Evaluationsreglement der Universität Zürich

(vom 5. Mai 2000)[1]

1. Teil: Auftrag und Organisation

Auftrag

§ 1.

Die Evaluationsstelle hat den Auftrag, die Evaluationen für alle Bereiche der Universität auf allen Ebenen zu organisieren und zu überwachen.

Vorbehalten bleibt für die Medizinische Fakultät die Regelung gemäss § 6 Universitätsgesetz[2].

Zweck

§ 2.

Die Zwecke der Evaluation sind:

1.Die Qualität der wissenschaftlichen Arbeit in Forschung, Lehre und Dienstleistung sowie die Qualität der Arbeit in der Leitung und der Verwaltung zu erheben, zu sichern und zu verbessern,

2.Entscheidungshilfen bei der mittel- und langfristigen Planung zu erarbeiten,

3.Rechenschaft abzulegen gegenüber der Öffentlichkeit. Die Evaluation unterstützt und fördert die wissenschaftliche Kreativität und Innovationsbereitschaft.

Leitung

§ 3.

Die Leitung der Evaluationsstelle obliegt einer wissenschaftlich hoch qualifizierten Person.

Ernennung und Entlassung sind Sache des Universitätsrats.

Stellung und Kompetenzen

§ 4.

Die fachliche Unabhängigkeit der Evaluationsstelle ist gewährleistet.

Die Evaluationsstelle ist dem Universitätsrat unterstellt und der Universitätsleitung administrativ zugeordnet. Die Evaluationsstelle erlässt ein Organisationsreglement. Die Universitätsleitung erstellt in Zusammenarbeit mit der Evaluationsstelle einen jährlichen Evaluationsplan.

Organisationsreglement und Evaluationsplan sind dem Universitätsrat zur Genehmigung vorzulegen.

Ein Antragsrecht auf Evaluation haben alle universitären Evaluationseinheiten und die Evaluationsstelle.

Auftraggeber für Evaluationen ist der Universitätsrat.

Die Evaluationsstelle gibt Empfehlungen zuhanden der zuständigen Stellen gemäss § 16 ab. Sie trifft keine Entscheidungen.

Mittel

§ 5.

Der Leitung der Evaluationsstelle steht ein Stab von Fachleuten und administratives Personal zur Verfügung.

Sie beantragt der Universitätsleitung die für die Erfüllung ihres Auftrags erforderlichen Mittel.

2. Teil:Verfahrensvorschriften

Evaluationsverfahren

§ 6.

Ein Evaluationsverfahren umfasst grundsätzlich eine Selbstevaluation und eine Fremdevaluation, in der Regel durch externe Expertinnen oder Experten.

Verfahrensstandards

§ 7.

Das Evaluationsverfahren basiert auf Verständigung zwischen den Beteiligten.

Die Evaluationsstelle gewährleistet die Einhaltung der Evaluationsstandards der Schweizerischen Evaluationsgesellschaft SEVAL (Meta-Evaluation).

Evaluationsgegenstände

§ 8.

Evaluation beurteilt Strukturen, Prozesse und Ergebnisse der jeweiligen evaluierten Einheiten und Tätigkeiten.

Mögliche Einheiten, die evaluiert werden, sind insbesondere: Fächer, Studiengänge, Institute, Kliniken, Fakultäten, Universitätsverwaltung und Universitätsleitung.

Mögliche Tätigkeitsbereiche, die evaluiert werden, sind insbesondere: Forschung, Lehre und Dienstleistungen, Nachwuchsförderung, Leitungs- und Verwaltungstätigkeiten.

Die Evaluationsstelle bestimmt sinnvolle Evaluationseinheiten und Tätigkeitsbereiche in Zusammenarbeit mit den betreffenden Fakultäten und Einheiten.

Evaluationskriterien

§ 9.

Oberstes Kriterium aller Beurteilung von Einheiten und Tätigkeitsbereichen ist die Qualität.

Die Evaluationsstelle legt die Evaluationskriterien in Zusammenarbeit mit der evaluierten Einheit fest. Grundlage ist der Kriterienkatalog im Anhang zu diesem Reglement.

Die Evaluation erfolgt auf Grund von qualitativen und quantitativen Kriterien.

Evaluation ist in ihren Zielsetzungen und Methoden einheits- und tätigkeitsspezifisch.

