Reglement zum Zusatzdiplom Grundstufe an der Pädagogischen Hochschule Zürich
(vom 11. Juni 2007)[1]
Die Schulleitung der Pädagogischen Hochschule beschliesst:
Definition
Die Pädagogische Hochschule Zürich bietet im Rahmen des «Projekts Grundstufe» des Kantons Zürich eine modulare Weiterbildung für die am Versuch teilnehmenden Lehrpersonen an.
Diese wird mit dem Zusatzdiplom Grundstufe* abgeschlossen. Das Diplom berechtigt zum Unterrichten an einer Grundstufe im Kanton Zürich, nicht aber zur Übernahme einer Kindergarten- oder einer ersten Primarklasse.
Zulassung
Zur Zusatzausbildung zugelassen werden:
a.Lehrpersonen mit einem EDK-anerkannten Diplom für die Vorschul- oder Primarstufe,
b.Lehrpersonen mit einem EDK-anerkannten Diplom für die Vorschulstufe und die ersten zwei Klassen der Primarstufe (Doppeldiplom).
Voraussetzung für die Zulassung bildet ein Langzeitvikariat von mindestens einem Semester oder eine Festanstellung an einer Grundstufe.
Studienleistungen
Das Studium setzt sich aus den sieben Modulen der Weiterbildung «Grundstufe» sowie neun Transfernachmittagen zusammen.
Die Module und Transfernachmittage der Weiterbildung Grundstufe müssen zu mindestens 80% besucht werden. Als entschuldigte Absenz gelten die gleichen Gründe wie für den Ausfall des Grundstufenunterrichts.
Anrechnung von Vorleistungen
Folgende Kandidatinnen und Kandidaten müssen zur Erlangung des Zusatzdiploms lediglich die neun Transfernachmittage besuchen:
a.Lehrpersonen, die an der PHZH den Studienschwerpunkt «Bildung von 4- bis 8-jährigen Kindern» absolviert haben, *Eine Anerkennung durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) liegt zum Erlasszeitpunkt nicht vor. Ebenso offen ist eine spätere EDK-Anerkennung für ein Lehrdiplom «Grund- und Basisstufe».
b.Lehrpersonen der Vorschulstufe, die an der PHZH im Rahmen ihrer Weiterbildung für die Zusatzqualifikation Primarstufe aus dem Vertiefungsangebot die zwei Vertiefungsmodule «Grundstufe» besucht haben. Das Zusatzdiplom Grundstufe setzt den erfolgreichen Abschluss der Zusatzqualifikation voraus,
c.Lehrpersonen, die am Institut Unterstrass berufsbegleitend den Zertifkatslehrgang «Bildung von 4- bis 8-jährigen Kindern» absolviert haben.
Lehrpersonen mit einem EDK-anerkannten Diplom für die Vorschulstufe und die ersten zwei Klassen der Primarstufe (Doppeldiplom) müssen zur Erlangung des Zusatzdiploms noch folgende Teile der Weiterbildung Grundstufe absolvieren:
a.Grundlagen der Grundstufenpädagogik und der Zusammenarbeit,
b.Sonderpädagogik und Förderplanung,
c.neun Transfernachmittage.
Kreditpunkte
Für die Zusatzausbildung Grundstufe werden 11 Kreditpunkte vergeben.
Über zusätzliche Studienleistungen für das Erreichen von 15 Kreditpunkten (Gleichwertigkeit mit einem Zertifikatslehrgang) sowie eine mögliche Anrechnung für ein MAS-Studium entscheidet das Departement Weiterbildung und Nachdiplomstudien.
Diplomurkunde
Teilnehmende erhalten nach Absolvierung der erforderlichen Studienleistungen das Zusatzdiplom Grundstufe.
Dieses weist die absolvierten Weiterbildungsmodule, die Transfernachmittage und die Kreditpunkte aus.
Inkraftsetzung
Dieses Reglement tritt nach der Genehmigung durch den Schulrat auf den 1. September 2007 in Kraft und wird im Internet und Intranet publiziert.
[1] OS 62, 328. Vom Schulrat der Pädagogischen Hochschule genehmigt am 28. Juni 2007.