Reglement zur Eignungsabklärung an der Pädagogischen Hochschule Zürich
(vom 15. April 2005)[1]
Die Schulleitung beschliesst:
I. Allgemeines zur Eignungsabklärung
Eignungsabklärung
Bei jeder angehenden Lehrerin bzw. bei jedem angehenden Lehrer werden folgende Berufsvoraussetzungen überprüft:
– Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit,
– Befähigung zu strukturiertordnendem Denken und Darlegen,
– Befähigung zu flexiblem, phantasievollem und kreativem Darbieten und Verhalten,
– Befähigung zur Reflexion des eigenen Handelns,
– Belastbarkeit. Die Berufsvoraussetzungen werden insbesondere im Rahmen der berufspraktischen Ausbildung während des Basisstudiums überprüft.
Regelablauf
Alle Studierenden werden im Basisstudium von Mentorinnen und Mentoren begleitet. Diese überprüfen während des ersten Studienjahrs im Kontakt mit den Studierenden die berufliche und personale Eignung (vgl. § 5, Schritte 1–7).
Die Eignungsabklärung bleibt in der Verantwortung der Mentorin oder des Mentors, solange die Eignung durch positive Beurteilungen bestätigt werden kann. In diesem Fall wird die Mentorin oder der Mentor am Ende des Basisstudiums den Entscheid «Eignung» treffen (vgl. § 7), und die Studentin oder der Student kann ins Diplomstudium übertreten.
Erweiterte Eignungsabklärung
Treten Zweifel auf in Bezug auf die Eignung, so zieht die Mentorin oder der Mentor die Ressortleitung Eignungsabklärung bei. Diese führt zusammen mit weiteren beurteilenden Personen die erweiterte Eignungsabklärung durch. Der Beizug weiterer Personen dient dazu, ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten.
Die erweiterte Eignungsabklärung wird in der Regel am Ende des Basisstudiums abgeschlossen, in Zweifelsfällen kann sie verlängert werden.
II. Verfahren der Eignungsabklärung
Vor Ausbildungsbeginn: Informationsveranstaltung
Die zukünftigen Studierenden nehmen an einer der regelmässig angebotenen Informationsveranstaltungen teil, wo sie aus unterschiedlichen Perspektiven Auskünfte zu den Ausbildungsgängen und zum Berufsfeld erhalten. Dozierende und im Beruf stehende Lehrpersonen geben einen Einblick in das Berufsfeld. Bereits hier wird auf die zentralen Anforderungen hingewiesen, die an die personale und soziale Eignung gestellt werden.
Im
1. Semester
Im
1. Zwischensemester
Im
2. Semester
Regelablauf im Basisstudium:
1.Schritt: Darlegen der Berufsmotivation Die Studierenden verfassen innerhalb der ersten zwei Wochen des Basisstudiums einen kurzen Bericht, in dem sie ihre Motivation und ihre persönliche Sicht auf den Beruf darlegen. In unmittelbaren Worten erläutern sie, was sie gemäss ihrer eigenen Einschätzung für die Ausbildung zum Lehrberuf befähigt und wo sie Entwicklungsbereiche erkennen. Diese Grundlage dient den Mentorinnen und Mentoren und den Studierenden als eine Voraussetzung für ein Berufsmotivationsgespräch und das später folgende Standortgespräch (vgl. Schritt 4).
| Formal: | Eine bis maximal zwei A4-Seite(n), maschinen - geschrieben |
| Inhalt: | Ausführen der persönlichen Motive für Be - rufswahl und der Befähigung für den Beruf |
Adressat/in: Mentorin oder Mentor
2.Schritt: Orientierungspraktikum Im ersten Semester übernehmen die Studierenden an einer Kooperationsschule Aufgaben in den verschiedenen Stufen der Volksschule. Sie werden von mehreren Lehrpersonen der Kooperationsschule begleitet und von der Mentorin oder vom Mentor besucht. Die von Lehrpersonen und Mentorin oder Mentor gewonnenen ersten Erkenntnisse und Beobachtungen werden den Studierenden einzeln mitgeteilt.
3.Schritt: Begleitseminar 1 Begleitend zum Orientierungspraktikum nehmen die Studierenden am Begleitseminar teil. Im Austausch mit den anderen Studierenden und der Mentorin oder dem Mentor wird das Selbst- und Fremdbild in Bezug auf Kompetenzen und Fähigkeiten weiter verfeinert.