Die Evaluation untersucht auch soziale und kulturelle Aspekte der evaluierten Einheiten und Tätigkeitsbereiche sowie die Situation bezüglich Gleichstellung der Geschlechter.

Evaluationsrhythmus und -umfang

§ 10.

Evaluationen werden in regelmässigen Abständen in je zu bestimmenden Einheiten sowie auf Antrag hin durchgeführt.

Evaluationen umfassen in der Regel alle, in jedem Fall aber mehrere Tätigkeitsbereiche einer evaluierten Einheit.

Verfahrensoptimierung

§ 11.

Die Evaluationsstelle entwickelt und optimiert laufend das Verfahren, das eine sachgemässe, wissenschaftlich verantwortete Evaluation erlaubt.

Externe Expertinnen und Experten

§ 12.

Die evaluierte Einheit schlägt der Evaluationsstelle eine Liste möglicher externer Expertinnen und Experten vor.

Die Evaluationsstelle bestimmt die Expertinnen und Experten in Zusammenarbeit mit dem Dekanat oder den Dekanaten, zu denen die evaluierte Einheit gehört, bzw. in Zusammenarbeit mit der Universitätsleitung.

Hat die Evaluationsstelle begründete Zweifel an der Eignung der vorgeschlagenen Personen, kann sie weitere Nennungen verlangen oder andere Personen berufen.

Transparenz des Verfahrens

§ 13.

Die Evaluationsstelle trifft Vorkehren für die Transparenz der Evaluationsvorgänge und ihrer Verarbeitung in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.

Sie informiert alle Beteiligten rechtzeitig über Arbeitsschritte und Ergebnisse.

Berichte

§ 14.

Die evaluierte Einheit verfasst einen Bericht über die Ergebnisse der Selbstevaluation. Dieser Bericht steht den externen Expertinnen und Experten bei ihrer Beurteilung zur Verfügung.

Die externen Expertinnen und Experten verfassen einen Expertenbericht.

Die Evaluationsstelle wertet beide Berichte aus und erstellt einen Evaluationsbericht mit Befunden und Empfehlungen. Die Evaluierten haben Einsicht in den Expertenbericht und in den Evaluationsbericht und können zu deren Inhalt Stellung nehmen.

Die Evaluationsstelle übermittelt den Evaluationsbericht zusammen mit der Stellungnahme der Evaluierten an die zuständigen Stellen gemäss § 16.

Information

§ 15.

Der Universitätsrat entscheidet über die Information der Öffentlichkeit.

3. Teil: Konsequenzen der Evaluation

Massnahmen

§ 16.

Die für Massnahmen zuständigen Stellen sind der Universitätsrat, die Universitätsleitung, die Fakultäten und die Institute.

Die zur Sicherung und Verbesserung der Qualität zweckmässigen Massnahmen werden auf Grund des Gesamtberichts unter Einbezug der Betroffenen getroffen.

4. Teil: Rechtsschutz

Anordnungen der Evaluationsstelle

§ 17.

Die Anordnungen der Evaluationsstelle unterliegen nach Massgabe der Verordnung über Organisation und Verfahren der Rekurskommission der Universität[3] dem Rekurs an die Rekurskommission der Universität.

5. Teil: Schlussbestimmung

Inkrafttreten

§ 18.

Dieses Reglement tritt auf den 1. Juni 2000 in Kraft.

Hinweis zu Anhängen

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Anhänge

Anhang

Kriterienkatalog

Leitfaden zur Abfassung des Selbstevaluationsberichts einer zu evaluierenden universitären Einheit (mit Schwerpunkt auf den wissenschaftlichen Institutionen)

Überblick Allgemeines

Der Berichtszeitraum umfasst die Zeit X–Y. Die Publikationslisten der Lehrstuhlinhaberinnen und Lehrstuhlinhaber und der Privatdozierenden sollen gesondert als Anhang zum Textteil aufgeführt werden. Ebenfalls in den Anhang zum Bericht aufgenommen werden können einschlägige Reglemente, Strategiepapiere, Verordnungen, kommentierte Vorlesungsverzeichnisse usw.

Der Leitfaden soll ein Hilfsmittel beim Erstellen des Selbstevaluationsberichts sein. Sachlich begründete Abweichungen in Inhalt (Kürzungen, Erweiterungen) und Struktur (Umstellungen) sind möglich.

