Module darf 30 ECTS Credits im Bachelor- und 15 ECTS Credits im Masterstudiengang nicht übersteigen.
Ein Zusatzstudium wird als Hauptfach (zu 90 ECTS Credits im Bachelor- und 75 ECTS Credits im Masterstudium), ohne Nebenfächer, absolviert. Es umfasst alle Leistungen, die im Hauptfachstudium zu erbringen sind. Die Masterarbeit kann durch zwei grössere Seminararbeiten ersetzt werden. Module, die bereits im Erststudium absolviert wurden, können durch Module im selben Umfang im Wahlbereich substituiert werden. Der Gesamtumfang der substituierten Module darf 30 ECTS Credits im Bachelor- und 15 ECTS Credits im Masterstudiengang nicht übersteigen. Für das Zusatzstudium wird kein Titel verliehen.
IV. Inhalt und Struktur der Studiengänge
Umfang und Gliederung
Ein Vollstudiengang umfasst im Bachelorstudiengang 180 ECTS Credits, im Masterstudiengang 120 ECTS Credits.
Ein Hauptfach umfasst im Bachelorstudiengang in der Regel 90 oder 120 ECTS Credits, im Masterstudiengang in der Regel 75 oder 90 ECTS Credits.
Im fakultätsübergreifenden Masterstudiengang mit je einem Hauptfach der Theologischen und der Philosophischen Fakultät kann ein Hauptfach 45 ECTS Credits umfassen.
Ein Nebenfach umfasst im Bachelorstudiengang in der Regel 60 oder 30 ECTS Credits, im Masterstudiengang in der Regel 30 oder 15 ECTS Credits.
Bachelorarbeit und Bachelorportfolio
Im Verlauf des Bachelorstudiums ist eine Bachelorarbeit zu verfassen. Die Bachelorarbeit wird durch die betreuende Person (siehe § 18) begutachtet und benotet.
Anstelle einer Bachelorarbeit kann auch ein Bachelorportfolio präsentiert werden, das aus einer schriftlich dokumentierten und kommentierten Mappe von Studienleistungen besteht. Das Bachelorportfolio wird durch die betreuende Person (siehe § 18) und eine weitere Person in einem Kolloquium geprüft und benotet.
Eine genügend benotete Bachelorarbeit oder ein genügend benotetes Bachelorportfolio ergibt 10 ECTS Credits.
Masterarbeit
Im Verlauf des Masterstudiums ist eine Masterarbeit zu verfassen. Die Masterarbeit wird durch eine betreuende Person (siehe § 18) und eine weitere, entsprechend qualifizierte Person begutachtet und benotet. Die Benotung der Arbeit ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden Noten.
Eine genügend benotete Masterarbeit ergibt 20 ECTS Credits.
Betreuung, Begutachtung und Benotung der Bachelorarbeit bzw. des Bachelorportfolios und der Masterarbeit
Eine Person aus dem Kreis der ordentlichen und ausserordentlichen Professorinnen und Professoren, der Assistenzprofessorinnen und -professoren, der Titularprofessorinnen und -professoren und der Privatdozentinnen und Privatdozenten der Theologischen Fakultät betreut die Durchführung der Bachelorarbeit bzw. des Bachelorportfolios oder der Masterarbeit.
Die Betreuung, Begutachtung und Benotung von Bachelor- oder Masterarbeiten in Religionswissenschaft kann von entsprechend qualifizierten, am Studiengang Religionswissenschaft beteiligten Mitgliedern der Philosophischen Fakultät übernommen werden.
In Ausnahmefällen kann auch eine Bachelor- oder eine Masterarbeit in Theologie durch ein entsprechend qualifiziertes Mitglied einer anderen Fakultät betreut werden. Dafür ist ein Antrag an die Studienkommission zu stellen.
V. Module und ECTS Credits
Module
Module bestehen aus einem oder mehreren Modulelementen mit festgelegten ECTS Credits. Module erstrecken sich in der Regel über ein bis maximal zwei Semester.
Der Besuch eines Moduls kann von der Erfüllung von Vorbedingungen abhängig gemacht werden.
Für jedes bestandene Modul wird eine Anzahl von ECTS Credits vergeben, die dem für das Bestehen des Moduls erforderlichen mittleren Aufwand entspricht. Die Punkte für ein Modul werden entweder vollständig oder gar nicht vergeben.
Module können nur als bestanden gewertet werden, wenn ein expliziter Leistungsnachweis erfolgreich erbracht worden ist. Die Vergabe von ECTS Credits auf der Basis blosser Anwesenheit ist ausgeschlossen.
Bestandene Module können nicht wiederholt werden.
