Weisung zur externen Nutzung von Räumen und Anlagen der Pädagogischen Hochschule Zürich

(vom 12. Dezember 2011)[1][2]

Die Hochschulleitung,

gestützt auf §§ 24 Abs. 2 und 32 Abs. 1 lit. e des Fachhochschulgesetzes vom 2. April 2007 (FaHG)[3] und § 29 Abs. 1 der Hochschulordnung der Pädagogischen Hochschule Zürich vom 7. April 2008[4]

A. Allgemeine Bestimmungen

Zweck und Geltungsbereich

§ 1.

1

Diese Weisung regelt die Nutzung der Räume und Anlagen der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) durch externe Veranstaltende. Als solche gelten auch Angehörige der PHZH, wenn sie die Räume oder Anlagen ausserhalb ihrer Auftragserledigung, ihres Studiums oder ihrer Weiterbildung an der PHZH nutzen.

2

Die Weisung kann für die einzelnen Standorte, Räume oder Anlagen von der Verwaltungsdirektorin oder dem Verwaltungsdirektor mit besonderen Bestimmungen ergänzt werden.

Grundsatz

§ 2.

Die Räume und Anlagen können extern genutzt werden, wenn sie nicht für Veranstaltungen und die weiteren betrieblichen Bedürfnisse der PHZH benötigt werden.

B. Nutzungsbedingungen

Nutzungsausschluss

§ 3.

Die Verwaltungsdirektion verweigert die externe Nutzung von Räumen und Anlagen, wenn

a.Störungen des Betriebs oder Schädigungen von Liegenschaften und Mobiliar zu befürchten oder bereits erfolgt sind,

b.Auflagen, geltende Bestimmungen oder Anweisungen des Hausdienstes wiederholt oder krass missachtet werden,

c.der falsche Eindruck eines Bezugs der Veranstaltung oder der Veranstaltenden zur PHZH entsteht oder die Veranstaltenden den Namen der PHZH missbräuchlich für eigene Anliegen benützen,

d.die Veranstaltenden Räume oder Anlagen weitervermieten oder zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwenden,

e.sie mit der Nutzung von Räumen oder Anlagen durch andere Veranstaltende nicht verträglich ist,

f.die Interessen der PHZH anderweitig beeinträchtigt werden, namentlich eine Nutzung oder die dafür zeichnende Person oder Organisation eine Thematik einseitig, propagandistisch oder extrem darstellt.

Spezielle Nutzungsbestimmungen

§ 4.

1

Für das Tagungszentrum Schloss Au gilt folgende Nutzungsregelung:

a.Das Tagungszentrum Schloss Au kann extern genutzt werden für Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, Sitzungen, Konferenzen, Repräsentationsveranstaltungen, kulturelle Anlässe und weitere Veranstaltungen im öffentlichen Interesse sowie für Spezialanlässe wie Feiern und Hochzeiten.

b.Es werden in erster Linie Veranstaltungen berücksichtigt, die der Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen dienen.

2

Die Schulküche, die Medien- und die Werkräume (einschliesslich Ateliers) werden nur mit einer Zusatzvereinbarung und nach vorheriger Einführung vermietet.

Nutzungsdauer

§ 5.[7]

1

Die Nutzungszeiten gestalten sich in der Regel wie folgt. Verlängerungen sind im Vertrag festzulegen.

2

Die Nutzungszeiten der PHZH sind vorbehältlich Abs. 3:

a.Montag bis Freitag von 7.00 bis 21.30 Uhr,

b.Samstag von 7.00 bis 16.30 Uhr (die Zeiten des Samstagsbetriebs kommen auch bei Werktagen vor allgemeinen Feiertagen zur Anwendung).

3

Die Nutzungszeiten des Tagungszentrums Schloss Au sind:

a.Montag bis Freitag von 7.00 bis 23.00 Uhr,

b.Samstag und Sonntag von 7.00 bis 23.00 Uhr, mit Verlängerung bis 1.00 Uhr.

4

An allgemeinen Feiertagen bleibt die PHZH in der Regel geschlossen. Die Leiterin oder der Leiter Facility Management bzw. die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor entscheidet über Ausnahmen.