1. Institutsbezogene Aussagen

Institutsstruktur

Allgemeine Statistik

Forschung

Lehre

Nachwuchsförderung

Dienstleistung

Leitung und Verwaltung

2. Kurzporträts der Lehrstühle

Forschung

Lehre

Nachwuchsförderung

Dienstleistungen/Ämter/Funktionen

(Leitung und Verwaltung)

3. Kurzporträts der Privatdozierenden

Forschung

Lehre

Nachwuchsförderung

Dienstleistungen/Ämter/Funktionen

Hauptteil 1. Institutsbezogene Aussagen

1.1 Institutsstruktur

Einbettung in übergreifende Einheiten (historisch, organisatorisch)

interne Struktur 1.2 Institutsstatistik

Personelle und materielle Ressourcen:

nicht akademisches Personal

akademisches Personal (Professorinnen und Professoren/ Mittelbau/Lehrbeauftragte/Lektorinnen und Lektoren/ wissenschaftliche Mitarbeitende)

Betreuungsverhältnisse (Professorinnen und Professoren/Studierende, Assistierende/Studierende)

räumliche Infrastruktur

Anzahl und Ausstattung von Laborplätzen

Bibliothek: Verfügbarkeit/Zugänglichkeit der einschlägigen wissenschaftlichen Literatur

Informationstechnologie: Verfügbarkeit von Rechnern, Zugang zum Internet

Studierendenzahlen (HF/NF; Lizenziat)

Budget

Organigramm 1.3 Forschung (siehe auch unter 1.5 Nachwuchsförderung)

Forschungsziele/mission (Selbstverständnis) des Instituts

Blick in die Zukunft: Vision/strategische Pläne 1.4 Lehre 1.4.1 Curriculum

Aufbau Curriculum

explizite Formulierung von Lehrzielen (Ausbildungs- und Qualifikationsziele) für die Studiengänge (HF/NF); Konsens im Lehrkörper über das zu vermittelnde Basiswissen

faktische Zielerreichung

wissenschaftliche Qualität des Curriculums (Anforderungen für die akademischen Grade gemessen an internationalen Standards für vergleichbare Grade)

Stellenwert der Lehre; Verhältnis Lehre/Forschung

didaktische Qualität: Ist der Studiengang im Hinblick auf den Stoff didaktisch geeignet aufgebaut?

methodische Qualität: Werden mit den gewählten Unterrichtsformen die wissenschaftlichen und didaktischen Ziele erreicht?

Wird die nationale und internationale Mobilität der Studierenden durch das Curriculum gefördert oder behindert?

Studiendauer

Lehr- und Prüfungsbelastung der Dozierenden

Prozedere bei der Festlegung des konkreten Lehrangebots: Interne Absprache/Koordination; Integration der Privatdozierenden in die Planung der Lehre

Ausmass der Kongruenz der selbst gesetzten Lehrziele und des faktischen Curriculums

Organisation des Lehrangebots: Beteiligte Lehrkräfte

(Aktualität und Zugänglichkeit der) Studienordnung; hier vielleicht auch Hinweis auf Studienberatungsangebote (Verweis auf Titel 1.8 Interne Qualitätssicherungsmassnahmen)

Aussagen zur (regelmässigen/fallweisen) intra- und extrauniversitären Zusammenarbeit im Bereich der Lehre

Darstellung der Spezialität/des Profils des Lehrgangs, wie er am Institut existiert, gegenüber den Lehrgängen gleicher Studienrichtung anderer Universitäten (der CH)

(Befragung von Neuabsolventinnen und -absolventen sowie Ehemaligen mit Fragebogen zum Curriculum insgesamt) 1.4.2 Prüfungen

Angemessenheit des Inhalts im Hinblick auf den mit der Prüfung verbundenen akademischen Grad oder Status

didaktischmethodische Qualität (Aufbau, Zeitverhältnisse, Prüfungsform)

Durchfallquoten (momentan, Trend, im nationalen und internationalen Vergleich)

Kongruenz von Lehr- und Prüfungsstoff

formelle Information über die Prüfungsanforderungen

Möglichkeit von Mobilität/Anrechnung externer Prüfungsleistungen 1.4.3 Personalmanagement

