Evaluationsreglement der Universität Zürich
(vom 5. Mai 2000)[1]
1. Teil: Auftrag und Organisation
Auftrag
Die Evaluationsstelle hat den Auftrag, die Evaluationen für alle Bereiche der Universität auf allen Ebenen zu organisieren und zu überwachen.
Vorbehalten bleibt für die Medizinische Fakultät die Regelung gemäss § 6 Universitätsgesetz[2].
Zweck
Die Zwecke der Evaluation sind:
1.Die Qualität der wissenschaftlichen Arbeit in Forschung, Lehre und Dienstleistung sowie die Qualität der Arbeit in der Leitung und der Verwaltung zu erheben, zu sichern und zu verbessern,
2.Entscheidungshilfen bei der mittel- und langfristigen Planung zu erarbeiten,
3.Rechenschaft abzulegen gegenüber der Öffentlichkeit. Die Evaluation unterstützt und fördert die wissenschaftliche Kreativität und Innovationsbereitschaft.
Leitung
Die Leitung der Evaluationsstelle obliegt einer wissenschaftlich hoch qualifizierten Person.
Ernennung und Entlassung sind Sache des Universitätsrats.
Stellung und Kompetenzen
Die fachliche Unabhängigkeit der Evaluationsstelle ist gewährleistet.
Die Evaluationsstelle ist dem Universitätsrat unterstellt und der Universitätsleitung administrativ zugeordnet. Die Evaluationsstelle erlässt ein Organisationsreglement. Die Universitätsleitung erstellt in Zusammenarbeit mit der Evaluationsstelle einen jährlichen Evaluationsplan.
Organisationsreglement und Evaluationsplan sind dem Universitätsrat zur Genehmigung vorzulegen.
Ein Antragsrecht auf Evaluation haben alle universitären Evaluationseinheiten und die Evaluationsstelle.
Auftraggeber für Evaluationen ist der Universitätsrat.
Die Evaluationsstelle gibt Empfehlungen zuhanden der zuständigen Stellen gemäss § 16 ab. Sie trifft keine Entscheidungen.
Mittel
Der Leitung der Evaluationsstelle steht ein Stab von Fachleuten und administratives Personal zur Verfügung.
Sie beantragt der Universitätsleitung die für die Erfüllung ihres Auftrags erforderlichen Mittel.
2. Teil:Verfahrensvorschriften
Evaluationsverfahren
Ein Evaluationsverfahren umfasst grundsätzlich eine Selbstevaluation und eine Fremdevaluation, in der Regel durch externe Expertinnen oder Experten.
Verfahrensstandards
Das Evaluationsverfahren basiert auf Verständigung zwischen den Beteiligten.
Die Evaluationsstelle gewährleistet die Einhaltung der Evaluationsstandards der Schweizerischen Evaluationsgesellschaft SEVAL (Meta-Evaluation).
Evaluationsgegenstände
Evaluation beurteilt Strukturen, Prozesse und Ergebnisse der jeweiligen evaluierten Einheiten und Tätigkeiten.
Mögliche Einheiten, die evaluiert werden, sind insbesondere: Fächer, Studiengänge, Institute, Kliniken, Fakultäten, Universitätsverwaltung und Universitätsleitung.
Mögliche Tätigkeitsbereiche, die evaluiert werden, sind insbesondere: Forschung, Lehre und Dienstleistungen, Nachwuchsförderung, Leitungs- und Verwaltungstätigkeiten.
Die Evaluationsstelle bestimmt sinnvolle Evaluationseinheiten und Tätigkeitsbereiche in Zusammenarbeit mit den betreffenden Fakultäten und Einheiten.
Evaluationskriterien
Oberstes Kriterium aller Beurteilung von Einheiten und Tätigkeitsbereichen ist die Qualität.
Die Evaluationsstelle legt die Evaluationskriterien in Zusammenarbeit mit der evaluierten Einheit fest. Grundlage ist der Kriterienkatalog im Anhang zu diesem Reglement.
Die Evaluation erfolgt auf Grund von qualitativen und quantitativen Kriterien.
Evaluation ist in ihren Zielsetzungen und Methoden einheits- und tätigkeitsspezifisch.
