Verordnung über die Studiengebühren an der Universität Zürich

(vom 5. März 2012)[1][2]

Der Universitätsrat,

gestützt auf § 41 des Universitätsgesetzes vom 15. März 1998[3]

Anmeldegebühr

§ 1.

1

Für die Anmeldung zur Immatrikulation ist eine Gebühr von Fr. 100 zu bezahlen.

2

Sofern eine Anmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist möglich ist, wird eine zusätzliche Gebühr von Fr. 300 erhoben.

Kollegiengeldpauschale

§ 2.

1

Die Kollegiengeldpauschale beträgt pro Semester für

a.ordentliche Studierende, Gaststudierende der Bachelor- und Masterstufe sowie im Lehrdiplom, Studierende in besonderen Studiengängen Fr. 720

b.Doktorierende Fr. 150

2

Die Kollegiengeldpauschale enthält eine pauschale Prüfungsgebühr.

Auditorinnen und Auditoren

§ 3.

Auditorinnen und Auditoren bezahlen pro Semester folgende Gebühren:

a.für 1 oder 2 Wochenstunden Fr. 110

b.für jede weitere Wochenstunde Fr. 55

c.für 7 und mehr Wochenstunden Fr. 660

Medizinische und Vetsuisse-Fakultät

a. Zusätzliche Prüfungsgebühr

§ 4.

Die Studierenden der Medizinischen und der Vetsuisse-Fakultät bezahlen zusätzlich die folgenden Prüfungsgebühren pro Studienjahresprüfung:

a. Humanmedizinje Fr. 160 im 1. bis 4. und 6. Studienjahr
b. Zahnmedizinje Fr. 160 im 1. und 2. Studienjahr je Fr. 240 im 3. und 5. Studienjahr
c. Veterinärmedizinje Fr. 250 im 1. bis 4. Studienjahr

b. Eignungstest

§ 5.

Die Gebühr für die Teilnahme am Eignungstest für das Medizinstudium beträgt Fr. 200.


[1] OS 67, 160; Begründung siehe ABl 2012, 364, 1084.

[2] Inkrafttreten: 1. Mai 2012; gilt auf Beginn des Frühjahrssemesters 2013 (1. Februar 2013).

[3] LS 415. 11.

415.321 – Versionen

IDPublikationAufhebung
12701.01.2025Version öffnen
11701.08.202201.01.2025Version öffnen
08001.02.201301.02.2013Version öffnen
07701.05.201201.08.2022Version öffnen
03501.02.2013Version öffnen
02831.12.2001Version öffnen