5

Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor kann die Nutzungszeiten aus betrieblichen Gründen beschränken.

Verpflegung

§ 6.

1

Das Anbieten von Speisen und Getränken ist der PHZH und den von ihr zugelassenen Cateringunternehmen vorbehalten. Über Ausnahmen entscheidet das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss Au.[7]

2

Verpflegung darf nur an den dafür vorgesehenen Orten stattfinden.

Einhaltung der geltenden Bestimmungen

§ 7.[7]

Die Veranstaltenden sind dafür verantwortlich, dass geltende Bestimmungen, Auflagen sowie Anweisungen des Hausdienstes auch von den weiteren Beteiligten (Veranstaltungsteilnehmenden, Gästen, Mitarbeitenden usw.) befolgt werden.

Haftung und Schäden

§ 8.

1

Die PHZH lehnt soweit gesetzlich zulässig jegliche Haftung ab.

2

Die Veranstaltenden haben die Räume und Anlagen im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem sie diese angetreten haben, und haften für alle anlässlich der Nutzung entstehenden Sach- und Personenschäden. Die entsprechenden Risiken sind durch sie genügend zu versichern.

3

Allfällige bestehende Mängel sind dem verantwortlichen Hausdienst umgehend zu melden. Dasselbe gilt für Schäden, die im Laufe der Veranstaltung verursacht werden.

4

Reparaturarbeiten sind ausschliesslich Sache der PHZH.

C. Nutzungsgesuch und Vertrag

Nutzungsgesuche

§ 9.[7]

Interessentinnen und Interessenten richten ihre Anfrage an das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss Au. Sie haben den Zweck der Nutzung und die hinter der Veranstaltung stehende Person oder Organisation offenzulegen.

Beurteilung der Nutzungsgesuche

§ 10.[7]

1

Das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss Au entscheidet über die Nutzungsgesuche gemäss dem Raumreservationskonzept der PHZH. Es wird geprüft, ob Gründe für einen Nutzungsausschluss gemäss § 3 vorliegen. Die Nutzung kann mit Auflagen verbunden werden.

2

Interessentinnen und Interessenten können ablehnende Entscheide des Eventmanagements bzw. des Tagungszentrums Schloss Au innert zehn Tagen seit Ablehnung von der Verwaltungsdirektorin oder vom Verwaltungsdirektor überprüfen lassen.

3

Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung von Räumlichkeiten und Anlagen.

Vertrag

§ 11.[7]

1

Das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss Au schliesst mit der Veranstalterin oder dem Veranstalter einen schriftlichen Vertrag über die externe Nutzung von Räumlichkeiten oder Anlagen.

2

Eine Rückvergütung oder der Erlass der Gebühr bei nicht beanspruchten Leistungen oder infolge einer vorzeitigen Beendigung einer Veranstaltung ist – vorbehältlich einer rechtzeitigen Annullierung gemäss § 12 – nicht möglich.

3

Das Eventmanagement bzw. das Tagungszentrum Schloss Au kann der Veranstalterin oder dem Veranstalter kurzfristig andere als die bestellten Räume oder Anlagen zuweisen, soweit dies zumutbar ist. § 13 bleibt vorbehalten.

Annullierungen

§ 12.

1

Annullierungen sind dem Eventmanagement bzw. dem Tagungszentrum Schloss Au schriftlich mitzuteilen. Es werden die in Abs. 2 geregelten Annullierungskosten in Rechnung gestellt.[7]

2

Bei Annullierungen

a.bis einen Monat vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Kosten an,

b.29 bis 11 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Tarifs,

c.10 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Tarifs.

Rücktritt

§ 13.

Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor ist jederzeit berechtigt, im Namen der PHZH entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten, wenn

a.infolge höherer Gewalt oder dringenden Eigenbedarfs weder der reservierte noch ein Ersatzraum zur Verfügung gestellt werden kann,

b.Gründe für einen Nutzungsausschluss gemäss § 3 vorliegen.

