Gebührenordnung für die Benützung von Universitätsräumen
(vom 22. Januar 1986)[1]
Der Regierungsrat beschliesst:
Für die Benützung von Räumlichkeiten und Ausstattungen der Universität werden Gebühren erhoben.
Von Veranstaltern, die der Universität angehören oder anerkannte studentische Vereinigungen sind, werden folgende Gebühren erhoben:
Fr.
a)Hörsäle bis zu 100 Personen 80
b)Hörsäle über 100 Personen 100
c)Mensa 225
d)Aula/Grosse Hörsäle Zentrum und Irchel 300
e)Ausstellungen/Kongresse Pauschale Veranstaltungen mit freiem Eintritt sind gebührenfrei.
Von anderen Veranstaltern werden folgende Gebühren erhoben:
Fr.
a)Hörsäle bis zu 100 Personen (kleine Labors, Kliniksäle) 180 mit Eintritt 250
b)Hörsäle mit über 100 Personen 250 mit Eintritt 300
c)Mensa 450 mit Eintritt 600
d)Aula/Grosse Hörsäle Zentrum und Irchel 600 mit Eintritt 750
e)Ausstellungen/Kongresse Pauschale
f)Volkshochschule, Prüfungskommission, Vortragszyklen usw. Pauschale
Die Pauschalen nach § 2 lit. e und § 3 lit. e und f richten sich grundsätzlich nach der Anzahl der Teilnehmer bzw. dem beanspruchten Raum sowie der Dauer der Veranstaltung.
Für zusätzliches Inventar wird ein der Beanspruchung und Instandstellung angemessener Betrag bezogen.
In diesen Gebühren sind die Kosten für Beleuchtung, Heizung und normale Reinigungen eingeschlossen.
Die Arbeitszeit des Universitätspersonals für besondere Dienstleistungen und ausserordentliche Reinigungen wird dem Veranstalter zusätzlich gemäss den Stundenlohnansätzen des Betriebspersonals in Rechnung gestellt.
Auf begründetes Gesuch hin kann das Rektorat in Ausnahmefällen die Gebühren reduzieren oder erlassen.
Diese Gebührenordnung tritt auf Beginn des Sommersemesters 1986 in Kraft.
Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Gebührenordnung für die Benützung von Universitätsräumen vom 11. Oktober 1972 aufgehoben.
[1] OS 49, 539.
[2] Eingefügt durch RRB vom 22. Juni 1994 (OS 52, 789). In Kraft seit Beginn Wintersemester 1994/95.
[3] Fassung gemäss RRB vom 22. Juni 1994 (OS 52, 789). In Kraft seit Beginn Wintersemester 1994/95.