Konzept/Konsens für den Einsatz des wissenschaftlichen Personals in Lehre und Forschung (wer macht warum was)

Gewichtung der didaktischen Qualität bei Berufungen

Betreuung von Studierenden/Administration von Studien-/ Lehrprozessen

Frauenförderung: Konkrete Bemühungen und Resultate (auch Bemühungen, die nicht zum gewünschten Erfolg führten)

Personalentwicklungsmassnahmen (ganzes Institut) 1.4.4 Blick in die Zukunft

Anstehende grössere strategische Entscheide/Veränderungen (Rücktritte/Berufungen; Neuausrichtung Lehrstühle; neue Schwerpunkte; mögliche Einführung neuer Studienabschlüsse usw.) 1.5 Nachwuchsförderung

Statistik (z. B. Anzahl Abschlüsse, Durchfall- und Abbrecherquoten, Dauer der Qualifikation)

Infrastruktur/Ressourcen, die dem Nachwuchs zur Verfügung stehen

Pflichtenhefte/Unterscheidung von Verwaltungsfunktionen und akademischen Funktionen

Gibt es eine eigentliche Nachwuchsförderungspolitik (Konzept; Konsens)?

Selektionsmechanismen

Beschreibung der Situation des Nachwuchses zwischen Lizenziat und Habilitation: Möglichkeit zu strukturiertem Karriereverlauf

Möglichkeiten zu Lehrtätigkeit (Lehraufträge):

Kriterien/Konzept der Verteilung von Lehraufträgen

Statistik der letzten Jahre

Einbindung in die Forschung

Mobilität während Qualifikation

spezifische Förderbemühungen für Frauen/Personen mit Familienpflichten

Postgraduate-/Postdoc-Angebot/Forschungskolloquien (gesamtschweizerische Initiativen)

weitere Karriere der Habilitierten

(Befragung des Mittelbaus/der Personen auf Qualifikationsstellen: nicht Bestandteil des Selbstevaluationsberichts) 1.6 Dienstleistungen Dienstleistungen umfassen interne und externe Dienstleistungen. Tätigkeiten, die als Dienstleistungen angeboten werden, sind für jeden Bereich durch den Leistungserbringer einzeln zu definieren. Sie umfassen auch nicht gewinnorientierte Leistungen im Bereich des kulturellen Lebens und der Öffentlichkeitsarbeit. Die Evaluation der Dienstleistungen erfolgt je nach Gegebenheiten projektbezogen, d. h. auftragsbezogen (z. B. Spitalbetrieb) oder institutsbezogen (Institut, Labor, Klinik).

Ressourcen, die für Dienstleistungen zur Verfügung stehen (Personal, Räume, Infrastruktur)

Organisation und Abläufe

wissenschaftliche Qualität und Leistungsangebot

Wirtschaftlichkeit (Deckungsbeitrag bezogen auf Leistung, Kostenstruktur)

Bezug zu Lehre und Forschung (Ausbildungseffekt)

(Zufriedenheit der Nachfrager [Kundenbefragung]) 1.7 Leitung und Verwaltung Universitätsleitung und Universitätsverwaltung können nicht strikt getrennt und müssen doch klar unterschieden werden. 1.7.1 Universitätsleitung Im Bereich der Leitung sind nicht die gefällten Entscheide, sondern die Führungsprozesse zu evaluieren. Leitung wird – wie die Verwaltung – bis auf die Ebene Institut evaluiert. Die nachfolgenden Kriterien sind stufengerecht anzuwenden.

Sicherstellung der Rechtmässigkeit von Abläufen und Verfahren im Universitätsbetrieb

Erlass, Umsetzung und Durchsetzung von Richtlinien

Durchsetzen gesellschaftlicher/staatlicher Rahmenbedingungen und Eckwerte

zielgerichtete Bewirtschaftung der Ressourcen zu Gunsten einer dynamischen akademischen Entwicklung

Planung und finanzielle Führung der Universität

Förderung von Schwerpunkten durch gezielten Mitteleinsatz

Führen von Berufungsverhandlungen

Respektierung der Eigenverantwortung der Universitätsangehörigen, insbesondere der Lehrstuhlinhaberinnen und -inhaber