D. Tarife

Tarifordnung

§ 14.[7]

1

Die Gebühren für die externe Nutzung von Räumen und Anlagen richten sich nach der Tarifordnung im Anhang dieser Weisung.

2

Die Preise für das Verpflegungsangebot werden im Campus von den Cateringpartnern und im Tagungszentrum Schloss Au von der Betriebsleitung bzw. den Cateringpartnern festgesetzt.

3

Eine allfällige Mehrwertsteuer ist in den Tarifen und Preisen inbegriffen.[5]

Ermässigung und Erlass

§ 15.

1

Die Hochschulleitung kann auf begründetes Gesuch hin bei Grossveranstaltungen von öffentlichrechtlichen Institutionen oder privaten Organisationen mit ideeller Zwecksetzung den Tarif ermässigen oder die Nutzungsgebühr erlassen, wenn die Durchführung der Veranstaltung nicht wirtschaftlichen Zielen dient und im strategischen Interesse der PHZH liegt.

2

Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor entscheidet über Folgegesuche um Ermässigung des Tarifs oder Gebührenerlass bei der erneuten Durchführung einer solchen Veranstaltung. Gegen ablehnende Entscheide kann innert zehn Tagen Einsprache bei der Hochschulleitung erhoben werden.

3

Gruppen- und Seminarräume (bis 57 Personen) im Campus werden der Bildungsdirektion des Kantons Zürich, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerorganisationen, den Zürcher Verbänden der Schulpräsidien und der Schulleiterinnen und -leiter sowie der kantonalen Elternmitwirkungsorganisation für Sitzungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.[7]

Zusätzliche Gerätenutzungen und Aufwendungen

§ 16.

1

Die Nutzung von Geräten, die nicht zur Grundausstattung eines Raums oder einer Anlage gehören, ausserordentliche Dienstleistungen und die Kosten für die Behebung von Schäden werden nach Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.[7]

2

Allfällige Drittkosten (Blumenschmuck, Sicherheitsdienst usw.) werden weiterverrechnet.

Tarifänderungen

§ 17.

Tarifänderungen bleiben vorbehalten, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung drei Monate überschreitet. Sie berechtigen die Veranstaltenden zum Rücktritt vom Vertrag innert zehn Tagen seit Bekanntgabe der neuen Tarife.

E. Schlussbestimmungen

Aufhebung von Erlassen

§ 18.

Diese Weisung ersetzt die Weisung zur Vermietung von Räumen der Pädagogischen Hochschule Zürich vom 26. November 2007 sowie die Weisung zum Tagungszentrum Schloss Au der Pädagogischen Hochschule Zürich vom 19. März 2007.

Hinweis zu Anhängen

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Anhänge

Anhang Tarife für die externe Nutzung von Räumen und Anlagen der Pädagogischen Hochschule Zürich

1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Inbegriffene Leistungen[7]

Mit den Nutzungsgebühren gemäss Ziff. 2 und 3 dieses Anhangs werden folgende Leistungen abgegolten:

a.Gebrauch der Räumlichkeiten zum angegebenen Zweck,

b.Nutzung der im jeweiligen Raum vorhandenen technischen Standardausstattung (in der Regel: Beamer, Visualizer, WLAN, Flipcharts, Whiteboard, Pinnwand),

c.Endreinigung.

1.2 Nicht inbegriffene Leistungen[6]

Zusätzliche Gerätenutzungen und Leistungen werden in Rechnung gestellt, namentlich[7]:

a.Reinigungsaufwand bei aussergewöhnlicher Verschmutzung der genutzten Räume und Anlagen,

b.Betreuung der Veranstaltenden und der Cateringunternehmen durch Mitarbeitende der PHZH (Pflege der Toilettenanlagen, Garderobe, Abendkasse, technischer Support usw.),

c.weitere zusätzliche Dienstleistungen (Hotelbuchungs- und Abholservice für Referierende oder Gäste, kulturhistorische Führungen durch das Landgut Schloss Au usw.),

d.Verlängerungen und Nutzung der gemieteten und weiteren Räume und Anlagen für Vorbereitungsarbeiten am Vortag einer eintägigen Nutzung,

e.Drittkosten (Sicherheitsdienst, Hotels, Blumenschmuck, Übersetzungsanlage usw.).