Im Rahmen von Mobilitätsstudien an der Theologischen Fakultät können bei Modulen, die sich über zwei Semester erstrecken, auch Bestandteile, die ein einzelnes Semester betreffen, geprüft und separat angerechnet werden.
Modultypen
Bei einem Modul wird unterschieden zwischen:
a.Pflichtmodul: Modul, das für alle Studierende eines Studiengangs obligatorisch ist.
b.Wahlpflichtmodul: Modul, das aus einer Reihe von zur Wahl stehenden Modulen ausgewählt werden muss.
c.Wahlmodul: Modul, das aus dem Angebot eines Faches oder einer Fächergruppe frei wählbar ist.
Themen- bzw. disziplinübergreifendes Masterabschlussmodul
Die Fakultät kann für ihre Studiengänge ein themen- bzw. disziplinübergreifendes Masterabschlussmodul vorsehen. Einzelheiten regeln die Studienordnungen.
Information
Die pro Modul zu erwerbende Anzahl ECTS Credits wird in der Studienordnung des betreffenden Studiengangs festgelegt.
Zeitpunkt, Form und Umfang der Leistungsnachweise für die Module werden im Vorlesungsverzeichnis des betreffenden Semesters veröffentlicht.
Anrechnung andernorts erbrachter Leistungen
Über die Anrechnung von andernorts erworbenen ECTS Credits beim Wechsel der Universität, der Fakultät oder der Studienrichtung entscheidet die jeweils zuständige Studienkommission.
VI. Leistungsnachweise
Leistungsnachweise über die einzelnen Module
Die Organisation der Leistungsnachweise obliegt den jeweiligen Fächern. Die Studienkommissionen übernehmen Koordinationsaufgaben.
Schriftliche Modulprüfungen dauern 60–180 Minuten, mündliche 15–40 Minuten. Bei Leistungsnachweisen in Form von mündlichen Prüfungen hat eine Beisitzerin bzw. ein Beisitzer anwesend zu sein, die bzw. der einen akademischen Abschluss auf Masterstufe (bzw. gleichwertig) oder höher besitzt.
Die Form des Leistungsnachweises wird von den jeweiligen Dozierenden des Moduls in Absprache mit der Fakultätsversammlung oder der zuständigen Studienkommission festgelegt.
Formen von Leistungsnachweisen
Leistungsnachweise bestehen insbesondere aus:
a.mündlichen oder schriftlichen Leistungsnachweisen über den Stoff eines Moduls,
b.Referat(e) im Rahmen eines Moduls,
c.schriftliche Arbeit(en) im Rahmen eines Moduls,
d.Nachweis von im Selbststudium erbrachten Studienleistungen,
e.Ausführung eines Bachelorportfolios, einer Bachelor- oder einer Masterarbeit,
f.Portfolio-Präsentation(en),
g.durch eine verantwortliche Dozentin bzw. einen verantwortlichen Dozenten begleitete und überprüfte tutorielle Tätigkeit.
An- und Abmeldung
Für jedes Modul ist eine fristgerechte Einschreibung erforderlich. Diese beinhaltet auch die Anmeldung für den Leistungsnachweis. Die Studierenden können sich bis 4 Wochen nach Beginn eines Moduls zu diesem anmelden, bis 6 Wochen nach Beginn eines Moduls von diesem abmelden.
Nicht fristgerechte An- bzw. Abmeldungen werden nur beim Vorliegen wichtiger und belegbarer Gründe berücksichtigt. Entsprechende Anträge sind an das Dekanat zu richten.
Verhinderung, Abbruch und unentschuldigtes Fernbleiben
Tritt vor Beginn oder während der Durchführung eines Leistungsnachweises ein zwingender, unvorhersehbarer und unabwendbarer Verhinderungsgrund ein, ist dem Dekanat unverzüglich ein schriftliches, begründetes und mit einer entsprechenden Bestätigung (insbesondere einem ärztlichen Zeugnis) versehenes Abmeldegesuch einzureichen. Zu ärztlichen Zeugnissen kann die Fakultät bzw. die zuständige Studienkommission eine Zweitmeinung oder ein vertrauensärztliches Gutachten verlangen.
Wird das Abmeldegesuch von der zuständigen Studienkommission nicht bewilligt, gilt der Leistungsnachweis als nicht bestanden.
Die verspätete Geltendmachung von Abmeldungsgründen, die sich auf einen bereits durchgeführten Leistungsnachweis beziehen, ist ausgeschlossen.
Bleibt eine Studentin oder ein Student einem Leistungsnachweis unabgemeldet fern, gilt dieser als nicht bestanden.
Leistungsbewertung
Module werden benotet oder mit «bestanden» / «nicht bestanden» bewertet. Für benotete Module werden Noten von 6 bis 1 vergeben, wobei 6 die beste und 1 die geringste Leistung bezeichnet. Noten unter 4 sind ungenügend.