Die Evaluation untersucht auch soziale und kulturelle Aspekte der evaluierten Einheiten und Tätigkeitsbereiche sowie die Situation bezüglich Gleichstellung der Geschlechter.
Evaluationsrhythmus und -umfang
Evaluationen werden in regelmässigen Abständen in je zu bestimmenden Einheiten sowie auf Antrag hin durchgeführt.
Evaluationen umfassen in der Regel alle, in jedem Fall aber mehrere Tätigkeitsbereiche einer evaluierten Einheit.
Verfahrensoptimierung
Die Evaluationsstelle entwickelt und optimiert laufend das Verfahren, das eine sachgemässe, wissenschaftlich verantwortete Evaluation erlaubt.
Externe Expertinnen und Experten
Die evaluierte Einheit schlägt der Evaluationsstelle eine Liste möglicher externer Expertinnen und Experten vor.
Die Evaluationsstelle bestimmt die Expertinnen und Experten in Zusammenarbeit mit dem Dekanat oder den Dekanaten, zu denen die evaluierte Einheit gehört, bzw. in Zusammenarbeit mit der Universitätsleitung.
Hat die Evaluationsstelle begründete Zweifel an der Eignung der vorgeschlagenen Personen, kann sie weitere Nennungen verlangen oder andere Personen berufen.
Transparenz des Verfahrens
Die Evaluationsstelle trifft Vorkehren für die Transparenz der Evaluationsvorgänge und ihrer Verarbeitung in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.
Sie informiert alle Beteiligten rechtzeitig über Arbeitsschritte und Ergebnisse.
Berichte
Die evaluierte Einheit verfasst einen Bericht über die Ergebnisse der Selbstevaluation. Dieser Bericht steht den externen Expertinnen und Experten bei ihrer Beurteilung zur Verfügung.
Die externen Expertinnen und Experten verfassen einen Expertenbericht.
Die Evaluationsstelle wertet beide Berichte aus und erstellt einen Evaluationsbericht mit Befunden und Empfehlungen. Die Evaluierten haben Einsicht in den Expertenbericht und in den Evaluationsbericht und können zu deren Inhalt Stellung nehmen.
Die Evaluationsstelle übermittelt den Evaluationsbericht zusammen mit der Stellungnahme der Evaluierten an die zuständigen Stellen gemäss § 16.
3. Teil: Konsequenzen der Evaluation
Massnahmen
Die für Massnahmen zuständigen Stellen sind der Universitätsrat, die Universitätsleitung, die Fakultäten und die Institute.
Die zur Sicherung und Verbesserung der Qualität zweckmässigen Massnahmen werden auf Grund des Gesamtberichts unter Einbezug der Betroffenen getroffen.
4. Teil: Rechtsschutz
Anordnungen der Evaluationsstelle
Die Anordnungen der Evaluationsstelle unterliegen nach Massgabe der Verordnung über Organisation und Verfahren der Rekurskommission der Universität[3] dem Rekurs an die Rekurskommission der Universität.
5. Teil: Schlussbestimmung
Anhänge weisen oft Konvertierungsfehler auf. Bitte konsultieren Sie die Quelle.
Anhänge
Anhang
Kriterienkatalog
Leitfaden zur Abfassung des Selbstevaluationsberichts einer zu evaluierenden universitären Einheit (mit Schwerpunkt auf den wissenschaftlichen Institutionen)
Überblick Allgemeines
Der Berichtszeitraum umfasst die Zeit X–Y. Die Publikationslisten der Lehrstuhlinhaberinnen und Lehrstuhlinhaber und der Privatdozierenden sollen gesondert als Anhang zum Textteil aufgeführt werden. Ebenfalls in den Anhang zum Bericht aufgenommen werden können einschlägige Reglemente, Strategiepapiere, Verordnungen, kommentierte Vorlesungsverzeichnisse usw.
Der Leitfaden soll ein Hilfsmittel beim Erstellen des Selbstevaluationsberichts sein. Sachlich begründete Abweichungen in Inhalt (Kürzungen, Erweiterungen) und Struktur (Umstellungen) sind möglich.