1.3 Tarifarten[7]

1

Für den Campus gelten folgende Tarife:

a.Tagestarif (Abgeltung der Nutzung pro Tag) für eintägige und mehrtägige Veranstaltungen,

b.Semestertarif (Abgeltung der regelmässigen Nutzung über 10 Wochen bis längstens für ein Semester, an maximal einem Tag pro Woche). Der Semestertarif gilt für Gruppen- und Unterrichtsräume, Sporthallen und Musik-/Performance-Räume im Campus.

2

Für das Tagungszentrum Schloss Au gelten folgende Tarife:

a.Tagestarif (7.00–18.00 Uhr),

b.Abendtarif (18.00–23.00 Uhr),

c.Für Verlängerungen (23.00–1.00 Uhr) wird pro Stunde 110 des Abendtarifs zusätzlich verrechnet.

3

Nutzen Veranstaltende die Räume und Anlagen über die vereinbarten Nutzungszeiten hinaus, wird pro angefangene Stunde 110 des Tages- bzw. Abendtarifs verrechnet.

4

Für eine Nutzung von bis zu 4 Stunden (inklusive Vor- und Nachbereitung) wird für alle Räume und Anlagen 12 des Tagestarifs verrechnet. Eine Reduktion des Abendtarifs ist ausgeschlossen.

5

Bei einer mehrtägigen Nutzung wird ab dem 3. Tag ein Rabatt von 25% gewährt. Für Semestertarife entfällt der Rabatt.1 Die Veranstaltungen werden nach der Durchführung in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung bei Semesternutzung erfolgt nach Vertragsende.2

1.4 Rechnungstellung[7]

Es kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangt werden.

2. Tarife Raum- und Anlagennutzung im Allgemeinen[7]

Die folgenden Tarife gelten für Veranstaltungen von Dritten sowie von Angehörigen der PHZH, wenn sie die Räume oder Anlagen ausserhalb ihrer Auftragserledigung, ihres Studiums oder ihrer Weiterbildung an der PHZH nutzen. Vorbehalten sind die Tarife für Privatveranstaltungen im Tagungszentrum Schloss Au (vgl. Ziff. 3).

Campus[7] Gruppenräume[7]

RaumtypGrösseMax. PlätzeAusstattungTarif in Fr. pro TagTarif in Fr. pro Semester
Gruppenraumbis 50 m216beweglich möbliert3001 800
Seminarraum, kleinbis 80 m230Reihenbestuhlung4002 400
Seminarraum, mittelbis 120 m257Reihenbestuhlung6003 600
Hörsaal, kleinbis 100 m280fest möbliert8004 000
Hörsaal, mittelbis 200 m2150ansteigend, fest möbliert1 5007 500
Hörsaal, mittelbis 200 m2180ansteigend, fest möbliert1 5007 500
Hörsaal, grossbis 500 m2400ansteigend, fest möbliert2 50015 000
Foyer Sihlhof (nur in Kombination mit Raumnutzung im gleichen Gebäude)100 m280400
Mensa, klein81 m242beweglich möbliert400
Mensa451 m2330beweglich möbliert900
Patio237 m2100beweglich möbliert500
Sporthalle 4390 m2387Einfachhalle1 0006 000
Sporthalle 1, 2 oder 3417 m2400einzelne Sporthalle in der Dreifachhalle1 0006 000
Sporthalle 1–31251 m21200Dreifachhalle2 80016 800
Musik/Performance162 m260Sing-/Theaterraum5003 000
Schulküche112 m216inkl. Essraum800
Atelier Kunst und Design68 m216Holz- oder Metallwerkstatt600
Medien-/ Informatikraumbis 80 m218Mac- und Windows- Arbeitsplätze1 000

Seminarräume[7] Spezialräume und Anlagen[7] Tagungszentrum Schloss Au[7]