Ermöglichung und Förderung von Initiative und Kreativität auf allen Stufen

Entwickeln von Verfahren und Durchsetzung systematischer Leistungsbeurteilungen und -kontrollen

Bereitstellung zweckmässiger Instrumente zur Wahrnehmung der Führungsfunktionen; sinnvoller Einsatz dieser Instrumente (administrative Organisation/Entscheidungsfindungs- und Führungsprozesse; Kompetenzverteilung; Informationsflüsse intern (alle Mitarbeitenden) und nach aussen; administrative Belastung des Lehrkörpers)

Effizienz und Effektivität der Strukturen und Verfahren, um einerseits den Leistungsauftrag der Universität im Rahmen des Globalbudgets zu erfüllen und die gemeinsame Behandlung inhaltlichwissenschaftlicher Fragen und Ressourcenprobleme sicherzustellen und um anderseits universitäre Belange wirkungsvoll in die politische Entscheidungsfindung einzubringen

Vermittlung zwischen universitären wissenschaftspolitischen und gesellschaftlichen/staatlichen Belangen

Vertreten der Belange von Bildung und Wissenschaft gegenüber den politischen Verantwortungsträgern 1.7.2 Universitätsverwaltung Der Begriff «Verwaltung» meint nicht nur die zentrale Universitätsverwaltung, sondern auch die subsidiären, dezentralen Einheiten auf Fakultäts- und Institutsebene, welche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Verwaltungsevaluation soll grundsätzlich überall stattfinden, wo verwaltet wird. Die Verwaltung schafft auf allen Stufen die Voraussetzungen dafür, dass die akademischen Tätigkeiten in Forschung, Lehre und Dienstleistungen zweckentsprechend durchgeführt werden können.

Bereitstellung und Betrieb der materiellen und finanziellen Ressourcen (Räume, Bibliotheken, technische Hilfsmittel, EDV, Drittmittelverwaltung u. a.)

Personalwesen

administrative Aufgaben im Zusammenhang mit Vorlesungen und Prüfungen

gegenseitige Unterstützung der verschiedenen Verwaltungsbereiche und -stufen

Sicherstellen verwaltungsrechtlich und betriebswirtschaftlich korrekter Abläufe

Richtlinien zur Sicherstellung der Rechtskonformität und Rechtsgleichheit in den Verfahren, administrative Hilfestellungen

Bereitstellung von Dienstleistungen und Beratung: Rechtsdienst, Informatik, Öffentlichkeitsarbeit, Euro-Beratung, Sozialdienste u. a.

Eigenverantwortlichkeit und Eigeninitiative der Verwaltung

Erfolgt die Verwaltungstätigkeit «unbürokratisch», d. h. reibungslos, ohne unnötigen Aufwand zu verursachen und ohne sich selbst zum Ziel zu machen?

Transparenz der Verfahren: Verbindliche und allgemein zugängliche Richtlinien

Sind diese Richtlinien geeignet, Effizienz, Effektivität und Flexibilität zu fördern (oder führen sie zu Schwerfälligkeiten oder unerwünschten Zementierungen)?

Engagement/«Kultur» der Verwaltung, die akademische Entwicklung in der Verantwortung gegenüber Staat und Gesellschaft zu unterstützen

kontinuierliche, institutionalisierte Beurteilung der Verwaltungstätigkeit durch Oberbehörde, Fakultäten, Institute und Studierende 1.8 Interne (institutionalisierte) Qualitätssicherungsmassnahmen (zum Teil als Bündelung verstreut vorliegender Informationen im Selbstevaluationsbericht)

Berufungskriterien/-prozedere

Selektion des Nachwuchses

Studienberatung

Studierendenbegleitung/-betreuung

Weiterbildung (alle Mitarbeitenden)

regelmässige Mitarbeiterbeurteilungen auf allen Stufen

kontinuierliche Bemühungen um Verbesserungen in den Bereichen Forschung, Lehre, Nachwuchsförderung, Dienstleistung, Verwaltung/Führung 1.9 Résumé: Stärken-Schwächen-Profil des Instituts; spezielle Aufträge an die externen Expertinnen und Experten