1. Institutsbezogene Aussagen
– Institutsstruktur
– Allgemeine Statistik
– Forschung
– Lehre
– Nachwuchsförderung
– Dienstleistung
– Leitung und Verwaltung
2. Kurzporträts der Lehrstühle
– Forschung
– Lehre
– Nachwuchsförderung
– Dienstleistungen/Ämter/Funktionen
– (Leitung und Verwaltung)
3. Kurzporträts der Privatdozierenden
– Forschung
– Lehre
– Nachwuchsförderung
– Dienstleistungen/Ämter/Funktionen
Hauptteil 1. Institutsbezogene Aussagen
1.1 Institutsstruktur
– Einbettung in übergreifende Einheiten (historisch, organisatorisch)
– interne Struktur 1.2 Institutsstatistik
– Personelle und materielle Ressourcen:
– nicht akademisches Personal
– akademisches Personal (Professorinnen und Professoren/ Mittelbau/Lehrbeauftragte/Lektorinnen und Lektoren/ wissenschaftliche Mitarbeitende)
– Betreuungsverhältnisse (Professorinnen und Professoren/Studierende, Assistierende/Studierende)
– räumliche Infrastruktur
– Anzahl und Ausstattung von Laborplätzen
– Bibliothek: Verfügbarkeit/Zugänglichkeit der einschlägigen wissenschaftlichen Literatur
– Informationstechnologie: Verfügbarkeit von Rechnern, Zugang zum Internet
– Studierendenzahlen (HF/NF; Lizenziat)
– Budget
– Organigramm 1.3 Forschung (siehe auch unter 1.5 Nachwuchsförderung)
– Forschungsziele/mission (Selbstverständnis) des Instituts
– Blick in die Zukunft: Vision/strategische Pläne 1.4 Lehre 1.4.1 Curriculum
– Aufbau Curriculum
– explizite Formulierung von Lehrzielen (Ausbildungs- und Qualifikationsziele) für die Studiengänge (HF/NF); Konsens im Lehrkörper über das zu vermittelnde Basiswissen
– faktische Zielerreichung
– wissenschaftliche Qualität des Curriculums (Anforderungen für die akademischen Grade gemessen an internationalen Standards für vergleichbare Grade)
– Stellenwert der Lehre; Verhältnis Lehre/Forschung
– didaktische Qualität: Ist der Studiengang im Hinblick auf den Stoff didaktisch geeignet aufgebaut?
– methodische Qualität: Werden mit den gewählten Unterrichtsformen die wissenschaftlichen und didaktischen Ziele erreicht?
– Wird die nationale und internationale Mobilität der Studierenden durch das Curriculum gefördert oder behindert?
– Studiendauer
– Lehr- und Prüfungsbelastung der Dozierenden
– Prozedere bei der Festlegung des konkreten Lehrangebots: Interne Absprache/Koordination; Integration der Privatdozierenden in die Planung der Lehre
– Ausmass der Kongruenz der selbst gesetzten Lehrziele und des faktischen Curriculums
– Organisation des Lehrangebots: Beteiligte Lehrkräfte
– (Aktualität und Zugänglichkeit der) Studienordnung; hier vielleicht auch Hinweis auf Studienberatungsangebote (Verweis auf Titel 1.8 Interne Qualitätssicherungsmassnahmen)
– Aussagen zur (regelmässigen/fallweisen) intra- und extrauniversitären Zusammenarbeit im Bereich der Lehre
– Darstellung der Spezialität/des Profils des Lehrgangs, wie er am Institut existiert, gegenüber den Lehrgängen gleicher Studienrichtung anderer Universitäten (der CH)
– (Befragung von Neuabsolventinnen und -absolventen sowie Ehemaligen mit Fragebogen zum Curriculum insgesamt) 1.4.2 Prüfungen
– Angemessenheit des Inhalts im Hinblick auf den mit der Prüfung verbundenen akademischen Grad oder Status
– didaktischmethodische Qualität (Aufbau, Zeitverhältnisse, Prüfungsform)
– Durchfallquoten (momentan, Trend, im nationalen und internationalen Vergleich)
– Kongruenz von Lehr- und Prüfungsstoff
– formelle Information über die Prüfungsanforderungen
– Möglichkeit von Mobilität/Anrechnung externer Prüfungsleistungen 1.4.3 Personalmanagement
– Konzept/Konsens für den Einsatz des wissenschaftlichen Personals in Lehre und Forschung (wer macht warum was)
– Gewichtung der didaktischen Qualität bei Berufungen
– Betreuung von Studierenden/Administration von Studien-/ Lehrprozessen
– Frauenförderung: Konkrete Bemühungen und Resultate (auch Bemühungen, die nicht zum gewünschten Erfolg führten)
– Personalentwicklungsmassnahmen (ganzes Institut) 1.4.4 Blick in die Zukunft
– Anstehende grössere strategische Entscheide/Veränderungen (Rücktritte/Berufungen; Neuausrichtung Lehrstühle; neue Schwerpunkte; mögliche Einführung neuer Studienabschlüsse usw.) 1.5 Nachwuchsförderung
– Statistik (z. B. Anzahl Abschlüsse, Durchfall- und Abbrecherquoten, Dauer der Qualifikation)
– Infrastruktur/Ressourcen, die dem Nachwuchs zur Verfügung stehen
– Pflichtenhefte/Unterscheidung von Verwaltungsfunktionen und akademischen Funktionen
– Gibt es eine eigentliche Nachwuchsförderungspolitik (Konzept; Konsens)?
