Reglement der Pädagogischen Hochschule Zürich zum kantonalen Stufenumstieg Sekundarstufe I

(vom 11. Juni 2012)[1]

Die Hochschulleitung,

gestützt auf § 24 Abs. 2 lit. f des Fachhochschulgesetzes vom 2. April 2007[2]

A. Allgemeine Bestimmungen

Zweck

§ 1.

Dieses Reglement regelt den Studiengang zum Erwerb eines kantonalen Zertifikats für die Sekundarstufe I für Primarlehrpersonen mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung.

Verhältnis zu den Vorschriften für den Regelstudiengang

§ 2.

Soweit dieses Reglement keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die für den Regelstudiengang Sekundarstufe I anwendbaren Vorschriften sowie das Reglement zum Erwerb eines zusätzlichen Stufendiploms an der Pädagogischen Hochschule Zürich.

B. Studium

Zulassung

§ 3.

Zum Studium zugelassen werden Bewerberinnen und Bewerber, die:

a.über ein altrechtliches Diplom als Primarlehrerin oder Primarlehrer verfügen,

b.während mindestens sechs Jahren an der Volksschule unterrichteten und

c.einen qualifizierten Nachweis erfolgreicher Unterrichtstätigkeit vorweisen können.

Studiengebühr

§ 4.

1

Die Studiengebühr richtet sich nach der Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschule[3].

2

Für Bewerberinnen und Bewerber mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons legt die Hochschulleitung eine kostendeckende Studiengebühr fest.

Studienaufbau

§ 5.

1

Der Studiengang umfasst 42 Kreditpunkte. Das Studium kann berufsbegleitend zu einer Lehrtätigkeit, vorzugsweise auf Sekundarstufe I, absolviert werden.

2

Die Absolvierung der berufsintegrierten Module setzt eine gleichzeitige Unterrichtstätigkeit im entsprechenden Fach auf der Sekundarstufe I voraus.

3

Die Ausbildung findet sowohl im Rahmen von einzelnen Veranstaltungen als auch in Blockwochen statt, wobei beide Unterrichtsformate innerhalb von fixen Zeitfenstern angelegt sind.

Fächer

§ 6.

1

Der Studiengang setzt sich aus folgenden Fächern zusammen:

a.Deutsch,

b.Mathematik,

c.Geschichte,

d.Geografie,

e.Bildnerisches Gestalten.

2

In begründeten Ausnahmefällen können andere Fächer aus dem Fächerprofil des Regelstudiengangs Sekundarstufe I gewählt werden. Die Auswahlmöglichkeit beschränkt sich auf Fächer, die im Rahmen von Ergänzungsstudien angeboten werden.

3

Die Wahl eines anderen Fachs kann eine Verlängerung des Studiums zur Folge haben.

4

Jeder Ausweis über eine Lehrbefähigung für ein Fach der Sekundarstufe I (Fachdiplom) kann ein Fach gemäss Absatz 1 ersetzen.

Eignungsverfahren

§ 7.

Ein Eignungsverfahren findet nicht statt.

Studienanforderungen

§ 8.

Der Studienplan legt die für den Studiengang erforderlichen Module fest. Mit dem Bestehen der Module sind die Studienanforderungen erfüllt. Abschlussprüfungen sind keine abzulegen.

Abschlussurkunde

§ 9.

1

Das Studium wird mit einem kantonalen Zertifikat abgeschlossen.

2

Die Zertifikatsurkunde enthält:

a.die Personalien der Absolventin oder des Absolventen,

b.die Überschrift: «Zertifikat für die Sekundarstufe I des Kantons Zürich»,

c.die Liste der absolvierten Fächer,

d.die Unterschrift der Rektorin oder des Rektors sowie der Abteilungsleitung.

3

Zusätzlich zum Zertifikat wird eine Studienbestätigung ausgestellt. Darin werden die besuchten Module und Kreditpunkte ausgewiesen.

C. Schlussbestimmungen

Inkrafttreten

§ 10.

Dieses Reglement tritt auf den 1. September 2012 in Kraft und wird in der kantonalen Gesetzessammlung und im Intranet publiziert.

Geltungsdauer

§ 11.

1

Dieses Reglement gilt bis Ende Frühlingssemester 2018. Eine Zulassung erfolgt letztmals für das Herbstsemester 2016/17.

2

Für Studierende, die ihr Studium bis zum Aufhebungszeitpunkt nicht beendet haben, behält es bis zum Studienabschluss Gültigkeit.


[1] OS 67, 280; Begründung siehe ABl 2012, 1251.

[2] LS 414. 10.

[3] LS 414. 20.

414.417.2 – Versionen

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