Neue LS-Nr. 415.322

Verordnung über die Benützungsgebühren von ausländischen Studierenden an der Universität (Ausländergebührenverordnung)


(vom 29. April 1998) FN1

Der Regierungsrat beschliesst:
§ 1. Ausländische Studierende bezahlen zu den Immatrikulationsgebühren und Semesterbeiträgen eine Benützungsgebühr von Fr. 100 pro Semester, wenn im Zeitpunkt der Erlangung des Hochschulzulassungsausweises ihre Eltern Wohnsitz im Ausland (ohne Fürstentum Liechtenstein) hatten.

Ausgenommen sind Studierende, die im Zeitpunkt der Erlangung des Hochschulzulassungsausweises ihren Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein hatten.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit Beginn des Wintersemesters 1998/99 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Verordnung über die Benützungsgebühren von Ausländern an der Universität vom 22. Juli 1987 aufgehoben.


______
FN1 OS 54, 577.

415.311 – Versionen

IDPublikationAufhebung
11201.02.2021Version öffnen
05401.09.200601.02.2021Version öffnen
03901.09.2006Version öffnen
02231.03.2000Version öffnen
00830.09.1998Version öffnen
00031.12.1994Version öffnen