– Selektionsmechanismen
– Beschreibung der Situation des Nachwuchses zwischen Lizenziat und Habilitation: Möglichkeit zu strukturiertem Karriereverlauf
– Möglichkeiten zu Lehrtätigkeit (Lehraufträge):
– Kriterien/Konzept der Verteilung von Lehraufträgen
– Statistik der letzten Jahre
– Einbindung in die Forschung
– Mobilität während Qualifikation
– spezifische Förderbemühungen für Frauen/Personen mit Familienpflichten
– Postgraduate-/Postdoc-Angebot/Forschungskolloquien (gesamtschweizerische Initiativen)
– weitere Karriere der Habilitierten
– (Befragung des Mittelbaus/der Personen auf Qualifikationsstellen: nicht Bestandteil des Selbstevaluationsberichts) 1.6 Dienstleistungen Dienstleistungen umfassen interne und externe Dienstleistungen. Tätigkeiten, die als Dienstleistungen angeboten werden, sind für jeden Bereich durch den Leistungserbringer einzeln zu definieren. Sie umfassen auch nicht gewinnorientierte Leistungen im Bereich des kulturellen Lebens und der Öffentlichkeitsarbeit. Die Evaluation der Dienstleistungen erfolgt je nach Gegebenheiten projektbezogen, d. h. auftragsbezogen (z. B. Spitalbetrieb) oder institutsbezogen (Institut, Labor, Klinik).
– Ressourcen, die für Dienstleistungen zur Verfügung stehen (Personal, Räume, Infrastruktur)
– Organisation und Abläufe
– wissenschaftliche Qualität und Leistungsangebot
– Wirtschaftlichkeit (Deckungsbeitrag bezogen auf Leistung, Kostenstruktur)
– Bezug zu Lehre und Forschung (Ausbildungseffekt)
– (Zufriedenheit der Nachfrager [Kundenbefragung]) 1.7 Leitung und Verwaltung Universitätsleitung und Universitätsverwaltung können nicht strikt getrennt und müssen doch klar unterschieden werden. 1.7.1 Universitätsleitung Im Bereich der Leitung sind nicht die gefällten Entscheide, sondern die Führungsprozesse zu evaluieren. Leitung wird – wie die Verwaltung – bis auf die Ebene Institut evaluiert. Die nachfolgenden Kriterien sind stufengerecht anzuwenden.