RaumtypGrösseMax. PlätzeAusstattungTarif in Fr. pro Tag bzw. Abend
Seminarraum, kleinbis 50 m218beweglich möbliert250
Seminarraum, mittelbis 80 m224beweglich möbliert350
Seminarraum, gross (Trotte 1 und 2)bis 160 m260–120beweglich möbliert600
Gruppenraum, kleinbis 30 m210beweglich möbliert150
Gruppenraum, grossbis 40 m214beweglich möbliert250
Schlosshalle180 m2120für kulturelle Nutzung600
Gartensalon65 m248für Gastronomie300
Salon Vert54 m224für Gastronomie250
Herrenzimmer40 m224für Gastronomie250
Bibliothek94 m248Lounge250
Erdgeschoss433 m2800
Ganzes Schloss1 200

3. Tarife für Privatveranstaltungen im Tagungszentrum Schloss Au[7]

Die folgenden Tarife gelten für Veranstaltungen im Tagungszentrum Schloss Au von Privatpersonen, Unternehmungen und anderen privaten Organisationen zu privaten Zwecken. Für öffentliche Veranstaltungen, deren Durchführung nicht wirtschaftlichen Zwecken dient (bildungspolitische und kulturelle Anlässe sowie weitere Veranstaltungen im öffentlichen Interesse), richten sich die Tarife auch bei privater Organisation nach Ziff. 2, wobei am Wochenende ein Zuschlag von Fr. 500 pauschal anfällt.

RaumtypGrösseMax. PlätzeAustattungTarif in Fr. pro Tag bzw. Abend
Seminarraum, kleinbis 50 m218beweglich möbliert400
Seminarraum, mittelbis 80 m224beweglich möbliert600
Seminarraum, gross (Trotte 1 und 2)bis 160 m260–120beweglich möbliert1 000
Gruppenraum, kleinbis 30 m210beweglich möbliert200
Gruppenraum, grossbis 40 m214beweglich möbliert400
Schlosshalle180 m2120für kulturelle Nutzung2 000
Gartensalon65 m248für Gastronomie600
Salon Vert54 m224für Gastronomie500
Herrenzimmer40 m224für Gastronomie500
Bibliothek94 m248Lounge600
Erdgeschoss433 m24 000
Ganzes Schloss6 500

Für die Nutzung an Wochenenden besteht ein Wochenendzuschlag von Fr. 500 pauschal.

4. Tarife Gerätenutzung[7]

GerätTarif in Fr.
Kopiererschwarz-weiss:
0.10 pro Seite A4
0.20 pro Seite A3
farbig:
0.20 pro Seite A4
0.80 pro Seite A3
Mikrofonanlage (Headset)100 pro Veranstaltung
Konzertflügel200 pro Veranstaltung
Andere Geräte, soweit verfügbar100 pro Veranstaltung

5. Dienstleistungstarife

DienstleistungenTarif in Fr.
Gerätespezialistin/-spezialist100 pro Stunde
Eventmanagement (Anlassbetreuung)60 pro Stunde
Hausdienst60 pro Stunde
Reinigung35 pro Stunde
Kulturhistorische Führung Schloss Au250 pauschal

[1] OS 67, 89; Begründung siehe ABl 2012, 43.

[2] Inkrafttreten: 1. April 2012.

[3] LS 414. 10.

[4] LS 414. 410.

[5] Eingefügt durch B vom 29. August 2012 (OS 67, 549; ABl 2012-09-14). In Kraft seit 1. Dezember 2012.

[6] Fassung gemäss B vom 29. August 2012 (OS 67, 549; ABl 2012-09-14). In Kraft seit 1. Dezember 2012.

[7] Fassung gemäss B vom 30. Mai 2018 (OS 73, 329; ABl 2018-06-08). In Kraft seit 1. September 2018.

[8] Aufgehoben durch B vom 30. Mai 2018 (OS 73, 329; ABl 2018-06-08). In Kraft seit 1. September 2018.

414.411.9 – Versionen

IDPublikationAufhebung
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10701.01.202001.01.2022Version öffnen
10201.09.201801.01.2020Version öffnen
07901.12.201201.09.2018Version öffnen
07601.04.201201.12.2012Version öffnen
06001.12.200701.04.2012Version öffnen
04001.04.200301.12.2007Version öffnen