2. Kurzporträts der Lehrstühle

2.1 Forschung

2.1.1

Qualitativ

Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls: Zentrale Fragestellungen und Ziele

nationale/internationale, disziplinäre/inter- und transdisziplinäre, universitäre/ausseruniversitäre Zusammenarbeit/ Projekte (Wissenstransfer)

langfristige Grundlagenforschung, Sammlungs- und Arbeitsbereiche

Verhältnis F/L

Charakterisierung von Leistungen/Ergebnissen der letzten Jahre

Einschätzung der Entwicklungsziele und -möglichkeiten (Innovation)

Publikationen (u. U. 10 key publications), Kongressvorträge, Herausgeberschaften

(inter)nationale Anerkennung durch Ehrungen, Preise, Mitgliedschaften, Einladungen, Rufe, Gutachtertätigkeit und Beratungstätigkeiten

Kommunikation mit Wirtschaft und Gesellschaft 2.1.2 Quantitativ

Ressourcen/Ausstattung

spezifisches Forschungspersonal

spezifische Geräteausstattung

Drittmittelzuflüsse (Stellen, Sachmittel, Geräte), deren Quellen (Nationalfonds, Private, Stiftungen, Industrie u. a.) und Formen (Sonderforschungsbereiche)

Forschungsstipendien

betreute Lizenziats- und Diplomarbeiten

Publikationen, einschliesslich selbst erstellter Lehrbücher (Anhang)

(Zitationsindex: Bibliometrische Daten müssen in jedem Fall differenziert gewichtet und qualitativ beurteilt werden [beispielsweise: Grund des Zitierens; Zitations-Litaneien; ausführliche Auseinandersetzung; negatives Zitieren; Zitations-Kartelle])

(akquirierte Drittmittel: Bei den Drittmitteln darf dem Einzelfall nicht zu viel Gewicht beigemessen werden [Neigungen und Gewohnheiten nationaler und internationaler Forschungsinstitutionen, einzelne Bereiche gegenüber andern zu begünstigen]. Die Aussagekraft wächst mit der Diversifikation akquirierter Mittel.) 2.2 Lehre 2.2.1 Allgemein

Liste der Veranstaltungen der letzten Jahre geordnet nach Veranstaltungstypen

horizontale und vertikale Integration des Lehrangebots ins Seminarcurriculum

Gastprofessuren 2.2.2 Einzelne Lehrveranstaltung

(Studierendenbefragung mit Fragebogen [solche Befragungen finden auch ausserhalb der regulären Evaluationen auf freiwilliger Basis statt])

inhaltliche und zeitliche Abstimmung mit anderen Lehrveranstaltungen des Curriculums

Didaktik (Aufbau und Veranstaltungsplanung)

Methodik der Lehr- und Lernformen

Vorbereitung der Dozentin/des Dozenten

Interaktion mit den Studierenden

wissenschaftliche, didaktischmethodische Qualität der verwendeten Unterrichtsmaterialien

Menge und wissenschaftlichdidaktische Qualität der selbst erstellten Unterrichtsmaterialien

Betreuung bei schriftlichen Arbeiten oder Referaten)

(Möglichkeit zu Feedback/Gespräch über die Befragungsresultate zwischen Lehrperson und Studierenden)

Die Resultate der Befragungen werden aggregiert und in die Dokumentation zuhanden der externen Expertinnen und Experten aufgenommen. 2.3 Nachwuchsförderung

Lehrstuhlspezifische Statistik (Promovierende/Promotionen; Habilitierende/Habilitationen)

Belastung des Nachwuchses mit Administration

Möglichkeit zu eigenem Forschen/Einbindung in die Forschung

Möglichkeit zu eigener Lehrtätigkeit 2.4 Dienstleistungen/Ämter/Funktionen

3. Kurzporträts der Privatdozierenden (Lehrbeauftragte und wissenschaftliche Mitarbeitende erscheinen unter 1)

3.1

Stellung der Privatdozierenden am Institut

3.2

Forschung

3.2.1

Qualitativ analog 2.1.1

3.2.2

Quantitativ analog 2.1.2

3.3

Lehre analog 2.2

3.4

Nachwuchsförderung analog 2.3

3.5

Dienstleistungen/Ämter/Funktionen


[1] OS 56, 218.

[2] 415. 11.

[3] 415. 111. 7.

415.115 – Versionen

IDPublikationAufhebung
10201.08.2018Version öffnen
03001.08.2018Version öffnen
00031.03.2000Version öffnen