– Sicherstellung der Rechtmässigkeit von Abläufen und Verfahren im Universitätsbetrieb
– Erlass, Umsetzung und Durchsetzung von Richtlinien
– Durchsetzen gesellschaftlicher/staatlicher Rahmenbedingungen und Eckwerte
– zielgerichtete Bewirtschaftung der Ressourcen zu Gunsten einer dynamischen akademischen Entwicklung
– Planung und finanzielle Führung der Universität
– Förderung von Schwerpunkten durch gezielten Mitteleinsatz
– Führen von Berufungsverhandlungen
– Respektierung der Eigenverantwortung der Universitätsangehörigen, insbesondere der Lehrstuhlinhaberinnen und -inhaber
– Ermöglichung und Förderung von Initiative und Kreativität auf allen Stufen
– Entwickeln von Verfahren und Durchsetzung systematischer Leistungsbeurteilungen und -kontrollen
– Bereitstellung zweckmässiger Instrumente zur Wahrnehmung der Führungsfunktionen; sinnvoller Einsatz dieser Instrumente (administrative Organisation/Entscheidungsfindungs- und Führungsprozesse; Kompetenzverteilung; Informationsflüsse intern (alle Mitarbeitenden) und nach aussen; administrative Belastung des Lehrkörpers)
– Effizienz und Effektivität der Strukturen und Verfahren, um einerseits den Leistungsauftrag der Universität im Rahmen des Globalbudgets zu erfüllen und die gemeinsame Behandlung inhaltlichwissenschaftlicher Fragen und Ressourcenprobleme sicherzustellen und um anderseits universitäre Belange wirkungsvoll in die politische Entscheidungsfindung einzubringen
– Vermittlung zwischen universitären wissenschaftspolitischen und gesellschaftlichen/staatlichen Belangen
– Vertreten der Belange von Bildung und Wissenschaft gegenüber den politischen Verantwortungsträgern 1.7.2 Universitätsverwaltung Der Begriff «Verwaltung» meint nicht nur die zentrale Universitätsverwaltung, sondern auch die subsidiären, dezentralen Einheiten auf Fakultäts- und Institutsebene, welche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Verwaltungsevaluation soll grundsätzlich überall stattfinden, wo verwaltet wird. Die Verwaltung schafft auf allen Stufen die Voraussetzungen dafür, dass die akademischen Tätigkeiten in Forschung, Lehre und Dienstleistungen zweckentsprechend durchgeführt werden können.
– Bereitstellung und Betrieb der materiellen und finanziellen Ressourcen (Räume, Bibliotheken, technische Hilfsmittel, EDV, Drittmittelverwaltung u. a.)
– Personalwesen
– administrative Aufgaben im Zusammenhang mit Vorlesungen und Prüfungen
– gegenseitige Unterstützung der verschiedenen Verwaltungsbereiche und -stufen
– Sicherstellen verwaltungsrechtlich und betriebswirtschaftlich korrekter Abläufe
– Richtlinien zur Sicherstellung der Rechtskonformität und Rechtsgleichheit in den Verfahren, administrative Hilfestellungen
– Bereitstellung von Dienstleistungen und Beratung: Rechtsdienst, Informatik, Öffentlichkeitsarbeit, Euro-Beratung, Sozialdienste u. a.
– Eigenverantwortlichkeit und Eigeninitiative der Verwaltung
– Erfolgt die Verwaltungstätigkeit «unbürokratisch», d. h. reibungslos, ohne unnötigen Aufwand zu verursachen und ohne sich selbst zum Ziel zu machen?
– Transparenz der Verfahren: Verbindliche und allgemein zugängliche Richtlinien
– Sind diese Richtlinien geeignet, Effizienz, Effektivität und Flexibilität zu fördern (oder führen sie zu Schwerfälligkeiten oder unerwünschten Zementierungen)?
