Neue LS-Nr. 415.321

Beschluss des Regierungsrates über


die Festsetzung der Kollegiengeldpauschale


und Semesterbeitrag an der Universität Zürich

(vom 23. Juni 1993) FN1

Der Regierungsrat beschliesst:

I. FN2 Die Kollegiengeldpauschale wird wie folgt festgesetzt:
für Auditoren:
mit 12 Wochenstunden Fr. 100.-
jede weitere Wochenstunde Fr. 50.-
bis höchstens Fr. 500.-
für Studierende Fr. 600.-
für Doktoranden Fr. 100.-

II. Der Semesterbeitrag an den ASVZ
wird mit Wirkung ab Wintersemester
1993/94 auf Fr. 18.- festgesetzt.
Der Semesterbeitrag an die Unfallkasse
wird mit Wirkung ab Wintersemester
1993/94 auf Fr. 4.- reduziert.
Der Semesterbeitrag zur Finanzierung
von studentischen Anlässen wird mit
Wirkung ab Wintersemester 1993/94
auf Fr. 2.50 festgesetzt.

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FN1 OS 52, 645.
FN2 Fassung gemäss RRB vom 10. Januar 1996 (OS 53, 325). In Kraft seit Beginn Sommersemester 1996.



415.312 – Versionen

IDPublikationAufhebung
01931.03.2000Version öffnen
01330.09.1997Version öffnen
00531.03.1996Version öffnen