Ergibt die Mitteilung von Noten Teilnoten, so werden diese auf die nächste Halbnote auf- oder abgerundet.
Für jedes als genügend bewertete Modul wird eine durch die Studienordnung bestimmte Anzahl ECTS Credits vergeben. ECTS Credits zu einem Modul werden entweder vollständig oder gar nicht vergeben.
Für das Bestehen eines Moduls muss ein Leistungsnachweis erbracht werden. Die Vergabe von ECTS Credits aufgrund blosser Anwesenheit ist nicht möglich.
Wiederholung von Leistungsnachweisen
Ein ungenügender Leistungsnachweis kann zweimal wiederholt werden. Wird auch die zweite Wiederholung mit ungenügend bewertet, gilt der Leistungsnachweis als nicht bestanden.
Besteht der Leistungsnachweis aus einer schriftlichen Arbeit und wird diese als ungenügend bewertet, kann sie zweimal zur Überarbeitung zurückgewiesen werden oder ist eine neue Arbeit zu verfassen. Wird eine schriftliche Arbeit auch nach zweimaliger Überarbeitung als ungenügend bewertet, gilt der Leistungsnachweis als nicht bestanden.
Nach einem nicht erfolgreich absolvierten Leistungsnachweis besteht kein Anspruch auf eine unmittelbare Wiederholung. Wird eine Wiederholungsmöglichkeit des Leistungsnachweises vor dem nächsten Stattfinden des Moduls angeboten, so sind Studierende mit ungenügenden Leistungen zu dieser Wiederholung automatisch angemeldet. Dies gilt nicht für modulübergreifende Prüfungen.
Ist ein Leistungsnachweis definitiv nicht bestanden, so ist ein Studium in allen Studiengängen der Universität Zürich, die das betreffende Modul als Pflichtmodul enthalten, ausgeschlossen.
Bezieht sich ein nicht bestandener Leistungsnachweis auf ein Wahlpflichtmodul oder ein Wahlmodul oder verzichtet die Kandidatin bzw. der Kandidat auf eine Wiederholung, kann das betreffende Modul durch ein anderes Modul substituiert werden.
Wiederholung einer ungenügenden Bachelorarbeit bzw. eines ungenügenden Bachelorportfolios oder einer ungenügenden Masterarbeit
Wird eine Bachelor- oder eine Masterarbeit mit einer ungenügenden Note bewertet, kann sie zur einmaligen Überarbeitung zurückgewiesen werden. Wird die Arbeit auch nach der Überarbeitung als ungenügend bewertet, kann einmal eine weitere Arbeit zu einem neuen Thema verfasst werden.
Wird ein Bachelorportfolio mit einer ungenügenden Note bewertet, so kann das Portfolio überarbeitet und das Kolloquium wiederholt werden.
Es ist möglich, nach Zurückweisung einer Bachelorarbeit ein Bachelorportfolio zu erstellen oder nach Zurückweisung eines Bachelorportfolios eine Bachelorarbeit zu verfassen.
Wenn auch die zweite Bachelorarbeit bzw. das zweite Bachelorportfolio oder die zweite Masterarbeit ungenügend ist, kann die Kandidatin / der Kandidat im betreffenden Studiengang der Theologischen Fakultät an der Universität Zürich den Bachelor- bzw. den Mastergrad nicht mehr erwerben.
Mitteilung der Studienresultate und Einsprache
Die Studierenden erhalten einmal pro Semester eine Aufstellung über die bisher erworbenen ECTS Credits und die erzielten Noten (Transcript of Records). Die Mitteilung unterliegt bezüglich der neuen Leistungsausweise der Einsprache an die zuständige Studienkommission. Die Einsprache ist innert 30 Tagen seit Erhalt dem Dekanat einzureichen.
Der Einspracheentscheid der zuständigen Studienkommission unterliegt dem Rekurs.
Endgültige Abweisung
Wer die zweite Wiederholung eines Leistungsnachweises für ein Pflichtmodul nicht besteht, wird endgültig abgewiesen.
Wer an der Theologischen Fakultät der Universität Zürich oder an einer anderen schweizerischen Fakultät endgültig abgewiesen worden ist, wird nicht mehr zu einem Studium in derselben Studienrichtung zugelassen.
Betrugshandlungen
Bei Betrugshandlungen, insbesondere wenn jemand die Zulassung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt hat, beim Erbringen eines Leistungsnachweises unerlaubte Hilfsmittel mitbringt oder verwendet, sich unerlaubterweise unterhält oder eine Klausurarbeit oder schriftliche Arbeit nicht selbstständig verfasst, erklärt die Fakultät den Leistungsnachweis als nicht bestanden oder einen ausgestellten Ausweis als ungültig. Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens bleibt vorbehalten.