4.Schritt: Standortgespräch Gegen Ende des ersten Semesters, vor dem Praktikum 1, führt die Mentorin oder der Mentor mit der Studentin oder dem Studenten eine Standortbestimmung durch. Grundlagen für das Gespräch bilden:
| – Selbsteinschätzung und Berufsbild der Studierenden an - hand des Berichts (Schritt 1) – Fremdeinschätzung der Studierenden durch die Mento - rin oder den Mentor (Schritte 1, 2 und 3) – Fremdeinschätzungen der Studierenden durch Lehrper - sonen der Kooperationsschule (Schritt 2) Die zentralen Ergebnisse dieses Gesprächs werden von der Mentorin oder dem Mentor anhand der Vorgabe «Formular Standortgespräch» festgehalten und unterzeichnet. Ergeb - nisse und (Ziel-)Vereinbarungen werden als konkrete Aus - sagen verfasst. Es werden jene Bereiche genannt, in denen die oder der Studierende Entwicklungsschritte machen muss. |
| 5. Schritt:Praktikum 1 (= Praktikum auf der Zielstufe) Im Praktikum 1 besucht die Mentorin oder der Mentor wie - derum die Studentin oder den Studenten und schätzt deren oder dessen Eignung ein. Die begleitende Praktikumslehr - person verfasst einen Bericht. Es findet ein Austausch statt zwischen Studentin oder Student, Praktikumslehrperson und Mentorin oder Mentor, bei dem Erfahrungen und Be - obachtungen des Praktikums 1 besprochen werden. |
| 6. Schritt:Begleitseminar 2 Wie im Begleitseminar 1 (Schritt 3). |
| 7. Schritt:Eignungsgespräch In der Mitte oder gegen Ende des zweiten Semesters trifft sich die Mentorin oder der Mentor mit der Studentin oder dem Studenten für das Eignungsgespräch, bei dem die zu - vor getroffenen Vereinbarungen überprüft werden und eine beurteilende und bilanzierende Gesamtsicht auf die bisher absolvierte Ausbildung gewonnen wird. Grundlagen dieses Gesprächs sind: – Motivationsbericht (Schritt 1) – Protokoll Standortgespräch (Schritt 4) – Selbsteinschätzung Studentin oder Student (Einschät-zungsbogen) |
– Fremdeinschätzungen durch die Mentorin oder den Mentor (Schritte 5, 6, Einschätzungsbogen)
– Fremdeinschätzungen durch die begleitende Praktikumslehrperson (Schritt 5, Bericht) Die wesentlichen Ergebnisse dieses Gespräches werden von der Mentorin oder vom Mentor im «Protokoll Eignungsgespräch» festgehalten und von beiden Seiten unterzeichnet.
Ablauf bei der erweiterten Eignungsabklärung
Die Ressortleitung Eignungsabklärung kann jederzeit eine erweiterte Eignungsabkärung anordnen.
Zusätzlich zur weiter laufenden Begleitung/Beurteilung durch die Mentorin oder den Mentor (vgl. § 5) überprüfen die Ressortleitung und eine oder mehrere weitere beurteilende Personen (Gutachterin oder Gutachter) die beruflichen Kompetenzen (Praktikumsbesuch, Gespräch usw.). Diese Personen bilden die Kommission Eignungsabklärung, welche von der Ressortleitung Eignungsabklärung geleitet wird.
Die Ressortleitung ist befugt, weitere Informationen einzuholen (z. B. bei Dozierenden). In begründeten Fällen kann die Ressortleitung Eignungsabklärung die Schulärztin oder den Schularzt beiziehen oder eine Begutachtung durch eine Fachperson anordnen.
III. Entscheid
Regelablauf
Bestehen am Vorliegen der Berufsvoraussetzungen keine Zweifel, so trifft die Mentorin oder der Mentor in eigener Zuständigkeit den Entscheid «Eignung» und begründet die Beurteilung mit Unterlagen und Befunden, die in den Schritten 1–7 erhoben wurden. Die Mentorin oder der Mentor teilt der oder dem Studierenden den Entscheid schriftlich mit. Die Unterlagen (Motivationsbericht der Studierenden, Protokolle der Standortbestimmung und des Eignungsgesprächs, Bericht der Praktikumslehrperson, Einschätzungsbögen) gelangen an die zuständige Departementsleitung.
Erweiterte Eignungsabklärung
Die Kommission Eignungsabklärung trägt nach den erfolgten Abklärungen (vgl. § 6) die Befunde zusammen, gewichtet sie und stellt der Prorektorin oder dem Prorektor Ausbildung Antrag auf Zulassung zum Diplomstudium oder Wegweisung vom Studium. Im Fall einer Wegweisung stellt die Prorektorin oder der Prorektor Ausbildung den Antrag an die Schulleitung zuhanden des Schulrats.
Die oder der Studierende erhält schriftlichen Bescheid: Eignung: Definitive Zulassung ins Diplomstudium. Nichteignung: Wegweisung vom Studium.
Rechtliches Gehör
Die Prorektorin oder der Prorektor Ausbildung gewährt den Studierenden rechtliches Gehör, bevor sie dem Schulrat Antrag auf Wegweisung vom Studium stellt.
IV. Wiederaufnahme der Eignungsabklärung
Treten zu einem späteren Zeitpunkt Zweifel am Vorliegen der Berufsvoraussetzungen auf, entscheidet die zuständige Departementsleitung über die Wiederaufnahme der Eignungsabklärung. In diesem Fall überprüft die Ressortleitung Eignungsabklärung während einer festgelegten Zeitspanne die Eignung erneut und stellt anschliessend einen Antrag an die Prorektorin oder den Prorektor Ausbildung.
Im Übrigen kommen sinngemäss § 6 und § 8 zur Anwendung.
V. Rechtspflege und Schlussbestimmungen
Rekurs
Rekurse sind nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes[2] innert 30 Tagen an die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen (Walcheplatz 2, 8090 Zürich) zur richten.
Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt auf den 1. Juni 2005 in Kraft und ersetzt das bisherige Reglement über die Eignungsabklärung und die Prüfungen an der Pädagogischen Hochschule vom 16. September 2002 sowie die Weisung zur Eignungsabklärung vom 16. September 2002.
[1] OS 60, 308. Vom Schulrat der Pädagogischen Hochschule genehmigt am 12. Mai 2005.
[2] 175. 2.