– Engagement/«Kultur» der Verwaltung, die akademische Entwicklung in der Verantwortung gegenüber Staat und Gesellschaft zu unterstützen
– kontinuierliche, institutionalisierte Beurteilung der Verwaltungstätigkeit durch Oberbehörde, Fakultäten, Institute und Studierende 1.8 Interne (institutionalisierte) Qualitätssicherungsmassnahmen (zum Teil als Bündelung verstreut vorliegender Informationen im Selbstevaluationsbericht)
– Berufungskriterien/-prozedere
– Selektion des Nachwuchses
– Studienberatung
– Studierendenbegleitung/-betreuung
– Weiterbildung (alle Mitarbeitenden)
– regelmässige Mitarbeiterbeurteilungen auf allen Stufen
– kontinuierliche Bemühungen um Verbesserungen in den Bereichen Forschung, Lehre, Nachwuchsförderung, Dienstleistung, Verwaltung/Führung 1.9 Résumé: Stärken-Schwächen-Profil des Instituts; spezielle Aufträge an die externen Expertinnen und Experten
2. Kurzporträts der Lehrstühle
2.1 Forschung
2.1.1
Qualitativ
– Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls: Zentrale Fragestellungen und Ziele
– nationale/internationale, disziplinäre/inter- und transdisziplinäre, universitäre/ausseruniversitäre Zusammenarbeit/ Projekte (Wissenstransfer)
– langfristige Grundlagenforschung, Sammlungs- und Arbeitsbereiche
– Verhältnis F/L
– Charakterisierung von Leistungen/Ergebnissen der letzten Jahre
– Einschätzung der Entwicklungsziele und -möglichkeiten (Innovation)
– Publikationen (u. U. 10 key publications), Kongressvorträge, Herausgeberschaften
– (inter)nationale Anerkennung durch Ehrungen, Preise, Mitgliedschaften, Einladungen, Rufe, Gutachtertätigkeit und Beratungstätigkeiten
– Kommunikation mit Wirtschaft und Gesellschaft 2.1.2 Quantitativ
– Ressourcen/Ausstattung
– spezifisches Forschungspersonal
– spezifische Geräteausstattung
– Drittmittelzuflüsse (Stellen, Sachmittel, Geräte), deren Quellen (Nationalfonds, Private, Stiftungen, Industrie u. a.) und Formen (Sonderforschungsbereiche)
– Forschungsstipendien
– betreute Lizenziats- und Diplomarbeiten
– Publikationen, einschliesslich selbst erstellter Lehrbücher (Anhang)
– (Zitationsindex: Bibliometrische Daten müssen in jedem Fall differenziert gewichtet und qualitativ beurteilt werden [beispielsweise: Grund des Zitierens; Zitations-Litaneien; ausführliche Auseinandersetzung; negatives Zitieren; Zitations-Kartelle])
– (akquirierte Drittmittel: Bei den Drittmitteln darf dem Einzelfall nicht zu viel Gewicht beigemessen werden [Neigungen und Gewohnheiten nationaler und internationaler Forschungsinstitutionen, einzelne Bereiche gegenüber andern zu begünstigen]. Die Aussagekraft wächst mit der Diversifikation akquirierter Mittel.) 2.2 Lehre 2.2.1 Allgemein
– Liste der Veranstaltungen der letzten Jahre geordnet nach Veranstaltungstypen
– horizontale und vertikale Integration des Lehrangebots ins Seminarcurriculum
– Gastprofessuren 2.2.2 Einzelne Lehrveranstaltung
– (Studierendenbefragung mit Fragebogen [solche Befragungen finden auch ausserhalb der regulären Evaluationen auf freiwilliger Basis statt])
– inhaltliche und zeitliche Abstimmung mit anderen Lehrveranstaltungen des Curriculums
– Didaktik (Aufbau und Veranstaltungsplanung)
– Methodik der Lehr- und Lernformen
– Vorbereitung der Dozentin/des Dozenten
– Interaktion mit den Studierenden
– wissenschaftliche, didaktischmethodische Qualität der verwendeten Unterrichtsmaterialien
– Menge und wissenschaftlichdidaktische Qualität der selbst erstellten Unterrichtsmaterialien
– Betreuung bei schriftlichen Arbeiten oder Referaten)
– (Möglichkeit zu Feedback/Gespräch über die Befragungsresultate zwischen Lehrperson und Studierenden)
– Die Resultate der Befragungen werden aggregiert und in die Dokumentation zuhanden der externen Expertinnen und Experten aufgenommen. 2.3 Nachwuchsförderung
– Lehrstuhlspezifische Statistik (Promovierende/Promotionen; Habilitierende/Habilitationen)
– Belastung des Nachwuchses mit Administration
– Möglichkeit zu eigenem Forschen/Einbindung in die Forschung
– Möglichkeit zu eigener Lehrtätigkeit 2.4 Dienstleistungen/Ämter/Funktionen
3. Kurzporträts der Privatdozierenden (Lehrbeauftragte und wissenschaftliche Mitarbeitende erscheinen unter 1)
3.1
Stellung der Privatdozierenden am Institut
3.2
Forschung
3.2.1
Qualitativ analog 2.1.1
3.2.2
Quantitativ analog 2.1.2
3.3
Lehre analog 2.2
3.4
Nachwuchsförderung analog 2.3
3.5
Dienstleistungen/Ämter/Funktionen
[2] 415. 11.
[3] 415. 111. 7.