Wurde aufgrund des ungültig erklärten Leistungsnachweises ein Titel gemäss § 5 verliehen, so wird dieser aufgrund eines Fakultätsbeschlusses aberkannt. Urkunden, die gestützt auf den ungültig erklärten Leistungsnachweis bereits ausgestellt wurden, werden eingezogen.
VII. Studienabschluss
Verleihung der Grade
Der Bachelor- bzw. Mastergrad wird durch die Fakultätsversammlung verliehen, wenn alle Bedingungen gemäss dieser Rahmenverordnung sowie der massgeblichen Studienordnung erfüllt sind.
Benotung
Der verliehene Grad wird mit einer Note (Bachelornote bzw. Masternote) bewertet. Diese ist das nach ECTS Credits gewichtete Mittel der in den benoteten Modulen des Bachelor- bzw. Masterstudiengangs sowie der in der Bachelorarbeit (bzw. dem Bachelorportfolio) oder der Masterarbeit erworbenen Noten.
Bewerbung für die Verleihung eines Grads
Die Bewerbung für die Verleihung eines Grads (Bachelor- oder Mastergrad) ist bei der jeweils zuständigen Studienkommission einzureichen. Diese prüft, ob alle Bedingungen erfüllt sind, und stellt einen Antrag an die Fakultätsversammlung.
VIII. Diplomurkunde, Zeugnis und Diplomzusatz
Dokumente
Die Absolventinnen und Absolventen erhalten drei Dokumente: die Diplomurkunde, das Zeugnis (Academic Record) und den Diplomzusatz (Diploma Supplement).
Diplomurkunde
Die Ernennung zum Bachelor bzw. Master in Theologie oder zum Bachelor of Arts bzw. Master of Arts in Religionswissenschaft erfolgt durch die Aushändigung der Diplomurkunde; diese enthält die Schlussnote.
Die Diplomurkunde trägt die Unterschriften der Dekanin bzw. des Dekans und der Rektorin bzw. des Rektors sowie die Siegel der Fakultät und der Universität.
Die Diplomurkunde wird in deutscher Sprache ausgefertigt; mit der Urkunde wird eine englische Übersetzung abgegeben.
Zeugnis (Academic Record)
Im Zeugnis (Academic Record) werden alle an den Abschluss angerechneten sowie die bestandenen, aber nicht angerechneten Module mit der jeweiligen Bewertung ausgewiesen; ferner werden die Note und der Titel der Bachelorarbeit (bzw. des Bachelorportfolios) bzw. der Masterarbeit aufgeführt.
Diplomzusatz (Diploma Supplement)
Zu jeder Diplomurkunde wird ein Diplomzusatz (Diploma Supplement) in deutscher Sprache mit englischer Übersetzung ausgestellt.
Der Diplomzusatz (Diploma Supplement) ist eine standardisierte Erläuterung des Studienabschlusses.
IX. Übergangsbestimmungen
Übergangsbestimmungen
Die ersten Bachelor- und Masterstudiengänge beginnen im Wintersemester 2006/07. Studierende, die ihr Studium vor diesem Zeitpunkt begonnen haben, können dieses im Studiengang Theologie nach dem Reglement über die Prüfungen an der Theologischen Fakultät der Universität Zürich vom 26. Januar 2004[5], im Studiengang Religionswissenschaft nach dem Reglement über die Prüfungen an der Theologischen Fakultät der Universität Zürich vom 9. Juli 1999[4] innerhalb der Richtstudiendauer oder spätestens im 12. Semester nach Einführung der neuen Studiengänge abschliessen. In begründeten Ausnahmefällen kann das Dekanat eine Verlängerung der Studienzeit über das 12. Semester hinaus bewilligen.
Für Studierende, die im Studiengang Theologie nach der propädeutischen Prüfung oder im Studiengang Religionswissenschaft nach der Zwischenprüfung in einen Masterstudiengang übertreten wollen, legt die zuständige Studienkommission die zusätzlichen Anforderungen fest, die es erlauben, ihnen den Bachelorgrad zu verleihen.
Für fakultätsfremde Fächer, in denen das Kreditpunktesystem noch nicht eingeführt ist, legt die jeweils zuständige Studienkommission in Absprache mit den Fächern Anrechnungsskalen für die erbrachten Studienleistungen in ECTS Credits fest.
[1] OS 66, 439; Begründung siehe ABl 2011, 1641.
[2] Inkrafttreten: 1. September 2011.
[3] LS 415. 31.
[4] LS 415. 404. 1.
[5] LS 415. 404. 2.